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Firmen, Banking & VermögensschutzFachbegriff

GmbH (Deutschland)

Deutsche Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung, die vor allem für klassische operative Unternehmen genutzt wird.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Firmen, Banking & Vermögensschutz
Begriff
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01 · DEFINITIONWas GmbH (Deutschland) bedeutet

Die GmbH, also Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine der wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland und dient vor allem dem Betrieb operativer Unternehmen mit haftungsrechtlicher Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Sie unterliegt in Deutschland insbesondere der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und diversen handels- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Im internationalen Vergleich gilt sie als solide und etablierte Rechtsform, ist aber in der Verwaltung und steuerlichen Belastung oft weniger flexibel als bestimmte ausländische Strukturen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmer ist deshalb entscheidend, wie sie in eine Gesamtstruktur eingebettet wird.

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