Lebensmittelpunkt
Rechtlicher und tatsächlicher Schwerpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Person.
- Kategorie
- Wohnsitz, Aufenthalt & Auswandern
- Begriff
- Fachbegriff
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01 · DEFINITIONWas Lebensmittelpunkt bedeutet
Der Lebensmittelpunkt beschreibt den Ort, an dem eine Person ihre engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält. Dazu können insbesondere Familie, dauerhafte Wohnsituation, wirtschaftliche Aktivitäten, soziale Bindungen und tatsächliche Präsenz gehören. Im Steuerrecht und in Abkommensfragen ist dieser Begriff besonders wichtig, weil er zur Beurteilung der Ansässigkeit beitragen kann, selbst wenn formale Wohnsitze in mehreren Staaten bestehen.
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