Bulgarien Aufenthalt durch Investition
Wer per Investition nach Bulgarien auswandern will, erhält über den Aufenthalt durch Investition einen beschleunigten Weg zum Daueraufenthalt im Schengen-Land.
- Immobilieninvestment
- €512,000
- Visumfrei
- 173 Länder
- mit dem Pass
- Anwesenheit
- Max. 6 Mon./Jahr
- Doppelte Staatsb.
- Ja
- Status
- Daueraufenthalt
- Sofort
01 · ÜBERBLICKWas dieses Programm besonders macht
Wer per Investition nach Bulgarien auswandern will, erhält über den Aufenthalt durch Investition einen beschleunigten Weg zum Daueraufenthalt im Schengen-Land. Das bulgarische Residence by Investment Programm bietet einen beschleunigten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Investoren. Seit dem 1. Januar 2025 ist Bulgarien vollständiges Mitglied des Schengen-Raums. Die Qualifikation erfolgt über qualifizierte Investitionen in vom Staat genehmigte Anlagevehikel.
Der Mindestinvestitionsbetrag liegt bei €512.000. Diese Summe muss entweder in Alternative Investment Funds (AIFs) fließen, die in Bulgarien etabliert und verwaltet werden, oder in Exchange-Traded Funds (ETFs), die von der bulgarischen Finanzaufsichtsbehörde lizenziert sind. Die Bearbeitungszeit ist kurz. Eine physische Anwesenheit im Land ist für die Antragstellung nicht erforderlich.
Erfolgreiche Antragsteller erhalten die Permanent Residency unmittelbar bei Genehmigung. Um diese Dauerwohnsitzflagge aufrechtzuerhalten, darf der Inhaber nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als 10 Monate pro Jahr von Bulgarien abwesend sein. Die Investition muss über den gesamten Zeitraum beibehalten werden.
Der bulgarische Pass ermöglicht visumfreien Zugang zu 173 Ländern weltweit. Das bulgarische Recht gestattet Doppelstaatsbürgerschaften. Wer die Anforderungen erfüllt und seine Investition aufrechterhält, kann nach etwa sechs Jahren die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragen.
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02 · INVESTITION & KOSTENInvestition und Kosten
Welcher Kapitaleinsatz mindestens nötig ist
€512.000 müssen in zugelassene Investitionsinstrumente fließen. Die Mittel stammen ausschließlich aus deinem eigenen Vermögen, Fremdfinanzierung ist nicht erlaubt.
Das Kapital wird in eines der folgenden Instrumente investiert:
- Alternative Investment Funds (AIFs), die in Bulgarien etabliert und verwaltet sind, oder
- Exchange-Traded Funds (ETFs), lizenziert durch die bulgarische Finanzaufsichtsbehörde
Government Bonds und direkte Immobilienkäufe werden nicht mehr akzeptiert. Die Investition muss mindestens fünf Jahre lang gehalten werden. Nach diesem Zeitraum kannst du die Position liquidieren.
Du erhältst ein Investitionszertifikat, das deine Qualifikation für das Residency-Verfahren dokumentiert und nachweist, dass deine Mittel regelkonform angelegt sind.
03 · EINSTUFUNGEinordnung nach Flaggentheorie 3.0
04 · VORAUSSETZUNGENDiese Voraussetzungen musst Du erfüllen
Die Qualifikation erfolgt über eine Mindestinvestition von €512.000. Diese Summe muss in zugelassene Anlagevehikel fließen. Zwei Routen stehen zur Verfügung: Alternative Investment Funds (AIFs), die in Bulgarien etabliert und verwaltet werden, oder Exchange-Traded Funds (ETFs), die von der bulgarischen Finanzaufsichtsbehörde lizenziert sind. Staatsanleihen und direkte Immobilienkäufe qualifizieren seit den jüngsten Regeländerungen nicht mehr.
Die Investition muss aus eigenen Mitteln des Antragstellers stammen. Fremdfinanzierung durch Kredite ist nicht gestattet. Die investierten Mittel müssen für mindestens fünf Jahre gebunden bleiben. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, riskiert den Verlust des Aufenthaltsstatus.
Der formale Ablauf gliedert sich in sechs Schritte:
- Durchlaufen der Pre-Approval-Phase
- Tätigung der qualifizierenden Investition
- Beschaffung des Investitionszertifikats
- Persönliche Beantragung eines Type D Visums bei einem bulgarischen Konsulat
- Persönliche Beantragung der Permanent Residency und des bulgarischen Daueraufenthalt-Ausweises in Bulgarien
- Beantragung der bulgarischen Staatsbürgerschaft (frühestens nach sechs Jahren)
Für die Antragsschritte ist physische Anwesenheit erforderlich: einmal bei der Konsulatsvorsprache, einmal bei der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung vor Ort in Bulgarien. Abgesehen von diesen beiden Terminen besteht keine Pflicht zur Anwesenheit während des Investitionszeitraums.
Nach Erteilung der Permanent Residency gelten Aufenthaltsregeln: Der Inhaber darf nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als 10 Monate pro Jahr von Bulgarien abwesend sein. Wer diese Schwelle überschreitet, gefährdet den Fortbestand der Daueraufenthaltsgenehmigung. Diese Regel ist kein theoretisches Konstrukt, sie wird administrativ geprüft.
Familienangehörige können in den Antrag einbezogen werden. Die genauen Voraussetzungen für Ehepartner, Kinder und andere Dependents sind separat zu prüfen. Die Investitionssumme von €512.000 deckt typischerweise nur den Hauptantragsteller ab. Zusatzkosten für Familienmitglieder fallen an.
05 · VORTEILEDarum kann sich dieses Programm lohnen
Das Programm schafft unmittelbaren Zugang zum Schengen-Raum. Seit dem 1. Januar 2025 ist Bulgarien vollständiges Mitglied. Inhaber der Permanent Residency können sich frei zwischen allen Schengen-Staaten bewegen. Eine Niederlassung in anderen Ländern des Raums erfordert separate nationale Verfahren.
Die Bearbeitungszeit ist kurz. Der Antragsprozess läuft zügig. Investoren erhalten die Permanent Residency unmittelbar bei Genehmigung, ohne Zwischenstufe, ohne temporären Status.
Das Programm verlangt keine physische Anwesenheit während der Investitionsperiode. Abgesehen von zwei Pflichtterminen (Konsulatsvorsprache und Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung in Bulgarien) besteht keine Residenzpflicht. Nach Erteilung der Permanent Residency gelten Anwesenheitsgrenzen, diese sind aber großzügig bemessen.
Der bulgarische Pass öffnet 173 Länder visumfrei. Die Staatsbürgerschaft ist nach etwa sechs Jahren erreichbar. Bulgarien gestattet Doppelstaatsbürgerschaften, bestehende Pässe müssen nicht aufgegeben werden.
Das Steuersystem ist attraktiv strukturiert. Bulgarien erhebt eine Flat Tax von 10 % auf Einkommen, eine der niedrigsten Raten in der EU. Die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter dem west- und mitteleuropäischen Durchschnitt. Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Dienstleistungen sind erschwinglich.
Die Residency schafft unternehmerischen Zugang zu EU-Märkten. Bulgarien ist Mitglied der Europäischen Union. Inhaber der Daueraufenthaltsgenehmigung können EU-weit geschäftlich operieren. Banking, Firmengründung und Vertragsabschlüsse profitieren von der regulatorischen Integration.
06 · WEG ZUM PASSSo sieht der Weg zur Staatsbürgerschaft aus
Der Weg zur bulgarischen Staatsbürgerschaft dauert etwa sechs Jahre ab Erteilung der Permanent Residency. Die Investition muss während dieser Zeit durchgehend aufrechterhalten werden. Die Mindesthaltedauer von fünf Jahren ist verpflichtend.
Um die Daueraufenthaltsgenehmigung nicht zu verlieren, darf der Inhaber nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als 10 Monate pro Jahr von Bulgarien abwesend sein. Diese Aufenthaltsregel gilt ab Erteilung der Permanent Residency. Wer diese Schwelle überschreitet, riskiert den Verlust des Status und damit die Grundlage für die spätere Einbürgerung.
Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Dieser kann frühestens nach Erfüllung der zeitlichen und investitionsbezogenen Voraussetzungen gestellt werden. Der Antrag wird persönlich eingereicht.
Bulgarien gestattet Doppelstaatsbürgerschaften. Ob du deine bestehende Staatsbürgerschaft behalten kannst, hängt von deinem Heimatland ab. Prüfe dies vorab mit uns als Deinem Spezialisten.
07 · RECHTSGRUNDLAGEWer zuständig ist und worauf das Programm basiert
Anträge für dieses Programm können bei der Bulgarian Investment Agency eingereicht werden. Das Bulgarien Residence by Investment Programm stützt sich auf Bestimmungen des bulgarischen Citizenship Act und des Foreigners in the Republic of Bulgaria Act.
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