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Die ungarische Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige richtet sich an Drittstaatsangehörige, die eigenständige, entgeltliche Tätigkeiten in Ungarn ausüben oder als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig sein möchten. Das Programm basiert auf dem Nachweis ausreichender Einkünfte aus selbständiger Arbeit und bietet einen praxisorientierten Aufenthaltsweg für Unternehmer, Freiberufler und leitende Angestellte, ohne dass eine Mindestinvestition gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Qualifikationslogik stützt sich auf eine klare Einkommensgrenze: Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre jährlichen Einkünfte das 24-fache des ungarischen monatlichen Mindestlohns übersteigen – im Jahr 2025 entspricht dies einem Schwellenwert von HUF 6.979.200. Zusätzlich zum Einkommensnachweis müssen Bewerber Anforderungen an Lebensunterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung erfüllen. Nach drei Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts besteht die Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wobei der gesamte Einbürgerungsprozess typischerweise etwa elf Jahre umfasst. Die Aufenthaltsgenehmigung erfordert eine physische Präsenz von mindestens 183 Tagen pro Jahr in Ungarn und wird vergleichsweise zügig bearbeitet.
Um sich für die ungarische Aufenthaltserlaubnis für Selbständige zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine zulässige selbständige Tätigkeit in Ungarn ausüben oder als Geschäftsführer einer gewinnorientierten Organisation agieren. Es gibt zwei unterschiedliche Qualifikationswege mit jeweils spezifischen Nachweispflichten, und der Antragsteller muss den richtigen Antragsort wählen sowie umfassende Dokumentation der Geschäftstätigkeit, der finanziellen Mittel, der Unterkunft und der Krankenversicherung vorlegen.
Zulässige Tätigkeit nachweisen:
Antrag am richtigen Ort einreichen:
Detaillierte Erklärung der Geschäftstätigkeit vorlegen:
Zweck des Aufenthalts belegen (je nach Tätigkeitsart):
Ausreichende finanzielle Mittel nachweisen:
Unterkunft und Krankenversicherung nachweisen:
Biometrische Anforderungen und Gebühren erfüllen:
Physische Anwesenheitspflicht beachten:
Der Weg zur ungarischen Staatsbürgerschaft erstreckt sich über etwa 11 Jahre im Standardverfahren. Die Zeitspanne gliedert sich typischerweise in zwei Phasen: 3 Jahre mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung, gefolgt von 8 Jahren mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Die Daueraufenthaltsgenehmigung selbst kann nach 3 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Ungarn beantragt werden.
Während des gesamten Zeitraums gilt die Anwesenheitspflicht von 183 Tagen pro Jahr in Ungarn. Das ungarische Recht erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Anträge werden bei der Generaldirektion für Fremdenpolizei (NDGAP) eingereicht. Das Programm stützt sich auf das Gesetz II von 2007 über die Zulassung und das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen (in der geänderten Fassung) sowie das Gesetz LXXXVI von 2025 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.
Für die ungarische Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ist kein festes Mindestkapital durch Gesetz vorgeschrieben.
Stattdessen müssen Antragsteller ihre Existenzmittel nachweisen. Für registrierte Selbstständige muss das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit das 24-Fache des Mindestlohns übersteigen. Dieser Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat der Steuerbehörde, das auch bestätigt, dass keine Steuerschulden oder Beitragsverpflichtungen bestehen.
Für Geschäftsführer muss entweder nachgewiesen werden, dass das Unternehmen mindestens fünf ungarische oder EWR-Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung für sechs aufeinanderfolgende Monate angestellt hat, oder dass der Wohnort für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist und das prognostizierte Einkommen sowohl den Lebensunterhalt als auch die Geschäftsausgaben deckt.
Der allgemeine Nachweis der Existenzmittel für Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Rück- oder Weiterreise muss durch Kontoauszüge, Dokumente der Steuerbehörde oder andere glaubwürdige Belege erbracht werden.
Antragsteller mit Selbstständigenstatus müssen nachweisen, dass ihre jährlichen Einkünfte die 24-fache des ungarischen monatlichen Mindestlohns übersteigen. Bei einem Mindestlohn von HUF 290.800 pro Monat im Jahr 2025 beträgt die erforderliche jährliche Einkommensschwelle HUF 6.979.200.
Für registrierte Selbstständige ist ein Nachweis der Steuerbehörde erforderlich, der zeigt, dass das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit diese Schwelle von 24x Mindestlohn übersteigt. Gleichzeitig muss ein Nachweis über fehlende Steuer- oder Beitragsverpflichtungen erbracht werden.
Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder müssen hingegen ein anderes Kriterium erfüllen: Sie müssen entweder nachweisen, dass das Unternehmen legal mindestens fünf ungarische oder EWR-Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate beschäftigt hat, oder zeigen, dass der Aufenthalt für die Geschäftstätigkeit erforderlich ist und das prognostizierte Einkommen sowohl den Lebensunterhalt als auch die Geschäftsanforderungen deckt.
Zur Dokumentation der Lebenshaltungskosten, Unterbringung, Krankenversicherung und Rück- oder Weiterreise müssen Kontoauszüge, Einkommensdokumente der Steuerbehörde oder sonstige glaubwürdige Nachweise eingereicht werden. Diese Nachweise müssen demonstrieren, dass ausreichende finanzielle Mittel für alle lebensnotwendigen Ausgaben vorhanden sind.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass ihm finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Dies umfasst die Deckung von Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Gesundheitswesen und Rück- oder Weiterreisekosten.
Als Selbstständiger muss der Antragsteller ein jährliches Einkommen nachweisen, das das 24-Fache des ungarischen monatlichen Mindestlohns übersteigt. Der Mindestlohn beträgt 2025 HUF 290.800 pro Monat, was einer jährlichen Einkommenschwelle von HUF 6.979.200 entspricht.
Die erforderlichen Nachweise zur Demonstration der finanziellen Leistungsfähigkeit sind:
Für registrierte Selbstständige ist ein Zertifikat der Steuerbehörde erforderlich, das belegt, dass das jährliche Einkommen aus Selbstständigkeit das 24-Fache des Mindestlohns übersteigt, sowie ein Bescheinigung über das Fehlen von Steuern oder Beitragsverpflichtungen.
Für Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder kann alternativ der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen in den letzten sechs aufeinanderfolgenden Monaten mindestens fünf ungarische oder EWR-Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung legal beschäftigt hat, oder dass die Residenz für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist und das prognostizierte Einkommen sowohl den Lebensunterhalt als auch die Geschäftsanforderungen deckt.
Alle Nachweise müssen in glaubwürdiger Form vorgelegt werden und die finanzielle Stabilität und Verfügbarkeit der Mittel deutlich demonstrieren.
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