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Das Portugal Digitales Nomaden-Visum (D8) ist ein Kurzaufenthaltsvisum für ortsunabhängig arbeitende Personen. Es richtet sich an Personen, die Einkommen aus ausländischen Quellen beziehen. Das Visum gehört zur Kategorie der Nicht-Residenten-Visa.
Die Qualifikationslogik basiert auf dem Nachweis ausländischer Einkünfte. Antragsteller müssen ein jährliches Einkommen von mindestens 2.628 EUR pro Monat aus ausländischen Quellen nachweisen. Diese Einkommensgrenze ist die zentrale Voraussetzung für die Berechtigung.
Das D8-Visum ermöglicht Remote-Arbeitern einen legalen Aufenthalt in Portugal. Die Einkommensquelle muss außerhalb Portugals liegen. Das Visum ist als Instrument für digitale Nomaden konzipiert, die ihre berufliche Tätigkeit vollständig aus der Ferne ausüben.
Das D8-Visum gliedert sich in zwei parallele Antragswege. Remote-Angestellte folgen einem Prozess, Selbstständige einem anderen. Beide Gruppen müssen die monatliche Einkommensgrenze von 2.628 EUR aus ausländischen Quellen nachweisen. Diese Schwelle gilt nicht pro Haushalt, sondern pro Person.
Remote-Angestellte legen ein offizielles Schreiben ihrer ausländischen Firma vor. Das Schreiben muss folgende Elemente enthalten: vollständige Angaben des Antragstellers, Einkommenshöhe, Jobbezeichnung und die Art der Remote-Arbeitsvereinbarung. Zusätzlich ist ein Nachweis der Firmenexistenz erforderlich, etwa ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers.
Selbstständige und unabhängige Auftragnehmer müssen ihre eigene im Ausland registrierte Firma belegen. Der Nachweis erfolgt durch Registrierungsdokumente der Firma. Darüber hinaus ist eine notariell beglaubigte Erklärung erforderlich. Diese Erklärung beschreibt die Geschäftsbeziehung zu Kunden, die erbrachten Dienstleistungen, das Einkommen und die Herkunft der Mittel. Die notarielle Form ist nicht optional.
Beide Antragswege verlangen identische Basisunterlagen. Jeder Antragsteller benötigt:
Bei der Verlängerung des Visums kommen weitere Nachweispflichten hinzu. Die portugiesischen Behörden fordern dann aktuelle Belege, dass das Einkommen weiterhin aus dem Ausland stammt. Akzeptiert werden Bankbescheinigungen oder Kontoauszüge, die den internationalen Geldfluss dokumentieren. Die Verlängerung ist keine automatische Fortsetzung.
Die Visumsgebühr beträgt 250 EUR bei Erstantrag. Für die Verlängerung fällt eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR für die Ausstellung der Visumskarte an. Diese Beträge sind unabhängig von Einkommenshöhe oder Familienstand.
Familienangehörige werden im vorliegenden Material nicht explizit behandelt. Es existieren keine dokumentierten Regelungen zur Mitnahme von Ehepartnern oder Kindern im Rahmen des D8-Visums.
Das Portugal Digitales Nomaden-Visum verlangt ein monatliches Mindesteinkommen von EUR 2.628 aus einer ausländischen Quelle. Dieses Einkommen muss regelmäßig und nachweisbar fließen.
Das Visum richtet sich an zwei Kategorien von Einkommensbeziehern: Remote Worker und Selbstständige oder unabhängig Tätige. Jede Kategorie hat unterschiedliche Dokumentationsvorgaben.
Remote Worker erfüllen die Anforderung durch ein Arbeitsverhältnis mit einem ausländischen Arbeitgeber. Der monatliche Lohn oder die monatliche Vergütung muss EUR 2.628 erreichen oder übersteigen. Die Quelle muss außerhalb Portugals liegen.
Selbstständige oder unabhängig Tätige müssen ein höheres Maß an Dokumentation erbringen. Erforderlich sind:
Das monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit muss regelmäßig und auf Dauer angelegt sein, sporadische oder unregelmäßige Zahlungen erfüllen die Anforderung nicht.
Die notarielle eidesstattliche Erklärung dient der Authentizität und Verifizierbarkeit; sie muss von einem in der Jurisdiktion des Antragstellers anerkannten Notar beglaubigt werden.
Der Antragsprozess erfordert eine Basisgruppe an Dokumenten, die für alle Bewerber gilt. Zusätzlich gelten spezifische Anforderungen je nach Beschäftigungskategorie.
Basisdokumente (alle Antragsteller):
Remote-Angestellte (zusätzlich):
Selbstständige und unabhängig Tätige (zusätzlich):
Verlängerung des Visums (zusätzlich):
Die Visumgebühr für die Erstantragstellung beträgt EUR 250. Diese Gebühr fällt bei der Einreichung des Antrags an.
Bei einer Visumsvertragsverlängerung wird eine Kartenhebühr von EUR 50 fällig. Diese Gebühr entsteht zum Zeitpunkt der Verlängerung.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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