Griechenland Golden Visa
AufenthaltsprogrammAufenthalt durch InvestitionResidenzbesteuerung
Visa-frei0Länder
Doppel­staats­bürger­schaftErlaubt
BearbeitungszeitKurze Bearbeitungszeit
Aufstiegspfad
Dauerhafter Aufenthalt
Nach Genehmigung
Staatsbürgerschaft
7 Jahre

Reisefreiheit Karte

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Was dieses Programm besonders macht

Das griechische Golden Visa ist Europas beliebtestes Residency-by-Investment-Programm. Es verschafft visumfreien Zugang zum gesamten Schengen-Raum und Niederlassungsrechte in Griechenland. Die Qualifikationslogik basiert auf verschiedenen Investitionsrouten, am häufigsten wählen Antragsteller den Immobilienerwerb auf dem freien griechischen Markt.

Die Mindestinvestition beträgt €250.000. Neben Immobilien stehen weitere Anlageformen zur Verfügung: Staatsanleihen, Investmentfonds und Unternehmensbeteiligungen. Jede dieser Routen qualifiziert für den Aufenthaltstitel. Die Wahl richtet sich nach den individuellen Präferenzen des Investors und der angestrebten Asset-Allokation.

Nach Genehmigung erhält der Antragsteller sofort den Status der Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency). Die Bearbeitungszeit ist kurz. Der griechische Pass wird nach sieben Jahren Aufenthalt zugänglich. Griechenland erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkungen. Mit dem griechischen Pass entsteht Reisefreiheit in 185 Länder weltweit.

Das Programm arbeitet mit klaren Schwellenwerten und ohne komplexe Punktesysteme. Die Investition muss aufrechterhalten werden, solange der Aufenthaltsstatus bestehen soll. Familienangehörige können im Antrag eingeschlossen werden. Das Golden Visa ermöglicht Niederlassung ohne physische Anwesenheitspflicht während der Aufenthaltsphase.

Einordnung nach Flaggentheorie 3.0

Dieser Abschnitt ist exklusiv für Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs verfügbar.

Das griechische Golden Visa ist primär eine Compliance-Wohnsitzflagge für vermögende Europäer und internationale Investoren, die einen formalen EU-Aufenthaltsstatus ohne physische Präsenzpflicht benötigen. Das Programm bietet…

Hier analysieren wir das Griechenland Golden Visa strategisch im Kontext der Flaggentheorie 3.0 – speziell für Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Personen aus dem DACH-Raum.

Du erhältst eine strukturierte Einschätzung, wie sich dieser Aufenthaltstitel in eine internationale Gesamtstrategie integrieren lässt – inkl.:
  • steuerlicher Einordnung und möglicher Optimierungsspielräume
  • Relevanz im Kontext von Perpetual Traveller Strategien
  • Chancen auf langfristige Aufenthaltsrechte oder Einbürgerungsperspektiven
  • praktische Einschränkungen bei Aufenthaltsdauer und Nutzung
  • Bewertung der Lebensqualität und Standortfaktoren
  • Einordnung hinsichtlich CRS, Reporting-Pflichten und internationaler Planbarkeit
Kurz gesagt: Du siehst nicht nur was möglich ist, sondern auch wo Grenzen liegen – bevor Du Zeit oder Geld investierst.

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Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Antragsteller müssen eine der folgenden qualifizierten Investitionen nachweisen. Die Wahl der Route bestimmt die Mindesthöhe und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Jede Investition muss vor Antragstellung vollständig abgeschlossen und dokumentiert sein.

  • Immobilienerwerb in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit über 3.100 Einwohnern: Mindestwert €800.000 für eine einzelne Immobilie. Die Wohnfläche beträgt mindestens 120 m².
  • Immobilienerwerb in allen anderen griechischen Regionen: Mindestwert €400.000 für eine einzelne Immobilie. Auch hier gilt die Mindestfläche von 120 m².
  • Umgewidmete Gewerbeimmobilie in Wohnimmobilie: Mindestwert €250.000 unabhängig von Größe oder Standort. Die Umwidmung muss vor Antragstellung vollständig abgeschlossen sein.
  • Denkmalgeschützte Gebäude: Mindestwert €250.000 für vollständig sanierte oder rekonstruierte Objekte mit historischer oder kultureller Bedeutung, unabhängig von Größe oder Standort. Die Sanierung muss spätestens im fünften Jahr der Aufenthaltsgenehmigung abgeschlossen sein, sonst erfolgt keine Verlängerung.
  • Langfristiger Mietvertrag für Hotels oder Tourismusbetriebe: Vertragswert €250.000 bei einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren.
  • Alternativer Investmentfonds: Kapitaleinsatz von €350.000 in einen in Griechenland oder der EU etablierten Fonds, der ausschließlich in griechische Immobilien investiert.
  • Griechische Staatsanleihen: Investition von €400.000 in Anleihen mit mindestens dreijähriger Laufzeit. Der Erwerb erfolgt über eine griechische Kreditinstitution als Verwahrer.
  • Aktien oder Anleihen auf regulierten Märkten: Erwerb von €500.000 in Aktien aus Kapitalerhöhungen oder Anleihen, die an regulierten Märkten oder multilateralen Handelsplattformen in Griechenland zugelassen sind.
  • Investmentfonds für Aktien oder Anleihen: Investition von €350.000 in griechische oder EU-Investmentfonds, die ausschließlich in Aktien, Unternehmensanleihen oder griechische Staatsanleihen investieren.
  • Unternehmens- oder Staatsanleihen: Investition von €800.000 in Anleihen, die an regulierten Märkten oder multilateralen Handelsplattformen in Griechenland zugelassen sind.
  • Eigenkapitalbeteiligung an griechischem Startup: Investition von €250.000 unter folgenden Bedingungen: Der Investor hält maximal 33 % der Anteile oder Stimmrechte. Das Unternehmen schafft mindestens zwei neue Arbeitsplätze innerhalb des ersten Jahres. Diese Arbeitsplätze müssen für fünf Jahre erhalten bleiben.

Nutzungsbeschränkungen für Immobilien: Investoren dürfen erworbene Immobilien nicht für Kurzzeitvermietung (z.B. Airbnb) nutzen. Umgewidmete Gewerbeimmobilien dürfen nicht als eingetragener Firmensitz verwendet werden. Bei Nichteinhaltung wird die Aufenthaltsgenehmigung widerrufen. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsstrafe von €50.000 an.

Die Investition muss während der gesamten Aufenthaltsdauer gehalten werden. Ein Verkauf oder eine Rücknahme vor Ablauf führt zum Verlust des Status. Familienangehörige können im Erstantrag eingeschlossen werden. Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und Eltern beider Ehepartner qualifizieren sich für Mitaufnahme ohne separate Investition.

Darum kann sich dieses Programm lohnen

Das griechische Golden Visa bietet visumfreie Bewegungsfreiheit im gesamten Schengen-Raum. Inhaber können ohne zusätzliche Visa oder Genehmigungen in allen 27 Schengen-Mitgliedsstaaten reisen. Die physische Anwesenheitspflicht in Griechenland ist minimal. Es existiert keine verpflichtende Aufenthaltsdauer während der Gültigkeitsperiode der Aufenthaltsgenehmigung.

Der Aufenthaltsstatus führt nach sieben Jahren zu Einbürgerungsmöglichkeit. Griechenland erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Verzicht auf bestehende Pässe. Der griechische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 185 Ländern weltweit. Die Bearbeitungszeit für den Erstantrag ist kurz.

Griechenland bietet niedrigere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu nordeuropäischen Ländern und Nordamerika. Das mediterrane Klima ermöglicht ganzjährig warme Temperaturen und hohe Sonneneinstundenzahl. Das Land gilt als sicheres Territorium mit stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Aufenthaltsstatus verschafft geschäftlichen Zugang zur EU-Wirtschaftszone und zu internationalen Märkten über griechische Betriebsstätten. Investoren können von der strategischen Lage Griechenlands an der Schnittstelle zwischen Europa, Asien und Nordafrika profitieren.

So sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus

Der Weg zur griechischen Staatsbürgerschaft erfordert sieben Jahre tatsächlichen Aufenthalt im Land. Diese Frist beginnt ab Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung. Während dieser sieben Jahre muss der Antragsteller seinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland nachweisen.

Die Einbürgerung setzt den erfolgreichen Abschluss eines griechischen Sprachtests voraus. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt. Die Prüfung muss die geforderten Sprachstandards erfüllen, die vom griechischen Ministerium für Migration und Asyl festgelegt werden.

Der Status als Steuerresident muss über den gesamten Zeitraum ununterbrochen bestehen. Griechenland prüft bei Einbürgerungsanträgen die Steuererklärungen der vergangenen sieben Jahre. Lücken oder inkonsistente Steuerresidenz führen zur Ablehnung.

Griechenland erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Einschränkungen. Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Der griechische Pass kann parallel zu bestehenden Pässen gehalten werden.

Der Einbürgerungsantrag wird nach Erfüllung der Sieben-Jahres-Frist direkt beim Ministerium für Migration und Asyl eingereicht. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung der Behörde. Eine garantierte Frist existiert nicht.

Wer zuständig ist und worauf das Programm basiert

Anträge werden beim griechischen Ministerium für Migration und Asyl eingereicht. Das Programm basiert auf dem griechischen Gesetz 4251/2014 zur Daueraufenthaltsgenehmigung für Investoren.

Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist

Die Mindestkapitalverpflichtung für das Griechenland Golden Visa beträgt €250.000. Der genaue Betrag hängt von der gewählten Investitionsroute ab.

Folgende Investitionswege sind verfügbar:

  • Immobilien in Attica, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit über 3.100 Einwohnern: €800.000 minimum für eine Einzelimmobilie (mindestens 120 m²)
  • Immobilien in allen anderen griechischen Regionen: €400.000 minimum für eine Einzelimmobilie (mindestens 120 m²)
  • Umgewandelte gewerbliche zu Wohnimmobilie: €250.000 minimum, unabhängig von Größe oder Standort; Umwandlung muss vor Antragstellung abgeschlossen sein
  • Denkmalgeschützte oder kulturell bedeutende Gebäude: €250.000 minimum für vollständig sanierte oder rekonstruierte Immobilien, unabhängig von Größe oder Standort; Sanierung muss bis zum fünften Jahr der Residenz abgeschlossen sein
  • Hotel- oder Tourismusanlage-Vermietung: €250.000 Wert für Mietvertrag mit Mindestlaufzeit von 10 Jahren
  • Alternative Investmentfonds: €350.000 in einem in Griechenland oder der EU gegründeten Fonds, der ausschließlich in griechisches Immobilienvermögen investiert
  • Griechische Staatsanleihen: €400.000 in Anleihen mit Mindestlaufzeit von drei Jahren, gekauft über eine griechische Kreditinstitution als Verwahrer
  • Aktien/Anleihen an regulierten Märkten: €500.000 zum Erwerb von Aktien einer Kapitalerhöhung oder Anleihen, die an regulierten Märkten oder multilateralen Handelssystemen in Griechenland notiert sind
  • Investmentfonds (Aktien/Anleihen): €350.000 in einen griechischen oder EU-Investmentfonds mit ausschließlicher Investition in Aktien, Unternehmensanleihen und/oder griechische Staatsanleihen
  • Unternehmens- oder Staatsanleihen: €800.000 in Anleihen, die an regulierten Märkten oder multilateralen Handelssystemen in Griechenland notiert sind
  • Eigenkapital in griechischen Startups: €250.000, vorausgesetzt der Investor hält nicht mehr als 33 % der An

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