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Das Panama Business Investorenvisum ist ein Active Investor Visa, das persönliche operative Beteiligung am Geschäftsbetrieb voraussetzt. Der Antragsteller muss ein Unternehmen in Panama aktiv führen und sich im Tagesgeschäft engagieren. Es handelt sich nicht um eine passive Investitionsstruktur, sondern um ein Programm für Unternehmer, die bereit sind, ein Geschäft vor Ort zu managen.
Die Mindestinvestition beträgt US$160.000 für den Hauptantragsteller. Das Kapital muss in ein neues oder bestehendes Unternehmen fließen, das in Panama eingetragen ist. Für jeden mitversicherten Angehörigen werden zusätzlich US$2.000 fällig. Das Unternehmen muss lokale Mitarbeiter beschäftigen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, das Unternehmen Vollzeit zu leiten. Physische Anwesenheit in Panama ist nicht optional. Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen, die bereit sind, ihren Lebensmittelpunkt nach Panama zu verlegen und dort dauerhaft geschäftlich tätig zu sein.
Nach zwei Jahren kontinuierlicher Residenz kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass alle Programmanforderungen durchgehend erfüllt wurden. Nach fünf Jahren ununterbrochener Residenz wird die Staatsbürgerschaft möglich, allerdings nur für Antragsteller, die Spanisch sprechen und Panama nachweislich zu ihrem faktischen Lebensmittelpunkt gemacht haben.
Panama erkennt formal keine Doppelstaatsbürgerschaft an. In der Praxis wird sie jedoch generell toleriert. Mit der panamaischen Staatsbürgerschaft erhält man visumfreien Zugang zu 140 Ländern.
Der Hauptantragsteller muss US$160.000 in ein in Panama eingetragenes Unternehmen investieren. Das Unternehmen kann neu gegründet oder bereits bestehend sein. Für jeden mitversicherten Angehörigen kommen US$2.000 hinzu. Die staatliche Antragsgebühr beträgt US$1.050.
Das Unternehmen muss mindestens fünf Vollzeitstellen für panamaische Staatsbürger schaffen. Jeder Mitarbeiter wird zum gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Alle fünf Mitarbeiter müssen bei der Sozialversicherung (CSS) registriert sein. Die Registrierung ist nicht optional.
Der Antragsteller muss das Unternehmen persönlich und Vollzeit leiten. Er ist im Tagesgeschäft aktiv involviert. Die operative Führung kann nicht an Dritte delegiert werden. Physische Anwesenheit in Panama ist zwingend erforderlich.
Zum Antrag können Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre hinzugefügt werden. Kinder zwischen 18 und 25 Jahren müssen ihre finanzielle Abhängigkeit nachweisen. Sie müssen als Vollzeit-Studierende eingeschrieben sein. Ohne diesen Nachweis erlischt die Berechtigung zur Mitversicherung.
Das Programm ermöglicht den Weg zur Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren kontinuierlicher Residenz. Antragsteller, die Spanisch sprechen und Panama zu ihrem faktischen Lebensmittelpunkt gemacht haben, können die Einbürgerung beantragen. Mit dem panamaischen Pass erhält man visumfreien Zugang zu 140 Ländern.
Die permanente Aufenthaltsgenehmigung ist bereits nach zwei Jahren verfügbar. Sie setzt voraus, dass alle Programmanforderungen durchgehend erfüllt wurden. Die Bearbeitungszeit des Antrags ist im regionalen Vergleich kurz.
Panama bietet ein niedrigeres Steuerniveau als die meisten DACH-Länder. Einkommen aus ausländischen Quellen ist territorial nicht steuerpflichtig. Das Land arbeitet mit einem Territorialbesteuerungssystem. Nur in Panama erwirtschaftetes Einkommen unterliegt der lokalen Besteuerung.
Die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter denen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wohnraum, Dienstleistungen und Konsumgüter sind günstiger. Das warme Klima reduziert Heizkosten vollständig. Panama bietet ganzjährig tropisches Wetter ohne Wintermonate.
Das Land gilt als sicherste Jurisdiktion in Zentralamerika. Die politische Stabilität ist seit Jahrzehnten gegeben. Die Infrastruktur ist auf internationalem Niveau, insbesondere in Panama City. Das Bankensystem ist stabil und international vernetzt.
Panama fungiert als Geschäftsdrehscheibe zwischen Nord- und Südamerika. Der Zugang zu beiden Märkten ist logistisch und rechtlich vereinfacht. Das Land unterhält Freihandelsabkommen mit den USA und mehreren lateinamerikanischen Staaten. Die Panamaische Handelskammer ist gut vernetzt.
Obwohl Panama formal keine Doppelstaatsbürgerschaft anerkennt, wird sie in der Praxis toleriert. DACH-Staatsbürger können ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Es gibt keine automatische Renuntiation bei Einbürgerung.
Nach fünf Jahren ununterbrochener Residenz kannst du die panamaische Staatsbürgerschaft beantragen. Du musst nachweisen, dass Panama dein dauerhafter Lebensmittelpunkt ist. Die Wartezeit beginnt ab dem Tag der ersten Aufenthaltsgenehmigung.
Du musst einen Spanischtest bestehen. Der Test prüft deine Beherrschung der spanischen Sprache. Ohne bestandenen Test ist die Einbürgerung nicht möglich.
Du musst Kenntnisse der panamaischen Geschichte, Kultur und Werte nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt im Rahmen eines formalen Tests. Die Prüfung ist verpflichtend.
Du musst zu einem Interview mit Regierungsbeamten erscheinen. Das Interview ist Teil des Einbürgerungsverfahrens. Es dient der Prüfung deiner Integration und Absichten.
Das panamaische Staatsangehörigkeitsrecht verlangt einen Eid zur Aufgabe deiner bisherigen Staatsbürgerschaft. Dieser Eid muss nicht formell gegenüber der Behörde deines Heimatlandes abgelegt werden. Die Renuntiation erfolgt nur durch den Eid vor panamaischen Behörden.
Panama erkennt formal keine Doppelstaatsbürgerschaft an. In der Praxis wird sie jedoch generell toleriert. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Anträge werden an den Panamanian National Migration Service gestellt. Das Programm stützt sich auf die Artikel 20 bis 22 des Panamesian Migration Law, eingeführt durch Executive Decree 3-2008.
Die Mindestkapitalverpflichtung für das Panama Business Investorenvisum beträgt US$160.000 für den Hauptantragsteller. Diese Summe muss in ein neues oder bestehendes, in Panama registriertes Unternehmen investiert werden.
Für jeden Angehörigen fallen zusätzlich US$2.000 an. Diese Investitionen werden direkt in die Geschäftstätigkeit fließen.
Neben der Kapitalverpflichtung ist eine Behördengebühr von US$1.050 zu zahlen. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Antrags.
Die Kapitaleinlage muss zweckgebunden sein: Sie finanziert die Gründung oder Expansion des Unternehmens und trägt direkt zur Schaffung von mindestens fünf Vollzeitstellen für panamaische Arbeitnehmer bei. Das investierte Kapital wird somit operative Funktion im Geschäftsbetrieb erfüllen.
Die Regierungsgebühr beträgt US$1.050 und wird bei der Antragsstellung fällig.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen (Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre) fallen zusätzliche US$2.000 an.
Die Investition von US$160.000 in ein neues oder bestehendes panamaisches Unternehmen ist erforderlich. Diese Summe ist die Geschäftskapitalanlage, nicht eine separate Gebühr.
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