Thailand hat zu Beginn dieses Jahres neue Regelungen zu Besteuerung von Auslandseinkommen eingeführt. Betroffen sind auch Rentner. Welche Steuern fallen in Thailand für Rentner ab 2024 an? In diesem Artikel betrachten wir wichtige Neuerungen für alle die eine deutsche Rente in Thailand beziehen.
Kurzüberblick über die neue Steuerregelung in Thailand
Bisher besteuerte das Finanzamt im Königreich ausländische Einnahmen nur, wenn Du beispielsweise Dein Auslandseinkommen noch im Jahr der Auszahlung nach Thailand eingeführt hast. Wenn Du also Deine ausländischen Einnahmen aus 2023 erst 2024 an Deinem Wohnsitz in Thailand verwendet hast, waren die Auslandseinnahmen steuerfrei. Diese Option entfällt nun.
Nach der neuen Regelung fällt immer die Einkommensteuer an, wenn Du die ausländische Einkünfte aus dem Ausland nach Thailand überweist. Allerdings gilt für alle Einnahmen, die Du vor 2024 verdient hast, noch die alte Regel.
Einen tieferen Einblick in die Änderungen der Steuergesetzgebung in Thailand kannst Du hier in diesem Artikel nachlesen.
Auswirkungen auf die Rente
Wo Deine Altersbezüge besteuert werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand. Während die meisten von Deutschland abgeschlossenen DBAs eine Versteuerung in der Bundesrepublik vorsehen, wurde mit Thailand im Jahr 1967 eine andere Regelung getroffen.
Nachlesbar ist sie im Artikel 18 des Abkommens. Häufig liegt das Recht zur Besteuerung in Thailand.
Artikel 18, Absatz 1, bestimmt, dass „Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbstständige Arbeit sowie Renten“ nur dann im anderen Vertragsstaat besteuert werden dürfen, „wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.“
Dies bedeutet also, dass die Bundesrepublik nur Altersbezüge besteuern darf, wenn diese den Gewinn einer Firma schmälern.
Renten, die Deutschland nicht besteuern darf
Auf die gesetzliche Rente darf das deutsche Finanzamt bei Auswanderern nach Thailand keine Steuer erheben. Das Besteuerungsrecht hat das Königreich.
Bisher konntest Du die Zahlung einer Steuer verhindern, wenn Du Deine Altersbezüge erst in einem nachfolgenden Jahr an Deinen Wohnsitz überwiesen oder sie dort verwendet hast. Dies ist nun nicht mehr möglich.
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Wenn Du Deine Altersbezüge in Thailand verwendest, werden sie zum steuerpflichtigen Einkommen. Dies bedeutet auch, dass sie nicht besteuert werden, solange sie nicht ins Königreich gelangen. Ein Beispiel wären Kapitalanlagen im Ausland, die Du aus Deinen Renteneinnahmen tätigst.
Die Steuerpflicht tritt laut der Verordnung 261/2023 ein, wenn Du das Geld nach Thailand einführst. Dies gilt auch für die meisten Betriebsrenten. In Deutschland dürfen Dir also aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuern abgezogen werden.
Eine Ausnahme sind nur Betriebsrenten, die eine Firma direkt bezahlt, etwa als Vorruhestandsgeld. Für die meisten Betriebsrenten kommt die Zahlung jedoch nicht direkt aus dem Unternehmen, sondern wird von einer betriebseigenen Pensionskasse ausgezahlt. Dann sind die Bezüge in Deutschland steuerfrei, müssen jedoch nach der Einfuhr in Thailand versteuert werden.
Du musst also an Deinem Wohnsitz eine Steuererklärung einreichen und die Steuer nach den thailändischen Sätzen bezahlen.
Private Rentenversicherungen darf Deutschland besteuern
Diese Regelung bestand schon bisher. Da die private Vorsorge vom Staat gefördert wird, darf Deutschland auch die ausgezahlten Renten besteuern.
Besteuerung von Beamtenpensionen
Sie ist im Absatz 2 des Artikels 18 des Doppelbesteuerungsabkommens geregelt. Ruhegehälter und andere Vergütungen für den Ruhestand, „die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer Gebietskörperschaft unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden“, sind „im anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit“.
Gemeint sind damit die Pensionen und Ruhestandsgehälter des öffentlichen Dienstes. Sie werden weiterhin in Deutschland besteuert. Trotzdem muss Du auch diese Einnahmen in der thailändischen Steuererklärung deklarieren.
Absatz 3 des Artikels 18 im Doppelbesteuerungsabkommen
Der Absatz 3 des Artikels 18 beschäftigt sich mit Bezügen, die von staatlichen Institutionen einer natürlichen Person infolge von einem entstandenen Schaden gezahlt werden. Beispiele sind die Folge von Kriegshandlungen oder politische Verfolgung.
Für diese Bezüge gilt wie für Beamtenpensionen die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Was kommt in die thailändische Steuererklärung?
In das Formular gibst Du alle Altersbezüge ein, die Du nach Thailand überweist und verwendest. Dazu gibst Du an, welche Steuern Du bereits in Deutschland entrichtet hast.
Auf die in der alten Heimat besteuerten Einnahmen erhebt das thailändische Finanzamt dann nur eine Steuer, wenn die Sätze in Thailand höher ausfallen. Dann darf der thailändische Fiskus die Differenz beanspruchen, was selten der Fall ist.
Eine doppelte Besteuerung ist ausgeschlossen.
Welche Steuersätze werden in Thailand fällig?
Die Steuersätze bewegen sich zwischen 0 und 35 %. Hier siehst Du eine Übersicht:
bis 150.000 THB (3.800 €) 0 %
bis 300.000 THB (7.600 €) 5 %
bis 500.000 THB (12.675 €) 10 %
bis 750.000 THB (19.000 €) 15 %
bis 1.000.000 THB (25.000 €) 20 %
bis 2.000.000 THB (50.000 €) 25 %
bis 5.000.000 THB (126.000 €) 30 %
über 5.000.000 THB 35 %
Wieviel Geld braucht man als Rentner in Thailand?
Dies ist schwer zu beantworten. Ein gutes Leben mit vielen Annehmlichkeiten kannst Du Dir ab 2.000 Euro aufwärts im Monat leisten. Wer in Thailand quasi nur überleben möchte, der sollte wenigstens 1.000 Euro im Monat einkalkulieren.
Wer mehr als 3.000 Euro im Monat ausgeben kann und möchte, der wird in Thailand ein sehr gutes Leben führen können.
Welche Krankenversicherung kann ich nutzen wenn ich nach Thailand ausgewandert bin?
Das Thema Krankenversicherung bei einer Auswanderung ist sehr komplex und sollte von Dir nicht vernachlässigt werden. Bitte lese Dir unseren ausführlichen Artikel zum Thema durch, damit Du auch in Thailand bestmöglich abgesichert bist und weißt worauf es ankommt:
Fazit
Thailand hat ein Recht, die gesetzliche sowie in vielen Fällen betriebliche Renten zu besteuern. In vielen anderen Sachverhalten, etwa der privaten Rentenversicherung, besitzt Deutschland das Recht der Besteuerung.
Auch dann musst Du jedoch die Einnahmen in Deiner thailändischen Steuererklärung inklusive der in der alten Heimat entrichteten Steuer angeben.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die neue Steuergesetzgebung für viele Ausländer in Thailand einer Steuererhöhung gleichkommt. Dennoch bleibt das Königreich für viele Menschen ein attraktiver Alterssitz.
Eine interessante Option bietet das LTR-Visum, das einen steuerfreien Aufenthalt in Thailand für bis zu 10 Jahre ermöglicht. Ob Thailand in Zukunft vom Besteuerungsrecht bei Ausländern und ausländischen Renten gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.
Weiterhin gibt es viele Deutsche Rentner, welche jetzt darüber nachdenken Thailand komplett zu verlassen, um so eine Besteuerung der Rente in Thailand zu umgehen. Diese Überlegung muss allerdings sorgfältig geplant und kalkuliert werden.
Sobald Du Deinen Steuerwohnsitz nicht mehr in Thailand hast, kannst Du auch nicht mehr das DBA zwischen der BRD und Thailand in Anspruch nehmen. Je nachdem wohin Du ziehen wirst, hat ggf. die BRD wieder das Besteuerungsrecht und vielleicht zahlst Du so am Ende sogar mehr Steuern.
Bevor Du also Entscheidung in diesem Bereich fällst, kontaktiere uns für eine ausführliche Analyse und Optionen, damit wir Dich beraten können und die optimale Lösung für Dein Setup finden.