Erleichterung für US LLC-Besitzer: Neue CTA-Regeln vereinfachen US-Adressanforderungen!

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Die neu eingeführte Berichtspflicht „CTA/BOI“ (Corporate Transparency Act / Beneficial Owner Information) hatte gewisse Rechtsunsicherheit für digitale Nomaden, Perpetual Traveler und Nichtansässige in den USA hervorgebracht. 

Eine der Pflichten war, dass man auf jedem Fall eine US Adresse angeben muss, an welcher man seine Geschäfte aus den USA leitet. Diese Adresse durfte ausdrücklich weder der Registered Agent noch eine P.O. Box sein.

In diesem Beitrag möchten wir Dir eine erfreuliche und wichtige Neuigkeit genau dazu mitteilen.

CTA / BOI nur durch Büro in den USA möglich auszufüllen?

Der logische Schluss war, dass man ein Büro in den USA mieten muss.

GoodByeMatrix hat von Anfang an die Position vertreten, dass das keinen Sinn macht. Was wollte das Gesetz nämlich erreichen?

Die Firma sollte „greifbarer“ werden. Wenn man aber nur pro-Forma ein Büro mietet, an dem man niemals persönlich anwesend ist, dann wird niemand „greifbarer“.

Es wäre eine reine Gelddruckmaschine für Büroflächenanbieter gewesen ohne irgendjemandem einen Mehrwert zu bieten. Deswegen haben wir unseren Klienten dazu geraten mit der Meldung abzuwarten, wenn die US LLC mit uns vor 2024 gegründet wurde. 

Bei Gründungen nach 2024, haben wir unseren Klienten dazu geraten die Meldung in der Frist mit unserer speziell dafür zur verfügung gestellten Adresse zu tätigen.

Für unsere Klienten bieten wir im Bereich US LLC Gründungen nämlich ein Rundum-sorglos-Paket an, welche alle wichtigen Dinge abdeckt, von einer vollwertigen Adresse in den USA, damit Du Konten eröffnen kannst, bis hin zu Compliance Anleitungen etc. 

Alles zu unserem Service und auch unsere Umzugsoption zu GoodbyeMatrix findest Du hier

Nun endlich gute Neuigkeiten bezüglich der CTA Adresse?

Jetzt (Update vom 18. April 2024) ist bei der zuständigen Behörde FinCEN offensichtlich jemand aufgewacht und hat das erkannt, was wir von anfang an vermuteten: 

Die Interpretation des Gesetzes wurde geändert und ein entsprechendes Update auf der Webseite veröffentlicht:

“…If a reporting company has no principal place of business in the United States and does not conduct business functions at any location in the United States, then its primary location is the address in the United States of the person that the reporting company, under State or other applicable law, has designated to accept service of legal process on its behalf. In some jurisdictions, this person is referred to as the reporting company’s registered agent, or the address is referred to as the registered office. Such a reporting company should report this address to FinCEN as its address…”

Deutsche Übersetzung:

"Wenn ein meldendes Unternehmen keinen Hauptgeschäftssitz in den Vereinigten Staaten hat und keine Geschäftsfunktionen an einem Ort in den Vereinigten Staaten ausübt, ist sein Hauptgeschäftssitz die Adresse der Person in den Vereinigten Staaten, die das meldende Unternehmen nach staatlichem oder sonstigem anwendbarem Recht benannt hat, um Zustellungen von Gerichtsverfahren in seinem Namen entgegenzunehmen. In einigen Rechtsordnungen wird diese Person als der eingetragene Vertreter (registered agent) des meldenden Unternehmens oder die Adresse als eingetragener Firmensitz bezeichnet. Ein solches meldendes Unternehmen sollte diese Adresse an FinCEN als seine Adresse melden..."

Quelle: FinCEN FAQ F12

Hat man keinerlei US Präsenz, dann darf der Registered Agent als BOI Adresse angegeben werden – also genau das, was ursprünglich explizit verboten war.

Diese Änderung zeigt, dass die USA offensichtlich weiterhin LLCs ohne US-Bezug ermöglichen wollen. Somit wird uns diese Möglichkeit wohl noch lange erhalten bleiben.

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