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Das Oman Investor Residency Program ist ein Residence-by-Investment-Programm. Es ermöglicht ausländischen Investoren den Erwerb einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung durch qualifizierte Kapitalanlage. Die Genehmigung ist 10 Jahre gültig.
Die Mindestinvestition beträgt OMR 250.000. Investoren können zwischen sieben Investitionsrouten wählen. Zugelassene Anlageformen umfassen Immobilien, börsennotierte Wertpapiere, Bankeinlagen und Staatsanleihen. Jede Route erfüllt die formale Qualifikationslogik des Programms.
Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Selbst-Sponsoring. Der Investor kann die Genehmigung für Familienangehörige mitbeantragen. Das Programm gewährt unbegrenzte Ein- und Ausreiseprivilegien. Die physische Anwesenheitspflicht liegt bei 1 Tag pro Jahr.
Inhaber der omanischen Aufenthaltsgenehmigung erhalten Zugang zu 87 Ländern visumfrei oder mit erleichterter Einreise. Das Programm positioniert sich als Wohnsitzflagge für international mobile Unternehmer und Investoren mit Interesse am Golfraum.
Der Antragsteller wählt eine von acht Investitionsrouten. Jede Route setzt einen spezifischen Kapitalnachweis und Vermögensstatus voraus. Die Genehmigung wird ausgestellt, sobald die Qualifikationsbedingungen erfüllt und dokumentiert sind.
Die Genehmigung ist verlängerbar. Die Verlängerung setzt die fortgesetzte Erfüllung der Investitionsbedingungen voraus. Der Investor muss die Aufrechterhaltung des Kapitalwertes und die Einhaltung aller Bedingungen dokumentieren. Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr. Diese Anwesenheit muss nachgewiesen werden (Ein- und Ausreisestempel oder Meldebescheinigung).
Familienangehörige können im Rahmen des Antrags miteinbezogen werden. Die Miteinbeziehung erfolgt durch separaten Antrag mit Nachweis der Verwandtschaft. Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder und in einigen Fällen Eltern sind zulässig. Jeder Familienangehörige erhält dieselbe Gültigkeitsdauer wie der Hauptantragsteller.
Die Genehmigung ist 10 Jahre gültig. Sie kann verlängert werden. Die Bearbeitungszeit ist kurz.
Das Programm gewährt unbegrenzte Ein- und Ausreiseprivilegien. Inhaber können Oman jederzeit verlassen und wieder einreisen. Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr.
Oman erhebt niedrige Steuern. Das Land hat kein Einkommensteuersystem für natürliche Personen. Unternehmensgewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Die steuerliche Belastung ist im regionalen Vergleich gering.
Das Klima ist mild in den Wintermonaten. Die Küstenregionen bieten gemäßigte Temperaturen von November bis März. Die Sommermonate sind heiß.
Oman weist hohe Sicherheitsstandards auf. Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Politische Stabilität ist gegeben.
Englisch ist weit verbreitet. Behörden, Banken und Geschäftspartner kommunizieren routinemäßig auf Englisch. Die administrative Abwicklung ist für internationale Antragsteller zugänglich.
Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Zugang zu 87 Ländern visumfrei oder mit erleichterter Einreise. Oman ist Mitglied des Golfkooperationsrats (GCC). Staatsbürger der GCC-Länder haben Niederlassungsfreiheit im gesamten Bloc. Die omanische Aufenthaltsgenehmigung gewährt diese Rechte nicht automatisch. Sie ist kein vollständiger Ersatz für GCC-Staatsbürgerschaft.
Das Programm positioniert sich als Wohnsitzflagge für Unternehmer mit Geschäftsinteressen im Golfraum. Es ermöglicht Zugang zu regionalen Märkten und Handelskorridoren. Die geografische Lage Omans bietet Verbindungen nach Asien, Afrika und Europa.
Das Oman Investor Residency Program führt nicht zur omanischen Staatsbürgerschaft. Oman folgt der für den Golfkooperationsrat (GCC) typischen restriktiven Naturalisierungspolitik. Ausländische Investoren und Residenten erhalten grundsätzlich kein Einbürgerungsrecht.
Die 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung bleibt ausschließlich ein Aufenthaltstitel. Sie begründet keinen Anspruch auf Staatsbürgerschaft. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Genehmigung verlängert werden. Die Verlängerung setzt die fortgesetzte Erfüllung der Investitionsbedingungen voraus.
Oman gewährt Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen. Die Einbürgerung erfolgt nicht nach standardisierten Kriterien. Sie liegt im Ermessen der omanischen Behörden. Typische Einbürgerungsgründe sind besondere Verdienste um den Staat, langjährige Integration mit außergewöhnlicher kultureller Assimilation oder strategische Bedeutung für die nationale Entwicklung.
Für international mobile Unternehmer bedeutet dies: Das Programm ist eine Wohnsitzflagge, keine Staatsbürgerschaftsflagge. Wer einen zweiten Pass für den Golfraum anstrebt, muss alternative Jurisdiktionen prüfen. Kombinationen mit Citizenship-by-Investment-Programmen in anderen Regionen bleiben möglich.
Die Doppelstaatsbürgerschaftspolitik Omans ist für Investoren irrelevant, da kein Einbürgerungsweg existiert. Oman erkennt Doppelstaatsbürgerschaft für omanische Staatsbürger nicht an. Ausländer, die hypothetisch eingebürgert würden, müssten ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.
Zuständige Behörde: Ministry of Commerce, Industry & Investment Promotion (Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung).
Rechtsgrundlage: Ministerial Decision No. 209/2022.
Die Mindestkapitalverpflichtung beträgt OMR 250.000. Dieser Betrag wird je nach gewählter Investitionsroute unterschiedlich angelegt.
Die Kapitalverpflichtung kann in mehreren Formen erfüllt werden:
Die investierte Summe muss während der gesamten Aufenthaltsgenehmigung erhalten bleiben. Bei Erneurung wird die Aufrechterhaltung der Investition überprüft.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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