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Das UK Innovator Founder Visa bietet qualifizierten Unternehmern einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft in Großbritannien. Das Programm richtet sich an Personen, die ein neues, britisches Unternehmen gründen und betreiben möchten. Die zentrale Qualifikationslogik basiert auf drei Kriterien: Das Geschäftskonzept muss innovativ, wirtschaftlich tragfähig und skalierbar sein.
Das Visum hebt sich durch das Fehlen einer spezifischen Investitionssumme hervor. Antragsteller können ihr Unternehmen selbst finanzieren oder Drittmittel nutzen. Sie dürfen ein einzelnes Unternehmen oder mehrere Unternehmen gleichzeitig führen. Die Arbeit im eigenen Unternehmen ist gestattet, ebenso eine Beschäftigung außerhalb der eigenen Firma. Die Bearbeitungszeit für Anträge ist vergleichsweise kurz.
Die physische Anwesenheit erfordert mindestens 183 Tage pro Jahr in Großbritannien. Nach drei Jahren kontinuierlicher Residenz können Antragsteller die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Indefinite Leave to Remain, ILR) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in keinem Zeitraum von 12 Monaten länger als 180 Tage abwesend waren.
Die Staatsbürgerschaft kann nach insgesamt vier Jahren erworben werden. Der Ablauf gliedert sich wie folgt: drei Jahre kontinuierliche Residenz unter Einhaltung der Anwesenheitspflicht, anschließend Beantragung der ILR, dann nach weiteren 12 Monaten mit ILR-Status die Beantragung der Staatsbürgerschaft. Doppelstaatsbürgerschaften sind erlaubt für Personen, die über dieses Visum die britische Staatsbürgerschaft erwerben.
Ein britischer Pass gewährt visumfreien Zugang oder Visum-on-Arrival zu 186 Ländern weltweit. Das Programm kombiniert damit unternehmerische Flexibilität mit einem relativ zügigen Zeitplan zur Erlangung dauerhafter Aufenthaltsrechte und der Möglichkeit zur Einbürgerung.
Der Antragsteller muss ein Geschäftskonzept vorlegen, das drei zwingende Kriterien erfüllt. Das Unternehmen muss neu und innovativ sein, es darf kein bestehendes Geschäftsmodell kopieren, das bereits auf dem britischen Markt operiert. Die Innovation kann in Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen liegen. Das zweite Kriterium ist wirtschaftliche Tragfähigkeit: Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Unternehmen realistisches Wachstumspotenzial hat. Das dritte Kriterium ist Skalierbarkeit: Das Geschäft muss Arbeitsplätze schaffen können und Potenzial für internationales Wachstum besitzen.
Alle drei Kriterien werden nicht vom Home Office selbst geprüft, sondern durch eine Endorsement-Stelle validiert. Der Antragsteller muss sich von einer zugelassenen Endorsing Body offiziell bestätigen lassen, dass sein Geschäftskonzept die Anforderungen erfüllt. Ohne diese Endorsement-Bestätigung kann kein Visum-Antrag gestellt werden. Die Endorsing Bodies sind unabhängige Organisationen, die vom britischen Staat akkreditiert wurden. Sie prüfen Geschäftspläne, führen Interviews und bewerten die Realisierbarkeit des Vorhabens.
Das Programm kennt keine spezifische Mindestinvestitionssumme. Der Antragsteller kann sein Unternehmen mit Eigenkapital, Drittmitteln oder Fremdfinanzierung aufbauen. Die Endorsing Body prüft jedoch, ob die geplante Finanzierung ausreichend ist, um das Geschäft aufzubauen und zu betreiben. Wer ohne externe Finanzierung arbeitet, muss nachweisen können, dass das eigene Kapital den Geschäftsbetrieb trägt.
Der Antragsteller muss mindestens 183 Tage pro Jahr in Großbritannien physisch anwesend sein. Diese Anwesenheitspflicht ist keine formale Visumsbedingung für das Innovator Founder Visa selbst, wird aber relevant für den Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Wer nach drei Jahren kontinuierlicher Residenz die Indefinite Leave to Remain (ILR) beantragen will, darf in keinem 12-Monats-Zeitraum länger als 180 Tage abwesend gewesen sein. Ohne Einhaltung dieser Anwesenheitspflicht verlängert sich der Zeitplan zur ILR.
Familienangehörige können als Dependents mitreisen. Das Programm erlaubt die Einbeziehung von Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Dependents erhalten ein Visum mit identischer Laufzeit wie der Hauptantragsteller. Sie dürfen in Großbritannien arbeiten oder studieren, ohne separate Arbeitsgenehmigung zu benötigen.
Der Antragsteller darf mehrere Unternehmen gleichzeitig betreiben, solange alle durch die Endorsing Body validiert wurden. Die Arbeit im eigenen Unternehmen ist unbeschränkt gestattet. Zusätzlich darf der Antragsteller außerhalb des eigenen Unternehmens arbeiten, etwa als Angestellter oder freiberuflich, sofern dies die Geschäftstätigkeit nicht beeinträchtigt. Selbstständige Arbeit außerhalb des durch das Visum abgedeckten Geschäfts ist nicht erlaubt.
Das Programm verzichtet vollständig auf eine vorgeschriebene Mindestinvestitionssumme. Antragsteller strukturieren die Finanzierung frei, ob durch Eigenkapital, Drittmittel oder Fremdfinanzierung. Die Endorsing Body prüft lediglich, ob die geplante Finanzierung ausreicht, um das Geschäft tragfähig zu betreiben. Diese Flexibilität senkt die Eintrittsbarriere erheblich.
Die Bearbeitungszeit ist deutlich kürzer als bei vielen anderen Residenzprogrammen. Anträge werden zügig bearbeitet. Nach Erhalt der Endorsement-Bestätigung verläuft der Visum-Prozess ohne langwierige Warteschleifen.
Großbritannien erlaubt Doppelstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung. Wer über das Innovator Founder Visa die britische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss seine bestehende Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Diese Regelung bewahrt vollständig die rechtliche Verankerung im Heimatland.
Der Zeitplan zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist kompakt strukturiert. Nach drei Jahren kontinuierlicher Residenz kann die Indefinite Leave to Remain (ILR) beantragt werden. Die Staatsbürgerschaft folgt nach weiteren 12 Monaten mit ILR-Status. Gesamtdauer: vier Jahre vom ersten Visum bis zur Staatsbürgerschaft.
Ein britischer Pass gewährt visumfreien Zugang oder Visum-on-Arrival zu 186 Ländern weltweit. Diese Reisefreiheit positioniert das Vereinigte Königreich in der Spitzengruppe globaler Pässe. Für international mobile Unternehmer ist dies ein erheblicher Mobilitätsvorteil.
Großbritannien bietet ein stabiles Rechtssystem mit transparenter Governance und hoher persönlicher Sicherheit. Die Infrastruktur für Unternehmer ist ausgereift: Zugang zu Kapital, qualifizierten Arbeitskräften, etablierten Zulieferketten und globalen Absatzmärkten. London fungiert als Finanz- und Geschäftszentrum mit direkter Anbindung an europäische, nordamerikanische und asiatische Märkte.
Das Bildungssystem zählt zu den besten weltweit. Familienangehörige profitieren von erstklassigen Schulen und Universitäten. Kinder erhalten Zugang zu britischen Bildungseinrichtungen ohne separate Genehmigungen. Ehepartner und minderjährige Kinder dürfen arbeiten oder studieren, ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigungen zu beantragen.
Englisch ist Amtssprache und Geschäftssprache. Verwaltungsprozesse, Vertragsrecht, Banking und Unternehmensführung laufen auf Englisch. Für Unternehmer mit internationaler Ausrichtung entfällt die Sprachbarriere vollständig. Geschäftsbeziehungen, Behördenkontakte und Alltag funktionieren ohne Übersetzungsbedarf.
Der Antragsteller darf mehrere Unternehmen gleichzeitig betreiben, sofern alle durch die Endorsing Body validiert wurden. Zusätzlich ist Arbeit außerhalb des eigenen Unternehmens gestattet, etwa als Angestellter oder freiberuflich. Diese Flexibilität erlaubt parallele Einkommensströme und diversifizierte Geschäftsaktivitäten.
Der Weg zur britischen Staatsbürgerschaft beginnt nach drei Jahren kontinuierlicher Residenz mit dem Antrag auf Indefinite Leave to Remain (ILR). Wer die ILR erhält, kann nach weiteren 12 Monaten die Staatsbürgerschaft beantragen. Gesamtdauer: vier Jahre vom ersten Visum bis zur Einbürgerung.
Die physische Anwesenheitspflicht für den ILR-Antrag verlangt, dass du in keinem 12-Monats-Zeitraum länger als 180 Tage abwesend warst. Diese Schwelle gilt für die gesamte Dreijahresperiode vor dem ILR-Antrag. Wer diese Grenze überschreitet, verlängert den Zeitplan zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Für die Staatsbürgerschaft musst du Englischkenntnisse nachweisen. Du musst den Life in the UK Test bestehen. Dieser Test prüft Wissen über britische Geschichte, Gesellschaft und Werte.
Bei der Einbürgerung legst du einen Treueeid (Oath of Allegiance) ab. Dieser Eid ist formale Voraussetzung für den Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft.
Doppelstaatsbürgerschaften sind erlaubt. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
Zuständig ist die UK Visas and Immigration (UKVI) im Home Office. Alle Anträge werden dort eingereicht und bearbeitet.
Rechtsgrundlage ist Appendix Innovator Founder der britischen Immigration Rules. Das Programm wurde durch die Statement of Changes to the Immigration Rules: HC 1160 vom 9. März 2023 eingeführt.
Das Großbritannien Innovator Founder Visa hat keine spezifische Mindestinvestitionsanforderung. Es ist kein kapitalbasiertes Visum.
Stattdessen konzentriert sich die Qualifikation auf die Geschäftsidee selbst: Die Unternehmung muss neu, innovativ und bislang nicht im britischen Markt vorhanden sein. Finanzielle Mittel sind zweitrangig gegenüber der strategischen Viabilität und dem Wachstumspotenzial der Geschäftstätigkeit.
Das bedeutet konkret: Du kannst mit minimalen liquiden Mitteln einreisen, solange dein Geschäftskonzept die Anforderungen eines anerkannten Endorsing Body erfüllt und nachweist, dass es zu Arbeitsplatzschaffung und internationalem Wachstum führen wird.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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