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Steuern & RechtFachbegriff

Betriebsstätte

Steuerlich relevanter Ort geschäftlicher Tätigkeit, durch den ein Unternehmen in einem Staat ganz oder teilweise operativ tätig wird.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Betriebsstätte bedeutet

Eine Betriebsstätte ist ein steuerlich relevanter Anknüpfungspunkt, durch den ein Unternehmen in einem Staat ganz oder teilweise eine geschäftliche Tätigkeit ausübt. Dazu können je nach Rechtsordnung feste Geschäftseinrichtungen, Büros, Niederlassungen, Baustellen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch abhängige Vertreter gehören. Im internationalen Steuerrecht ist die Betriebsstätte entscheidend, weil sie häufig darüber bestimmt, ob und in welchem Umfang ein Staat Unternehmensgewinne besteuern darf. Für international strukturierte Unternehmer ist deshalb zentral, wann aus Präsenz, Personal oder operativer Tätigkeit steuerlich eine Betriebsstätte entsteht.

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