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Das Panama Friendly Nations Visa ist ein Residence-by-Investment-Programm, das sich an Staatsbürger von etwa 60 Ländern richtet, die starke berufliche, wirtschaftliche und investive Bindungen zu Panama haben. Das Programm bietet einen direkten Weg zur Aufenthaltsgenehmigung durch eine Mindestinvestition von US$200.000. Diese kann durch Immobilienerwerb, Festgeldanlagen oder Beschäftigung erfüllt werden.
Die Qualifikationslogik basiert auf der Staatsangehörigkeit. Nur Bürger der definierten Friendly Nations können das Programm nutzen. Die wirtschaftliche Bindung wird durch die Investition nachgewiesen. Das Programm verlangt keine physische Anwesenheit in Panama. Antragsteller müssen nicht im Land leben, um die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder zu behalten.
Die Bearbeitungszeiten sind relativ kurz. Nach zwei Jahren legaler Aufenthaltsgenehmigung können Inhaber einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung stellen. Nach weiteren drei Jahren Daueraufenthalt, insgesamt also fünf Jahren, ist die Beantragung der panamaischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung möglich. Die panamaische Staatsbürgerschaft bietet visumfreien Zugang zu 141 Ländern.
Panama erkennt technisch keine Doppelstaatsbürgerschaft an. In der Praxis überwacht der Staat jedoch nicht, ob neu eingebürgerte Bürger ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten aufgeben. Diese Regelung schafft faktischen Spielraum für Mehrfachstaatsbürgerschaften.
Die Qualifikation erfolgt über drei parallele Routen: Beschäftigung, Immobilienerwerb oder Festgeldanlage. Jede Route hat eigene Nachweispflichten.
Staatsangehörigkeit als Grundvoraussetzung: Nur Bürger von etwa 60 designierten Friendly Nations können das Programm nutzen. Zu den qualifizierten Ländern gehören die Vereinigten Staaten, Kanada, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Japan, Südkorea, Australien, Spanien und die Schweiz. Die Nationalität wird durch Vorlage des Reisepasses nachgewiesen.
Route 1: Beschäftigung in Panama. Der Antragsteller benötigt ein Beschäftigungsverhältnis bei einem panamaischen Unternehmen. Das Unternehmen stellt ein Schreiben auf Firmenbriefpapier aus, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter. Es muss Position und Gehalt angeben. Zusätzlich erforderlich: öffentliche Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers, Kopie der Gewerbelizenz des Unternehmens, Kopie des Arbeitsgenehmigungsantrags beim Arbeitsministerium (MITRADEL). Der MITRADEL-Antrag muss sowohl vom Antragsteller als auch vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet sein.
Route 2: Immobilieninvestition. Der Antragsteller erwirbt Immobilien in Panama im Wert von mindestens US$200.000. Das Eigentum kann auf drei Arten strukturiert werden: persönlicher Besitz, Besitz durch eine panamaische Gesellschaft (wobei der Antragsteller wirtschaftlich Berechtigter ist), oder Besitz durch eine panamaische Privatstiftung (wobei der Antragsteller Gründer und wirtschaftlich Berechtigter ist). Die Immobilie kann über eine lokale panamaische Bank finanziert werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigentumsbelege.
Route 3: Festgeldanlage. Der Antragsteller hinterlegt mindestens US$200.000 als Festgeld bei einer panamaischen Bank. Die Einlage muss lastenfrei sein und eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren haben. Die Bank stellt ein Zertifikat aus, das die Einlage bestätigt. Auch hier sind drei Strukturierungsoptionen möglich: persönliches Konto, Unternehmenskonto (mit dem Antragsteller als wirtschaftlich Berechtigtem), oder Stiftungskonto (mit dem Antragsteller als Gründer und wirtschaftlich Berechtigtem).
Allgemeine Nachweispflichten (alle Routen): Vollmacht und Antragsschreiben, drei passfoto-große Lichtbilder, beglaubigte Passkopie, polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland, ärztliches Gesundheitszeugnis, eidesstattliche Erklärung zum persönlichen Hintergrund.
Familienangehörige: Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können in denselben Antrag einbezogen werden. Für jeden mitziehenden Familienangehörigen fallen zusätzliche Gebühren an. Die Mindestinvestition von US$200.000 deckt auch mitziehende Familienmitglieder ab, keine separaten Investitionen pro Person erforderlich.
Keine Anwesenheitspflicht: Das Programm verlangt kein tatsächliches Wohnen in Panama. Die Aufenthaltsgenehmigung wird unabhängig von physischer Präsenz erteilt und aufrechterhalten.
Das Programm bietet visumfreien Zugang zu 141 Ländern nach erfolgreicher Einbürgerung. Die panamaische Staatsbürgerschaft kann nach fünf Jahren Daueraufenthalt beantragt werden. Die Verarbeitungszeiten sind vergleichsweise kurz. Panama erhebt niedrige Steuern auf Einkommen und Kapitalerträge. Das Land besteuert nach dem Territorialprinzip: Nur im Land erzielte Einkünfte unterliegen der Besteuerung.
Die Lebenshaltungskosten sind deutlich niedriger als in den meisten DACH-Ländern. Das Klima ist ganzjährig mild. Englisch wird weit verbreitet gesprochen, besonders in urbanen Zentren und Geschäftsbereichen. Das erleichtert Integration und alltägliche Interaktionen ohne Spanischkenntnisse. Panama nutzt den US-Dollar als offizielle Währung neben dem Balboa. Das eliminiert Währungsrisiken für Investoren aus dollarisierten Wirtschaftsräumen.
Die Aufenthaltsgenehmigung verlangt keine physische Anwesenheit im Land. Antragsteller können die Residenz aufrechterhalten, ohne tatsächlich in Panama zu leben. Nach zwei Jahren kann der Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden. Diese bildet die Grundlage für spätere Einbürgerung. Die Staatsbürgerschaft schafft faktischen Spielraum für Mehrfachstaatsbürgerschaften: Panama überwacht nicht, ob neu eingebürgerte Bürger ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten aufgeben.
Inhaber des Panama Friendly Nations Visa können nach zwei Jahren legaler Aufenthaltsgenehmigung einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung stellen. Nach weiteren drei Jahren Daueraufenthalt, insgesamt also fünf Jahren, ist die Beantragung der panamaischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung möglich.
Die Einbürgerung verlangt den Nachweis von Integrationsbindungen. Der Antragsteller muss wirtschaftliche, berufliche oder soziale Verbindungen zu Panama belegen. Grundlegende Spanischkenntnisse sind erforderlich. Ein formeller Sprachtest kann verlangt werden. Der Antragsteller muss einen Treueeid auf Panama schwören und formal seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Panama erkennt technisch keine Doppelstaatsbürgerschaft an. In der Praxis überwacht der Staat jedoch nicht, ob neu eingebürgerte Bürger ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten tatsächlich aufgeben. Diese Regelung schafft faktischen Spielraum für Mehrfachstaatsbürgerschaften. Die meisten Antragsteller behalten ihre ursprünglichen Pässe ohne rechtliche Konsequenzen.
Das Programm verlangt keine physische Anwesenheit während der ersten zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einbürgerung nach fünf Jahren müssen jedoch Integrationsbindungen nachgewiesen werden, das erfordert reale Präsenz und dokumentierte Aktivitäten im Land. Rein passive Residenzinhaber ohne solche Bindungen könnten bei der Einbürgerung scheitern.
Die Servicio Nacional de Migración (Nationale Migrationsbehörde) ist für die Bearbeitung von Anträgen zuständig.
Das Programm wird durch das Dekret 226 vom 20. Juli 2021 rechtlich gestützt.
Die Mindestkapitalverpflichtung beträgt US$200.000. Diese Summe kann auf drei verschiedene Wege erfüllt werden.
Bei der Immobilienvariante kann die Eigenschaft persönlich, über eine panamaische Gesellschaft (in der du wirtschaftlicher Begünstigter bist) oder über eine private Stiftung (in der du Gründer und Begünstigter bist) gehalten werden. Die Finanzierung ist durch ein panamaisches Darlehen möglich.
Bei der Festgeldanlage muss eine Bescheinigung einer panamaischen Bank die Anlage bestätigen. Das Deposit muss drei Jahre gültig bleiben und schuldenfrei sein. Auch hier kann das Konto auf deinen Namen, auf eine Gesellschaft (mit dir als Begünstigter) oder eine private Stiftung (mit dir als Gründer und Begünstigter) eröffnet werden.
Die Mindestkapitalverpflichtung entsteht mit der Antragsstellung. Zusätzlich fallen US$250 für das Finanzministerium und US$800 für die Einwanderungsbehörde an.
Der Antrag verlangt sechs Basisdokumente, die unabhängig von der gewählten Route vorgelegt werden müssen. Für mitziehende Familienangehörige gelten identische Dokumentationspflichten.
Basisdokumentation (alle Routen):
Zusätzliche Nachweise bei Beschäftigungsroute:
Zusätzliche Nachweise bei Immobilienroute:
Zusätzliche Nachweise bei Festgeldroute:
Die Gebühren für das Panama Friendly Nations Visa setzen sich aus zwei Komponenten zusammen.
Die Gebühr für das Nationale Schatzamt beträgt US$250. Die Gebühr für den Nationalen Einwanderungsdienst beträgt US$800.
Die Gesamtgebührenbelastung liegt somit bei US$1.050.
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