Insider-Report:
Zweite Staatsbürgerschaft sichern – solange es noch geht!
Hol Dir jetzt exklusiven Zugang zum Strategie-Report, den Dir kein Anwalt freiwillig gibt:
Hol Dir den exklusiven Zugriff auf unser Strategie-Dossier:
Die 5 effizientesten Wege zum Zweitpass – schnell, legal & mit minimalem Aufwand. ➡️ Entdecke Insider-Routen, Länder mit Sofort-Zugang & die beste Wahl für Deine Familie, Vermögen und Freiheit.
Mehr über den Report erfahren

Das Spanien Unternehmervisum ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, nach Spanien umzuziehen und ein innovatives Unternehmen zu gründen und zu entwickeln. Das Programm gewährt zunächst ein einjähriges Visum, das den Aufenthalt legitimiert. Nach Ablauf des ersten Jahres können Inhaber eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer beantragen, sofern die Qualifikationsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Diese Genehmigung ist verlängerbar.
Die Qualifikationslogik basiert auf dem Nachweis eines innovativen Vorhabens. Es besteht keine feste Investitionssumme oder Spendenverpflichtung. Antragsteller müssen lediglich ausreichende finanzielle Mittel nachweisen: 100 % des IPREM (Indikator für das öffentliche Einkommen mit Mehrfacheffekt) für den Hauptantragsteller, zusätzlich 50 % pro abhängigem Familienmitglied.
Wer die Aufenthaltsgenehmigung nutzt, muss mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Längere Abwesenheiten können die Kontinuität unterbrechen und Verlängerungen gefährden. Nach fünf Jahren durchgehender legaler Residenz ist der Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts möglich. Die spanische Staatsbürgerschaft kann in der Regel nach zehn Jahren durchgehender legaler Residenz unmittelbar vor Antragstellung beantragt werden.
Für bestimmte Personengruppen gelten verkürzte Fristen: Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft bereits nach zwei Jahren beantragen. In speziellen Einzelfällen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein. Die spanische Staatsbürgerschaft ermöglicht visumfreien Zugang zu 188 Ländern.
Bei der Einbürgerung ist grundsätzlich der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich. Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können jedoch gemäß Gesetz oder bilateralen Verträgen die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten.
Um sich für das spanische Unternehmervisum zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein innovatives Projekt von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien vorlegen und einen positiven Projektbericht von der zuständigen Wirtschafts- und Handelsstelle oder der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen erhalten. Zusätzlich sind ausreichende finanzielle Mittel, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, eine umfassende Krankenversicherung und ein gültiger Reisepass nachzuweisen.
Konkrete Anforderungen:
Die spanische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren durchgehender legaler Residenz unmittelbar vor Antragstellung beantragt werden. Verkürzte Fristen gelten für bestimmte Personengruppen: Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft bereits nach 2 Jahren beantragen. In speziellen Einzelfällen ist eine Verkürzung auf 1 Jahr möglich.
Der Aufenthalt muss legal, kontinuierlich und unmittelbar vor Antragstellung erfolgt sein. Antragsteller müssen mindestens 184 Tage pro Jahr in Spanien verbracht haben. Längere Abwesenheiten können die Kontinuität unterbrechen. Registrierung (padrón), steuerliche Meldung und Sozialversicherungspflichten werden erwartet.
Die Antragstellung umfasst folgende Nachweise: Nachweis der erforderlichen Aufenthaltsdauer, polizeiliche Führungszeugnisse aus Spanien und früheren Wohnsitzländern, DELE A2 Spanischprüfung, CCSE-Staatsbürgerschaftstest sowie Personenstandsdokumente (apostilliert oder legalisiert und gegebenenfalls übersetzt). Die Bearbeitung erfolgt durch das Justizministerium und kann mehrere Jahre dauern.
Bei der Einbürgerung ist grundsätzlich der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich. Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie Personen sephardischer Herkunft können jedoch gemäß Gesetz oder bilateralen Verträgen die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Das Programm wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) verwaltet. Anträge sind an diese Behörde zu richten. Die rechtliche Grundlage des Programms bildet das Gesetz 14/2013.
Das Spanien Unternehmervisum erfordert keine separate Investitions- oder Spendenverpflichtung. Stattdessen musst du Nachweis ausreichender Mittel erbringen.
Der erforderliche Mindestbetrag richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Für den Hauptantragsteller liegt die Schwelle bei 100 % des IPREM. Für jede abhängige Person addiert sich 50 % des IPREM hinzu. Im Jahr 2025 bedeutet dies beispielsweise €7.200 für den Hauptantragsteller plus €3.600 pro Familienangehörigem.
Diese Mittel müssen verfügbar sein, um deine finanzielle Stabilität während des Aufenthalts zu belegen. Es handelt sich um einen Nachweisbetrag, nicht um eine Einzahlung oder Bindung an eine spanische Institution oder Behörde.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Die erforderlichen Beträge basieren auf dem IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples), einem spanischen Einkommensschwellenwert.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Mindestbeträge:
Ein Antragsteller mit zwei unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens €14.400 nachweisen (€7.200 + €3.600 + €3.600).
Als Dokumentation der finanziellen Mittel müssen finanzielle Nachweise eingereicht werden, die belegen, dass die erforderlichen Mindestbeträge verfügbar sind. Dabei werden typischerweise folgende Kontotypen und Dokumente akzeptiert:
Die eingereichten Finanzunterlagen müssen eindeutig zeigen, dass die Mittel dem Antragsteller zur Verfügung stehen und nicht an Bedingungen oder Einschränkungen gebunden sind. Diese Dokumentation ist erforderlich, um die finanzielle Eigenständigkeit und Stabilität des Antragstellers während des Aufenthalts in Spanien zu demonstrieren.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
Ein gutes internationales Setup berücksichtigt:
Nicht nur ein Visum.
Im Analysegespräch prüfen wir, welche Residency-Programme strategisch Sinn ergeben -
und welche dich langfristig einschränken, unnötig verpflichten oder steuerlich benachteiligen können.
Baue ein internationales Setup, das dir Optionen gibt - statt Abhängigkeiten: