Insider-Report:
Zweite Staatsbürgerschaft sichern – solange es noch geht!
Hol Dir jetzt exklusiven Zugang zum Strategie-Report, den Dir kein Anwalt freiwillig gibt:
Hol Dir den exklusiven Zugriff auf unser Strategie-Dossier:
Die 5 effizientesten Wege zum Zweitpass – schnell, legal & mit minimalem Aufwand. ➡️ Entdecke Insider-Routen, Länder mit Sofort-Zugang & die beste Wahl für Deine Familie, Vermögen und Freiheit.
Mehr über den Report erfahren

Der France Talent Passport für Startup und Business Creation umfasst zwei aktive Investorenvisa-Kategorien. Beide ermöglichen es Unternehmern, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen oder eine Inkubator-Finanzierung zu erhalten. Im Gegenzug erhalten Antragsteller eine verlängerbare vierjährige Aufenthaltsgenehmigung.
Das Programm basiert auf unternehmerischer Aktivität. Antragsteller müssen ein operatives Geschäft aufbauen oder sich eine qualifizierte Finanzierung sichern. Die Minimalinvestition beträgt 30.000 EUR. Keine physische Anwesenheit ist in der Phase der temporären Residenz erforderlich. Für Dauerwohnsitz oder Einbürgerung gilt jedoch eine Bedingung: Antragsteller müssen mindestens 183 Tage pro Jahr in Frankreich verbringen.
Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren qualifizieren sich Teilnehmer für die Daueraufenthaltsgenehmigung (Settlement Permit). Diese ist zehn Jahre lang gültig. Ebenfalls nach fünf Jahren können Antragsteller die französische Staatsbürgerschaft beantragen. Voraussetzung dafür sind ausreichende Französischkenntnisse. Die französische Staatsbürgerschaft bietet visumfreien Zugang zu 187 Ländern.
Das Programm umfasst zwei parallele Routen mit unterschiedlichen Anforderungen. Beide erfordern den Aufbau oder die Finanzierung eines Unternehmens in Frankreich.
Startup-Route: Antragsteller müssen eine Investitionszusage von 225.000 EUR von einem anerkannten Business Incubator erhalten. Sie gründen ein innovatives Startup-Projekt und inkorporieren es als Rechtsperson in Frankreich. Mindestens 30.000 EUR der Inkubator-Finanzierung müssen für die F&E-Phase des Startups bestimmt sein. Finanzielle Mittel in Höhe des französischen Mindestlohns sind nachzuweisen.
Business-Creation-Route: Antragsteller reichen einen aussagekräftigen Businessplan ein. Sie inkorporieren das Unternehmen in Frankreich und investieren mindestens 30.000 EUR. Erforderlich ist ein Master-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss, oder alternativ mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im relevanten Bereich. Finanzielle Mittel in Höhe des französischen Mindestlohns sind nachzuweisen.
Antragsverfahren: Antragsteller beantragen ein Long-Stay-Visum für die Aufenthaltsgenehmigung bei der französischen Konsularvertretung. Jede französische Präfektur bewertet die Glaubwürdigkeit des Projekts auf Basis des vollständigen Businessplans und der Branche.
Die vierjährige Aufenthaltsgenehmigung ist verlängerbar und schafft unmittelbare operative Flexibilität. Antragsteller erhalten Zugang zum französischen Markt und zur gesamten EU-Wirtschaftszone für Geschäftstätigkeit. Die Niederlassung in Frankreich öffnet strategische Geschäftsverbindungen innerhalb der größten Volkswirtschaften Europas.
Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums besteht ohne zusätzliche Visa. Eine Niederlassung in anderen Schengen-Ländern ist nicht eingeschlossen. Reisen zu geschäftlichen oder privaten Zwecken innerhalb von 27 Ländern erfolgen ohne Grenzkontrolle.
Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren entsteht Anspruch auf die Settlement Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung). Diese gilt zehn Jahre und sichert langfristige Planbarkeit. Gleichzeitig öffnet sich der Weg zur französischen Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren Residenz. Voraussetzung ist der Nachweis von Französischkenntnissen. Die französische Staatsbürgerschaft erlaubt visumfreies Reisen in 187 Länder. Frankreich akzeptiert Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung.
Familienangehörige profitieren von Zugang zum französischen Bildungssystem. Öffentliche Schulen und Universitäten stehen Residenten offen. Die Kombination aus EU-Zugang, kurzer Bearbeitungszeit und niedriger Investitionsschwelle macht das Programm zu einer der zugänglichsten europäischen Unternehmer-Routen.
Die französische Staatsbürgerschaft ist nach fünf Jahren ununterbrochener Residenz beantragbar. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der ersten Talent-Passport-Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag kann unmittelbar nach Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Physische Anwesenheit: Für die Einbürgerung müssen Antragsteller mindestens 183 Tage pro Jahr in Frankreich verbracht haben. Diese Bedingung gilt für die gesamte Fünf-Jahres-Periode vor der Antragstellung. Kürzere Aufenthalte gefährden die Qualifikation.
Integrationsnachweise: Antragsteller durchlaufen ein Interview mit französischen Behörden. In diesem Gespräch wird die Integration in die französische Gesellschaft bewertet. Die Behörden prüfen das Verständnis der Rechte und Pflichten eines französischen Staatsbürgers.
Sprachkenntnisse: Ausreichende Französischkenntnisse sind obligatorisch. Der Nachweis erfolgt während des Interviews. Keine formalen Zertifikate werden explizit genannt. Die Behörden entscheiden auf Basis des persönlichen Gesprächs.
Geschäftstätigkeit: Auf der Stufe der Staatsbürgerschaft besteht keine Verpflichtung, das ursprüngliche Unternehmen weiterzuführen. Diese Anforderung entfällt mit Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung. Antragsteller können ihre wirtschaftliche Tätigkeit frei gestalten.
Doppelstaatsbürgerschaft: Frankreich erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung. Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Dies gilt für alle Herkunftsländer.
Zuständige Behörde ist die Direction Générale des Étrangers en France (DGEF) in Zusammenarbeit mit Business France.
Die rechtliche Grundlage bildet das Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA), ursprünglich erlassen 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 2024-42 vom 26. Januar 2024.
Die Mindestkapitalverpflichtung für den Frankreich Talent Passport beträgt €30,000. Diese Summe wird je nach gewählter Kategorie unterschiedlich strukturiert.
Startup-Kategorie: Die €30,000 stammen aus einer Investitionszusage von €225,000 eines anerkannten Business Incubators. Mindestens €30,000 dieser Gesamtfinanzierung müssen explizit in die R&D-Phase des Startups fließen. Das Startup muss als juristische Person in Frankreich gegründet sein.
Business-Creation-Kategorie: Du investierst mindestens €30,000 direkt in dein eigenes Unternehmen. Das Unternehmen wird in Frankreich gegründet und ist Zahlungsempfänger des Kapitals.
In beiden Kategorien ist der Zahlungszeitpunkt an die Gründung und Operationalisierung des französischen Unternehmens gebunden. Die Kapitalanlage dient der Finanzierung der Geschäftstätigkeit oder Innovation, nicht einer separaten Gebühreninstanz.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
Ein gutes internationales Setup berücksichtigt:
Nicht nur ein Visum.
Im Analysegespräch prüfen wir, welche Residency-Programme strategisch Sinn ergeben -
und welche dich langfristig einschränken, unnötig verpflichten oder steuerlich benachteiligen können.
Baue ein internationales Setup, das dir Optionen gibt - statt Abhängigkeiten: