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Frankreich bietet finanziell unabhängigen Personen einen jährlich erneuerbaren Aufenthaltstitel, der auf dem Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel basiert und explizit keine Erwerbstätigkeit im Land voraussetzt. Das Programm richtet sich an Personen, die mindestens 16.000 € pro Jahr nachweisen können und sich verpflichten, in Frankreich keiner Beschäftigung nachzugehen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann unbegrenzt verlängert werden, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt bleiben. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit physischer Anwesenheit von mindestens 183 Tagen pro Jahr qualifiziert sich der Inhaber für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Sobald der Status als permanent Resident erreicht ist, kann eine Einbürgerung beantragt werden, die neben der Aufenthaltsdauer ausreichende Integration in die französische Gesellschaft und Beherrschung der französischen Sprache erfordert. In der Praxis verlangen insbesondere Präfekturen in Paris und Südfrankreich häufig höhere finanzielle Nachweise als das gesetzliche Minimum.
Um sich für das französische Aufenthaltsprogramm für finanziell unabhängige Personen zu qualifizieren, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich selbst zu unterhalten, ohne in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Nachweis erfolgt durch konkrete Einkommensnachweise oder Garantien sowie durch ergänzende Dokumente, die eine langfristige Aufenthaltsfähigkeit belegen.
Finanzielle Anforderungen:
Nachweispflichten:
Visumspflicht und Beschränkungen:
Physische Anwesenheit:
Frankreich gewährt Personen, die über das FIP-Visum einreisen, einen klar definierten Weg zur Staatsbürgerschaft. Dieser Prozess verläuft in zwei Hauptphasen: zunächst die Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach fünf Jahren, anschließend die Beantragung der französischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung.
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (nach 5 Jahren):
Französische Staatsbürgerschaft (nach Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung):
Während der temporären Aufenthaltsphase besteht keine physische Anwesenheitspflicht. Für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und die Staatsbürgerschaft muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Mehrheit der Zeit in Frankreich verbracht wurde und eine steuerliche Ansässigkeit besteht.
Anträge werden bei France-Visas und der örtlichen Préfecture eingereicht. Die zuständige Behörde prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Erteilung des Aufenthaltserlaubnisses.
Rechtsgrundlage des Programms ist das Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA) – das französische Gesetz über Einreise, Aufenthalt und Asylrecht.
Für das Programm „Financially Independent Person" in Frankreich muss ein Mindesteinkommen von mindestens €16.000 pro Jahr nachgewiesen werden. Alternativ kann eine Garantie in ähnlicher Höhe von einem Bürgen erbracht werden.
In der Praxis verlangen Präfekturen in Paris und in Südfrankreich häufig höhere finanzielle Schwellenwerte und erfordern eine stärkere unterstützende Dokumentation als das nationale Minimum.
Die erforderliche Nachweisdokumentation kann folgende Unterlagen umfassen:
Der finanzielle Nachweis muss während des gesamten Verfahrens erbracht werden. Dies umfasst die Hinterlegung der erforderlichen Summe bei einer französischen Bank im Rahmen der Visumbeantragung sowie die Vorlage entsprechender Nachweise bei der Antragstellung an der lokalen Präfektur.
Wichtig: Antragsteller dürfen in Frankreich keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das nachgewiesene Einkommen muss daher aus Quellen außerhalb von Frankreich stammen, wie beispielsweise Renteneinkommen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Ausland.
Der Antragsteller muss den Besitz von mindestens 16.000 Euro nachweisen. In der Praxis erwarten Präfekturen in Paris und Südfrankreich häufig höhere finanzielle Schwellenwerte mit stärkerer Dokumentation.
Der Nachweis kann durch eines oder mehrere der folgenden Dokumente erbracht werden:
Alternativ kann der Antragsteller eine Garantie von einer anderen Person in Höhe von mindestens 16.000 Euro vorlegen. Diese Garantie muss von einer Person stammen, die eine jährliche Einkommensgarantie in derselben Höhe leisten kann.
Die finanzielle Mittel müssen auf einem französischen Bankkonto hinterlegt werden. Dies ist Teil des Antragsverfahrens für das Aufenthaltsvisum.
Bei Antragstellung in Paris oder in südfranzösischen Regionen sollte der Antragsteller damit rechnen, dass höhere finanzielle Anforderungen verlangt werden und umfassendere Nachweise erforderlich sind, um die finanzielle Unabhängigkeit nachzuweisen.
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