Wenn Du Deutschland den Rücken kehren möchtest, sind viele Dinge zu berücksichtigen. Nicht nur, um der hohen Steuerlast zu entgehen, ist eine Abmeldung des Wohnsitzes sinnvoll.
Erfahre hier, worauf Du dabei achten musst. Lerne die Schritte kennen, die erforderlich sind, um Dein Leben als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler in Freiheit beginnen zu können.
Für noch ausführlichere Informationen schaue Dir unseren Videokurs zu Thema an.
Meldepflichten in Deutschland
Grundlage für An- und Abmeldungen in Deutschland ist das Bundesmeldegesetz, das 2015 das Melderechtsrahmengesetz ablöste. Es gibt auch die Grundlage, dass Du ein gläserner Bürger bist.
Das Meldeamt sammelt weit mehr Daten, als die von Dir abgefragten. Nach Paragraf 11 des Gesetzes muss es Dir nicht mal Auskunft darüber geben, welche Informationen über Dich vorliegen.
Gespeist wird die Datei durch die Polizei, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie die Geheimdienste. Auch die Zollfahndung und die Finanzbehörden lassen eine mögliche Strafverfolgung registrieren.
Mit dem Auswandern beginnt für Dich nicht nur ein Leben mit weniger Steuern. Du erhältst auch die Kontrolle über Deine Daten zurück, indem Du mit der Abmeldung die Sammelwut deutscher Behörden stoppst.
Dies gilt allerdings nur für Dein zukünftiges Leben. Alle gesammelten Daten darf die Behörde zunächst weiterverarbeiten. Erst nach fünf Jahren müssen nach Paragraf 13 viele Daten gelöscht werden. Das viel zitierte Recht auf Vergessen werden tritt im Prinzip nie ein.
Diese Meldepflichten gibt es in Deutschland
Die allgemeinen Meldepflichten sind im dritten Abschnitt des Bundesmeldegesetzes geregelt. Laut Paragraf 17 musst Du Dich bei einem Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden.
Im Absatz zwei ist der Auszug geregelt, wenn Du keine neue Wohnung im Inland beziehst. Dann musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug abmelden.
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Dabei darf die Abmeldung aber erst eine Woche vor dem Auszug erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung am Einwohnermeldeamt des alten Wohnortes nicht mehr notwendig. Dies übernimmt das Meldeamt am neuen Wohnort.
Verstöße, Fristen
Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Behörden dürfen recht hohe Strafen verhängen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
In schweren Fällen können dies 1.000 Euro sein. In der Praxis sind keine Fälle bekannt, bei denen die Überschreitung der Meldefrist zu einer Geldbuße geführt hat.
Man kann aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass jeder Beamte die gleiche Großzügigkeit zeigt. Wie bei vielen Verordnungen obliegt es auch bei der Meldefrist den Behörden, die Strafe im eigenen Ermessen zu bestimmen.
Diese Frage ist für Dich wichtig, wenn Du vielleicht schon eine Weile im Ausland lebst. Wenn Du Dich erst nach einiger Zeit dazu entschließt, Deine Zelte endgültig abzubrechen, solltest Du die Rechtslage kennen.
Sinnvoll ist, bei der Abmeldung nicht die frühe Ausreise mitzuteilen, sondern sich offiziell zu einem gesetzeskonformen Termin abzumelden. Auf dem Formular gibst Du also ein Datum an, das innerhalb der Frist liegt.
Ungünstig ist allerdings, wenn Du zu diesem Termin keine Möglichkeit mehr hattest, in der Wohnung zu leben. Rechne damit, dass Lügen auffliegen können.
Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt verlagerst und keine Wohnung mehr in Deutschland hast, solltest Du umgehend Deinen Wohnsitz abmelden.
Du kannst Dich später jederzeit wieder anmelden, wenn Du doch Heimweh bekommst und zurückkehren möchtest.
Es gibt sicher viele Gründe, Deutschland zu verlassen. Das Klima, die Mentalität der Menschen, bessere Jobangebote im Ausland, die zunehmende Bevormundung, aber auch die extrem hohen Steuern sind Motive, der Heimat den Rücken zu kehren.
Besonders, wenn Du gern in einem Land mit gerechteren Steuergesetzen leben möchtest, solltest Du auch an eine Abmeldung Deines Wohnsitzes denken. Mehr dazu weiter unten.
Heimaturlaub
Niemand bricht so ganz seine Zelte ab, und bekommt Sehnsucht nach der Verwandtschaft oder nach alten Freunden. Hier gilt die allgemeine Meldefrist nicht, wie im Paragraf 27 des Bundesmeldegesetzes zu lesen ist.
Im letzten Satz von Absatz zwei heißt es:
"Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten!".
Bleibst Du länger, musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen nach den drei Monaten anmelden. Wenn Du eine steuerliche Optimierung anstrebst, können wir Dir allerdings nicht empfehlen länger als 2 Monate am Stück in Deutschland zu bleiben.
Hieraus könnte bereits wieder ein sogenannter Lebensmittelpunkt kreiert werden, was Dich steuerpflichtig werden lässt.
Möchte man länger als 2 Monate am Stück in Deutschland bleiben, so empfiehlt es sich nach 2 Monaten unbedingt den Aufenthalt für 4 Wochen nachweislich im Ausland zu unterbrechen.
Nach 183-Tagen greift dann aber wieder der gewöhnliche Aufenthalt und würde einen wieder steuerpflichtig werden lassen.
Wem die Meldeämter Zugang zu Deinen Daten ermöglichen
Wenn man bedenkt, was die Meldeämter alles mit Deinen Daten veranstalten, ist dies ein weiteres Argument für ein Leben als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler.
Der Abschnitt 5 des Bundesmeldegesetzes regelt in 21 Paragrafen, in welchen Fällen Meldeämter Daten übermitteln dürfen. Unter den zahlreichen öffentlichen Stellen befindet sich auch das Finanzamt, was allerdings auf das Ende Deiner Steuerpflicht keinen Einfluss hat.
Um die uneingeschränkte Steuerpflicht zu verlieren, musst Du Dich selbst an das Finanzamt wenden. Mehr dazu weiter unten. Unter den Behörden, die ziemlich ungezügelt Deine Daten abfragen dürften gehören auch alle drei Geheimdienste.
Sogar das Ausland kann Deine Daten abfragen, beispielsweise Behörden von Staaten der Europäischen Union oder von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Dabei ist es innerhalb der deutschen Behörden ausdrücklich zulässig, Daten automatisch auszutauschen.
Willkommen im Überwachungsstaat! Wenn Du mal eine Episode aus Deinem Leben nicht mehr auf dem Schirm hast, der Staat kann Dir bestimmt weiterhelfen.
Eine einfache Melderegisterauskunft kann jede Person erhalten, wenn sie sich ausweist. Dein Name und Deine Anschrift sind nur sicher, wenn die Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden sollen.
Erfindet das Unternehmen einen anderen Grund... Jetzt weißt Du, warum Du eine Werbeflut im Briefkasten hast. Die Melderegisterauskünfte sind auch als Datenträger abrufbar, die sich automatisiert weiterverarbeiten lassen.
Auch die Gebühreneintreiber der öffentlich-rechtlichen Sender kennen Deine Daten vom Einwohnermeldeamt, an das sich auch Versicherer oder Inkasso-Dienste wenden können.
Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, findet seine Daten auch bei kommerziellen Unternehmen wieder.
Zukünftig wird der Staat noch stärker in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. So ist für 2022 eine Gesetzänderung geplant, nach der die Privatsphäre der Bürger weiter beschränkt werden.
Abmeldung aus Deutschland
Die Abmeldung Deines Wohnsitzes erfolgt im Einwohnermeldeamt. Rechtlich ist dies im Paragraf 17 des Bundesmeldegesetzes geregelt.
Demnach muss die Abmeldung des Wohnsitzes spätestens zwei Wochen nach dem Wegzug erfolgen. Sie darf aber auch erst eine Woche vor dem Auszug erfolgen.
Wohnung abmelden
Die Dienste der Einwohnmeldeämter führen heute in großen Städten oft die Ortsämter oder Bürgerbüros durch. Somit ist eine Abmeldung recht einfach zu bewerkstelligen.
Generell gilt, Du musst zur Abmeldung Deinen Personalausweis und das ausgefüllte Abmeldeformular mitbringen.
Die Formulare sind regional unterschiedlich, der Aufwand beim Ausfüllen ist aber gering. In einigen Städten gibt es spezielle Abmeldeformulare für den Wegzug ins Ausland.
Unterschied zwischen Meldeadresse und Postadresse
Viele haben neben einer Meldeadresse eine Postadresse. Das kann ein Postfach sein, die Adresse eines Büros, von Freunden oder Familienangehörigen.
Was ist der Unterschied?
Die Meldeadresse ist dort, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Die Behörden rechnen damit, dass sie Dich dort in der meisten Zeit antreffen. Der Gesetzgeber spricht hier von der ladungsfähigen Anschrift.
Sie senden alle amtliche Post an diese Adresse und erwarten, dass Du sie dort auch erhältst. Wenn Dir beispielsweise der Gerichtsvollzieher einen Besuch abstatten möchte, wird er Dich unter dieser Adresse suchen.
Hast Du unter dieser Anschrift gar nicht Deinen Hauptwohnsitz, hast Du gegen das Bundesmeldegesetz verstoßen. Dies kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Alternative Postadressen verwenden beispielsweise Prominente. Sie lassen sich die Fanpost lieber an die Plattenfirma oder ans Management senden, als regelmäßig unangemeldeten Besuch vor der heimischen Villa zu empfangen.
Zusammengefasst: Die Meldeadresse ist, wo Du Dich die meiste Zeit aufhältst, die Postadresse kann überall sein. Es sollte einen Briefkasten mit Deinem Namen geben. Auch wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hast, kann es sinnvoll sein, über eine Postadresse zu verfügen.
Dies gilt insbesondere, wenn Du die Verträge mit verschiedenen Dienstleistern nicht gleich kündigen willst oder andere Dinge empfangen möchtest.
Gerade, wenn Du als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler vielleicht keine neue Adresse hast, kann eine Adresse in Deutschland sinnvoll sein.
Eine Alternative zu Freunden und Familie sind Scan-Services, welche die Post einscannen und Dir so jederzeit zugänglich machen. Bei Diensten wie Dropscan erhältst Du eine individuelle Postadresse und kannst weiterhin Post in Deutschland erhalten.
Du kannst die Post an jedem Ort der Welt lesen und darauf reagieren. Gerade für Versicherungen und andere Dienstleister kann dies eine gute Lösung sein.
Für den Übergang kannst Du sogar bei der Post einen Nachsendeauftrag zu Deinem Briefkasten beim Scan-Service auslösen. Klar, es kostet Gebühren, aber gerade für den Beginn Deines Lebens als digitaler Nomade ist es vielleicht ein hilfreicher Service.
Abmeldung bei Umzug ins Ausland
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist ziemlich einfach. Die scheinbar größte Hürde könnte die Angabe der neuen Adresse sein, die das Abmeldeformular verlangt.
Ist sie nicht bekannt, reicht die Angabe des Landes oder der Stadt, in die Du zunächst ausreist. Es wird nicht akzeptiert dort Weltreise oder kein neuer Wohnsitz anzugeben.
Da diese Angabe aber nur für statistische Zwecke erhoben wird, kann jedes Land angegeben werden. Es ist natürlich sinnvoll das Land anzugeben in welches man als erstes reist oder in welchem es kein Meldewesen wie in Deutschland gibt (z.B. Großbritannien).
In einigen Bundesländern ist die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland online möglich. Generell ist die Regelung in jedem Land anders.
In Sachsen gibt es die Abmeldeformulare bei den Gemeinden zum Download, in Baden-Württemberg beim Land. In den meisten Bundesländern ist die Abmeldung des Wohnsitzes nur im Amt möglich.
Dazu sind normalerweise die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses nötig. Für Kinder, die keinen Kinderausweis haben, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Wenn sich ein ganzer Haushalt abmeldet, muss nur eine Person im Bürgerbüro vorstellig werden. Dann hören die Gemeinsamkeiten schon auf.
Generell sind die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden verantwortlich. Meist erwarten die Ämter, dass Du das ausgefüllte Abmeldeformular zum Termin mitbringst.
Sinnvoll wäre, wenn alle Gemeinden einen Download anbieten, aber dies ist in der Online-Wüste Deutschland Wunschdenken. Besonders in ländlichen Gemeinden ist die Möglichkeit zum Download nicht selbstverständlich.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, dass die Beamten die Daten abfragen und dann das Formular zu Unterschrift ausdrucken. Aber auch das ist nicht überall technisch möglich.
Dann hilft nur das Abholen des Abmeldeformulars im Amt. Generell macht jede Gemeinde mehr oder weniger was sie will.
In Sachsen kann es laut Landesportal sogar passieren, dass das Amt nach der Heiratsurkunde fragt. Das ist insofern interessant, weil der Familienstand zu den Basics der Meldedaten gehört.
Die Dienstleistung ist kostenlos, zumindest, wenn Du Dich an die Fristen hältst. Die Abmeldung darf frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen, der späteste Termin liegt zwei Wochen nach dem Auszug. Die Prozedur im Amt dauert nach Behördenangaben durchschnittlich fünf Minuten.
Normalerweise wird ungefragt eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Die Abmeldebescheinigung ist ein sehr wichtiges Dokument und sollte von Dir sorgfältig aufbewahrt werden und zusätzlich eingescannt. Hiermit kannst Du z.B. bei ausländischen Auslandsvertretungen Deutschlands einen neuen Reisepass beantragen.
Wichtig ist bei einer postalischen Abmeldung, dass die Behörden die Bescheinigung nicht immer ins Ausland senden. Alternativ kann die Abmeldung per Post gesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass Kopien der Ausweise mitgeschickt werden.
Mit einer Vollmacht kann den Besuch im Amt auch eine beauftragte Person absolvieren. Am einfachsten wäre eine Online-Abmeldung, die aber in kaum einem Bundesland angeboten wird. In diesen Ländern lässt sich die Abmeldung im Internet durchführen:
Abmeldung, obwohl Du die Wohnung behältst
Theoretisch kannst Du Deine Mietwohnung behalten und trotzdem Deinen Wohnsitz abmelden. Allerdings solltest Du einiges beachten.
Ein wichtigster Aspekt ist das Steuerrecht. Das Finanzamt unterstellt Dir, dass sich Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet, wenn Du einen Schlüssel zu einer Wohnung hast (Schlüsselgewalt).
Du hast damit die Verfügungsgewalt und bist damit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Mehr dazu weiter unten. Lese Dir zu diesem Thema bitte auch unseren Beitrag "Worauf muss ich achten, um in meiner alten Heimat nicht weiterhin steuerpflichtig zu sein?" durch.
Nach dem Bundesmeldegesetz musst Du an Deinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Ist dieser im Ausland, musst Du die Wohnung in Deutschland nicht kündigen.
Nebenwohnungen müssen nicht angemeldet werden. Allerdings solltest Du diese Entscheidung und eine eventuelle Untervermietung nicht ohne Wissen Deines Vermieters machen. Dieser ist nämlich nach § 19 zu einer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Einwohnermeldeamt verpflichtet.
Dieser Pflicht wird er voraussichtlich penibel nachkommen, denn macht er falsche Angaben, kann die Behörde Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Deshalb wäre es gut, wenn der Vermieter Bescheid weiß, wenn er eine Anfrage vom Amt bekommt.
Kläre also, ob der Vermieter einverstanden ist, dass Du das Mietverhältnis aufrechterhältst. Dies kann sinnvoll sein, wenn Du noch nicht sicher bist, ob Du wirklich Deine Zelte in Deutschland abbrechen willst.
Wenn Deine Mietwohnung günstig ist, kann es sich lohnen, sie erstmal zu behalten. Weihe unbedingt Deinen Vermieter ein und berücksichtige bei der Entscheidung die negativen Auswirkungen auf Deine Steuerpflicht.
Die Abmeldebescheinigung
Normalerweise erhältst Du im Bürgerbüro eine Abmeldebescheinigung für das Abmelden des Wohnsitzes. Achte darauf, dass Du diesen Schein wirklich bekommst.
Auch bei postalischen Abmeldungen und online sollte Dir eine Bescheinigung zugehen. Einige Behörden weigern sich allerdings, den Schein ins Ausland zu senden.
Die Abmeldebescheinigung wird für Deinen Aufenthalt im Ausland wichtig. Wenn Du beispielsweise einen neuen Pass bei einer Auslandsvertretung beantragen willst, ist die Ausstellung mit Vorlage der Bescheinigung günstiger.
Eventuell hilft sie auch, um Verträge mit Versorgern außerordentlich zu kündigen. Normalerweise lässt sich aber bei einem Auszug aus der Wohnung der Stromvertrag ordentlich kündigen.
Auch wenn Du die Krankenversicherung in Deutschland kündigen willst, solltest Du zu dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Abmeldebestätigung beilegen.
Wichtig könnte der Schein für die Argumentation sein, dass Du nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist. Du kannst mit der Bestätigung und weiteren Beweismaterialien (neuer Mietvertrag im Ausland, Einreisstempel, Boardingpässe, etc.) dem Finanzamt nachweisen, dass Du Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hast.
Folgen der Abmeldung
Mit der Abmeldung Deines Wohnsitzes in Deutschland, ändern sich viele Dinge in Deinem Leben. Das Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst Dein Leben fortan nicht mehr.
Die staatsbürgerlichen Rechte bleiben Dir allerdings erhalten. Du erhältst überall auf der Welt konsularischen Beistand, soweit das Auswärtige Amt dies bewerkstelligen kann.
Sozialversicherungen
Das gesetzliche Sicherungssystem gilt nur im Rechtsraum der Bundesrepublik. Bei privaten Versicherungen kommt es hingegen auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters an.
Sorge dafür, ausreichend krankenversichert zu sein. Dafür gibt es Auslandskrankenversicherungen oder auch internationale Krankenversicherungen, die in Leistungsumfang und Preis stark differieren können.
Hier solltest Du Dich rechtzeitig von einem Experten informieren lassen. Gerne kann Dir GoodbyeMatrix Kontakt zu einem seriösen und auf dieses Thema spezialisierten Versicherungsmakler herstellen.
Eine Reisekrankenversicherung aus Deutschland reicht nicht, denn sie baut auf der Sozialversicherung auf. Sie übernimmt nur Kosten, die durch die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland nicht übernommen werden.
Bedenke beim Abschluss einer Krankenversicherung, dass Vertragsabschlüsse besser mit einer Postadresse zu erledigen sind. Besonders, wenn Du erstmal aus dem Koffer leben willst, um die Welt zu sehen, ist ein Versicherungsabschluss vor der Abmeldung sinnvoll.
Dass Du in die Renten- und Pflegeversicherung nicht mehr einzahlen musst, ist ein klarer Vorteil. Du kannst nun Dein Vermögen so aufbauen und planen, dass Du mit Zuversicht an Deinen Lebensabend denken kannst.
Hierdurch spart man sich je nach Fall bereits hunderte Euro im Monat, welche frei von Dir für den Aufbau Deiner Altersvorsorge verwendet werden können.
Übrigens kannst Du auch teilweise Deine Lebensversicherung rückabwickeln lassen. Dies geht auch wenn Du bereits im Ausland lebst!
Wir haben einen Partner für das Thema Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Einige unserer Klienten haben bereits tausenden Euro zurückerhalten, was ein perfektes finanzielles Startpolster für Dich sein kann.
Lass Dich also von uns beraten, wie Du als digitaler Nomade und Perpetual Traveler gut vorsorgst.
Übrigens, die Ansprüche in Deutschland verfallen nicht. Die Einzahlungen berechtigen Dich dazu, auch eine Rente entsprechend der erreichten Eckwerte zu erhalten.
Voraussetzung ist natürlich, dass die staatliche Rente bei Deinem Eintritt ins Rentenalter noch etwas zu verteilen hat. Die Chancen dürften eher gering sein.
Entscheidest Du Dich, Deinen Lebensmittelpunkt wieder in Deutschland zu haben, bist Du auch sozialversicherungspflichtig. Für die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes ruht die Versicherungspflicht.
Weitere Versicherungen
Bei den privaten Versicherungen ist es nicht so einfach. Ein Sonderkündigungsrecht steht Dir normalerweise nicht zu. Allerdings könnte der Versicherer trotzdem zustimmen.
Die Frage ist, ob der Versicherer die versprochenen Leistungen auch an Deinem neuen Wohnort zusichern kann und will. Kann er das nicht, wird er der Vertragsauflösung möglicherweise zustimmen.
Generell ist die Frage zu beantworten, für welches Rechtsgebiet der Versicherer seine Leistungen anbietet. Ist es nur in Deutschland, in der EU oder sogar weltweit? Eine Rücksprache beim Vertragspartner ist sinnvoll.
Wenn Du ins EU-Ausland umziehst, kann es sein, dass ein Unfallversicherer weiterhin Leistungen erbringen will. Dann bleibt maximal eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Ähnliches gilt für die Haftpflichtversicherung. Will der Versicherer die Leistungen auch im Ausland erbringen, bleibt der Vertrag bestehen. Der Versicherer kann aber auch vom Vertrag zurücktreten.
Kläre bei jedem Vertrag, ob der Versicherer auch für einen Schaden eintritt, wenn Du im Ausland wohnst (schriftliche Stellungnahme fordern).
Weiterzahlen und dann feststellen, dass der Versicherer bei einem Schaden keine Leistung erbringt, ist nicht sinnvoll. Gekündigt werden muss die Hausratsversicherung. Auch hier ist es sinnvoll, rechtzeitig und ordentlich zu kündigen.
Du ersparst Dir möglicherweise viel Ärger.
Risikolebensversicherungen gelten normalerweise weltweit und können nur ordentlich gekündigt werden oder wie oben bereits angesprochen rückabgewickelt werden wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Vertragsabschluss zwischen 01.01.1991 und dem 31.12.2007).
Ein Sonderkündigungsrecht besteht für Dich meist nicht. Selbst beim Umzug ins EU-Ausland kommt es auf den Einzelfall an. Am besten ist es, mit dem Versicherer eine tragbare Lösung zu finden.
Dienstleistungsverträge
Der Handyvertrag kann nach dem Telekommunikationsgesetz beim Umzug ins Ausland in vielen Fällen gekündigt werden. Dies regelt §46, nach dem dafür eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen ist.
Bedingung für eine Kündigung ist, dass der Telefonanbieter Dir kein adäquates Angebot für Deinen neuen Aufenthaltsort unterbreiten kann.
Kabel, DSL und ähnliche Kommunikationsangebote lassen sich ebenfalls kündigen, weil die Anbieter sehr wahrscheinlich ihre Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen können.
Verträge von Strom- und Gasanbietern sind normalerweise an die Wohnung gebunden. Sie lassen sich meist beim Umzug mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Wenn Du ein Supersparangebot mit langer Laufzeit gewählt hast, musst Du den Vertrag aber eventuell erfüllen. Sinnvoll ist immer, Verträge mit möglichst kurzen Laufzeiten abzuschließen.
Fitnessstudio und andere Dienstleister können theoretisch auf die Erfüllung der Verträge pochen. Klar, wenn Du Deutschland ohne neue Adresse verlässt, werden die Anbieter kaum eine Chance haben, Forderungen einzutreiben. Die feine englische Art ist es aber nicht.
Da ein Umzug ins Ausland meist keine spontane Idee ist, solltest Du die Kündigung Deiner Verträge frühzeitig planen.
Auto
Mit der Abmeldung des Wohnsitzes kannst Du auch kein Auto mehr anmelden. Besitzt Du ein Fahrzeug, musst Du es abmelden.
Ob Du das tust, wenn Du den Wohnsitz in Deutschland abmeldest, bleibt Dir überlassen. In der Regel wirst Du das Auto verkaufen, womit die Abmeldung am Verkaufstag am sinnvollsten erscheint.
Nimmst Du Dein Auto zu Deinem neuen Wohnsitz mit, musst Du es in Deutschland abmelden und im neuen Land anmelden. Informiere Dich rechtzeitig über die gesetzlichen Grundlagen im Zielland.
Mit der Abmeldung endet auch die Steuer- und Versicherungspflicht in Deutschland. Möglicherweise zu viel gezahlte Steuern erhältst Du zurück. Dies gilt auch für die Versicherungsprämien.
Der Versicherungsvertrag endet normalerweise mit der Abmeldung des Autos, die Du dem Versicherer mitteilst. Die meisten Kfz-Versicherungen werden kein Angebot für das Ausland unterbreiten können.
Lese Dir auch unseren Artikel durch, wie man auch ohne Wohnsitz in Deutschland ein Auto anmelden kann.
Beim Leasing kommt es auf das Zielland und den Vertrag an. Viele Leasinggeber verbieten es, das Auto dauerhaft ins Ausland zu bringen. Aber selbst, wenn dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist, lässt sich eine Ummeldung nicht bewerkstelligen.
Der Fahrzeugbrief verbleibt normalerweise bei der Leasinggesellschaft. Am Ende bleibt nur die Beendigung des Leasingvertrages und dies ist nicht einfach. Dies stellt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in einer Broschüre fest.
Eine ordentliche Kündigung ist normalerweise nicht vorgesehen. Ein Sonderkündigungsrecht ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beim Umzug ins Ausland ist dies nach Erfahrung der Verbraucherschützer nicht der Fall. Hier gilt es auf die Kulanz des Leasinggebers zu hoffen.
Bank, Kredite, Leasing
Bei den meisten Bankkonten in Deutschland wird bei der Eröffnung eine Meldeadresse erwartet. Nur wenige Banken machen Ausnahmen. Anders ist das, wenn Du schon Bankkunde bist.
Du kannst Deine Postadresse jederzeit ändern. Dazu reicht ein Brief. Du solltest sicherstellen, dass die Briefe der Bank Dich auch erreichen. Ob Du die Adresse Deiner Eltern, von Freunden oder einen Scan-Dienst nutzt, bleibt Dir überlassen.
Langfristig solltest Du aber sehen, dass Du ein Konto außerhalb des Euroraums findest. Die Schulden von Spanien oder Italien werden nicht geringer. So werden sich Politiker und die EZB auch in Zukunft viel einfallen lassen, um den Zusammenbruch aufzuhalten.
Bezahlen wird das wie immer der Bürger, sei es mit Minuszinsen, mit höheren Bankgebühren oder mit einer Entwertung von Guthaben. Für eine Übergangszeit ist das Festhalten am alten Konto vielleicht eine Option, langfristig solltest Du aber auch hier diversifizieren.
Wenn Du ein Bankkonto mit IBAN haben willst, kommt vielleicht ein Konto in Georgien für Dich infrage. Wir beraten Dich gern.
Ein Konto im Inland könnte beispielsweise auch sinnvoll sein, wenn Du noch einen Kredit laufen hast. Die Alternative wäre eine vorzeitige Tilgung oder eine Umschuldung. Ob dies möglich ist und wenn ja, zu welchen Konditionen, kommt auf den Kreditvertrag an.
Beim Leasing verhält es sich wie beim Autoleasing beschrieben. Insgesamt kommt vieles auf Dein Verhandlungsgeschick und die Kulanz Deiner Vertragspartner an.
Wenn Du Deinen Umzug ins Ausland gut planst, kannst Du auf jeden Fall viel Geld sparen. Ein Konto im Inland löst übrigens keine Steuerpflicht aus.
Postadresse
Ohne Wohnsitz gibt es auch keine Behördenpost, wenn das keine gute Nachricht ist. Über Postadressen kannst Du in Deutschland trotzdem verfügen.
Reisepass
Wenn Du einen neuen Reisepass benötigst, beantragst Du diesen bei der deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat in dem Land, in dem Du Dich gerade befindest.
Hier kommt der Abmeldebescheinigung eine große Bedeutung zu. Wenn Du nachweist, dass Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast, sind die Gebühren für einen neuen Pass niedriger.
Bitte lese Dir unseren Artikel "Kann man ohne festen Wohnsitz einen neuen Reisepass beantragen?" durch.
Wahlen
Die Teilnahme an Kommunalwahlen und Landtagswahlen ist an den Wohnsitz gekoppelt. Wenn Du nicht mehr in Deutschland wohnst, kannst Du über regionale Entscheidungen nicht mehr mitentscheiden.
Anders ist das bei der Bundestagswahl. An ihr kannst Du auch im Ausland teilnehmen.
Bedingung ist, dass Du seit Deinem 14. Lebensjahr für mindestens drei Monate in Deutschland gelebt hast. Dein Aufenthalt darf nicht mehr als 25 Jahre zurückliegen.
Um an der Wahl teilzunehmen, musst Du Dich spätestens 21 Tage vor dem Wahltermin ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag kann online heruntergeladen werden.
Es muss an den Ort gesandt werden, an dem Du "hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden" bist. Dies wird vermutlich der Ort sein, an dem Du zuletzt in Deutschland gelebt hast.
Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt häufig über die Botschaften und Konsulate. An der Europawahl darfst Du nur teilnehmen, wenn Du in der EU lebst.
Da Wahlen aus unserer Sicht aber keine Veränderungen bringen und Du möglicherweise auch aus politischen Gründen aus Deutschland verziehen möchtest, ist es generell fraglich warum man noch an einer Wahl teilnehmen sollte.
Als Perpetual Traveler im Ausland lebst Du ab sofort mit ungeahnter Freiheit und musst Dich nicht mehr um politische Debatten scheren.
Webseiten
Wenn Du eine Webseite mit der Endung .de betreibst, benötigst Du einen in Deutschland sitzenden "Admin-C", der als Treuhänder agiert. Dies schreiben die DENIC-Richtlinien so vor. Besser ist es also eine weltweit anerkannte .com Domain zu besitzen.
Erneute Anmeldung (Rückkehr)
Wenn es Dir im Ausland nicht gefallen sollte, darfst Du natürlich jederzeit zurückkommen.
Wichtig ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Dazu benötigst Du Deinen Reisepass oder Personalausweis und eine Adresse in Deutschland, an der Du Dich gewöhnlich aufhältst.
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt in der Gemeinde dieser Adresse. Interessanterweise wollen es die Beamten genau wissen und benötigen einen Nachweis, dass Du Dich tatsächlich an dem Wohnort aufhältst.
Dies gilt besonders, wenn Du zunächst bei Freunden oder Verwandten unterkommst. Als Nachweis gilt ein Mietvertrag. Normalerweise wollen die Beamten auch eine Abmeldung im Ausland sehen.
Beispielsweise in Frankreich und Großbritannien gibt es allerdings gar kein Melderegister, aus dem man sich abmelden könnte.
Wenn Du zunächst keinen Job hast, steht Dir Arbeitslosengeld zu. Da der Anspruch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, solltest Du nach der Anmeldung recht schnell das Jobcenter aufsuchen.
Eine erneute Steuerpflicht entsteht mit der Anmeldung nicht, denn Du musst Dich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten anmelden. Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn Du Dich länger als sechs Monate in Deutschland aufhältst.
Gewerbe
Hast Du bereits in Deutschland ein Unternehmen gegründet, musst Du entscheiden, wie Du mit Deinem Gewerbe verfahren möchtest. Generell ist es empfehlenswert, ein Unternehmen im Ausland erst nach dem Wegzug zu gründen.
Der Umzug Deines Betriebes ins Ausland kann hohe steuerliche Belastungen mit sich bringen und will daher gut geplant sein. Lese Dir hierfür auch den Artikel über die Wegzugsbesteuerung durch.
Gewerbe in Deutschland fortführen
Generell ist es kein Problem, Dein Gewerbe in Deutschland fortzuführen. Du benötigst dafür eine ladungsfähige Geschäftsadresse. Dies kann zum Beispiel Dein Steuerberater übernehmen.
Die betrieblichen Einnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Alternativ kannst Du auch Business Center oder Unternehmen, die auf Büroservice spezialisiert sind, beauftragen.
Die Adresse des Dienstleisters kannst Du beim Gewerbeamt als Ort der Betriebsstätte angeben. Ohne Wohnsitz ist in Deutschland die Gründung eines Unternehmens nicht möglich.
Ausländer müssen sich für Deutschland bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel besorgen. Dies gilt auch für Mehrheitseigner einer GmbH.
Eine Firma in Deutschland zu gründen dürfte aber aus steuerlichen Gründen nicht wirklich sinnvoll sein. Die Fortführung des Unternehmens in Deutschland kann aber in gewissen Fällen Sinn ergeben.
Gewerbe abmelden
Bist Du Einzelunternehmer, ist eine Gewerbeabmeldung in Deutschland ziemlich einfach. Für das Gewerbe abmelden gibt es ein Formular, das sich in vielen Gemeinden downloaden lässt.
Die Abmeldung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen gebührenfrei und lässt sich meist auf dem Postweg erledigen. Das Gewerbeamt benachrichtigt das Finanzamt, die IHK und Berufsgenossenschaften über die Abmeldung.
In der Regel sendet das Finanzamt ein Formular, in dem mögliche Veräußerungen von betrieblichem Inventar abgefragt werden. Eine Kapitalgesellschaft zu liquidieren, kann etwas komplizierter werden.
Wenn Du alleiniger Anteilseigner bist, kannst Du das Unternehmen natürlich auch aufgeben. Besteht die Kapitalgesellschaft weiter und Du bleibst Anteilseigner greift die Wegzugbesteuerung.
Damit will der Staat sicherstellen, dass in Deutschland entstandene Wertsteigerungen auch hier versteuert werden. Hier kann es sinnvoll sein sich mit Genossenschaften zu beschäftigen.
Das Finanzamt nimmt dazu einen fiktiven Verkauf der Anteile an und erhebt auf die angenommene Wertsteigerung eine Steuer. Kritisch daran ist, dass die Verkaufserlöse nicht erzielt wurden.
Du musst also eine Steuer für einen Vorgang bezahlen, der nicht eingetreten ist. Dies kann zu hohen finanziellen Belastungen führen, die Deine Liquidität erheblich beeinträchtigen. Prüfe daher, ob eine Veräußerung der Firmenanteile nicht der bessere Weg ist oder überführe alles in eine Genossenschaft.
Steuerliche Aspekte
Wer in Deutschland lebt, ist uneingeschränkt steuerpflichtig. Dabei spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz, der auch existieren kann, wenn Du beim Einwohnermeldeamt abgemeldet bist.
Gewöhnlicher Aufenthaltsort, steuerlicher Wohnsitz
Es gibt verschiedene Steuersysteme in der Welt. In den USA ist die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft gebunden, in Deutschland ist dagegen der Wohnsitz entscheidend.
Dabei definiert das Finanzamt den Wohnsitz anders als das Einwohnermeldeamt. Ausschlaggebend ist die Abgabenordnung, die von einem "gewöhnlichen Aufenthaltsort" spricht.
Geregelt ist dies im § 9 AO, in dem es in Satz 1 heißt: "Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt."
Alles klar?
Allein in der Datenbank deJure gibt es 495 Gerichtsentscheidungen zu diesem Paragrafen. Das zeigt das Problem. Sich rechtssicher steuerlich aus Deutschland abzumelden ist gar nicht so einfach.
Wenn Du eine Wohnung besitzt oder mietest, darüber eine Verfügungsmacht hast und diese nutzt oder nutzen kannst, hast Du in Deutschland einen steuerlichen Wohnsitz.
Um den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland anzunehmen, reicht es, dass Du regelmäßig in Deutschland verweilst. Dabei ist nicht unbedingt erforderlich, dass Du tatsächlich eine längere Zeit in Deutschland wohnst.
Es reicht schon, dass Du eine Wohnung regelmäßig nutzen kannst. Boris Becker ist mal ein Schlüssel für eine Wohnung in München zum Verhängnis geworden. Jeder wusste, dass Becker in Monte Carlo wohnt.
Dieser Schlüssel, der zu einer von seiner Schwester angemieteten Wohnung gehörte, machte Becker in Deutschland noch nicht steuerpflichtig. Das Problem war, dass seine Schwester in der Wohnung nicht wohnte.
Er hatte somit die ständige Verfügung über die Wohnung. Ob er sich dort tatsächlich aufhielt, spielte keine Rolle. Der Tennisstar wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Auch ein eigenes Zimmer bei den Eltern oder die Zahnbürste bei der Freundin reichen den Finanzbehörden, um einen gewöhnlichen Aufenthalt anzunehmen. Die Frage ist, ob dies bei jedem so nachvollzogen wird oder ob ein Exempel statuiert wurde.
Es ist auf jeden Fall angeraten seinen Schlüssel zu der Wohnung der Eltern abzugeben und auch das “Kinderzimmer” in ein Gästezimmer umzuwandeln, also dass keine persönlichen Gegenstände mehr in diesem Raum sind. Eine Verstauung dieser Gegenstände im Keller oder Dachboden in Kisten ist hingegen kein Problem.
So ein Wohnsitz hat weitere Folgen. Gründest Du im Ausland ein Unternehmen, bist Du als Steuerpflichtiger in Deutschland verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. § 138 der Abgabenordnung regelt dies.
Daraus resultiert zwar noch keine Steuerpflicht, aber das Versäumnis der Meldung kann teuer werden, denn Du begehst eine Ordnungswidrigkeit. Die Meldung kann unangenehme Folgen haben, wenn das Finanzamt Nachforschungen über das Unternehmen anstellt.
Schwierig ist eine eigene Immobilie. Hier musst Du zweifelsfrei nachweisen können, dass Du diese Immobilie nicht mehr nutzt. Dazu sollte sie leergeräumt sein und die langfristige Vermietung oder die Verkaufsabsicht belegbar sein.
Schwierig ist auch, wenn Du noch einen Mietvertrag zu einer Wohnung besitzt. Hier muss Dein Vermieter bestätigen, dass Du nicht mehr in der Wohnung wohnst.
Der Nachweis, dass Du keine Verfügungsgewalt mehr über die von Dir gemietete Wohnung hast, dürfte schwer zu erbringen sein. Eine Möglichkeit ist die Untervermietung, die in aller Regel das Einverständnis Deines Vermieters voraussetzt.
Definition einer Wohnung
Eine Wohnung ist für das Finanzamt alles, was für einen Steuerpflichtigen zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Komfort muss die Bleibe nicht haben. Nicht einmal sanitäre Einrichtungen sind erforderlich.
Selbst ein Wohnwagen auf dem Campingplatz oder ein Zimmer in einer Pension kann ein Wohnsitz sein, der Dich steuerpflichtig macht. Dies ergibt sich aus dem Anwendungserlass zu § 8 der Abgabenordnung.
Verfügungsgewalt
Um in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, darfst Du keine Verfügungsgewalt über eine Wohnung haben.
Wenn Du eine Immobilie in Deutschland besitzt, musst Du diese nicht unbedingt verkaufen. Beim Vermieten solltest Du einige Regeln beachten.
Kurzzeitvermietungen, etwa über AirBnB, reichen nicht aus. Das Finanzamt unterstellt hier, dass Du die Vermietungen so steuern könntest, dass die Wohnung auch für Dich nutzbar wäre.
Achte deshalb auf langfristige Verträge, die über ein halbes Jahr hinaus gelten sollten. Beginnt die Vermietung erst nach Deinem Wegzug, sollte die Vermietungsabsicht nachweisbar sein.
Bedenke dabei, dass Du für die Mieteinnahmen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleibst.
Ähnliche Regeln gelten auch für die Untervermietung Deiner Mietwohnung. Beachte hier, dass einer solchen Lösung in den meisten Fällen der Vermieter zustimmen muss. Er sollte auch eingeweiht werden, weil er nach § 19 des Bundesmeldegesetzes Mitwirkungspflichten gegenüber den Behörden hat.
Es dürfte besser sein, wenn der Vermieter Deine Absichten von Dir erfährt als vom Finanzamt. Bei der Vermietung an Freunde oder Familienmitglieder solltest Du sehr vorsichtig sein. Es muss sichergestellt sein, dass Du keinen Zugang mehr zur Wohnung hast.
Es dürfen dort keine Deiner persönlichen Sachen zu finden sein. Wenn Ehepartner und Kinder in Deutschland zurückbleiben, ist es schwer, dem Finanzamt zu beweisen, dass Du hier keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast.
Abraten tun Steuerberater von der Vermietung an Dein eigenes Unternehmen im Ausland. Nur wenn die Wohnung langfristig vermietet wird, dürfte es keine Probleme geben.
Erfolgt die Vermietung gewerblich, könnte es sich um eine Betriebsstätte handeln, auf deren Einnahmen in Deutschland Steuern zu zahlen sind. Problematisch wird es, wenn die Wohnung nicht dauerhaft vermietet ist.
Dann hast Du als Firmeninhaber die Verfügungsgewalt über die Immobilie. Hier könnte Dir das Finanzamt unterstellen, dass Du mit der Konstruktion Deinen Wohnsitz in Deutschland verschleiern willst. Die Konsequenz könnte sein, dass Du unbeschränkt steuerpflichtig wirst.
Die Nutzung einer Wohnung
Generell sieht der Anwendungserlass zu § 8 der Abgabenordnung keine Mindestzahl an Tagen für den Aufenthalt vor.
Es reicht, dass Du die Wohnung über kurze Besuche oder unregelmäßige Kurzaufenthalte hinaus nutzt. Dabei ist nicht definiert, dass Du anwesend sein musst.
Die Faustregel ist, dass Du unbeschränkt steuerpflichtig bist, wenn Du die Verfügungsgewalt über die Immobilie hast. Einzige Ausnahme ist ein Lagerraum für Deine persönlichen Gegenstände, die Du in Deutschland zurücklässt.
Der Raum muss aber so gestaltet sein, dass er zu Wohnzwecken ungeeignet ist. Die Einlagerung in einem Zimmer der elterlichen Wohnung, das als Gästezimmer nutzbar ist, würde diesen Anspruch nicht erfüllen.
Gesetzliche Regelung der Steuerpflicht in Deutschland
Wenn Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, bist Du nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet aber nicht, dass Du gar nicht mehr steuerpflichtig bist.
Bestimmte Sachbestände können trotzdem eine beschränkte Steuerpflicht begründen. Dies regelt § 49 des Einkommenssteuergesetzes.
Wohnst Du im Ausland und erzielst in Deutschland Einkünfte, musst Du diese in Deutschland versteuern. Ein Beispiel wären Mieteinnahmen für Deine Eigentumswohnung oder Dividenden von deutschen Unternehmen.
Darüber hinaus gibt es eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die der § 2 des Außensteuergesetzes regelt. Sie kommt zum Tragen, wenn Du in einem Niedrigsteuerland lebst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast.
Dies kann zum Beispiel eine Unternehmensbeteiligung sein. In diesem Fall können für einen Zeitraum von zehn Jahren weitere Teile des Einkommens steuerpflichtig sein. Dazu zählen Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen.
Meldung ans Finanzamt
Die Steuerpflicht richtet sich also nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Diesen erklärst Du mit Deiner Steuererklärung. Rechne damit, dass das Finanzamt Nachfragen haben und Nachforschungen durchführen wird, wenn Du ins Ausland gezogen bist.
Beweise, die Deinen Umzug ins Ausland belegen helfen in der Argumentation gegenüber dem Amt. Lass Dir bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt unbedingt die Abmeldebescheinigung vom Wohnsitz aushändigen.
Außerdem sind die Kündigungsbestätigungen für Wohnung, Handy- und andere Verträge sinnvoll. Den Umzug ins Ausland musst Du dem Finanzamt nicht melden. Es gibt aber einige Ausnahmen.
Hast Du in Deutschland ein Einzelunternehmen, unterrichtest Du das Finanzamt einen Monat nach Deinem Umzug über die Betriebsaufgabe. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, musst Du aber sowieso das Gewerbe abmelden. Dann erfährt das Finanzamt durch das Gewerbeamt von der Aufgabe Deines Unternehmens.
Ansonsten teilst Du Deinen Wegzug dem Finanzamt mit der letzten Steuererklärung mit. Daraus ergibt sich der Stichtag, der für eventuelle beschränkte Steuerpflichten entscheidend ist.
Außerdem ist die Meldung des Umzugs wichtig, um die Wegzugbesteuerung richtig festzulegen. Dies wird relevant, wenn Du an einer Kapitalgesellschaft in Deutschland beteiligt bist.
Generell bist Du nicht verpflichtet, das Finanzamt über Deine Auslandsadresse zu unterrichten. Wenn Du nach Deinem Wegzug noch steuerpflichtig bleibst, benötigst Du eine Postadresse. Die Behörde verschickt keine Post ins Ausland, Du solltest Dir einen Empfangsberechtigten suchen.
Das kann Dein Steuerberater sein. Ist das Finanzamt der Meinung, dass Du noch steuerpflichtig ist, macht es Scheiben an Dich öffentlich. Dies hat unangenehme Folgen, denn die Steuern werden sofort fällig.
Dies kann zur Pfändung von Konten in Deutschland, aber auch in der EU führen. Auch die Beschlagnahmung, beispielsweise Deiner Eigentumswohnung, ist möglich.
Nicht zuletzt könnte die Festnahme bei der nächsten Einreise erfolgen. Ein bisschen Kooperation ist also nie verkehrt.
Wenn Du in Deutschland angemeldet bleibst
Steuerlich ist dies keine gute Idee. Deutschland ist ein Hochsteuerland. Solange Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Da Du Dich dort anmelden musst, wo Du die meiste Zeit verbringst, darf das Finanzamt auch von Deiner Steuerpflicht ausgehen. Selbst wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland und einen im Ausland hast, bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Dies gilt auch, denn Du Dich die meiste Zeit des Jahres in einem anderen Land aufhältst und dort vielleicht sogar Lohnsteuer bezahlst. Diese Steuern können dann auf Deine Steuer in Deutschland angerechnet werden.
Sie müssen es aber nicht. Wenn Du Dich vom Steuern zahlen in Deutschland verabschieden willst, musst Du Dich beim Meldeamt abmelden, Deinen Lebensmittelpunkt auflösen und auf den gewöhnlichen Aufenthalt achten. Eine Ausnahme sehen Doppelbesteuerungsabkommen vor.
Wo bin ich bei einem Doppelwohnsitz steuerpflichtig
Bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten die dortigen Regeln für Deine Steuerpflicht. In den Abkommen ist auch die unbeschränkte Steuerpflicht geregelt.
Normalerweise musst Du Steuern dort bezahlen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Um das herauszufinden wird die "Tie-breaker Rule" angewendet.
Hältst Du Dich hauptsächlich in einem Land auf, mit dem Deutschland ein DBA hat, bist Du zunächst dort steuerpflichtig. Deutschland hat viele DBAs abgeschlossen, allerdings kaum mit einer Steueroase.
Eine Übersicht über die Abkommen findest Du hier.
Aufenthaltsnachweis im Ausland
Generell benötigst Du keinen Aufenthaltsnachweis im Ausland. Wenn Du als Perpetual Traveler unterwegs bist, ist dies völlig in Ordnung.
Generell geht deutsche Behörden nichts an, wo Ihre Staatsbürger leben. Berücksichtigen solltest Du aber, dass Du alle Verpflichtungen einhältst.
Dazu gehört eine mögliche beschränkte oder erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Versäumnisse könnten bei der nächsten Einreise nach Deutschland für Probleme sorgen.
Sammele also immer genug Beweismaterial, sodass Du im Fall der Fälle einen Auslandsaufenthalt eindeutig belegen kannst.
Wenn Dich jetzt noch interessiert welche Lebensmodelle und Strategien im Ausland möglich sind, dann lese Dir gerne meinen Artikel über die 4 Strategien im Ausland zu leben durch >>
Für weiteres Detailwissen über die Abmeldung aus Deutschland, Österreich, Schweiz, nutze bitte unseren dazu angefertigten Videokurs.
Als Perpetual Traveler nach der Abmeldung leben?
Wie bereits im letzten Kapitel erwähnt kannst Du verschiedene Strategien anwenden, um ab sofort im Ausland zu leben. Wenn Du Dich sauber aus Deutschland abgemeldet hast steht Deinem freien Leben als Perpetual Traveler (PT) nichts mehr im Wege. Um eine Idee von dem Konzept zu erhalten, schaue Dir bitte meine Videos zum Thema an:
GoodbyeMatrix Club Inhalt
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In den beiden Videos erkläre ich das Konzept des Perpetual Travelers, wie Du selber einer werden kannst und wo die Herausforderungen eines PTs liegen.
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