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Kap Verde bietet ein Residence-by-Investment-Programm, das über eine qualifizierte Immobilieninvestition den Zugang zu dauerhaften Aufenthaltsrechten ermöglicht. Das Programm richtet sich an internationale Investoren, die durch den Erwerb von Immobilien eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) erhalten möchten. Die Qualifikationslogik basiert ausschließlich auf der Höhe der Immobilieninvestition, abhängig von der geografischen Lage der Immobilie innerhalb Kap Verdes.
Die Mindestinvestition beträgt €80.000 in Regionen mit unterdurchschnittlichem BIP pro Kopf. In wirtschaftlich stärkeren Regionen mit überdurchschnittlichem BIP pro Kopf liegt die Schwelle bei €120.000. Diese geografische Staffelung lenkt Kapital gezielt in Entwicklungsgebiete des Landes.
Nach Genehmigung erhalten Investoren sofort die permanente Aufenthaltsgenehmigung. Es besteht keine Mindestanwesenheitspflicht zur Aufrechterhaltung der Green Card. Investoren können das Aufenthaltsrecht unbegrenzt halten, ohne physisch auf den Inseln präsent sein zu müssen. Diese Flexibilität macht das Programm besonders attraktiv für international mobile Personen.
Das Programm erlaubt die Einbeziehung der Familie. Nach fünf Jahren habitueller Residenz in Kap Verde öffnet sich der Weg zur Staatsbürgerschaft. Wer die Einbürgerung anstrebt, muss nachweisen, dass er während dieser Zeit tatsächlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kap Verde hatte. Der kapverdische Pass bietet visumfreien Zugang zu 68 Ländern.
Die Qualifikation erfolgt ausschließlich über den Erwerb einer Immobilie in Kap Verde. Die Höhe der erforderlichen Investition richtet sich nach der wirtschaftlichen Klassifizierung der Region, in der die Immobilie liegt. In Gebieten mit unterdurchschnittlichem BIP pro Kopf beträgt die Mindestinvestition €80.000. In wirtschaftlich stärkeren Regionen mit überdurchschnittlichem BIP pro Kopf liegt die Schwelle bei €120.000.
Der Antragsteller muss folgende Dokumente vorlegen:
Es gibt keine Anforderung an berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse oder ein bestimmtes Alter. Die Investition muss vollständig aus legalen Mitteln stammen. Der Nachweis erfolgt über die Bankdokumentation.
Familienangehörige können in den Antrag einbezogen werden. Der Hauptantragsteller trägt die Investitionslast allein. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder erhalten denselben Aufenthaltsstatus wie der Investor. Zusätzliche Investitionen für Familienangehörige sind nicht erforderlich.
Wer nach fünf Jahren die Staatsbürgerschaft anstrebt, muss während dieser Zeit habituellen Aufenthalt in Kap Verde nachweisen. Das bedeutet: Der Lebensmittelpunkt muss faktisch auf den Inseln liegen. Bloße Green-Card-Inhaber ohne Einbürgerungsabsicht unterliegen keiner physischen Anwesenheitspflicht.
Das Programm bietet dauerhafte Aufenthaltsrechte ohne Mindestanwesenheitspflicht. Investoren erhalten die Green Card bei Genehmigung und können sie unbegrenzt halten, ohne physisch auf den Inseln leben zu müssen. Diese Struktur ermöglicht volle Flexibilität für international mobile Personen.
Die Bearbeitungszeit ist kurz. Nach Einreichung aller Unterlagen erfolgt die Genehmigung zügig. Das System arbeitet ohne langwierige bürokratische Verzögerungen.
Das Steuersystem ist vorteilhaft. Kap Verde operiert mit niedrigen Steuersätzen, die für Investoren und Unternehmer attraktiv sind. Die steuerliche Belastung bleibt überschaubar.
Die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter europäischem Niveau. Alltägliche Ausgaben für Unterkunft, Lebensmittel und Dienstleistungen sind erheblich niedriger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Das Klima ist ganzjährig mild. Kap Verde bietet konstant angenehme Temperaturen ohne extreme Hitze oder Kälte. Die geografische Lage im Atlantik sorgt für stabile Wetterbedingungen.
Nach fünf Jahren habitueller Residenz öffnet sich der Weg zur Staatsbürgerschaft. Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich auf den Inseln etabliert, kann die Einbürgerung beantragen. Der kapverdische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 68 Ländern.
Die Familieninklusion ist ohne zusätzliche Investition möglich. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder erhalten denselben Aufenthaltsstatus wie der Hauptantragsteller. Die Immobilieninvestition deckt die gesamte Familie ab.
Die kapverdische Staatsbürgerschaft ist nach 5 Jahren habitueller Residenz in Kap Verde zugänglich. Die Green Card selbst verlangt keine Mindestanwesenheit zur Aufrechterhaltung. Wer aber nach fünf Jahren die Einbürgerung anstrebt, muss nachweisen, dass er während dieser Zeit tatsächlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kap Verde hatte.
Habituelle Residenz bedeutet: Der Lebensmittelpunkt muss faktisch auf den Inseln liegen. Bloße Green-Card-Inhaber ohne Einbürgerungsabsicht können das Aufenthaltsrecht unbegrenzt halten, ohne physisch präsent zu sein. Staatsbürgerschaftsbewerber müssen hingegen echte Bindungen zu Kap Verde dokumentieren.
Anträge werden beim Ministerium für Tourismus und Verkehr (MTT) eingereicht. Das Programm stützt sich auf die Lei n.º 30/IX/2018 de 23 de abril (Gesetz Nr. 30/IX/2018 vom 23. April).
Das Kap Verde Investorenvisum erfordert eine einmalige Immobilieninvestition. Die Höhe der Mindestkapitalverpflichtung richtet sich nach der wirtschaftlichen Zone des Investitionsobjekts.
In Regionen mit unterdurchschnittlichem Pro-Kopf-BIP liegt die Mindestinvestition bei €80.000. In Regionen mit überdurchschnittlichem Pro-Kopf-BIP beträgt die erforderliche Investition €120.000.
Die Mittel werden direkt in Immobilienbesitz auf Kap Verde investiert. Diese Investition ist der zentrale finanzielle Ankerpunkt für das Visum und bleibt über die gesamte Aufenthaltsdauer gebunden.
Der Antrag auf das Kap Verde Investorenvisum erfordert die Einreichung einer vollständigen Dokumentenmappe. Die Unterlagen gliedern sich in persönliche Identitätsnachweise, Hintergrundprüfungen, Gesundheitsdokumentation und Investitionsnachweise.
Persönliche Identitätsdokumente:
Hintergrundprüfung und Gesundheit:
Investitionsnachweis:
Die Dokumente werden beim Ministerium für Tourismus und Verkehr (MTT) eingereicht. Die Behörde prüft die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Unterlagen. Der Nachweis der Herkunft der Investitionsmittel erfolgt ausschließlich über die Bankdokumentation, zusätzliche Source-of-Funds-Erklärungen sind aus den Programmdaten nicht ersichtlich.
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