Luxemburg Investorenvisum
AufenthaltsprogrammAufenthalt durch InvestitionResidenzbesteuerung
Visa-frei0Länder
Doppel­staats­bürger­schaftErlaubt
Physische PräsenzSehr hoch
183 Tage pro Jahr. Für ständige Residenz muss der Antragsteller Luxemburg für nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate und nicht mehr als 10 Monate kumulativ während des 5-Jahres-Zeitraums verlassen.
Aufstiegspfad
Dauerhafter Aufenthalt
5 Jahre ununterbrochene Residenz in Luxemburg. 'Ununterbrochen' bedeutet eine Abwesenheit von nicht mehr als 6 aufeinanderfolgenden Monaten und nicht mehr als 10 Monaten kumulativ während des 5-Jahres-Zeitraums.
Staatsbürgerschaft
Mindestens 6 Jahre. Eine Naturalisierung ist frühestens im sechsten Jahr möglich, nach einem Jahr ununterbrochener Residenz nach Erwerb der ständigen Residenz.

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Was dieses Programm besonders macht

Das Luxemburger Investorenvisum ist eines der jüngsten Residency-by-Investment-Programme Europas. Es wurde 2017 eröffnet. Das Großherzogtum zählt pro Kopf zu den wohlhabendsten Ländern weltweit. Es bietet eine sichere, stabile und zentral gelegene europäische Jurisdiktion. Das Programm ermöglicht Investoren Wahlfreiheit bei den Investitionsoptionen. Es verlangt jedoch eine substanzielle physische Präsenz, um die Ansässigkeit in Luxemburg zu etablieren.

Wichtiger Hinweis: Im September 2025 legte Luxemburgs Innenminister einen Gesetzentwurf vor, der die Aufhebung dieses Programms vorsieht. Interessenten sollten den aktuellen Status des Programms prüfen, bevor sie einen Antrag stellen.

Die Mindestinvestition beträgt €500.000. Das Programm funktioniert als Wohnsitzflagge mit klaren Anwesenheitspflichten. Antragsteller müssen 183 Tage pro Jahr in Luxemburg verbringen. Diese Präsenz ist nicht optional, sie ist die Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der Aufenthaltsgenehmigung.

Der Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung dauert 5 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts. „Ununterbrochen" bedeutet: Abwesenheiten von maximal 6 aufeinanderfolgenden Monaten und kumulativ nicht mehr als 10 Monaten während des gesamten Fünfjahreszeitraums sind zulässig. Wer diese Schwelle überschreitet, unterbricht die Zählung.

Die früheste Einbürgerung ist nach mindestens 6 Jahren möglich. Die Naturalisierung wird erst im sechsten Jahr zugänglich, nach einem Jahr ununterbrochenen Aufenthalts im Anschluss an den Erwerb der Daueraufenthaltsgenehmigung. Luxemburg erkennt Doppelstaatsbürgerschaften an. Antragsteller können ihre bisherigen Staatsbürgerschaften behalten. Ein luxemburgischer Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 189 Ländern.

Einordnung nach Flaggentheorie 3.0

Dieser Abschnitt ist exklusiv für Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs verfügbar.

Das Luxemburger Investorenvisum ist strukturell eine klassische Wohnsitzflagge mit hohen Anwesenheitspflichten, strategisch konzipiert für Investoren, die tatsächlich in Luxemburg leben und wirtschaftlich aktiv sein wollen,…

Hier analysieren wir das Luxemburg Investorenvisum strategisch im Kontext der Flaggentheorie 3.0 – speziell für Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Personen aus dem DACH-Raum.

Du erhältst eine strukturierte Einschätzung, wie sich dieser Aufenthaltstitel in eine internationale Gesamtstrategie integrieren lässt – inkl.:
  • steuerlicher Einordnung und möglicher Optimierungsspielräume
  • Relevanz im Kontext von Perpetual Traveller Strategien
  • Chancen auf langfristige Aufenthaltsrechte oder Einbürgerungsperspektiven
  • praktische Einschränkungen bei Aufenthaltsdauer und Nutzung
  • Bewertung der Lebensqualität und Standortfaktoren
  • Einordnung hinsichtlich CRS, Reporting-Pflichten und internationaler Planbarkeit
Kurz gesagt: Du siehst nicht nur was möglich ist, sondern auch wo Grenzen liegen – bevor Du Zeit oder Geld investierst.

Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs erhalten Zugriff auf die vollständige strategische Bewertung und alle relevanten Hintergrundinformationen.

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Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Das Programm stellt vier parallele Investitionsrouten bereit. Jede Route hat eigene Schwellenwerte und Bedingungen. Antragsteller wählen eine Route, Kombinationen sind nicht vorgesehen.

  • Investition in bestehendes Unternehmen: €500.000 in eine bestehende Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Die Investition muss fünf Jahre gehalten werden.
  • Investition in neues Unternehmen: €500.000 in eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Das Unternehmen muss innerhalb von drei Jahren nach Gründung fünf Vollzeitarbeitskräfte einstellen. Die Einstellung erfolgt mit Unterstützung der Nationalen Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi, ADEM).
  • Kapitaleinlage in Management- und Investmentstruktur: €3 Millionen Kapitaleinlage in Vermögensverwaltungsfonds, Private-Equity-Fonds oder Venture-Capital-Fonds mit luxemburgischer Domizilierung.
  • Depot bei Finanzinstitut: €20 Millionen als Einlage bei einem in Luxemburg ansässigen Finanzinstitut. Die Einlage muss fünf Jahre gehalten werden.

Alle Investitionen müssen vollständig eingezahlt und dokumentiert werden. Bei den Routen mit Halteverpflichtung (bestehende Gesellschaft, Finanzinstitut) endet die Bindung nach fünf Jahren. Bei der Route „neues Unternehmen" läuft die Beschäftigungsfrist über drei Jahre, die Investition selbst bleibt jedoch die gesamte Dauer der befristeten Aufenthaltsgenehmigung gebunden.

Die physische Anwesenheit ist obligatorisch. Antragsteller müssen 183 Tage pro Kalenderjahr in Luxemburg verbringen. Diese Tage können nicht durch Reisen in andere Schengen-Länder ersetzt werden. Die Anwesenheitspflicht gilt ab Erteilung der ersten Aufenthaltsgenehmigung.

Für den Übergang zur Daueraufenthaltsgenehmigung nach fünf Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Abwesenheiten von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten unterbrechen die Zählung. Kumulierte Abwesenheiten von mehr als zehn Monaten während des gesamten Fünfjahreszeitraums unterbrechen ebenfalls die Zählung. Wer diese Schwellen überschreitet, muss die fünf Jahre neu beginnen.

Familienangehörige können in den Antrag einbezogen werden. Der Hauptantragsteller darf seinen Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren einschließen. Für diese Familienmitglieder gelten dieselben Anwesenheitspflichten wie für den Hauptantragsteller. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Aufenthaltsgenehmigung, die an die des Hauptantragstellers gebunden ist.

Darum kann sich dieses Programm lohnen

Der luxemburgische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 189 Ländern. Das ist einer der stärksten Reisepässe weltweit. Mobilität innerhalb Europas und global ist damit maximal.

Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Bewegungsfreiheit im gesamten Schengen-Raum. Reisen ohne Grenzkontrollen in 27 europäische Länder. Das bedeutet operative Flexibilität für geschäftliche und private Zwecke.

Luxemburg ist eine Niedrigsteuer-Jurisdiktion für bestimmte Einkommensarten. Vermögensverwaltung und Kapitaleinkommen profitieren von günstigen Steuersätzen. Keine Vermögenssteuer. Keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Die Körperschaftsteuer liegt bei effektiv rund 24 %. Für Holdinggesellschaften existieren zusätzliche Strukturierungsvorteile.

Doppelstaatsbürgerschaften sind vollständig anerkannt. Antragsteller müssen ihre bestehenden Pässe nicht aufgeben. Das ermöglicht strategische Mehrfachstaatlichkeit ohne Verlust der Heimat-Jurisdiktion.

Luxemburg bietet politische und wirtschaftliche Stabilität auf höchstem Niveau. Das Land gehört zu den sichersten weltweit. Kriminalitätsrate minimal. Rechtssystem zuverlässig und vorhersehbar. Keine geopolitischen Risiken.

Das Bildungssystem ist mehrsprachig und international ausgerichtet. Öffentliche Schulen unterrichten in Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Internationale Schulen mit Englisch, IB-Programme und weiteren Curricula sind verfügbar. Die Universität Luxemburg ist multilingual. Zugang zu erstklassigen europäischen Hochschulen in unmittelbarer Nähe.

Luxemburg ist das Finanzzentrum Europas mit direktem Zugang zur EU-Wirtschaft. Über 140 Banken sind ansässig. Private Banking, Asset Management und Fondsverwaltung auf Weltklasse-Niveau. Für Unternehmer bedeutet das: Banking-Infrastruktur, Netzwerkzugang und geschäftliche Opportunitäten in einem kompakten geografischen Radius.

Die zentrale Lage ermöglicht schnellen Zugang zu den wichtigsten europäischen Metropolen. Paris, Brüssel, Frankfurt und Amsterdam liegen in 2–3 Stunden Fahrzeit. Der internationale Flughafen Luxemburg verbindet direkt mit globalen Hubs.

Das Programm führt zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung nach fünf Jahren. Diese ist unbefristet und gibt vollständige Niederlassungsfreiheit. Nach sechs Jahren öffnet sich der Weg zur Staatsbürgerschaft. Die luxemburgische Staatsbürgerschaft ist eine der wertvollsten Europas.

So sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus

Die luxemburgische Staatsbürgerschaft ist frühestens nach 6 Jahren erreichbar. Der Einbürgerungsweg setzt voraus, dass der Antragsteller zunächst die Daueraufenthaltsgenehmigung erworben hat und danach ein weiteres Jahr ununterbrochenen Aufenthalt nachweist. Die Naturalisierung wird erst im sechsten Jahr zugänglich.

Nach Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung beginnt eine neue Wartefrist von einem Jahr ununterbrochenen Aufenthalts. Dieser zusätzliche Zeitraum ist obligatorisch. Erst danach kann der Antrag auf Staatsbürgerschaft eingereicht werden. Die Frist kann nicht verkürzt werden.

Die Einbürgerung erfordert den Nachweis der Integration in die luxemburgische Gesellschaft. Der Antragsteller muss den Test „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" (Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg) bestehen. Dieser Test prüft Kenntnisse über das politische System, die Geschichte und die gesellschaftlichen Normen Luxemburgs.

Zusätzlich ist ein Sprachtest in Französisch oder Deutsch verpflichtend. Der Antragsteller wählt eine der beiden Sprachen. Das geforderte Niveau entspricht den offiziellen Anforderungen für die Naturalisierung. Ohne bestandenen Sprachtest wird die Staatsbürgerschaft nicht gewährt.

Der Antragsteller muss während des gesamten Zeitraums einen guten Leumund (good repute) aufrechterhalten. Strafrechtliche Verurteilungen, ausstehende Steuerschulden oder Verstöße gegen Aufenthaltsvorschriften gefährden die Einbürgerung. Die luxemburgischen Behörden prüfen die Führung umfassend.

Doppelstaatsbürgerschaften sind vollständig anerkannt. Luxemburg verlangt nicht die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft. Antragsteller können ihre bestehenden Pässe behalten und gleichzeitig die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben. Das ermöglicht strategische Mehrfachstaatlichkeit ohne Jurisdiktionsverlust.

Wer zuständig ist und worauf das Programm basiert

Zuständige Behörde: Das Ministerium für Wirtschaft ist die primäre Anlaufstelle. Die Anträge werden über die Immigrationsdirektion eingereicht und vom Minister für Wirtschaft oder vom Minister für Finanzen genehmigt – je nach Art der Investition.

Rechtsgrundlage: Das Programm stützt sich auf die Artikel 53 bis bis 53 quater des geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit von Personen und Einwanderung.

Hinweis: Im September 2025 kündigte Luxemburgs Innenminister Entwürfe an, um dieses Programm aufzuheben. Interessenten sollten den aktuellen Status des Programms vor der Antragstellung überprüfen.

Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist

Das Luxemburger Investorenvisum bietet mehrere Kapitalanlage-Optionen. Jede Option hat unterschiedliche Mindestbeträge und Bedingungen.

  • €500,000 in ein bestehendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Die Anlage muss fünf Jahre lang gehalten werden.
  • €500,000 in ein neues Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Das Unternehmen muss innerhalb von drei Jahren nach Gründung fünf Vollzeitangestellte einstellen. Die nationale Arbeitsvermittlung muss den Einstellungsprozess unterstützen.
  • €3 Millionen als Kapitalzuschuss in eine Verwaltungs- und Investitionsstruktur (z. B. Vermögensverwaltungsfonds für Familiengewinne, Private Equity oder Venture-Capital-Fonds).
  • €20 Millionen als Einlage bei einer in Luxemburg etablierten Finanzinstitution. Die Einlage muss fünf Jahre lang gehalten werden.

Die niedrigste Eintrittsbarriere liegt bei €500,000, entweder für eine Bestands- oder eine Neugründung. Höhere Beträge (€3 Millionen oder €20 Millionen) ermöglichen alternative Investitionsstrukturen, ohne operative Geschäftstätigkeit oder Anstellungspflichten.

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