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Das Malta Permanent Residence Program (MPRP) ist Maltas aktuelles Residence-by-Investment-Programm und der Nachfolger des früheren MRVP. Es gewährt Investoren die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land direkt nach Genehmigung. Das Programm bietet einen klaren Weg zur EU-Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren, vorausgesetzt, der Antragsteller lebt physisch in Malta.
Die Qualifikationslogik basiert auf verpflichtenden finanziellen Beiträgen. Der Antragsteller zahlt insgesamt €99.000 (ohne Immobilienkosten). Diese Summe setzt sich zusammen aus €37.000 Beitrag zur maltesischen Wirtschaft, €60.000 Verwaltungsgebühr und €2.000 Spende an eine gemeinnützige Organisation. Eine zusätzliche Immobilienkomponente ist erforderlich, deren Kosten in diesem Betrag nicht enthalten sind.
Das Programm funktioniert in zwei Stufen. Nach Einreichung des Antrags erhält der Bewerber sofort eine temporäre Aufenthaltskarte. Nach Genehmigung wird die permanente Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Für die dauerhafte Residenz selbst besteht keine physische Anwesenheitspflicht. Wer jedoch die maltesische Staatsbürgerschaft anstrebt, muss vier von sechs Jahren tatsächlich in Malta gelebt haben, um für die Einbürgerung qualifiziert zu sein.
Malta erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften. Das Programm ermöglicht ausdrücklich den Erhalt mehrerer Staatsbürgerschaften parallel. Die maltesische Staatsbürgerschaft bietet visumfreien Zugang zu 187 Ländern.
Das Programm definiert seine Anforderungen über drei parallele Komponenten: finanzielle Nachweise, Immobilienentscheidung und verpflichtende Beiträge. Jede Komponente hat spezifische Schwellenwerte. Alle Bedingungen sind erforderlich, nicht alternativ.
Finanzielle Vermögensnachweise: Der Antragsteller muss mindestens €150.000 in liquiden Vermögenswerten halten. Diese Mittel müssen verfügbar und nachweisbar sein. Zusätzlich wird ein Gesamtvermögen von mindestens €500.000 verlangt. Alternativ kann der Antragsteller €650.000 Gesamtvermögen nachweisen und dabei die Liquiditätsschwelle auf €75.000 reduzieren. Diese Regelung erlaubt höheres Gesamtvermögen bei geringerer Liquidität.
Immobilienkomponente, zwei Routen: Der Bewerber muss sich für eine von zwei Optionen entscheiden. Route eins: Immobilienkauf mit einem Mindestwert von €375.000 landesweit. Nach Kauf darf die Immobilie sofort vermietet werden. Mieteinnahmen sind erlaubt. Route zwei: Immobilienmiete mit einem Mindestjahresmietsatz von €14.000. Nach fünf Jahren erwirbt der Mieter das Recht zur Untervermietung. Untervermietung an andere MPRP-Antragsteller ist ausdrücklich untersagt.
Verpflichtende Beiträge und Gebühren: Unabhängig von der gewählten Immobilienroute zahlt der Antragsteller einen einheitlichen Beitrag von €37.000 zur maltesischen Wirtschaft. Die Verwaltungsgebühr beträgt insgesamt €60.000. Diese wird in zwei Tranchen bezahlt: €15.000 bei Antragstellung, €45.000 bei Genehmigung. Zusätzlich ist eine Spende von €2.000 an eine beim Commissioner for Voluntary Organisations registrierte maltesische NGO erforderlich.
Gebühren für Familienangehörige: Für erwachsene Angehörige ab 18 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr von €7.500 pro Person erhoben. Ehepartner und minderjährige Kinder sind gebührenfrei. Diese Struktur privilegiert Kernfamilien.
Sofortige temporäre Residenz: Nach Einreichung des Antrags und Zahlung der ersten €15.000 erhält der Antragsteller eine temporäre, jährlich verlängerbare Aufenthaltskarte. Diese gilt bis zur finalen Genehmigung. Sie ermöglicht legalen Aufenthalt während der Bearbeitungsphase.
Physische Anwesenheit: Für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung selbst besteht keine Anwesenheitspflicht. Wer jedoch die maltesische Staatsbürgerschaft anstrebt, muss nachweisen, dass er vier von sechs Jahren tatsächlich in Malta gelebt hat. Diese Bedingung gilt ausschließlich für die Einbürgerung, nicht für die Aufrechterhaltung der permanenten Residenz.
Das Programm sichert visumfreien Zugang zu 187 Ländern weltweit. Die maltesische Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums ohne zusätzliche Visa. Niederlassungsfreiheit in anderen Schengen-Ländern ist damit nicht verbunden. Die Residenz erlaubt Reisen, nicht permanente Ansiedlung.
Der permanente Status erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften. Investoren behalten ihre bestehenden Staatsbürgerschaften. Malta akzeptiert mehrfache Staatszugehörigkeiten ohne Einschränkung. Diese Regelung schützt bestehende Rechte und Bindungen in Heimatländern.
Familienstrukturen können drei oder mehr Generationen umfassen. Eltern, Großeltern und Kinder können gemeinsam qualifizieren. Das Programm strukturiert Kosten nach Alter, nicht nach Verwandtschaftsgrad. Minderjährige Kinder und Ehepartner bleiben gebührenfrei.
Die Struktur arbeitet ohne physische Anwesenheitspflicht für die permanente Residenz. Inhaber können ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Maltas behalten. Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt gültig ohne kontinuierliche Präsenz. Diese Flexibilität erlaubt globale Mobilität bei gleichzeitiger EU-Residenz.
Malta bietet Englisch als offizielle Amtssprache. Behördenkommunikation, Verträge und öffentliche Dienstleistungen funktionieren vollständig auf Englisch. Sprachbarrieren entfallen für englischsprachige Investoren. Das System arbeitet ohne Übersetzungszwang oder Sprachkurse als Qualifikationskriterium.
Das steuerliche Umfeld in Malta gilt als strukturell vorteilhaft gegenüber Hochsteuerländern. Das mediterrane Klima bietet ganzjährig warme Temperaturen. Die Insel liegt zentral im Mittelmeer mit kurzen Flugzeiten zu europäischen Hauptstädten.
Der strukturierte Pfad zur EU-Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren differenziert Malta von reinen Residenzprogrammen. Wer die Anwesenheitsbedingungen erfüllt, kann Einbürgerung beantragen. Die maltesische Staatsbürgerschaft ist gleichzeitig EU-Staatsbürgerschaft mit vollständigen Niederlassungs- und Arbeitsrechten in allen 27 Mitgliedsländern.
Der Weg zur maltesischen Staatsbürgerschaft dauert fünf Jahre ab Beginn der permanenten Residenz. Die Einbürgerung erfolgt über Naturalisierung, nicht automatisch durch Zeitablauf. Der Antragsteller muss mehrere kumulierte Bedingungen erfüllen, um qualifiziert zu sein.
Physische Anwesenheitspflicht: Der Bewerber muss während der sechs Jahre vor Antragstellung mindestens vier Jahre tatsächlich in Malta gelebt haben. Abwesenheiten dürfen maximal sechs aufeinanderfolgende Monate oder zehn Monate insgesamt innerhalb dieses Zeitraums betragen. Wer diese Schwelle überschreitet, verliert die Qualifikation.
Zwölf ununterbrochene Monate vor Antragstellung: Zusätzlich zur Vier-Jahres-Anforderung muss der Antragsteller die zwölf Monate unmittelbar vor Einreichung des Staatsbürgerschaftsantrags ohne Unterbrechung in Malta verbracht haben. Diese Bedingung gilt absolut.
Sprachtest: Der Bewerber muss einen Sprachtest in Englisch oder Maltesisch bestanden haben. Beide Sprachen sind offiziell anerkannt. Der Test ist verpflichtend, keine Ausnahmen sind dokumentiert.
Schriftliche Bürgschaft durch maltesische Staatsangehörige: Maltesische Staatsbürger müssen für den Antragsteller schriftlich bürgen. Diese Attestation ist Teil der formellen Anforderungen. Die Anzahl der erforderlichen Bürgen ist nicht spezifiziert.
Treueeid und Einbürgerungszertifikat: Nach Genehmigung wird der Antragsteller nach Malta eingeladen, um den Oath of Allegiance abzulegen. Er erhält anschließend ein maltesisches Einbürgerungszertifikat. Diese Zeremonie ist obligatorisch für den Abschluss des Verfahrens.
Malta erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften. Das Programm gestattet ausdrücklich den Erhalt mehrerer Staatsbürgerschaften parallel. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Die Residency Malta Agency ist die zuständige Behörde für Anträge zum Malta Permanent Residence Program.
Das Programm wird durch folgende Rechtsgrundlagen gestützt: Immigration Act Section 7A und 36 sowie die Malta Permanent Residence Program Regulations, LN 121 of 2021.
Das Malta Permanent Residence Program erfordert eine einmalige Gesamtkontribution von €99.000. Diese setzt sich aus drei Komponenten zusammen.
Die Wirtschaftskontribution beträgt €37.000 und fließt direkt in die maltesische Wirtschaft. Diese Zahlung ist unabhängig davon erforderlich, ob du eine Immobilie kaufst oder mietest.
Die Verwaltungsgebühr beträgt €60.000 und wird in zwei Tranchen geleistet. Du zahlst €15.000 bei Antragstellung und €45.000 nach Genehmigung. Mit der Zahlung der ersten Tranche erhältst du sofort eine befristete, erneubare Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
Zusätzlich ist eine €2.000 Spende an eine registrierte maltesische Non-Profit-Organisation (bei der Behörde für Freiwilligenorganisationen eingetragen) erforderlich.
Abhängige Erwachsene (18 Jahre und älter) werden mit einer Zusatzgebühr von €7.500 pro Person belastet. Ehegatten und minderjährige Kinder verursachen keine zusätzlichen Gebühren.
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