Oman Investor
AufenthaltsprogrammAufenthalt durch InvestitionKeine Einkommensteuer
Visa-frei0Länder
Physische PräsenzSehr niedrig
1 Tag pro Jahr erforderlich.

Reisefreiheit Karte

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Was dieses Programm besonders macht

Das Oman Investor Residency Program ist ein Residence-by-Investment-Programm. Es ermöglicht ausländischen Investoren den Erwerb einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung durch qualifizierte Kapitalanlage. Die Genehmigung ist 10 Jahre gültig.

Die Mindestinvestition beträgt OMR 250.000. Investoren können zwischen sieben Investitionsrouten wählen. Zugelassene Anlageformen umfassen Immobilien, börsennotierte Wertpapiere, Bankeinlagen und Staatsanleihen. Jede Route erfüllt die formale Qualifikationslogik des Programms.

Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Selbst-Sponsoring. Der Investor kann die Genehmigung für Familienangehörige mitbeantragen. Das Programm gewährt unbegrenzte Ein- und Ausreiseprivilegien. Die physische Anwesenheitspflicht liegt bei 1 Tag pro Jahr.

Inhaber der omanischen Aufenthaltsgenehmigung erhalten Zugang zu 87 Ländern visumfrei oder mit erleichterter Einreise. Das Programm positioniert sich als Wohnsitzflagge für international mobile Unternehmer und Investoren mit Interesse am Golfraum.

Einordnung nach Flaggentheorie 3.0

Dieser Abschnitt ist exklusiv für Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs verfügbar.

Das Oman Investor Residency Program positioniert sich als Wohnsitzflagge für international mobile Unternehmer mit Geschäftsinteressen im Golfraum. Die 10-jährige Gültigkeit und die minimale physische Präsenzpflicht…

Hier analysieren wir das Oman Investor strategisch im Kontext der Flaggentheorie 3.0 – speziell für Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Personen aus dem DACH-Raum.

Du erhältst eine strukturierte Einschätzung, wie sich dieser Aufenthaltstitel in eine internationale Gesamtstrategie integrieren lässt – inkl.:
  • steuerlicher Einordnung und möglicher Optimierungsspielräume
  • Relevanz im Kontext von Perpetual Traveller Strategien
  • Chancen auf langfristige Aufenthaltsrechte oder Einbürgerungsperspektiven
  • praktische Einschränkungen bei Aufenthaltsdauer und Nutzung
  • Bewertung der Lebensqualität und Standortfaktoren
  • Einordnung hinsichtlich CRS, Reporting-Pflichten und internationaler Planbarkeit
Kurz gesagt: Du siehst nicht nur was möglich ist, sondern auch wo Grenzen liegen – bevor Du Zeit oder Geld investierst.

Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs erhalten Zugriff auf die vollständige strategische Bewertung und alle relevanten Hintergrundinformationen.

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Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Der Antragsteller wählt eine von acht Investitionsrouten. Jede Route setzt einen spezifischen Kapitalnachweis und Vermögensstatus voraus. Die Genehmigung wird ausgestellt, sobald die Qualifikationsbedingungen erfüllt und dokumentiert sind.

  • Unternehmensgründung und Betrieb: Gründung einer neuen Gesellschaft in Oman mit aktiver operativer Tätigkeit. Die Gesellschaft muss registriert sein und tatsächliche Geschäftstätigkeit nachweisen.
  • Beteiligung an bestehender Gesellschaft: Erwerb eines Anteils an einer seit mindestens einem Jahr aktiven Gesellschaft. Der Anteilswert muss mindestens OMR 200.000 betragen. Der Antragsteller muss die Bewertung durch aktuelle Bilanzen oder Gutachten belegen.
  • Immobilien in Integrated Tourism Complexes (ITCs): Kauf von Wohn-, Gewerbe- oder Tourismuseinheiten innerhalb genehmigter Integrated Tourism Complexes. Der Eigentumstitel muss gültig und eingetragen sein. Bei Immobilienhaltung über eine Gesellschaft ist eine geprüfte Bilanz vorzulegen.
  • Staatsanleihen: Erwerb omanischer Entwicklungsanleihen im Wert von mindestens OMR 250.000. Die Anleihen müssen eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren aufweisen. Der Nachweis erfolgt durch Depotbestätigung oder offizielles Haltungszertifikat.
  • Börsennotierte Aktien: Investition in an der lokalen Börse gelistete Wertpapiere mit aktuellem Marktwert von mindestens OMR 250.000. Der Marktwert wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bewertet. Depotauszüge und aktuelle Bewertungen sind einzureichen.
  • Festgeld bei omanischer Bank: Einlage eines Festgeldkontos bei einer zugelassenen Bank in Oman. Der Einlagebetrag beträgt mindestens OMR 250.000. Die Bindungsfrist liegt bei fünf Jahren. Das Konto darf während der Laufzeit nicht aufgelöst oder reduziert werden.
  • Arbeitgeber omanischer Staatsbürger: Eigentum an einer Gesellschaft, die mindestens 50 omanische Staatsbürger beschäftigt. Das eingezahlte Stammkapital muss über OMR 250.000 liegen. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen nachweislich bestehen und sozialversicherungspflichtig sein.
  • Registrierung unter Foreign Investment Regime: Registrierung einer Gesellschaft nach omanischem Auslandsinvestitionsrecht. Diese Route erlaubt die Nominierung von Geschäftspartnern oder leitenden Führungskräften als Mitbegünstigte der Aufenthaltsgenehmigung. Die Gesellschaft muss formell registriert und aktiv sein.

Die Genehmigung ist verlängerbar. Die Verlängerung setzt die fortgesetzte Erfüllung der Investitionsbedingungen voraus. Der Investor muss die Aufrechterhaltung des Kapitalwertes und die Einhaltung aller Bedingungen dokumentieren. Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr. Diese Anwesenheit muss nachgewiesen werden (Ein- und Ausreisestempel oder Meldebescheinigung).

Familienangehörige können im Rahmen des Antrags miteinbezogen werden. Die Miteinbeziehung erfolgt durch separaten Antrag mit Nachweis der Verwandtschaft. Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder und in einigen Fällen Eltern sind zulässig. Jeder Familienangehörige erhält dieselbe Gültigkeitsdauer wie der Hauptantragsteller.

Darum kann sich dieses Programm lohnen

Die Genehmigung ist 10 Jahre gültig. Sie kann verlängert werden. Die Bearbeitungszeit ist kurz.

Das Programm gewährt unbegrenzte Ein- und Ausreiseprivilegien. Inhaber können Oman jederzeit verlassen und wieder einreisen. Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr.

Oman erhebt niedrige Steuern. Das Land hat kein Einkommensteuersystem für natürliche Personen. Unternehmensgewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Die steuerliche Belastung ist im regionalen Vergleich gering.

Das Klima ist mild in den Wintermonaten. Die Küstenregionen bieten gemäßigte Temperaturen von November bis März. Die Sommermonate sind heiß.

Oman weist hohe Sicherheitsstandards auf. Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Politische Stabilität ist gegeben.

Englisch ist weit verbreitet. Behörden, Banken und Geschäftspartner kommunizieren routinemäßig auf Englisch. Die administrative Abwicklung ist für internationale Antragsteller zugänglich.

Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Zugang zu 87 Ländern visumfrei oder mit erleichterter Einreise. Oman ist Mitglied des Golfkooperationsrats (GCC). Staatsbürger der GCC-Länder haben Niederlassungsfreiheit im gesamten Bloc. Die omanische Aufenthaltsgenehmigung gewährt diese Rechte nicht automatisch. Sie ist kein vollständiger Ersatz für GCC-Staatsbürgerschaft.

Das Programm positioniert sich als Wohnsitzflagge für Unternehmer mit Geschäftsinteressen im Golfraum. Es ermöglicht Zugang zu regionalen Märkten und Handelskorridoren. Die geografische Lage Omans bietet Verbindungen nach Asien, Afrika und Europa.

So sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus

Das Oman Investor Residency Program führt nicht zur omanischen Staatsbürgerschaft. Oman folgt der für den Golfkooperationsrat (GCC) typischen restriktiven Naturalisierungspolitik. Ausländische Investoren und Residenten erhalten grundsätzlich kein Einbürgerungsrecht.

Die 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung bleibt ausschließlich ein Aufenthaltstitel. Sie begründet keinen Anspruch auf Staatsbürgerschaft. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Genehmigung verlängert werden. Die Verlängerung setzt die fortgesetzte Erfüllung der Investitionsbedingungen voraus.

Oman gewährt Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen. Die Einbürgerung erfolgt nicht nach standardisierten Kriterien. Sie liegt im Ermessen der omanischen Behörden. Typische Einbürgerungsgründe sind besondere Verdienste um den Staat, langjährige Integration mit außergewöhnlicher kultureller Assimilation oder strategische Bedeutung für die nationale Entwicklung.

Für international mobile Unternehmer bedeutet dies: Das Programm ist eine Wohnsitzflagge, keine Staatsbürgerschaftsflagge. Wer einen zweiten Pass für den Golfraum anstrebt, muss alternative Jurisdiktionen prüfen. Kombinationen mit Citizenship-by-Investment-Programmen in anderen Regionen bleiben möglich.

Die Doppelstaatsbürgerschaftspolitik Omans ist für Investoren irrelevant, da kein Einbürgerungsweg existiert. Oman erkennt Doppelstaatsbürgerschaft für omanische Staatsbürger nicht an. Ausländer, die hypothetisch eingebürgert würden, müssten ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Wer zuständig ist und worauf das Programm basiert

Zuständige Behörde: Ministry of Commerce, Industry & Investment Promotion (Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung).

Rechtsgrundlage: Ministerial Decision No. 209/2022.

Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist

Die Mindestkapitalverpflichtung beträgt OMR 250.000. Dieser Betrag wird je nach gewählter Investitionsroute unterschiedlich angelegt.

Die Kapitalverpflichtung kann in mehreren Formen erfüllt werden:

  • Bankeinzahlung: Festgeldanlage von OMR 250.000 oder mehr bei einer omanischen Bank mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
  • Staatliche Entwicklungsobligationen: Mindestens OMR 250.000 in omanischen Staatsanleihen mit einer verbleibenden Laufzeit von mindestens zwei Jahren.
  • Börsennotierte Aktien: Aktieninvestition an der lokalen Börse mit einem aktuellen Marktwert von mindestens OMR 250.000.
  • Betriebsstättengründung: Gründung und Betrieb eines neuen Unternehmens mit eingezahltem Kapital von OMR 250.000 oder mehr.
  • Bestehende Beteiligung: Anteilnahme an einem etablierten Unternehmen (mindestens ein Jahr operativ), wobei dein Vermögensanteil OMR 200.000 oder höher liegt.
  • Immobilien in Integrated Tourism Complexes (ITCs): Kauf von Wohn-, Gewerbe- oder Tourismuseinheiten innerhalb zertifizierter ITCs mit gültiger Eigentumsurkunde.
  • Arbeitgeber für Omaner: Betrieb eines Unternehmens mit mindestens 50 omanischen Mitarbeitern und eingezahltem Kapital über OMR 250.000.

Die investierte Summe muss während der gesamten Aufenthaltsgenehmigung erhalten bleiben. Bei Erneurung wird die Aufrechterhaltung der Investition überprüft.

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