Rumänien Selbstständigenvisum
AufenthaltsprogrammAktives InvestorenvisumResidenzbesteuerung
Visa-frei0Länder
Doppel­staats­bürger­schaftErlaubt
Aufstiegspfad
Dauerhafter Aufenthalt
5 Jahre rechtmäßigen und kontinuierlichen Aufenthalts unter festgelegten Bedingungen, einschließlich Abwesenheiten von nicht mehr als sechs Monaten pro Jahr und zehn Monaten insgesamt.
Staatsbürgerschaft
Ungefähr 8 Jahre durch Einbürgerung nach rechtmäßigem Aufenthalt, vorbehaltlich guten Verhaltens, Kenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur, stabiles Einkommen und Integration. Die Zeit als temporärer Resident wird auf diese Frist angerechnet.

Reisefreiheit Karte

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Was dieses Programm besonders macht

Das rumänische Self-Employed Visa richtet sich an ausländische Investoren, digitale Nomaden und Unternehmer, die eigene berufliche, kommerzielle oder wirtschaftliche Aktivitäten in Rumänien ausüben möchten. Das Programm funktioniert über ein zweckgebundenes Visum und eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für jeweils ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

Nach fünf Jahren legalem und kontinuierlichem Aufenthalt besteht ein Anspruch auf langfristige Aufenthaltserlaubnis. Dafür gelten spezifische Bedingungen: Abwesenheiten dürfen sechs Monate in einem Jahr und insgesamt zehn Monate nicht überschreiten. Die Zeit als temporärer Resident wird auf die Einbürgerung angerechnet. Eine rumänische Staatsbürgerschaft kann nach etwa acht Jahren durch Naturalisierung erreicht werden, vorausgesetzt sind gutes Verhalten, Kenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur, stabiles Einkommen und Integration. Rumänien erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften.

Die Qualifikationslogik variiert je nach Aktivitätstyp. Für berufliche, wirtschaftliche und digitale Nomaden-Aktivitäten liegt die Einkommensanforderung bei etwa €1.900 pro Monat, dem durchschnittlichen Brutto-Monatsgehalt in Rumänien 2025. Für kommerzielle Aktivitäten gelten niedrigere Schwellen: €700 pro Monat für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, €500 pro Monat für Anteilseigner einer GmbH. Die langfristige Aufenthaltserlaubnis erfordert ein Mindesteinkommen von etwa €820 monatlich (Mindestlohn 2025) via Kontostand oder laufendem Einkommen.

Nicht-EU-Unternehmer müssen bei kommerziellen Routen einen Kapitalbeitrag leisten: €50.000–€70.000 initial, abhängig von der Rolle; €100.000–€150.000 innerhalb von zwölf Monaten, abhängig von der Gesellschaftsform. Für EU-Bürger sowie Staatsangehörige der USA, Kanadas, der Schweiz und Japans entfällt diese Kapitalanforderung vollständig. Für berufliche und digitale Nomaden-Routen gibt es grundsätzlich keine Kapitalanforderung. Die Bearbeitungszeit ist nicht spezifiziert.

Der rumänische Reisepass ermöglicht visumfreien Zugang zu 179 Ländern weltweit. Das Programm eignet sich für ortsunabhängige Fachkräfte, Freiberufler und Unternehmer, die eine EU-Basis mit klarem Pfad zur Daueraufenthaltserlaubnis und späteren Einbürgerung suchen, ohne die hohen Kapitalanforderungen klassischer Investorenprogramme erfüllen zu müssen.

Einordnung nach Flaggentheorie 3.0

Dieser Abschnitt ist exklusiv für Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs verfügbar.

Das rumänische Self-Employed Visa positioniert sich als einkommensbasierte Wohnsitzflagge innerhalb der EU, strategisch relevant für DACH-Unternehmer, die eine formale europäische Residenz ohne hohe Kapitalinvestitionen aufbauen…

Hier analysieren wir das Rumänien Selbstständigenvisum strategisch im Kontext der Flaggentheorie 3.0 – speziell für Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Personen aus dem DACH-Raum.

Du erhältst eine strukturierte Einschätzung, wie sich dieser Aufenthaltstitel in eine internationale Gesamtstrategie integrieren lässt – inkl.:
  • steuerlicher Einordnung und möglicher Optimierungsspielräume
  • Relevanz im Kontext von Perpetual Traveller Strategien
  • Chancen auf langfristige Aufenthaltsrechte oder Einbürgerungsperspektiven
  • praktische Einschränkungen bei Aufenthaltsdauer und Nutzung
  • Bewertung der Lebensqualität und Standortfaktoren
  • Einordnung hinsichtlich CRS, Reporting-Pflichten und internationaler Planbarkeit
Kurz gesagt: Du siehst nicht nur was möglich ist, sondern auch wo Grenzen liegen – bevor Du Zeit oder Geld investierst.

Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs erhalten Zugriff auf die vollständige strategische Bewertung und alle relevanten Hintergrundinformationen.

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Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Das rumänische Self-Employed Visa gliedert sich in fünf parallele Qualifikationsrouten mit unterschiedlichen Anforderungen an Kapital, Einkommen und berufliche Tätigkeit. Die Wahl der Route bestimmt die konkreten Nachweispflichten.

Berufliche Aktivitäten (Liberal Professions)

Diese Route richtet sich an Freiberufler in reglementierten Berufen wie Ärzte, Anwälte, Apotheker oder Architekten. Die Tätigkeit muss einzeln ausgeübt werden und unter spezifische rumänische Berufsgesetze fallen. Der Antragsteller muss finanzielle Mittel nachweisen, die mindestens dem durchschnittlichen Brutto-Monatsgehalt in Rumänien entsprechen. Für 2025 liegt dieser Wert bei etwa €1.900 monatlich, multipliziert mit der beantragten Aufenthaltsdauer. Kein Kapitalbeitrag erforderlich.

Wirtschaftliche Aktivitäten (Economic Activities)

Für Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Familienbetrieben und genehmigten Einzelfirmen gelten identische Einkommensanforderungen wie bei beruflichen Aktivitäten: mindestens €1.900 monatlich für die beantragte Zeitspanne. Die Tätigkeit muss als autorisierte individuelle oder familiäre Unternehmensstruktur organisiert sein. Kein zusätzlicher Kapitalbeitrag verlangt.

Digitale Nomaden-Aktivitäten (Digital Nomad Activities)

Diese Route öffnet für ortsunabhängige Erwerbstätige, die Einkommen aus der Ferne generieren. Die Arbeit erfolgt durch Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit für oder über ein im Ausland registriertes Unternehmen, mit Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Einkommensnachweis ebenfalls bei mindestens €1.900 monatlich für die Dauer der beantragten Genehmigung. Keine Kapitalanforderung.

Kommerzielle Aktivitäten (Commercial Activities), EU-Bürger, Amerikaner, Kanadier, Schweizer, Japaner

Für diese Nationalitäten gelten privilegierte Bedingungen. Der Antragsteller muss Anteilseigner oder Gesellschafter einer rumänischen Kapitalgesellschaft sein und in administrativer oder Management-Funktion tätig werden. Eine Investitionstätigkeit über mindestens drei Jahre wird vorausgesetzt. Es gibt keine Mindestinvestition und keinen verpflichtenden Businessplan. Die Einkommensanforderung liegt bei €700 monatlich für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft oder €500 monatlich für Anteilseigner einer GmbH.

Kommerzielle Aktivitäten (Commercial Activities), Nicht-EU-Unternehmer

Für alle anderen Staatsangehörigkeiten gelten strengere Kapitalbedingungen. Der Antragsteller muss einen initialen Kapital- oder Technologiebeitrag von €70.000 für Anteilseigner oder €50.000 für Gesellschafter leisten. Zusätzlich ist die Schaffung von mindestens 15 Arbeitsplätzen (Anteilseigner) oder 10 Arbeitsplätzen (Gesellschafter) erforderlich.

Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der ersten Aufenthaltsgenehmigung muss eine weitere Investition erfolgen: mindestens €100.000 für eine GmbH oder €150.000 für eine Aktiengesellschaft, als Kapital- oder Technologiebeitrag. Ein detaillierter Geschäftsplan ist verpflichtend. Die Einkommensanforderung entspricht den privilegierten Nationalitäten: €700 monatlich (Aktiengesellschaft) oder €500 monatlich (GmbH).

Langfristige Aufenthaltserlaubnis (Long-Term Residence) nach fünf Jahren

Nach fünf Jahren legalem und kontinuierlichem temporärem Aufenthalt kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Einkommensanforderung sinkt auf das Mindesteinkommen in Rumänien, etwa €820 monatlich (Stand 2025). Der Nachweis erfolgt über Kontostand oder laufende Einkommensquellen wie Gehalt oder Rente. Die Abwesenheitsregeln sind strikt: maximal sechs Monate pro Jahr und insgesamt zehn Monate innerhalb der fünf Jahre.

Darum kann sich dieses Programm lohnen

Das Programm ermöglicht einen direkten Pfad zur rumänischen Staatsbürgerschaft. Nach fünf Jahren kontinuierlichem Aufenthalt besteht Anspruch auf Daueraufenthaltserlaubnis. Nach insgesamt etwa acht Jahren kann die Einbürgerung erfolgen. Rumänien erkennt Doppelstaatsbürgerschaften an, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft muss nicht aufgegeben werden.

Die temporäre Aufenthaltsgenehmigung ersetzt die Arbeitserlaubnis. Eine separate Genehmigung für Erwerbstätigkeit entfällt vollständig. Der rumänische Reisepass öffnet visumfreien Zugang zu 179 Ländern weltweit.

Als EU-Mitgliedsstaat bietet Rumänien uneingeschränkte Niederlassungs- und Geschäftsfreiheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Ein rumänischer Unternehmer hat direkten Marktzugang zu 450 Millionen Konsumenten ohne zusätzliche Visa oder Genehmigungen.

Das Steuersystem ist für Unternehmer günstig. Die Körperschaftsteuer beträgt 16 %, die Einkommensteuer ebenfalls 16 % (Flat Tax). Für Mikrounternehmen mit Umsatz unter €500.000 und weniger als zehn Mitarbeitern gilt eine Umsatzsteuer von 1–3 % je nach Branche. Diese Sätze gehören zu den niedrigsten in der EU.

Die Bearbeitungszeit ist kurz. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen entschieden. Bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente kann die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von zwei bis drei Monaten ausgestellt werden.

Für den temporären Aufenthaltsstatus existiert keine physische Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten sind erlaubt, solange sie nicht die späteren Voraussetzungen für die Daueraufenthaltserlaubnis gefährden (maximal sechs Monate pro Jahr während der fünf Jahre vor Antrag). Der Status ermöglicht flexible Reisefreiheit.

Rumänien gilt als sicheres Land mit stabiler politischer Lage innerhalb der EU. Die Kriminalitätsrate liegt unter dem europäischen Durchschnitt. Die Lebenshaltungskosten sind deutlich niedriger als in West- oder Nordeuropa, bei vollwertigem EU-Bürgerstatus und Schengen-Zugang ab 2025.

So sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus

Die rumänische Staatsbürgerschaft kann nach etwa acht Jahren legalem Aufenthalt durch Naturalisierung erreicht werden. Die Zeit als temporärer Resident wird auf diese Frist angerechnet. Die Einbürgerung setzt gutes Verhalten, nachgewiesene Kenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur, stabiles Einkommen und Integration voraus. Die endgültige Entscheidung liegt bei den rumänischen Behörden.

Rumänien erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften. Du kannst die rumänische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne deine bestehende aufgeben zu müssen. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.

Wer zuständig ist und worauf das Programm basiert

Anträge werden bei der Generaldirektion für Einwanderung Rumäniens eingereicht. Das Programm stützt sich auf die Regierungsnotverordnung Nr. 194/2002 und die Regierungsverordnung Nr. 44/2008.

Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist

Professionelle, wirtschaftliche und digitale Nomaden-Aktivitäten erfordern keine Mindestkapitalverpflichtung. Nur finanzielle Mittel zur Selbstversorgung auf Höhe des durchschnittlichen Brutto-Monatsgehalts (~€1.900 im Jahr 2025) sind notwendig.

Für EU-, amerikanische, kanadische, schweizer und japanische Staatsangehörige in kommerziellen Aktivitäten besteht keine mandatorische Mindestinvestition.

Für Nicht-EU-Unternehmer in kommerziellen Aktivitäten gelten differenzierte Anforderungen nach Gesellschaftsform:

  • Gesellschafter (Shareholder): €70.000 Kapital- oder Technologie-Beitrag erforderlich; mindestens 15 neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden.
  • Assoziierte (Associate): €50.000 Kapital- oder Technologie-Beitrag erforderlich; mindestens 10 neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden.

Diese Einzahlungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der ersten Aufenthaltsgenehmigung erfolgt sein. Der erforderliche Gesamtbetrag variiert nach Unternehmenstyp: €100.000 für GmbH oder €150.000 für Aktiengesellschaft in Kapital oder Technologie.

Zusammenfassend: Die Einlage erfolgt in zwei Phasen, Initial €50.000–€70.000 vor oder bei Visumantrag, danach €100.000–€150.000 innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung. Ein detaillierter Businessplan muss eingereicht werden.

Welche Einkünfte Du nachweisen musst

Die Einkommensanforderungen für das rumänische Self-Employed Visum variieren nach Aktivitätstyp. Jede Kategorie hat eigene Mindestbeträge und akzeptable Einkommensquellen.

Freiberufliche Tätigkeiten erfordern monatlich mindestens €1.900 (Durchschnitt des Bruttojahresgehalts 2025). Dies gilt für regulierte liberale Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss für den angeforderten Zeitraum nachgewiesen werden.

Wirtschaftliche Tätigkeiten, durchgeführt durch autorisierte Einzelpersonen oder Einzelunternehmen bzw. Familienunternehmen, benötigen ebenfalls €1.900 monatlich. Der Nachweis muss für den kompletten Antragszeitraum erbracht werden.

Digitale Nomaden-Tätigkeiten setzen ein Mindesteinkommen von €1.900 monatlich voraus. Zulässig sind Ferneinkommensquellen durch Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit, die für oder über ausländisch registrierte Unternehmen unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien generiert werden.

Gewerbliche Tätigkeiten für Staatsangehörige der EU, USA, Kanada, Schweiz oder Japan erfordern €700 monatlich (Gesellschafter in einer Aktiengesellschaft) oder €500 monatlich (Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft). Für andere Staatsangehörige gelten strengere Bedingungen, einschließlich höherer Kapitalinvestitionen und Jobverpflichtungen, die Mindesteinkommensanforderung bleibt jedoch €700 bzw. €500 monatlich.

Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren erfordert lediglich €820 monatlich (Mindestlohn 2025). Der Nachweis kann entweder durch Bankguthaben oder durch monatliches Einkommen (Gehalt, Rente) erbracht werden.

  • Alle Einkommensangaben beziehen sich auf Bruttobeträge
  • Der Nachweis muss für den gesamten angeforderten Aufenthaltszeitraum dokumentiert sein
  • Acceptable Einkommensquellen sind Arbeitsentgelt, Geschäftsgewinne und Renteneinkommen
  • Bankkontoauszüge und Einkommensnachweise sind Standarddokumente zur Verifizierung

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