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Georgien vergibt kurz- und langfristige Aufenthaltsgenehmigungen an Investoren auf Basis von Immobilien- oder Unternehmensinvestitionen. Die Mindestinvestition beginnt bei US$150.000 für Immobilien. Eine höhere Investition von US$300.000 qualifiziert entweder für eine verlängerbare Fünfjahres-Aufenthaltserlaubnis mit Umwandlungsoption oder für Direktinvestitionen in neue oder bestehende Unternehmen.
Die Aufenthaltsgenehmigung selbst verlangt keine physische Anwesenheit zur Aufrechterhaltung ihrer Gültigkeit. Wer jedoch nach sechs Jahren eine unbefristete Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten möchte, muss während dieser Zeit drei Viertel jedes Jahres physisch in Georgien anwesend sein. Die Antragstellung für permanente Residenz setzt voraus, dass der Investor in den fünf unmittelbar vorausgehenden Jahren nicht mehr als 90 Tage abwesend war.
Nach zehn Jahren durchgehenden Aufenthalts können Investoren die georgische Staatsbürgerschaft beantragen. Georgien erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung. Der georgische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 116 Ländern weltweit.
Die Qualifikationslogik basiert auf nachweisbarer Kapitalinvestition in die georgische Wirtschaft, entweder durch Immobilienerwerb oder durch unternehmerisches Engagement. Der Umfang der Investition bestimmt die Laufzeit und Umwandlungsmöglichkeiten der Aufenthaltsgenehmigung. Der Weg zur unbeschränkten Residenz und Staatsbürgerschaft verlangt langfristige physische Präsenz und kontinuierliche Ansässigkeit im Land.
Georgien bietet drei parallele Investitionsrouten mit unterschiedlichen Anforderungen und Rechten. Die Wahl der Route bestimmt die initiale Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung sowie die Optionen zur späteren Umwandlung in unbefristete Residenz.
Route 1: Immobilieninvestition US$150.000
Der Investor erwirbt Immobilieneigentum im Wert von mindestens US$150.000. Die Investition muss nachweislich getätigt und das Eigentum im Namen des Antragstellers registriert sein. Der Erwerb qualifiziert für eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung. Die Erlaubnis ist jährlich verlängerbar, sofern die Immobilieninvestition aufrechterhalten bleibt. Ein Verkauf oder eine Eigentumsaufgabe führt zum Erlöschen der Aufenthaltsberechtigung. Diese Route gewährt keine direkte Umwandlungsoption in unbefristete Residenz.
Route 2: Immobilieninvestition US$300.000
Der Investor erwirbt Immobilieneigentum im Wert von mindestens US$300.000. Die Investition muss vollständig nachgewiesen und das Eigentum registriert sein. Diese Route qualifiziert für eine fünfjährige, verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung. Die Erlaubnis bleibt gültig, solange die Investition aufrechterhalten wird. Nach fünf Jahren kann der Investor die Umwandlung in eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ("Residence Permit for Indefinite Stay") beantragen. Die Umwandlung ist an keine zusätzlichen Geschäftsbedingungen geknüpft, die fortdauernde Immobilieninvestition genügt.
Route 3: Unternehmensinvestition US$300.000
Der Investor investiert mindestens US$300.000 in ein neues oder bestehendes Unternehmen in Georgien. Die Investition muss dokumentiert und wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Diese Route gewährt sofort bei Antragsgenehmigung eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ("Residence Permit for Indefinite Stay"). Die initiale Laufzeit beträgt fünf Jahre. Zur Verlängerung in Jahr fünf muss der Investor nachweisen, dass das Unternehmen bestimmte Umsatzziele erreicht hat. Die genauen Schwellenwerte werden von den georgischen Behörden festgelegt und hängen von Branche und Unternehmensstruktur ab. Ein Nichterreichen der Ziele führt zum Erlöschen der unbefristeten Residenz.
Familienangehörige
Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können in den Antrag des Hauptinvestors einbezogen werden. Für jeden weiteren Familienangehörigen fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren an. Die Familienmitglieder erhalten dieselbe Aufenthaltskategorie wie der Hauptantragsteller. Ihre Genehmigungen sind an die Aufrechterhaltung der Hauptinvestition gekoppelt.
Permanente Residenz nach sechs Jahren
Unabhängig von der gewählten Investitionsroute können Investoren nach sechs Jahren durchgehender Ansässigkeit die unbeschränkte Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Beantragung setzt voraus, dass der Investor in den fünf unmittelbar vorausgehenden Jahren nicht mehr als 90 Tage abwesend war. Zudem muss er während der gesamten sechsjährigen Periode physisch für drei Viertel jedes Jahres in Georgien anwesend gewesen sein. Diese Anforderung gilt nicht für die bloße Aufrechterhaltung der initialen Aufenthaltsgenehmigung, dort ist keine physische Präsenz obligatorisch. Nur wer die unbeschränkte permanente Residenz anstrebt, muss die Anwesenheitsschwellen erfüllen.
Der georgische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 116 Ländern. Georgien erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung, wer die georgische Staatsbürgerschaft erwirbt, kann bestehende Pässe behalten.
Nach zehn Jahren durchgehenden Aufenthalts können Investoren die georgische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Staatsbürgerschaft setzt kontinuierliche Residenz voraus, keine weiteren Investitionsbedingungen zum Zeitpunkt der Naturalisierung.
Georgien praktiziert Territorialbesteuerung. Nur im Inland erzielte Einkünfte werden besteuert. Ausländisches Einkommen bleibt für Residente grundsätzlich steuerfrei, solange es nicht nach Georgien transferiert wird. Die effektive Steuerlast für internationale Unternehmer ist deutlich niedriger als in den meisten DACH-Ländern.
Die Lebenshaltungskosten in Georgien liegen erheblich unter westeuropäischem Niveau. Wohnen, Lebensmittel und Dienstleistungen sind in Tiflis und anderen georgischen Städten günstiger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Kombination aus niedrigen Kosten und steuerlicher Effizienz schafft eine attraktive wirtschaftliche Basis für ortsunabhängige Unternehmer.
Georgien bietet politische Stabilität und geringe Kriminalitätsraten. Das Land hat in den letzten zwei Jahrzehnten konsequente rechtsstaatliche Reformen durchgeführt. Die Sicherheitslage in städtischen Zentren ist vergleichbar mit westeuropäischen Standards.
Die Bearbeitungszeit für Aufenthaltsgenehmigungen ist kurz. Die georgischen Behörden arbeiten effizient und transparent. Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Wochen bis Monate entschieden, deutlich schneller als in den meisten EU-Ländern.
Die georgische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren durchgehender Residenz beantragt werden. Die Wartezeit gilt unabhängig von der ursprünglichen Investitionsroute. Kontinuierliche Residenz bedeutet: keine Unterbrechung des Aufenthaltsstatus während der gesamten Zehnjahresperiode.
Zur Einbürgerung muss der Antragsteller ein Interview absolvieren. Das Interview testet Kenntnisse der georgischen Sprache sowie allgemeines Wissen über georgische Geschichte und kulturelles Erbe. Die Prüfung ist obligatorisch, ohne erfolgreichen Abschluss keine Staatsbürgerschaft.
Georgien erkennt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften an. Wer die georgische Staatsbürgerschaft erwirbt, kann bestehende Pässe behalten. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Zuständig ist die State Commission on Migration Issues Georgiens. Die Rechtsgrundlage bildet das Legal Status of Aliens and Stateless Persons Act, konkret Kapitel 3 Artikel 7 Absatz 1 und Kapitel 4 Artikel 15 Buchstaben h und j.
Das georgische Investorenvisum bietet zwei unterschiedliche Kapitalverpflichtungen je nach gewählter Investitionsart. Die Investitionen müssen während der gesamten Aufenthaltsdauer beibehalten werden.
Immobilieninvestition (US$150.000): Dies ist die niedrigere Kapitalverpflichtung. Sie erhalten ein einjähriges Aufenthaltsrecht, das jährlich erneuerbar ist. Die Immobilie muss während der Gültigkeitsdauer des Visums gehalten werden.
Immobilieninvestition (US$300.000): Diese höhere Kapitalverpflichtung ermöglicht ein fünfjähriges, erneuerbares Aufenthaltsrecht. Die Investition muss ebenfalls während dieser Zeit erhalten bleiben. Ein entscheidender Vorteil: Im fünften Jahr können Sie in eine Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzten Aufenthalt umwandeln lassen.
Geschäftsinvestition (US$300.000): Eine Kapitalverpflichtung von US$300.000 in ein neues oder bestehendes georgisches Unternehmen führt unmittelbar zu einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzten Aufenthalt. Zur Erneuerung im fünften Jahr müssen Sie nachweisen, dass das Unternehmen bestimmte Umsatzziele erreicht hat.
Bei beiden Immobilieninvarianten ist die Aufrechterhaltung der Investition Voraussetzung für die Gültigkeitserhaltung des Aufenthaltsrechts. Alle Investitionen sind einmalige Zahlungen; es fallen keine wiederkehrenden Gebühren für die Kapitalverpflichtung an.
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