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Das Südkorea Investorenvisum (Immigrant Investor Scheme for Public Business, IISPB) ist ein Residenz-durch-Investment-Programm, das ausländischen Investoren den Zugang zu Aufenthaltsrechten oder sofortiger Daueraufenthaltsgenehmigung in Südkorea ermöglicht. Die Qualifikationslogik basiert ausschließlich auf der Höhe und Art der getätigten Investition. Je nach investiertem Betrag erhalten Antragsteller entweder eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (F-2) mit späterer Berechtigung zur Daueraufenthaltsgenehmigung oder direkt bei Genehmigung eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (F-5).
Südkorea positioniert sich als friedliche, sichere, fortschrittliche und einkommensstarke Jurisdiktion. Das Land unterscheidet sich von vielen asiatischen Peers durch seine Bereitschaft, Ausländern die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Daueraufenthaltsberechtigte können die Einbürgerung beantragen, wenn sie die koreanische Sprache beherrschen.
Das Programm funktioniert über drei Investitionsrouten:
Bei niedrigeren Investitionsbeträgen (KRW 1 Milliarde in Immobilien) erhalten Investoren zunächst eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (F-2). Nach fünf Jahren fortlaufender Residenz werden sie berechtigt, die Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr. Daueraufenthaltsberechtigte können nach weiteren fünf Jahren Residenz die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie koreanische Sprachkenntnisse nachweisen. Ein südkoreanischer Pass bietet visumfreien Zugang zu 190 Ländern.
Das Programm bietet drei voneinander getrennte Investitionsrouten. Jede Route definiert eigene Mindestbeträge und führt zu unterschiedlichen Aufenthaltstiteln.
Route 1: Garantiert-kapitalerhaltende und zinsfreie Investition
Der Investor platziert Kapital in einen öffentlichen Fonds, der von der Korea Development Bank verwaltet wird. Das eingezahlte Kapital wird nach fünf Jahren vollständig zurückerstattet. Während der Laufzeit werden keine Zinsen gezahlt. Die Mindestinvestitionshöhe beträgt KRW 1,5 Milliarden. Diese Summe qualifiziert für die temporäre Aufenthaltsgenehmigung (F-2) unabhängig vom Alter des Antragstellers. Wer sofort die permanente Aufenthaltsgenehmigung (F-5) erhalten möchte, muss ebenfalls KRW 1,5 Milliarden investieren.
Route 2: Risikobasierte Investition
Der Investor legt Kapital in designierte Entwicklungsprojekte in weniger entwickelten Regionen des Landes an. Diese Projekte umfassen Infrastrukturentwicklungen, Hotelvorhaben und andere wirtschaftlich relevante Initiativen. Die Investitionen sind nicht kapitalgeschützt. Sie tragen Risiko und bieten Renditechancen. Die Mindestinvestitionshöhe beträgt KRW 1,5 Milliarden. Investoren ab 55 Jahren und jünger als 55 Jahre haben identische Bedingungen: KRW 1,5 Milliarden führen zur temporären Aufenthaltsgenehmigung (F-2). Wer die sofortige permanente Aufenthaltsgenehmigung (F-5) anstrebt, muss ebenfalls KRW 1,5 Milliarden investieren.
Route 3: Immobilieninvestition
Der Investor erwirbt qualifizierte Immobilien in designierten Gebieten. Zugelassene Immobilientypen sind Eigentumswohnungen, Hotels, Golfresorts, Villen und vergleichbare Hospitality-Objekte. Die Investition muss in einem der folgenden Gebiete erfolgen:
Die Mindestinvestitionshöhe beträgt KRW 1 Milliarde. Dieser Betrag führt zur temporären Aufenthaltsgenehmigung (F-2). Das Alter des Investors spielt keine Rolle.
Sofortige permanente Aufenthaltsgenehmigung (F-5)
Investoren können die permanente Aufenthaltsgenehmigung direkt bei Genehmigung erhalten. Dies erfordert eine Investition von KRW 3 Milliarden in eine der drei Routen. Wer KRW 1,5 Milliarden in Route 1 oder Route 2 investiert, erhält ebenfalls sofort die F-5-Berechtigung.
Physische Anwesenheitspflicht
Der Investor muss mindestens 1 Tag pro Jahr in Südkorea physisch anwesend sein. Diese Pflicht gilt unabhängig von der gewählten Route oder dem Aufenthaltstitel.
Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft
Wer zunächst die temporäre Aufenthaltsgenehmigung (F-2) erhält, kann nach fünf Jahren fortlaufender Residenz die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Daueraufenthaltsberechtigte können nach weiteren fünf Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis koreanischer Sprachkenntnisse.
Das Programm ermöglicht sofortige permanente Aufenthaltsgenehmigung bei höheren Investitionsbeträgen, ohne Wartezeit oder gestaffelte Visa-Upgrades. Wer KRW 1,5 Milliarden in garantiert-kapitalerhaltende oder risikobasierte Projekte investiert, erhält die F-5-Berechtigung direkt bei Genehmigung. KRW 3 Milliarden qualifizieren für F-5 über alle drei Routen.
Die physische Anwesenheitspflicht beträgt 1 Tag pro Jahr. Das ist eine der niedrigsten Präsenzanforderungen weltweit. Der Investor muss seinen Lebensmittelpunkt nicht verlagern. Die Struktur eignet sich für ortsunabhängige Unternehmer und digitale Nomaden, die geografische Flexibilität bewahren wollen.
Daueraufenthaltsberechtigte können nach fünf Jahren Residenz die Staatsbürgerschaft beantragen. Südkorea unterscheidet sich von vielen asiatischen Jurisdiktionen durch seine dokumentierte Bereitschaft, Ausländern die Einbürgerung zu gewähren. Voraussetzung ist koreanische Sprachbeherrschung. Ein südkoreanischer Pass bietet visumfreien Zugang zu 190 Ländern.
Südkorea ist eine friedliche, sichere und wirtschaftlich fortgeschrittene Jurisdiktion mit hohem Einkommensniveau. Das Land kombiniert technologische Infrastruktur, stabile Rechtssysteme und niedrige Kriminalitätsraten. Für Unternehmer mit Fokus auf asiatische Märkte bietet die Residenz strategischen Zugang zur Region.
Die Bearbeitungszeit ist kurz im Vergleich zu europäischen und nordamerikanischen Programmen. Die behördliche Prüfung erfolgt direkt durch südkoreanische Immigrationsbehörden. Das System arbeitet ohne komplexe multilaterale Compliance-Strukturen wie CRS-Meldepflichten oder EU-weite Transparenzregister.
Südkorea unterscheidet sich von vielen asiatischen Jurisdiktionen durch seine Bereitschaft, Ausländern die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Daueraufenthaltsberechtigte können die Einbürgerung beantragen. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre ab Erhalt der permanenten Aufenthaltsgenehmigung (F-5).
Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit der Erteilung der F-5, nicht mit dem ersten Tag der temporären Aufenthaltsgenehmigung. Wer direkt bei Genehmigung die F-5 erhält, kann nach fünf Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Wer zunächst die temporäre Aufenthaltsgenehmigung (F-2) nutzt und nach fünf Jahren auf F-5 wechselt, muss weitere fünf Jahre warten.
Koreanische Sprachbeherrschung ist zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Antragsteller müssen ihre Kenntnisse in einem standardisierten Test nachweisen. Das Niveau entspricht der Fähigkeit, alltägliche Gespräche zu führen, offizielle Dokumente zu lesen und sich in gesellschaftlichen Kontexten zu verständigen. Ohne dokumentierte Sprachkompetenz wird der Antrag abgelehnt.
Die physische Anwesenheitspflicht von 1 Tag pro Jahr gilt während der F-5-Phase. Südkorea prüft bei Einbürgerungsanträgen keine zusätzlichen Aufenthaltserfordernisse über diese Minimalanforderung hinaus. Der Investor muss seinen Lebensmittelpunkt nicht nach Südkorea verlagern.
Das südkoreanische Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft in bestimmten Fällen. Naturalisierte Staatsbürger müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft grundsätzlich aufgeben. Es existieren Ausnahmen für Personen, die nachweisen können, dass die Aufgabe ihrer Herkunftsstaatsbürgerschaft rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Behörden entscheiden einzelfallbasiert.
Ein südkoreanischer Pass bietet visumfreien Zugang zu 190 Ländern. Die Staatsbürgerschaft ist endgültig und nicht an die Aufrechterhaltung der ursprünglichen Investition gebunden. Nach erfolgreicher Einbürgerung kann das investierte Kapital zurückgezogen werden, ohne den Pass zu gefährden.
Anträge für dieses Programm werden bei dem Ministerium für Justiz – Korean Immigration Service eingereicht.
Das südkoreanische Investorenvisum erfordert eine einmalige Kapitalverpflichtung je nach Investitionsart und angestrebtem Aufenthaltsstatus. Die genaue Höhe hängt von der gewählten Investitionsroute ab.
Garantierte Kapital- und risikobasierte Investitionen erfordern KRW 1,5 Milliarden. Dieser Betrag gilt für beide Kategorien (garantierte Staatsfondsanlage und risikobasierte Entwicklungsprojekte) und führt zu temporärer Residenz (F-2) oder unmittelbarem ständigem Wohnsitz (F-5), unabhängig vom Alter des Investors.
Immobilieninvestitionen erfordern einen geringeren Mindestbetrag. Investoren müssen Immobilien im Wert von mindestens KRW 1 Milliarde in designierten Gebieten (etwa Jeju oder Incheon Free Economic Zone) erwerben, um temporäre Residenz (F-2) zu qualifizieren.
Unmittelbarer ständiger Wohnsitz (F-5) ist mit garantierten oder risikobasierten Investitionen bei KRW 1,5 Milliarden möglich. Die Immobilieninvestitionsroute bietet diesen Status nicht direkt an.
Bei garantierten Kapitalinvestitionen in Staatsfonds der Korea Development Bank wird das Kapital nach fünf Jahren vollständig zurückgezahlt. Während dieser Laufzeit wird keine Verzinsung ausgezahlt. Risikobasierte Investitionen hingegen sind mit potenziellen Verlusten verbunden, bieten aber auch Gewinnchancen.
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