Spanien Unternehmervisum
AufenthaltsprogrammAktives InvestorenvisumResidenzbesteuerung
Visa-frei0Länder
Doppel­staats­bürger­schaftErlaubt
Physische PräsenzHoch
Residents müssen mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Längere Abwesenheiten können die Kontinuität unterbrechen und Verlängerungen gefährden.
Aufstiegspfad
Dauerhafter Aufenthalt
5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt sind erforderlich, um den Status der Daueraufenthalter zu erhalten.
Staatsbürgerschaft
Die allgemeine Anforderung beträgt 10 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung. Reduzierte Zeiträume gelten: 2 Jahre für Staatsangehörige von iberoamerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal oder Personen sephardischen Ursprungs; 1 Jahr für spezifische Fälle.

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Was dieses Programm besonders macht

Das Spanien Unternehmervisum ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, nach Spanien umzuziehen und ein innovatives Unternehmen zu gründen und zu entwickeln. Das Programm gewährt zunächst ein einjähriges Visum, das den Aufenthalt legitimiert. Nach Ablauf des ersten Jahres können Inhaber eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer beantragen, sofern die Qualifikationsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Diese Genehmigung ist verlängerbar.

Die Qualifikationslogik basiert auf dem Nachweis eines innovativen Vorhabens. Es besteht keine feste Investitionssumme oder Spendenverpflichtung. Antragsteller müssen lediglich ausreichende finanzielle Mittel nachweisen: 100 % des IPREM (Indikator für das öffentliche Einkommen mit Mehrfacheffekt) für den Hauptantragsteller, zusätzlich 50 % pro abhängigem Familienmitglied.

Wer die Aufenthaltsgenehmigung nutzt, muss mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Längere Abwesenheiten können die Kontinuität unterbrechen und Verlängerungen gefährden. Nach fünf Jahren durchgehender legaler Residenz ist der Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts möglich. Die spanische Staatsbürgerschaft kann in der Regel nach zehn Jahren durchgehender legaler Residenz unmittelbar vor Antragstellung beantragt werden.

Für bestimmte Personengruppen gelten verkürzte Fristen: Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft bereits nach zwei Jahren beantragen. In speziellen Einzelfällen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein. Die spanische Staatsbürgerschaft ermöglicht visumfreien Zugang zu 188 Ländern.

Bei der Einbürgerung ist grundsätzlich der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich. Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können jedoch gemäß Gesetz oder bilateralen Verträgen die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten.

Einordnung nach Flaggentheorie 3.0

Dieser Abschnitt ist exklusiv für Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs verfügbar.

Das spanische Unternehmervisum positioniert sich als unternehmerisch orientierter Zugang zum europäischen Schengen-Raum, strukturiert für die Gründung und Entwicklung innovativer Projekte in Spanien. Für DACH-Staatsbürger bietet…

Hier analysieren wir das Spanien Unternehmervisum strategisch im Kontext der Flaggentheorie 3.0 – speziell für Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Personen aus dem DACH-Raum.

Du erhältst eine strukturierte Einschätzung, wie sich dieser Aufenthaltstitel in eine internationale Gesamtstrategie integrieren lässt – inkl.:
  • steuerlicher Einordnung und möglicher Optimierungsspielräume
  • Relevanz im Kontext von Perpetual Traveller Strategien
  • Chancen auf langfristige Aufenthaltsrechte oder Einbürgerungsperspektiven
  • praktische Einschränkungen bei Aufenthaltsdauer und Nutzung
  • Bewertung der Lebensqualität und Standortfaktoren
  • Einordnung hinsichtlich CRS, Reporting-Pflichten und internationaler Planbarkeit
Kurz gesagt: Du siehst nicht nur was möglich ist, sondern auch wo Grenzen liegen – bevor Du Zeit oder Geld investierst.

Mitglieder des GoodbyeMatrix Clubs erhalten Zugriff auf die vollständige strategische Bewertung und alle relevanten Hintergrundinformationen.

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Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Um sich für das spanische Unternehmervisum zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein innovatives Projekt von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien vorlegen und einen positiven Projektbericht von der zuständigen Wirtschafts- und Handelsstelle oder der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen erhalten. Zusätzlich sind ausreichende finanzielle Mittel, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, eine umfassende Krankenversicherung und ein gültiger Reisepass nachzuweisen.

Konkrete Anforderungen:

  • Innovatives Projekt: Vorlage eines innovativen Vorhabens von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien sowie Einholung eines positiven Projektberichts von der Wirtschafts- und Handelsstelle oder der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Mittel in Höhe von mindestens 100 % des IPREM für den Hauptantragsteller (€7.200 im Jahr 2025) und 50 % des IPREM pro mitziehender abhängiger Person (€3.600 im Jahr 2025).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Vorlage von Führungszeugnissen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, aus allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
  • Krankenversicherung: Abschluss einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer ohne Zuzahlungen, Leistungsausschlüsse oder Obergrenzen, die Prävention, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Notfalltransport für die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt.
  • Gültiger Reisepass: Vorlage eines gültigen Reisepasses mit mindestens einem Jahr Gültigkeit, zwei leeren Seiten und Ausstellung innerhalb der letzten zehn Jahre.
  • Familienangehörige: Für mitziehende Familienangehörige sind separate Anträge mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, einschließlich Nachweisen der Verwandtschaft (und gegebenenfalls der Abhängigkeit oder Pflegebedürftigkeit). Alle ausländischen Dokumente müssen apostilliert oder legalisiert und erforderlichenfalls ins Spanische übersetzt werden.
  • Physische Anwesenheit: Inhaber müssen mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Längere Abwesenheiten können die Aufenthaltskontinuität unterbrechen und Verlängerungen gefährden.

Darum kann sich dieses Programm lohnen

  • Bewegungsfreiheit (jedoch keine Niederlassungsfreiheit) innerhalb des Schengen-Raums
  • Kurze Bearbeitungszeit
  • Weg zur Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren kontinuierlichem rechtmäßigem Aufenthalt, oder verkürzt auf 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals oder Personen sephardischer Herkunft, beziehungsweise 1 Jahr in bestimmten Einzelfällen
  • Keine Investitions- oder Spendenanforderung
  • Sicherheit und Schutz
  • Warmes Klima
  • Erweiterte Bildungsmöglichkeiten
  • Verbesserter geschäftlicher Zugang zu großen Volkswirtschaften
  • Visafreier Zugang zu 188 Ländern nach Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft
  • Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie für Personen sephardischer Herkunft

So sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus

Die spanische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren durchgehender legaler Residenz unmittelbar vor Antragstellung beantragt werden. Verkürzte Fristen gelten für bestimmte Personengruppen: Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft bereits nach 2 Jahren beantragen. In speziellen Einzelfällen ist eine Verkürzung auf 1 Jahr möglich.

Der Aufenthalt muss legal, kontinuierlich und unmittelbar vor Antragstellung erfolgt sein. Antragsteller müssen mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbracht haben. Längere Abwesenheiten können die Kontinuität unterbrechen. Registrierung (padrón), steuerliche Meldung und Sozialversicherungspflichten werden erwartet.

Die Antragstellung umfasst folgende Nachweise: Nachweis der erforderlichen Aufenthaltsdauer, polizeiliche Führungszeugnisse aus Spanien und früheren Wohnsitzländern, DELE A2 Spanischprüfung, CCSE-Staatsbürgerschaftstest sowie Personenstandsdokumente (apostilliert oder legalisiert und gegebenenfalls übersetzt). Die Bearbeitung erfolgt durch das Justizministerium und kann mehrere Jahre dauern.

Bei der Einbürgerung ist grundsätzlich der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich. Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können jedoch gemäß Gesetz oder bilateralen Verträgen die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.

Wer zuständig ist und worauf das Programm basiert

Das Programm wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) verwaltet. Anträge sind an diese Behörde zu richten. Die rechtliche Grundlage des Programms bildet das Gesetz 14/2013.

Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist

Das Spanien Unternehmervisum erfordert keine separate Investitions- oder Spendenverpflichtung. Stattdessen musst du Nachweis ausreichender Mittel erbringen.

Der erforderliche Mindestbetrag richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Für den Hauptantragsteller liegt die Schwelle bei 100 % des IPREM. Für jede abhängige Person addiert sich 50 % des IPREM hinzu. Im Jahr 2025 bedeutet dies beispielsweise €7.200 für den Hauptantragsteller plus €3.600 pro Familienangehörigem.

Diese Mittel müssen verfügbar sein, um deine finanzielle Stabilität während des Aufenthalts zu belegen. Es handelt sich um einen Nachweisbetrag, nicht um eine Einzahlung oder Bindung an eine spanische Institution oder Behörde.

Welche Unterlagen typischerweise verlangt werden

  • Projektbericht: Positiver Projektbericht vom Wirtschafts- und Handelsbüro oder der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen, der bestätigt, dass das innovative Vorhaben von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist.
  • Nachweis ausreichender Mittel: Finanzielle Unterlagen, die mindestens 100% des IPREM (7.200 € im Jahr 2025) für den Hauptantragsteller und 50% des IPREM (3.600 €) pro abhängiger Person nachweisen.
  • Führungszeugnisse: Ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Krankenversicherungsnachweis: Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer ohne Zuzahlungen, Ausschlüsse oder Limits, die Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Notfalltransport abdeckt.
  • Gültiger Reisepass: Mit mindestens 1 Jahr Gültigkeit, 2 leeren Seiten und ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre.
  • Für Familienangehörige: Separate Anträge mit Nachweis der Verwandtschaft (und gegebenenfalls Abhängigkeit oder Pflegebedürftigkeit), wobei alle ausländischen Dokumente apostilliert oder legalisiert und erforderlichenfalls ins Spanische übersetzt sein müssen.

Wie Du Deine finanzielle Leistungsfähigkeit belegst

Der Antragsteller muss nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Die erforderlichen Beträge basieren auf dem IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples), einem spanischen Einkommensschwellenwert.

Für das Jahr 2025 gelten folgende Mindestbeträge:

  • Hauptantragsteller: mindestens 100% des IPREM, entsprechend €7.200
  • Pro Unterhaltsberechtigter Person: mindestens 50% des IPREM, entsprechend €3.600

Ein Antragsteller mit zwei unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens €14.400 nachweisen (€7.200 + €3.600 + €3.600).

Als Dokumentation der finanziellen Mittel müssen finanzielle Nachweise eingereicht werden, die belegen, dass die erforderlichen Mindestbeträge verfügbar sind. Dabei werden typischerweise folgende Kontotypen und Dokumente akzeptiert:

  • Kontoauszüge von Bank- oder Sparkonten
  • Bescheinigungen von Finanzinstituten über verfügbare Guthaben
  • Sparbücher oder äquivalente Dokumente, die Kontostände nachweisen
  • Aktuelle Finanzunterlagen, die die Liquidität des Antragstellers belegen

Die eingereichten Finanzunterlagen müssen eindeutig zeigen, dass die Mittel dem Antragsteller zur Verfügung stehen und nicht an Bedingungen oder Einschränkungen gebunden sind. Diese Dokumentation ist erforderlich, um die finanzielle Eigenständigkeit und Stabilität des Antragstellers während des Aufenthalts in Spanien zu demonstrieren.

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