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Das Malta Global Residence Program ist ein physisches Residenz- und Steuerwohnsitzprogramm für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staatsangehörige. Es ermöglicht Einzelpersonen und ihren Familien, sich dauerhaft in Malta niederzulassen. Das Programm funktioniert nach dem Prinzip der finanziellen Unabhängigkeit: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus ausländischen Einkommensquellen bestreiten können.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Danach erfolgt die Verlängerung in Zwei-Jahres-Intervallen. Nach fünf Jahren ununterbrochener Residenz in Malta können Inhaber einen Antrag auf Daueraufenthalt (Long-Term Residence) stellen. Die maltesische Staatsbürgerschaft wird nach demselben Zeitraum zugänglich, ebenfalls nach fünf Jahren physischer Präsenz.
Das Programm basiert auf einer jährlichen Mindeststeuerpflicht. Der Hauptantragsteller und alle registrierten Angehörigen zahlen gemeinsam mindestens 15.000 EUR pro Jahr an Steuern. Für jeden zusätzlichen abhängigen Familienangehörigen fallen 2.500 EUR jährlich an. Diese Beträge stellen die garantierte Mindeststeuerlast dar, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in kurzer Zeit.
Mit der maltesischen Aufenthaltsgenehmigung erhalten Inhaber Zugang zu 190 Ländern visumfrei oder mit vereinfachten Einreisebedingungen. Das Programm richtet sich an vermögende Personen, die eine EU-Wohnsitzflagge mit kalkulierbarer Steuerlast und langfristiger Perspektive auf Staatsbürgerschaft suchen.
Das Programm steht Nicht-EU-Bürgern offen. Antragsteller dürfen nicht aus EU-Staaten, dem EWR oder der Schweiz stammen. Die Nationalität ist das zentrale Ausschlusskriterium.
Du musst in Malta Immobilieneigentum erwerben oder anmieten. Die Anforderungen variieren nach Standort:
Du musst stabile und regelmäßige Einkünfte nachweisen. Diese müssen ausreichen, um dich und deine Angehörigen zu unterhalten. Keine konkreten Beträge vorgeschrieben, Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit genügt.
Eine Krankenversicherung für die gesamte Familie ist obligatorisch. Der Versicherungsschutz muss alle eingetragenen Familienangehörigen abdecken.
Die Steuerpflicht ist direkte Qualifikationsbedingung. Du zahlst einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf nach Malta überführtes Auslandseinkommen. Die jährliche Mindeststeuerlast beträgt €15.000 (deckt dich und alle eingetragenen Angehörigen ab). Jeder zusätzliche Angehörige erhöht die Mindeststeuer um €2.500 pro Jahr.
Die Antragsgebühr beträgt €6.000 (oder €5.500 bei Immobilie in Gozo oder Südmalta). Diese Gebühr ist unabhängig von der Familiengröße.
Das Programm ermöglicht freie Bewegung innerhalb des Schengen-Raums, ohne Visum, ohne Grenzkontrollen. Du reist wie ein EU-Bürger durch 27 europäische Länder. Niederlassungsrechte in anderen Schengen-Staaten gewährt das Programm nicht.
Malta verlangt keine Investition und keine Spende als Zugangsbedingung. Die Immobilie (Kauf oder Miete) dient dem eigenen Wohnsitz, nicht der Staatsfinanzierung. Das Kapital bleibt verfügbar.
Nach fünf Jahren Malta-Residenz kannst du die maltesische Staatsbürgerschaft beantragen. Malta akzeptiert Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften unter bestimmten Umständen. Der maltesische Pass gewährt visumfreien Zugang zu 190 Ländern weltweit.
Nach fünf Jahren erhältst du automatisch den Status als Langzeitansässiger (Long-Term Resident), faktisch eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Dieser Status sichert deine Residenz unbefristet ab.
Die Genehmigung hat kurze Bearbeitungszeiten, typischerweise wenige Monate. Die erste Aufenthaltsgenehmigung gilt ein Jahr, danach Verlängerung in Zwei-Jahres-Schritten.
Malta bietet Sicherheit und politische Stabilität als EU-Mitglied seit 2004. Das Rechtssystem folgt britischem Common Law. Die Kriminalitätsrate liegt unter dem EU-Durchschnitt.
Das Klima ist mediterran und warm, über 300 Sonnentage pro Jahr. Winter mild, Sommer heiß und trocken. Das Wetter unterstützt Outdoor-Lebensstil ganzjährig.
Das Bildungssystem kombiniert maltesische und internationale Schulen, britisches Curriculum weit verbreitet. Englisch ist Amtssprache neben Maltesisch. Universitätszugang über Malta zu EU-Hochschulen vereinfacht.
Malta fungiert als Geschäfts-Gateway zu EU-Märkten, Zugang zu 450 Millionen Konsumenten. Das Land hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 70 Ländern. Unternehmensstrukturen profitieren von EU-Binnenmarkt-Rechten.
Nach fünf Jahren Residenz in Malta kannst du die maltesische Staatsbürgerschaft beantragen. Die maltesischen Behörden entscheiden über deinen Antrag nach eigenem Ermessen. Die Einbürgerung ist nicht automatisch.
Du musst mindestens vier Jahre ununterbrochen in Malta gelebt haben, unmittelbar vor der Antragstellung. Diese Zeit zählt zur Fünf-Jahres-Frist. Die physische Präsenz wird von den Behörden geprüft.
Die Einbürgerung verlangt separate Nachweise: Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und persönliche Integrität. Die genauen Anforderungen an Sprachtests und Integrationsnachweise legen die maltesischen Behörden fest. Du stellst den Antrag nach maltesischem Staatsbürgerschaftsrecht, nicht über das Global Residence Program.
Malta akzeptiert Doppelstaatsbürgerschaften unter bestimmten Umständen. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Anträge für dieses Programm werden an das Office of the Commissioner for Revenue eingereicht.
Die rechtliche Grundlage bilden folgende Bestimmungen:
Das Malta Global Residence-Programm verpflichtet dich zu einer jährlichen Steuermindestleistung statt einer einmaligen Kapitalzahlung.
Der Hauptantragsteller muss eine Mindeststeuerschuld von €15.000 pro Jahr erbringen. Diese Verpflichtung umfasst den Benefiziary und alle registrierten Angehörigen zusammen.
Für jeden zusätzlichen Angehörigen kommt eine weitere Steuerverpflichtung von €2.500 pro Jahr hinzu. Diese Beträge sind nicht verhandelbar und wiederkehrend.
Die Steuern entstehen aus einem 15%-Satz auf ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden. Damit die Mindestverpflichtung erfüllt ist, musst du jährlich ausreichend Auslandseinkommen nach Malta transferieren.
Zusätzlich zur jährlichen Steuerlast fällt eine Antragsgebühr an: €6.000 (reduziert auf €5.500, wenn die qualifizierende Immobilie in Gozo oder Südmalta liegt). Diese Gebühr wird einmalig bei der Antragstellung fällig.
Die Antragsgebühr beträgt €6.000. Für Anträge mit einer Wohnimmobilie in Gozo oder Südmalta reduziert sich die Gebühr auf €5.500.
Zusätzlich zur Antragsgebühr entsteht eine jährliche Steuermindestbelastung von €15.000. Diese Mindestbelastung gilt für den Begünstigten zusammen mit angemeldeten Angehörigen. Für jeden zusätzlichen Angehörigen fällt eine jährliche Zusatzsteuer von €2.500 an.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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