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Das Peru Investor Residence Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung durch qualifizierte Unternehmensinvestitionen. Die Qualifikationslogik basiert auf der aktiven Beteiligung am peruanischen Wirtschaftsleben durch Kapitaleinsatz in neue oder bestehende Gesellschaften nach peruanischem Recht. Antragsteller müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Perus befinden.
Die Investition erfolgt durch Gründung neuer Unternehmen oder durch Kapitalerhöhung in bestehenden Gesellschaften. Die Mindestinvestition beträgt PEN 500.000. Die Mittel müssen international über regulierte Finanzinstitute transferiert werden, in einer einzigen Auszahlung, nicht gestaffelt. Diese Strukturanforderung stellt sicher, dass das Kapital tatsächlich in die peruanische Wirtschaft fließt.
Der Weg zur dauerhaften Ansiedlung verläuft gestaffelt. Nach Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigung müssen Investoren 183 Tage pro Jahr physisch in Peru anwesend sein. Nach drei Jahren kontinuierlicher legaler Residenz kann ein Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden. Die Staatsbürgerschaft wird nach insgesamt etwa acht Jahren zugänglich, nach Erhalt des Daueraufenthalts und nach Erfüllung von mindestens fünf Jahren legaler Residenz ab Erteilung der ursprünglichen temporären Aufenthaltsgenehmigung.
Peru erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften. Peruanische Staatsbürger erhalten visumfreien Zugang zu 142 Ländern. Das Programm eignet sich für Unternehmer, die eine operative Präsenz in Südamerika aufbauen möchten und bereit sind, sich langfristig im Land aufzuhalten.
Die Qualifikation erfolgt ausschließlich über Unternehmensinvestitionen in nach peruanischem Recht registrierte Gesellschaften. Der Mindestbetrag liegt bei PEN 500.000. Antragsteller können zwischen zwei Investitionswegen wählen: Gründung einer neuen Gesellschaft durch öffentliche Urkunde oder Kapitalerhöhung in einer bestehenden Gesellschaft. Beide Wege erfordern die rechtliche Inkorporation nach peruanischem Gesellschaftsrecht.
Der Kapitaltransfer muss aus dem Ausland erfolgen. Die gesamte Investitionssumme wird in einer einzigen Auszahlung überwiesen. Gestaffelte oder inländische Transfers sind nicht zulässig. Die Überweisung erfolgt über Finanzinstitute, die der Aufsicht der peruanischen Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörde unterliegen.
Investitionen in bestehende Gesellschaften unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Die Zielgesellschaft muss im Geschäftsjahr vor der Antragstellung operativ tätig gewesen sein. Nachzuweisen sind die Einreichung und Zahlung der jährlichen Einkommensteuererklärung sowie eine gültige Betriebserlaubnis der zuständigen Gemeindebehörde. Diese Bedingungen stellen sicher, dass nur in funktionierende Wirtschaftseinheiten investiert wird.
Antragsteller müssen sich außerhalb Perus befinden, wenn sie den Immigrationsstatus erhalten. Eine Antragstellung aus dem Inland ist nicht möglich. Diese Bedingung erzwingt die Einreise über ein Investorenvisum, nicht über touristische oder andere temporäre Aufenthaltstitel.
Erforderlich sind saubere Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und allen Ländern, in denen der Antragsteller in den fünf Jahren vor der Einreise nach Peru gelebt hat. Gerichtliche, strafrechtliche und polizeiliche Unterlagen müssen vorgelegt werden. Einträge führen zur Disqualifikation.
Nach Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigung gilt eine Anwesenheitspflicht von 183 Tagen pro Jahr. Kürzere Aufenthalte gefährden die Verlängerungsfähigkeit und den späteren Antrag auf Daueraufenthalt. Diese Bedingung macht das Programm ungeeignet für reine Wohnsitzflaggen ohne echten Lebensmittelpunkt in Peru.
Das Programm bietet einen strukturierten Pfad zur Staatsbürgerschaft nach etwa acht Jahren Gesamtaufenthalt. Nach Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung und fünf Jahren legaler Residenz ab Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigung können Investoren die peruanische Staatsbürgerschaft beantragen. Peru erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ohne Verzicht auf bestehende Pässe.
Die Bearbeitungszeit ist im Vergleich zu europäischen Residenzprogrammen kurz. Die peruanische Staatsbürgerschaft ermöglicht visumfreien Zugang zu 142 Ländern weltweit. Das erweitert die Mobilität deutlich über die DACH-Reisefreiheit hinaus, insbesondere in lateinamerikanischen und asiatischen Märkten.
Peru bietet deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten als Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Wohnen, Dienstleistungen und tägliche Ausgaben liegen unter europäischem Niveau. Das Klima ist ganzjährig warm, mit regionalen Unterschieden zwischen Küste, Anden und Amazonasgebiet. Investoren können zwischen verschiedenen klimatischen Zonen wählen, je nach persönlicher Präferenz.
Die Residenz verschafft erweiterten Geschäftszugang zu großen südamerikanischen Volkswirtschaften. Peru ist Mitglied der Pazifik-Allianz und hat Freihandelsabkommen mit den USA, China und der EU. Eine peruanische Betriebsstätte erleichtert Handelsbeziehungen innerhalb dieser Wirtschaftsblöcke erheblich. Das macht das Programm attraktiv für Unternehmer, die lateinamerikanische Märkte erschließen wollen.
Der Weg zur peruanischen Staatsbürgerschaft erfolgt in zwei Stufen. Nach drei Jahren kontinuierlicher legaler Residenz kann der Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind weitere Wartezeiten erforderlich.
Die Staatsbürgerschaft wird zugänglich nach Erhalt des Daueraufenthalts und nach insgesamt mindestens fünf Jahren legaler Residenz in Peru. Diese fünf Jahre werden ab Erteilung der ursprünglichen temporären Aufenthaltsgenehmigung gezählt. Die Gesamtdauer vom ersten Residenzstatus bis zur Einbürgerung beträgt etwa acht Jahre.
Alle Investitionen müssen bis zur Erteilung des Daueraufenthalts gehalten werden. Ein vorzeitiger Verkauf oder die Auflösung der Gesellschaft gefährdet den Residenzstatus.
Peru erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Die Nationale Superintendenz für Migration (National Superintendency of Migration) ist die zuständige Behörde für das Peru Investor Residence Programm.
Rechtsgrundlage sind das Migrationsgesetz sowie das Legislativdekret N° 1350 und dessen Durchführungsbestimmungen durch das Obersten Dekret N° 007-2017-IN.
Die Mindestkapitalverpflichtung beträgt PEN 500.000. Diese Einlage wird entweder in die Gründung eines neuen Unternehmens nach peruanischem Recht oder in eine Kapitalerhöhung eines bestehenden Unternehmens investiert.
Die Kapitalanlage muss als internationale Überweisung in einer Einzelzahlung erfolgen. Der Transfer muss über Finanz- oder Bankeinrichtungen durchgeführt werden, die von der Superintendencia de Banca y Seguros (peruanische Bankenaufsicht) beaufsichtigt werden.
Bei Investitionen in bestehende Unternehmen gelten zusätzliche Anforderungen. Das Unternehmen muss im Geschäftsjahr vor Antragsstellung tätig gewesen sein. Dies wird durch die Einreichung und Bezahlung der jährlichen Einkommensteuer sowie eine gültige kommunale Betriebslizenz nachgewiesen.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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