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Das Portugal HQA Visa (D3) ist ein hybrides Aufenthaltsprogramm, das Elemente der portugiesischen Golden Visa und der D7 Visa kombiniert. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Portugal ein Unternehmen gründen möchten. Die Qualifikation basiert auf einer Investition von €175.000, die alle Kosten für die Unternehmensgründung und die Visaantragsgebühren abdeckt.
Das gegründete Unternehmen muss während der ersten drei Jahre an einem staatlich anerkannten Inkubatorprogramm teilnehmen. Es gibt keine Anforderungen bezüglich der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Unternehmensleistung. Auch passive Investitionen sind im Rahmen dieses Programms zulässig. Die Anforderungen an die physische Anwesenheit in Portugal sind minimal.
Nach fünf Jahren mit Aufenthaltsstatus können Antragsteller die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die portugiesische Staatsbürgerschaft kann insgesamt nach 5–6 Jahren ab der Erstanmeldung erworben werden. Das portugiesische Reisedokument bietet visumfreien Zugang zu 187 Ländern.
Die Bearbeitungszeit für das HQA Visa ist kürzer als die der Golden Visa. Konkrete Zeitangaben zur Prozessdauer sind in den verfügbaren Informationen nicht detailliert dokumentiert.
Die Qualifikation für das Portugal HQA Visa (D3) erfordert drei zentrale Schritte. Der Antragsteller muss eine neue Gesellschaft in Portugal gründen und €175.000 investieren. Dieser Betrag deckt sämtliche Kosten für Unternehmensgründung und Visagebühren ab. Die Gesellschaft muss während der ersten drei Jahre an einem staatlich anerkannten HQA-Inkubatorprogramm teilnehmen.
Der Gründer kann das operative Geschäft delegieren. Er darf Manager einsetzen, die die tägliche Unternehmensführung übernehmen. Eine durchgehende persönliche Geschäftsleitung ist nicht erforderlich. Die physische Anwesenheit in Portugal bleibt minimal.
Familienangehörige können im Antrag miteinbezogen werden. Der Hauptantragsteller darf seinen Ehepartner sowie bis zu zwei weitere abhängige Personen registrieren. Die Familienmitglieder erhalten denselben Aufenthaltsstatus wie der Investor.
Es bestehen keine Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Unternehmensperformance. Passive Investitionsstrukturen sind explizit erlaubt. Die Gesellschaftsform und die Inkubator-Auswahl müssen den regulatorischen Vorgaben entsprechen. Alle strukturellen Bedingungen werden während des dreijährigen Inkubatorzeitraums geprüft.
Das HQA Visa ermöglicht freie Bewegung innerhalb des Schengen-Raums, ohne dauerhafte Niederlassung in Portugal etablieren zu müssen. Visumfreier Zugang zu 187 Ländern ist ab Erteilung des portugiesischen Reisedokuments gegeben. Die minimale Anwesenheitspflicht unterscheidet das Programm von klassischen Aufenthaltsvisa: Physische Präsenz wird nicht kontinuierlich gefordert.
Nach fünf Jahren mit gültigem Aufenthaltsstatus können Antragsteller Daueraufenthalt beantragen. Die portugiesische Staatsbürgerschaft ist nach insgesamt 5–6 Jahren erreichbar. Portugal erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft ohne Verzicht auf bestehende Nationalitäten. Das System akzeptiert mehrfache Staatsbürgerschaften ohne Einschränkung.
Die Bearbeitungszeit des HQA Visa ist kürzer als bei der Golden Visa, konkrete Verfahrensdauern liegen unter den Standardzeiten vergleichbarer Investitionsprogramme. Lebenshaltungskosten in Portugal sind niedriger als in den meisten westeuropäischen Ländern. Sicherheit und politische Stabilität sind etabliert. Das Klima ist durchgehend warm mit milden Wintern und heißen Sommern.
Bildungsinfrastruktur in Portugal bietet internationale Schulen und Hochschulen mit Zugang zu europäischen Bildungsstandards. Geschäftszugang zu großen Volkswirtschaften ist durch EU-Mitgliedschaft strukturell verankert. Unternehmen operieren innerhalb des europäischen Binnenmarkts mit regulatorischer Harmonisierung.
Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts mit gültiger HQA-Residence-Permit können Antragsteller die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Gesamtdauer vom initialen Visumantrag bis zur Staatsbürgerschaft beträgt 5–6 Jahre. Die portugiesische Einbürgerung ist damit im EU-Vergleich eine der schnellsten verfügbaren Routen für Drittstaatsangehörige.
Der Staatsbürgerschaftsantrag erfordert grundlegende Portugiesischkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEFR). Antragsteller müssen diese Kompetenz durch ein Zertifikat nachweisen oder einen standardisierten Sprachtest ablegen. Höhere Sprachlevel werden nicht verlangt. Die Anforderung gilt für alle Hauptantragsteller ab 18 Jahren.
Die physische Anwesenheit in Portugal bleibt während des gesamten fünfjährigen Residenzzeitraums minimal. Es existiert keine dokumentierte Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten. Für die Einbürgerung gelten die allgemeinen Bestimmungen des portugiesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes: Die Anwesenheitspflicht ist im Vergleich zu anderen EU-Staaten großzügig geregelt.
Portugal erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft ohne Einschränkung. Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Das portugiesische Recht erkennt mehrfache Staatsbürgerschaften an und schränkt diese nicht ein. Der portugiesische Pass öffnet visumfreien Zugang zu 187 Ländern weltweit.
Nach fünf Jahren mit HQA-Residence-Permit können Antragsteller alternativ die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, ohne sofort den Einbürgerungsweg einzuschlagen. Die Daueraufenthaltsgenehmigung erlaubt unbefristeten Aufenthalt in Portugal ohne weitere Verlängerungen. Sie kann parallel zur Staatsbürgerschaftsvorbereitung verfolgt werden oder als eigenständige Strategie dienen.
Die Einbürgerung setzt keine Integrationsprüfungen zu Gesellschaft, Geschichte oder politischen Institutionen voraus, die über den Sprachnachweis hinausgehen. Das portugiesische System fokussiert auf Sprachkompetenz und Aufenthaltskontinuität als zentrale Einbürgerungskriterien. Die Prozessdauer für den Staatsbürgerschaftsantrag selbst ist im Zeitfenster 5–6 Jahre ab Erstanmeldung bereits inkludiert.
Das Portugal HQA Visa wird von der AIMA (Agência para a Integração, Migrações e Asilo / Agentur für Integration, Migration und Asyl) verwaltet.
Die rechtliche Grundlage bildet das Portugiesische Einwanderungsgesetz, Artikel 61(A) und Artikel 90 des REPSAE.
Die Mindestkapitalverpflichtung für das Portugal HQA Visa beträgt €175.000. Dieser Betrag deckt alle Kosten ab: Unternehmensgründung, Antragsgebühren und die gesamte Visa-Bearbeitung.
Das Kapital wird in die Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft in Portugal investiert. Die Zahlung erfolgt als Teil des Gründungsprozesses und ist damit eine einmalige Verpflichtung, nicht wiederkehrend.
Das Geld fließt direkt in die neue portugiesische Gesellschaft. Dies ist nicht eine Gebühr an Behörden oder Dritte, sondern das operative Eigenkapital deines Unternehmens.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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