Wie Du Dich Und Dein Vermögen Mit Vereinen Sicherst

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Vereine und Stiftungen sind mit die mächtigsten Strukturen auf diesem Planeten. Schaut man sich die reichsten Familien an und studiert ihre Strukturen, so fällt einem schnell auf, dass vieles über Stiftungen, Vereine und Dachverbände läuft.

Ab und zu liest man Überschriften wie “Wir waren in 500 Jahren niemals pleite“. Wer den Artikel aufmerksam liest, merkt schnell, dass dies durch eine Familienstiftung möglich ist und die Familie nur Eigentum verwaltet. Was es damit auf sich hat, werde ich Dir später in diesem Artikel noch verraten.

Ich gehe mit diesem Thema zum ersten Mal an die Öffentlichkeit, da mich bereits so einige gefragt haben, ob ich ihnen weiterführende Informationen zu Vereinen geben kann. Vorab möchte ich Dir aber eine kurze Geschichte erzählen, wie ich überhaupt zu diesem Thema gekommen bin.

Interessant: Viele können sich nicht vorstellen, dass einige Dinge von Vereinen, Stiftungen oder anderen Nichtregierungsorganisationen entschieden und eingefädelt werden. Interessant für die Zielgruppe dieser Webseite sind zum Beispiel die internationalen Standards und Grundsätze für Jahresabschlüsse. Wer bestimmt denn überhaupt diese Regeln und gibt vor wie Jahresabschlüsse von internationalen Unternehmen erstellt werden müssen? Wusstest Du, dass es ein privater Verein ist, welcher diese Grundsätze weltweit festlegt? Der "International Accounting Standards Board" ist ein international besetztes privatwirtschaftliches Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards entwickelt und bei Bedarf überarbeitet. Staaten übernehmen diese Regeln und lokale Unternehmen haben sich dann daran zu orientieren. Wenn etwas nicht passt und verändert werden muss (um zum Beispiel Pleiten von Banken zu kaschieren), dann entscheidet das einfach dieser privater Verein und passt die Regeln an.

Edle Tropfen und hektarweise verwaltete Weinberge

Gar nicht lange ist es her, da habe ich auf einem Weingut als Praktikant bei der Weinlese ausgeholfen. Das Weingut erwähne ich nicht namentlich, aber eines kann ich Dir sagen: Es ist ein sehr bekanntes und macht exzellenten Rotwein zu gehobenen Preisen.

Wenige Wochen bevor die Weinlese losging, war ich auf einem Seminar, auf dem es um Vereine und Stiftungen ging. Ich habe dort sehr detalliert lernen können, was alles mit diesen Strukturen möglich ist und was nicht. Worauf ich achten muss und was man lieber sein lassen sollte.

Das Seminar war wirklich klasse, und ich hatte richtig Spaß dabei. Es war für mich eine neue Möglichkeit, die sich auftat und der ich danach ziemlich verfiel.

Zum Beispiel habe ich das gesamte Buch “Der eingetragene Verein” durchgearbeitet, weil ich einfach mehr wissen wollte. Kann ich übrigens jedem empfehlen, der plant einen deutschen Verein zu gründen.

Du kannst Dir also sicherlich vorstellen, dass ich zu diesem Zeitpunkt so ziemlich alles über Vereine und Stiftungen erfahren wollte.

Zurück zur Weinlese:

Irgendwann während einer Pause unterhielt ich mich mit dem Kellermeister des Weinguts. Ich fragte ihn, wie lange der Inhaber das schon machen würde und dass es echt beeindruckend ist, so viele Weinberge im Eigentum zu haben.

Der Kellermeister guckte mich darauf lachend an und sagte: Sergio, ich verrate Dir jetzt ein Geheimnis. Die Weinberge gehören gar nicht dem Chef.

Ich so: Okay, und wem gehören die dann?

Der Kellermeister: Die gehören der Familienstiftung.

Du kannst Dir jetzt sicherlich vorstellen, wie interessiert ich dann war. Ich wollte natürlich den Kellermeister weiter ausfragen. Dieser wollte mir dann aber nicht mehr weiterhelfen und meinte zu mir, ich solle den Chef persönlich fragen.

Für mich stelten sich dann einige Fragen. Zum Beispiel: Welche Vorteile bringt einem das, und wie kann ich die Weinberge nutzen, wenn sie doch der Stiftung gehören und nicht mir als Winzer?

Die Geschichte werde ich jetzt im Laufe des Artikels auflösen. In diesem Artikel soll es um Vereine gehen und nicht um Stiftungen. Das Prinzip dahinter und die Grundlagen sind aber fast die gleichen.

Was ist ein Verein?

Verein kommt von “vereinen”, “eins werden” und etwas “zusammenbringen”. Ein gutes Beispiel, das dies verdeutlichen kann, sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Hier haben sich die einzelnen Bundestaaten durch eine Verfassung vereint.

Ich will damit nicht sagen, dass die USA ein Verein sind, aber das Prinzip dahinter ist vergleichbar.

Ein Verein hat immer eine Satzung (in der Schweiz & Österreich Statuten), auch Verfassung genannt.

In dieser Satzung sind die Regeln aufgestellt, an die sich alle Mitglieder zu halten haben. Mitglieder können juristische und natürliche Personen sein, solange die Satzung nichts anderes festlegt.

Ein Verein ist also ein (freiwilliger & dauerhafter) Zusammenschluss von natürichen und juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.

Der Zweck findet sich in der Satzung meist ganz am Anfang und wird unabhängig vom Wechsel der Mitglieder umgesetzt. Das Vereins- und Stiftungsrecht findet sich in Deutschland im BGB (Paragraph 21 – 88), in Österreich im Vereinsgesetz und in der Schweiz im ZGB (Art. 60 ff).

Was macht Vereine besonders?

  • Die Vereinsverfassung hat Satzungsautonomie. Das bedeutet, die Mitglieder können die Satzung frei nach ihren Wünschen gestalten. Kein Gericht darf das verbieten. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Autonomie. Diese Ausnahmen sind die BGB-Paragraphen, die das Vereinsrecht regeln. Diese dürfen nicht von der Satzung verändert werden. Nachgiebige Ausnahmen hiervon finden sich im §40 BGB. Nachgiebig bedeutet, dass diese BGB-Vorschriften veränderbar sind, wenn dies die Satzung ausdrücklich bestimmt.
  • Vereine gehören niemanden. Ja, Du hast richtig gelesen. Wenn Du einen Verein gründest, gehört dieser nicht Dir oder den Mitgliedern. Er gehört niemanden, nur sich selbst. Das ist etwas ganz besonderes, und viele erkennen diesen Vorteil nicht.
  • Ein Verein kann so ziemlich jede Regel für seine Mitglieder aufstellen. Das geht sogar soweit, dass der Verein ein Schiedsgericht bestellen kann, welches vorrangig für die Mitglieder zuständig ist. Somit wird  über Streitigkeiten von Mitgliedern am eigenen Schiedgericht entschieden und nicht an einem staatlichen Gericht.
  • Alles, was innerhalb eines Vereines unter Mitgliedern geschieht, geschieht in einer geschlossenen Gesellschaft. Damit kann man viele Regulierungen von Behörden umgehen, da sie einfach nicht zuständig sind. Auch ist es eine gute Möglichkeit, sich gegen abmahnende Anwälte abzusichern. So gibt es mittlerweile Hebammen, die Geburtshilfe nur noch unter Vereinsmitgliedern anbieten.

Wer kann einen Verein gründen?

Natürliche und/oder juristische Personen können einen Verein im Zusammenschluss gründen. Das beudetet also, dass Du nicht als einzelne Person einen Verein gründen kannst. Man benötigt also mehrere Mitglieder. Wie viele das genau sind, regelt das jeweilige Vereinsrecht im Land.

In Deutschland braucht man für einen nicht eingetragenen Verein wenigstens 2 Personen, für einen (rechtsfähigen) eingetragenen Verein mindestens 7 Gründungsmitglieder.

Genauso wie in der Schweiz benötigst Du in Österreich mindestens 2 Personen für die Errichtung eines Vereins. Was den schweizer Verein aber sehr besonders macht, ist das überaus liberale Vereinsrecht.

Wenn Du heute Deine Schweizer Statuten geschrieben hast und diese von insgesamt 2 Personen unterschrieben wurde, dann ist der Schweizer Verein sofort rechtsfähig, und es könnte so gesehen einfach ein Bankkonto damit aufgemacht werden. In der Praxis sieht das ein wenig schwieriger aus.

Trotzdem ist der Verein sofort rechtsfähig. In Deutschland muss man seinen Verein zum Beispiel erst beim Vereinsregister eintragen lassen, damit dieser rechtsfähig wird. Bis zur Eintragung verwalten die Mitglieder das Vereinsvermögen zu treuen Händen.

Warum sollte ich einen Verein gründen wenn er mir am Ende nicht gehört?

Dieses Thema ist vielen Menschen immer noch nicht bewusst. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum.

Wenn etwas Dein Eigentum ist, dann gehört es voll und ganz Dir. Du kannst zugleich Eigentümer und Besitzer sein.

Kennst Du den Spruch: Eigentum verpflichtet?

So ist es wirklich.

Sagen wir, Du bist Eigentümer von einem Stück Land und offiziell im Grundbuch eingetragen. Daraus resultiert die Verpflichtung, dass Du Grundsteuern zahlen musst (wir gehen in diesem Beispiel jetzt einfach mal von Deutschland aus).

Du bist eingetragener Eigentümer und kannst über das Land verfügen (Besitz). Oder Du verpachtest das Land und der Pächter wird dann Besitzer. Eigentümer bleibst Du.

Wir könnten aber auch den Spieß umdrehen. Du könntest auch einfach nur das Land pachten und über das Land verfügen. Dann besitzt Du es nur, es ist aber nicht Dein Eigentum.

Mit den Pachteinnahmen zahlt der Eigentümer dann z.B. die Grundsteuern, wenn der Pachtvertrag nichts anderes vorsieht.

Genauso könnte es auch bei einem Auto sein. Du könntest Eigentümer des Autos sein oder eben die Bank. Du besitzt das Auto dann nur und kannst trotzdem damit fahren, auch wenn es nicht Dein Eigentum ist.

Ist es also schlimm kein Eigentümer zu sein?

Nein, ganz im Gegenteil. Du ersparst Dir damit in vielen Fällen sehr viel Stress. Wenn wir das Auto nehmen, ist es doch nur wichtig, dass Du den Schlüssel hast und mit dem Auto fahren kannst. Wer der Eigentümer ist, kann Dir dabei völlig egal sein. Ob Bank, Verein oder Stiftung.

Wenn man einmal diesen Unterschied verstanden hat, will man gar nicht mehr Eigentümer von irgendetwas sein. Man möchte nur noch verwalten, so wie die Familie Fugger, die seit 500 Jahren nicht einmal pleite war und das Vermögen durch die Familienstiftung nur noch verwaltet.

Wichtig bei dieser Vorgehensweise ist nur, dass Du die Kontrolle behältst, wenn Du nicht mehr Eigentümer bist. Gründest Du also einen Vereien und überträgst alles Eigentum auf diesen, musst Du dafür sorgen, dass Dir die Kontrolle über den Verein nicht weggenommen werden kann.

Sowas zu gestalten, ist etwas schwieriger, aber durchaus möglich. Dazu gleich mehr. Jetzt will ich noch kurz die Geschichte mit dem Weingut auflösen.

Vielleicht hat es ja bei Dir bereits “klick” gemacht, warum der Chef des Weinguts eine Familienstiftung gegründet hat. Er hat einfach erkannt, wie wertvoll es sein kann, nur noch zu verwalten.

Warum nicht hundert Hektar Weinberge auf eine Stiftung übertragen und dadurch nahezu vollkommenen Pfändungsschutz erhalten?

Ab sofort ist die Stiftung der Eigentümer der Weinberge, und über das Stiftungsgeschäft (die Satzung einer Stiftung) wird dafür gesorgt, dass die Familie immer Kontrolle über diese behalten wird.

Das operative Geschäft macht dann zum Beispiel eine GmbH, die den Wein produziert und verkauft. Die dafür nötigen Weinberge werden einfach von der Stiftung gepachtet.

Geht die GmbH aus irgendwelchen Gründen pleite, so wird diese aufgelöst. Da die Weinberge aber nicht im Eigentum der GmbH sind, können diese nicht gepfändet werden und verbleiben in der Stiftung, über die die Familie sowieso die Kontrolle hat.

Ist die GmbH abgewickelt, so gründet man einfach eine neue Firma für das operative Geschäft und verpachtet die Weinberge an die neue Firma. Alles beginnt von neuem.

Auf diese Art und Weise arbeiten viele reiche Familien. Anscheinend haben sie Zugang zu diesen Informationen über sagen wir mal: “Freunde”. In der Schule lernt man diese Dinge nicht und muss sich sowas selber aneigenen oder zahlt sehr viel Geld für den Erwerb dieser Informationen.

Was im großen Maßstab funktioniert, geht auch in klein. Das heißt, wenn Du ein Haus besitzt und dieses nicht mehr Dein Eigentum sein soll, so könntest Du es dem Verein oder der Stiftung verkaufen/stiften.

Über einen Vertrag hältst Du dann fest, dass Du und Deine Nachkommen lebenslanges Nutzungsrecht des Hauses haben und dort unentgeltlich leben dürfen.

Ist es ein gemeinnütziger Verein in Deutschland, so kannst Du Dir so sogar die Grundsteuer sparen, da gemeinnützige Vereine und Stiftungen diese nicht zu entrichten haben.

Wie behalte ich die Kontrolle über einen Verein?

Das ist eine der schwierigsten Aufgaben, wenn Du einen Verein oder eine Stiftung gründen möchtest. Das Vereinsleben wird durch die Satzung bestimmt. Das heißt, Du kannst alles über diese regeln. Dementsprechend muss diese zu 100% wasserdicht sein.

Hierfür gibt es verschiedene Wege. Der Vorstand könnte sich zum Beispiel selbst ernennen und auf Lebenszeit gewählt werden. Diese Möglichkeit sieht das eintragende Gericht aber nicht so gerne.

Einfacher wäre es zu sagen, dass der “Gründungsvater” des Vereines den Vorstand berufen und über alle wichtigen Entscheidungen des Vereines vorab entscheiden darf. Wer dieser Gründungsvater ist, wird in internenen Vereinsdokumenten bestimmt und muss nicht in der Satzung auftauchen.

Es muss lediglich erwähnt werden, dass es das Organ des “Gründungsvaters” gibt. Natürlich kannst Du dieses Organ nennen wie Du willst. Du hast Satzungsautonomie und nur Du und die Mitglieder bestimmen, wie diese aussieht!

Zusätzlich kann es sehr hilfreich sein, wenn in der Satzung bestimmt wird, dass neue Mitglieder am Anfang keine Rechte haben und der Aufnahmeantrag vom Vorstand abgesegnet werden muss, sowie eine Wartezeit eigebaut ist, und es auch keinen Aufnameanspruch für neue Mitglieder gibt.

Man darf Menschen nämlich nicht verbieten, Mitglied in einem Verein zu werden. Man muss den Antrag entgegennehmen und kann dann durch die Satzung den Organen die entscheidenden Rechte geben, die Aufnahme zu verweigern.

Was kann ich mit einem Verein machen?

Ein Verein eignet sich nicht für alle Dinge. Er ist keine Firma. Dementsprechend musst Du aufpassen, was Du damit vorhast. Ausschlaggebend dafür, was Du mit einem Verein machen kannst, ist der Zweck des Vereins. Du solltest Dir also sehr genaue Gedanken machen, was der Zweck des Vereins ist.

Trotzdem können ein Verein oder eine Stiftung Anteilseigner von Firmen werden und selber auch Firmen gründen. Der Vorstand wäre dann der Vertretungsberechtigte, wenn nichts anderes in der Satzung oder internen Papieren vereinbart wurde.

Somit könnte ein Verein eine GmbH gründen und Gesellschafter von dieser sein. Sehr interessant wird das zum Beispiel, wenn Du auswandern möchtest und Du Gesellschafter einer GmbH in Deutschland bist.

Die Wegzugsbesteuerung kann einen durchaus daran hindern, den Traum der Auswanderung wahr zu machen. Wenn Du keinen Nachfolger für Deine GmbH findest, kannst Du die Anteile in einen Verein oder einer Stiftung einbringen, sodass diesen die Kapitalgesellschaft gehört.

Durch eine ausgeklügelte Satzung kannst Du dann dafür sorgen, dass Du als Vorstand oder “Gründungsvater” die Kontrolle über den Verein behältst.

Was ist konkret denkbar?

Schauen wir uns zwei Beispiele an:

1. Der Yoga-Lehrer

Sagen wir, Du unterrichtest Yoga und möchtest dafür nicht unbedingt eine Firma gründen. Du willst die steuerlichen Vorteile von Vereinen nutzen und dafür sorgen, dass Dir in Zukunft das aufgebaute Konstrukt nicht persönlich zugeordnet werden kann.

Hierfür bietet sich ein Verein bestens an, da das Vereinsverögen dem Verein gehört und nicht Dir. Auch dann, wenn Du die Yogakurse anbietest.

Es ist also für Dich durchaus denkbar einen Verein zu gründen, um über diesen dann Yogakurse und weiteres für Mitglieder oder Nicht-Mitglieder anzubieten.

Wichtig hierfür ist, dass im Zweck des Vereines z.B. “die Förderung des Bewusstsein um Yoga und weitere Körpertechniken” auftaucht. Je allgemeiner Du den Zweck formulierst, umso mehr kannst Du am Ende mit dem Verein machen. Neben dem Yogatraining wären dann auch noch Massagen, Reiki und andere Dinge denkbar.

Wenn im Zweck also etwas von Yoga und dergleichen steht, ist dies der ideelle Zweck des Vereins.

Ideeller Zweck?

Ganz wichtig ist es, dass der Zweck des Vereins immer ideell sein sollte, da wirtschaftliche Vereine in Deutschland nicht eingetragen werden können und Du dann nur einen n.e.V. hast. Also einen nicht eingetragenen Verein. Dieser hat mittlerweile bereits Teilrechtsfähigkeit (Konto kann eröffnet werden), aber ein eingetragener Verein bietet weitaus mehr Vorteile.

So kann z.B. ein eingetragener Verein ins Grundbuch eingetragen werden, während Du bei einem n.e.V. einen Treuhänder hierfür nutzen musst.

2. Das Restaurant

Ich hatte es bereits weiter oben angesprochen. Alles, was im Rechtsgebiet eines Vereines unter Mitgliedern geschieht, stellt eine geschlossene Gesellschaft dar.

Auf dem Vereinseminar, das ich besucht habe, wurde mir folgende Geschichte erzählt:

Es gab einen Restaurantbesitzer, der sich ein ausgeklügeltes Restaurantkonzept überlegt hatte. Leider wollten ihm das die deutschen Aufsichtsbehörden nicht genehmigen, da dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit irgendetwas nicht passte.

Ziemlich oft hat er es versucht, und nie wurde ihm die Genehmigung für sein Vorhaben erteilt, bis er von Vereinen gehört hatte.

Daraufhin hat er einen Verein gegründet und in die Satzung eingebaut, dass alle Personen, die die Räumlichkeiten des Vereines besuchen, automatisch temporäre Mitglieder werden.

Dieses Passus hat er auch am Eingang der Vereinsstätte gehangen. Alle Menschen, die sein “Restaurant” betreten, sind automatisch temporäre Mitglieder im Verein, und er stellt dadurch eine geschlossene Gesellschaft her, für die die Behörden dann nicht mehr zuständig sind.

Ziemlich schlau, nicht wahr?

Dieses Konzept lässt sich fast allem überstülpen.

So können Hebammen einen Geburtshilfeverein gründen und die Hilfe nur noch für Mitglieder anbieten, um der Haftung zu entgehen. Oder Du bietest Menschen Informationen an, die normalerweise nicht an die Öffentlichkeit dürfen bzw. für die Du eigentlich ein zertifizierter Berater sein musst.

Kein Problem! Biete ab sofort Deine Coachings und Beratungen nur noch unter Mitgliedern eines Vereines mit Schweigepflicht an. Für solche Dinge reichen auch n.e.V. vollkommen aus. Wichtig ist nur, dass die Beratung vereinsintern unter Mitgliedern geschieht.

Das Geld muss am Ende noch nichtmals an einen Verein ausgezahlt werden. Es kann ein internes Vereinsgeschäft unter Mitgliedern sein. Sowas kennt man oft von Tauschringen oder Taubenzuchtvereinen.

Wenn die Mitglieder untereinandern sich gegenseitig Tauben anbieten und verkaufen, eine Taube eine Million Euro kostet, dann ist das so. Das ist ein internes Vereinsgeschäft unter Mitgliedern, also einer geschlossenen Gesellschaft.

Muss mein Verein gemeinnützig sein?

Das ist wohl der größte Irrglaube bei den meisten Menschen, die einen Verein gründen möchten.

Um es kurz zu machen: Nein, ein Verein muss nicht zwingend gemeinnützig sein. Für die einen oder anderen Dinge mag die Gemeinnützigkeit von Vorteile sein.

So muss ein gemeinnütziger Verein z.B. keine Grundsteuern auf Ländereinen bezahlen.

Meistens ist die Gemeinnützigkeit aber mit zu vielen Regularien behaftet, sodass man ggfs. darauf verzichten sollte.

Tipp: Es ist nicht verboten, viele Vereine zu gründen. Einen gemeinnützigen für die Länderreien, einen n.e.V. für Beratungen, einen nicht gemeinnützigen e.V. für Yogasitzungen…

Achte nur darauf, dass Du nicht zu viele Vereine gründest oder Vorstand davon bist, da Dir ansonsten Konzernbildung vorgeworfen werden kann.

Wie darf ich einen Verein nennen?

Das ist wohl das Tollste an einem Verein. Denn es gibt für Dich kaum Einschränkungen.

Stell Dir mal vor, Du möchtest eine GmbH mit sehr offiziellem Namen gründen. Sagen wir “Deutsche Yoga Akademie GmbH”. Es ist wirklich sehr, sehr schwer, eine GmbH mit so offiziellem Namen zu gründen. Das Problem ist hier “Deutsche”.

Für Vereine ist es wesentlich einfacher, so einen Namen zu wählen. Bei einem n.e.V. gibt es dabei so gut wie gar keine Probleme, bei einem e.V. könnte es zu Komplikationen kommen.

Hat man aber einmal so einen Namen eingetragen, kannst Du Dir mit einem Insidertrick behelfen.

In Deutschland darf man Firmen so benennen wie die Gründer heißen. Das bedeutet, wenn Du Peter Müller heißt, dass Du dann zum Beispiel eine “Peter Müller Yoga GmbH” gründen kannst.

Wenn also der Verein nun eine solche Firma gründen möchte und dieser heißt “Deutsche Yoga Akademie e.V.”, so kann die gegründete Firma…ja, du hast es erraten…”Deutsche Yoga Akademie GmbH” heißen. Toll, oder?

Mit Vereinen ist so viel möglich, und ich gucke gerade auf die Wörterzahl und bin erschrocken, dass ich bereits so viel geschrieben habe. Deswegen mache ich jetzt hier erstmal halt und bin auf Dein Feedback gespannt.

Was willst Du noch zum Thema Vereine und Stiftungen erfahren? Schreibe es am besten in die Kommentare, sodass ich weitere Artikel vorbereiten kann.

Wenn Du einen Verein gründen möchtest und eine wasserdichte Satzungsvorlage bevorzugst oder ein tieferes Beratungsgespräch benötigst, so melde Dich bitte direkt bei mir.

Gerade für Menschen, welche noch in der DACH-Region leben und nicht auswandern möchten, ist es häufig eine Alternative.

Wir können Dich gerne mit Satzungsvorlagen versorgen (für die DACH-Region) und alle wichtigen Details verraten. Unter Mitgliedern versteht sich.

Dieses Wissen soll schließlich nicht zu sehr an die Öffentlichkeit geraten. Wenn Du Fehler in Deine Satzung einbaust, diese also nicht wasserdicht ist, dann kann der Verein ganz schnell von Fremden übernommen werden.

Deswegen solltest Du Dich vorab unbedingt mit Menschen unterhalten, welche sich damit auskennen. 


Alternativ bekommst Du bereits einen vertiefenden Einblick in das Vereinswesen durch unsere GCE Ausgabe über Vereine.


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