Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer Änderung der Visaregelungen, die speziell auf Staaten mit Citizenship by Investment (CBI)‐Programmen abzielt.
Im Fokus stehen alle Länder, welche Citizenship-by-Investment Programme anbieten, vor allem aber auch die „karibischen Fünf“ – Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia, deren Staatsbürger bislang ohne Visum in den Schengen-Raum reisen dürfen.
Hintergrund ist ein Legislativvorschlag der EU-Kommission vom Oktober 2023 zur Revision des Visa-Suspendierungsmechanismus: Künftig soll die Betreibung eines „Investor-Staatsbürgerschafts“-Programms explizit als Grund dienen können, die Visafreiheit eines Drittstaates auszusetzen.
Nach Ansicht der EU stellen solche „Goldene Pässe“-Programme ein Sicherheitsrisiko dar. Sie ermöglichen es, dass Menschen ohne echten Bezug zum Land die Staatsangehörigkeit – und damit visumfreies EU-Reisen – allein durch Geldzahlung erlangen.
Die EU-Kommission warnt, unzureichende Prüfverfahren könnten dazu führen, dass Kriminelle oder sicherheitsgefährdende Personen über diese Staaten in die EU gelangen. Entsprechend erklärte die Kommission bereits 2023, visumfreie Reisen dürften „nicht als Ware gehandelt“ werden.
Inzwischen haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU substanzielle Schritte unternommen, um die Gesetzesänderung voranzutreiben.
Die Mitgliedstaaten im Rat (COREPER) einigten sich schon im März 2024 auf einen gemeinsamen Standpunkt, der unter anderem den Betrieb von CBI-Programmen als neuen Aussetzungsgrund in die Visa-Verordnung (EU) 2018/1806 aufnimmt.
Am 19. März 2025 stimmte dann der federführende LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments mit 41 Ja-Stimmen zu 10 Nein-Stimmen für entsprechende Änderungen.
Der LIBE-Bericht stellt klar, dass Staaten „die Visafreiheit nicht als Druckmittel zur Investorengewinnung nutzen“ sollen. Künftig soll es möglich sein, die Visumfreiheit auszusetzen, wenn ein Land eine Staatsbürgerschaft gegen Investition „ohne echte Bindung“ des Antragstellers an das Land gewährt.
Betroffen wären neben Vanuatu (welches den visafreien Schengenzugang bereits länger verloren hat) konkret die fünf o.g. Karibik-Staaten, die stark auf CBI-Einnahmen angewiesen sind und aktuell zu den wenigen CBI-Staaten gehören dessen Pässe visafreies Reisen in den Schengenraum ermöglichen.
Deren Regierungen haben in den letzten Jahren zwar auf Druck der EU und USA bereits Nachbesserungen vorgenommen – etwa gemeinsame Mindestinvestitionssummen von 200.000 USD, den Ausschluss saktionierter, russischer und teilweise ukrainischer Antragsteller seit 2022 und verschärfte Due-Diligence-Prüfungen inklusive Pflichtinterviews.
Alle fünf Länder unterzeichneten im März 2024 ein Memorandum of Understanding, um ihre CBI-Programme an einheitliche Standards bei Sicherheitsprüfungen, Transparenz und Preisgestaltung anzupassen.
Diese Anstrengungen werden von der EU anerkannt, konnten jedoch die grundsätzlichen Sicherheitsbedenken bislang nicht ausräumen.

Zwischen Vorschlag und Entscheidung: Wird die Visafreiheit definitiv entzogen?
Die letzten Wochen konnte man jetzt vermehrt Nachrichten lesen, in welchen behauptet wird, den karibischen CBI-Staaten werde der visafreie Schengen-Zugang „definitiv entzogen“.
Diese Aussage mag vielleicht viel Aufmerksamkeit und dadurch Klicks für Webseitenbetreiber erreichen, ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten.
Fakt ist: Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, es handelt sich bislang um einen Gesetzgebungsentwurf, der zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht in Kraft ist.
Der Prozess befindet sich im Stadium des sogenannten ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens (Codecision). Nach dem Votum des LIBE-Ausschusses muss noch das Europäische Parlament im Plenum dem Verordnungstext zustimmen, und auch der Rat muss die finale Gesetzesfassung förmlich annehmen.
Zwar deutet die breite Mehrheit im Ausschuss und die Zustimmung der Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Verordnung vermutlich verabschiedet wird. Rechtskraft erlangt sie aber erst, wenn beide Institutionen den Kompromiss formell billigen.
Derzeit (Stand Anfang April 2025) ist die Visafreiheit der genannten Länder noch weiterhin gültig – es wurden keine Visa-Pflichten verhängt, sondern lediglich die Möglichkeit zur Suspendierung auf den Weg gebracht.
Die Behauptung das die Visafreiheit „definitiv entzogen" wird, suggeriert einen unumkehrbaren Beschluss, doch tatsächlich handelt es sich um einen Legislativvorschlag, der sich dem Abschluss nähert, aber noch keinen unmittelbaren Entzug bewirkt.
Sollte die neue Verordnung in Kraft treten, bedeutet dies nicht automatisch, dass am nächsten Tag die Visafreiheit für alle CBI-Länder aufgehoben ist.
Vielmehr erhält die EU-Kommission dann das Instrument, die Visumfreiheit für Länder mit CBI-Programmen auszusetzen, falls diese die Sicherheitsauflagen nicht erfüllen. Die Kommission würde voraussichtlich zunächst die Entwicklungen beobachten und ggf. das Suspensionsverfahren einleiten.
Dieses sieht normalerweise Konsultationen und eine Frist vor, bevor ein Visa-Waiver tatsächlich suspendiert wird. Es handelt sich also (noch) nicht um eine endgültige Aberkennung, sondern um die Schaffung der Rechtsgrundlage dafür.
Und da die Karibikstaaten in der Vergangenheit stets versucht haben, mit der EU und auch den USA zu kooperieren, kann man davon ausgehen, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird – und dadurch ein vollständiger Entzug der Visafreiheit nicht mit 100%iger Sicherheit garantiert ist.
Ein Blick auf den Präzedenzfall Vanuatu zeigt allerdings, dass die EU bereit ist, konsequent zu handeln: Nachdem der pazifische Inselstaat trotz Warnungen sein laxes CBI-System nicht reformierte, entzog die EU Vanuatu 2022/24 schrittweise die Visafreiheit – erstmals überhaupt aus diesem Grund.
In einem Bericht vom Dezember 2024 stellte die EU bereits klar, dass man auch die karibischen CBI-Staaten „eng beobachte“.
Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass mittelfristig (ggf. 2025/26) die visafreie Einreise für Antigua, Dominica & Co. tatsächlich hinterfragt wird, falls diese ihre Programme nicht grundlegend ändern oder kooperieren.
Der Chef der St. Kitts & Nevis CBI-Behörde zeige sich optimistisch, dass durch Reformen und das neue EU-ETIAS-System die Visafreiheit gesichert bleibt.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Bemühungen die EU-Entscheidungsträger noch umstimmen können, doch angesichts der Sicherheitsrhetorik der EU scheint ein Entzug der Schengen-Visafreiheit ein potenzielles Risiko.
Attraktivität karibischer CBI-Programme – auch ohne EU-Visafreiheit
Für Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates stellt sich die Frage nach der Visafreiheit für den Schengenraum in der Regel gar nicht – sie genießen ohnehin uneingeschränkten Zugang zu allen Staaten des Schengen-Abkommens.
Die Diskussion um einen möglichen Entzug der Visafreiheit für karibische Citizenship-by-Investment-Programme betrifft also in erster Linie nur dann, wenn man aktiv in Erwägung zieht, seine EU-Staatsbürgerschaft aufzugeben – etwa im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung der persönlichen Lebensgestaltung oder aus Gründen der steuerlichen und rechtlichen Optimierung.
Ein solcher Schritt ist allerdings meist wohlüberlegt und würde fast immer mit einer Absicherung einhergehen, die den Zugang zur EU auf anderem Wege sichert.
Das kann durch ein sogenanntes Goldenes Visum (Residency by Investment) in einem EU-Land geschehen oder durch die Beibehaltung eines Wohnsitzes oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis.
Alternativ verzichten einige gezielt auf den Zugang zur EU, wenn sie ohnehin kein Interesse mehr an einem Aufenthalt dort haben oder Europa bewusst meiden – sei es aus politischen Gründen oder weil andere Weltregionen für sie attraktiver geworden sind.
Krieg & Wehrdienst
Ein drittes Szenario wäre ein gravierender geopolitischer Umbruch – etwa ein Krieg in Europa –, in dem man die EU gar nicht mehr betreten möchte.
Sollte es etwa in Deutschland zu einem Krieg oder Ausnahmezustand kommen, ist nicht auszuschließen, dass die Regierung den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft erschwert oder gar abschafft.
In einem solchen Szenario könnten Passerneuerungen nur noch innerhalb Deutschlands möglich sein. Wer dann keinen alternativen Reisepass besitzt, müsste möglicherweise zur Verlängerung nach Deutschland einreisen – mit allen Risiken, etwa einer möglichen Einberufung zum Militärdienst.
Ein solcher Fall ist keineswegs hypothetisch: Die Ukraine oder Belarus zeigen, dass genau solche Verfahren bereits Realität sind.
In einem solchen Fall ist es essenziell, eine starke und anerkannte Staatsbürgerschaft in der Hinterhand zu haben – einen Pass, der Sicherheit, globale Reisefreiheit und institutionelles Vertrauen bietet.
Genau hier bieten karibische CBI-Programme einen strategischen Vorteil: Sie ermöglichen es, sich einen international respektierten Zweitpass aufzubauen, ohne sich selbst zum „Staatsbürger dritter Klasse“ degradieren zu müssen, wie es bei weniger angesehenen Pässen der Fall wäre.
Reputation bei Finanzdienstleistern
Ein oft unterschätzter Vorteil karibischer Staatsbürgerschaften liegt in ihrer hohen Reputation im globalen Finanzsystem.
Die fünf karibischen CBI-Staaten – Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia – stehen aktuell auf keiner internationalen Blacklist.
Sie sind nicht gelistet auf der EU-Steuer-Blacklist, nicht auf der FATF-Grauliste oder Hochrisikoliste, und genießen einen Status als kooperative Partner in Steuertransparenz und Geldwäscheprävention.
Ihre Programme wurden reformiert, Mindestinvestitionssummen erhöht, Due-Diligence-Verfahren verschärft und gemeinsame Standards mit der EU abgestimmt.

Bild: Vanuatu auf der EU-Steuer-Blacklist April 2025
Im Gegensatz dazu steht Vanuatu, das regelmäßig in internationalen Watchlisten auftaucht. Es befindet sich aktuell auf der EU-Steuer-Blacklist und wurde bereits von der EU mit dem Entzug der Visafreiheit sanktioniert.
Auch die USA und Großbritannien äußerten in den letzten Jahren öffentlich Bedenken gegenüber der Vergabepraxis vanuatuischer Pässe.
Was bedeutet das konkret für die Praxis?
Wer etwa als Perpetual Traveler, Investor oder Unternehmer kein festes Domizil in einem Niedrigrisikoland hat, ist auf einen Pass mit guter Reputation angewiesen.
Denn viele internationale Banken, insbesondere in Europa, Nordamerika und Asien, führen bei Kontoeröffnungen standardisierte Herkunfts-Checks durch.
Kommt der Antragsteller nur aus einem Land, das als Hochrisiko-Gebiet gilt (z. B. Vanuatu Staatsbürger), kann der Prozess deutlich erschwert werden: Zusätzliche Nachweise, längere Bearbeitungszeiten, höhere Hürden bei KYC (Know Your Customer) und im Extremfall könnte es die komplette Ablehnung des Antrags zur Folge haben.
Die karibischen Pässe hingegen gelten bei Banken, Compliance-Abteilungen und Finanzdienstleistern als verhältnismäßig unproblematisch.
Mit einem karibischen Pass lassen sich solide Finanzstrukturen aufbauen – sofern eine saubere persönliche Historie und ein plausibles Vermögensprofil vorliegen. Gerade für mobile Unternehmer, digitale Nomaden und vermögende Privatpersonen ist dies ein praktisch relevanter Vorteil.
Zusammengefasst: Wer als EU-Bürger über einen Zweitpass aus der Karibik nachdenkt, sollte sich weniger von der aktuellen Visafreiheit, den Antragskosten oder der Antragslänge leiten lassen, sondern vielmehr strategisch denken:
Dann sind karibische CBI-Programme weiterhin eine der besten Optionen – nicht trotz möglicher Einschränkungen im EU-Reiserecht, sondern gerade wegen ihrer strategischen Tiefe und rechtlichen Solidität.
Dabei möchten wir das CBI-Programm von Vanuatu keineswegs schlechtreden. Vielmehr setzen wir auf maximale Transparenz und Informiertheit unserer Klienten.
In unseren maßgeschneiderten Einzelberatungen entwickeln wir stets das beste Setup – basierend auf der individuellen Ausgangslage und den Zielsetzungen des jeweiligen Mandanten.
Das unterscheidet uns von vielen Anbietern, die lediglich ein einzelnes Programm verkaufen möchten, ohne das große Ganze zu berücksichtigen.
Wir von GoodbyeMatrix bieten nicht nur die umfassende Umsetzung aller fünf karibischen CBI-Programme an (inkl. St. Lucia, für das sich unser Gründer Sergio von Facchin selbst entschieden und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat), sondern haben auch zahlreiche Klienten bei der Umsetzung des CBI-Programms von Vanuatu begleitet.
Gerade für Personen, die möglichst schnell eine weitere Staatsbürgerschaft wünschen, aber die höheren Kosten der karibischen Programme nicht tragen möchten oder sich zusätzlich über Vanuatu noch einen Drittpass sichern wollen, kann dieses Programm durchaus relevant sein.
Darüber hinaus unterstützen wir bei weiteren Optionen wie dem türkischen CBI-Programm oder der sehr exklusiven, aber auch komplexen Lösung über Malta.
Unsere Arbeitsweise ist stets: mandantenzentriert, objektiv, lösungsorientiert. Und ja – in manchen Fällen ist Vanuatu durchaus sinnvoll und empfehlenswert.
Aber eine strategische Staatsbürgerschaftsentscheidung darf niemals allein am Schengen-Zugang festgemacht werden. Denn das Thema Identität, Mobilität und Sicherheit ist komplexer, als viele annehmen – und verdient fundierte, ganzheitliche Planung.
Wann lohnt sich Vanuatu?
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Investor
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Unternehmer
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Perpetual Traveler
Für Investoren
Wer als Investor schnell eine zweite Staatsbürgerschaft anstrebt, dabei aber die höheren Kosten der karibischen Programme scheut oder sich zusätzlich über Vanuatu einen strategischen Drittpass sichern möchte, für den kann dieses CBI-Programm eine kosteneffiziente Ergänzung sein.
Allgemeine Vorteile eines Karibikpasses
Hier nun noch eine Aufzählung wichtiger allgemeiner Vorteile der Karibikpässe:
Zusammengefasst bleibt der Nutzen der karibischen Zweitpässe breit gefächert. Die Programme haben sich in den letzten Jahren zudem in Richtung ganzheitlicher Vermögensplanung entwickelt.
Wir möchten dabei betonen, dass es längst nicht mehr nur um den „Reisepasskauf“ geht, sondern um Wealth Preservation, Familienvorsorge und strategische Diversifikation.
Selbst ohne EU-Visafreiheit behalten diese Staatsbürgerschaften ihren Wert für Investoren, die steuerliche Freiheit, Plan B und globalen Zugang suchen.
Fazit
Die EU-Visafreiheit der „CBI-Karibik“ steht auf der Kippe, doch es handelt sich um einen sich abzeichnenden Polit-Prozess, keinen abrupten Schnitt. Informierte Investoren sollten die Entwicklung genau beobachten, aber auch die übrigen Faktoren im Blick behalten.
Karibische Zweitpässe bieten weiterhin zahlreiche Vorteile abseits des Europatourismus. Selbst wenn Brüssel seine Drohung wahrmacht, bleiben diese Pässe wertvolle Instrumente für internationale Freiheit, Steuergestaltung und Vermögenssicherung.
Der kurz angesprochene Vergleich mit Vanuatu mahnt jedoch, dass Qualität und Reputation eines Programms entscheidend sind, auch wenn wir die Umsetzung dieses Programms mit unseren Klienten anbieten.
Hier empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu prüfen, welches Programm am besten zu deiner Ausgangslage passt.
Die Karibik-Staaten scheinen gewillt, ihre Programme zu transformieren statt aufzugeben, und könnten so ihre Attraktivität für Auswanderungswillige und Investoren bewahren – mit oder ohne Schengen-Visafreiheit.
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Erfahre alles über den Kauf von Staatsbürgerschaften und welche anderen Optionen es sonst noch gibt!
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