Wohnsitz
Rechtlich anerkannter Ort, an dem eine Person eine Wohnung innehat oder unter Umständen als wohnhaft gilt.
- Kategorie
- Wohnsitz, Aufenthalt & Auswandern
- Begriff
- Fachbegriff
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01 · DEFINITIONWas Wohnsitz bedeutet
Der Wohnsitz ist ein zentraler rechtlicher Anknüpfungspunkt im Melderecht, Zivilrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht. Im deutschen Kontext kann bereits das Innehaben einer Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, um einen Wohnsitz zu begründen, auch wenn die Person dort nicht dauerhaft lebt. Für international mobile Personen ist der Wohnsitz deshalb nicht nur eine praktische Adresse, sondern oft ein entscheidender Auslöser für steuerliche und regulatorische Folgen. Er ist sauber vom gewöhnlichen Aufenthalt, vom Lebensmittelpunkt und von rein formalen Adressstrukturen zu unterscheiden.
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