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StaatsbürgerschaftFachbegriff

Ausbürgerung / Denaturalisierung

Rechtlicher Prozess der Aberkennung einer eingebürgerten Staatsbürgerschaft, in der Regel bei nachgewiesenem Betrug im Einbürgerungsverfahren.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Staatsbürgerschaft
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Ausbürgerung / Denaturalisierung bedeutet

Denaturalisierung bezeichnet die Aberkennung einer naturalisierten (eingebürgerten) Staatsbürgerschaft durch staatlichen Akt. Sie unterscheidet sich von der allgemeinen Citizenship Revocation dadurch, dass sie sich spezifisch auf die Rücknahme einer Einbürgerung bezieht – typischerweise weil im Nachhinein festgestellt wurde, dass der Antragsteller bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht hat oder wichtige Informationen verschwiegen hat. Im CBI-Kontext ist Denaturalisierung bei nachgewiesenem Betrug in der Due Diligence ein zentrales Instrument.

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