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StaatsbürgerschaftFachbegriff

Doppelstaatsbürgerschaft

Gleichzeitiger Besitz von zwei Staatsangehörigkeiten nach den Regeln der jeweils beteiligten Staaten.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Staatsbürgerschaft
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Doppelstaatsbürgerschaft bedeutet

Doppelstaatsbürgerschaft bedeutet, dass eine Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit zweier Staaten besitzt. Ob dies zulässig, automatisch möglich oder an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, hängt vollständig von den Gesetzen der betroffenen Länder ab. Für internationale Familien, Einbürgerungen und Plan-B-Strukturen ist der Begriff besonders relevant, weil mehrere Staatsangehörigkeiten erhebliche Auswirkungen auf Mobilität, Rechte, Pflichten und teilweise auch steuerliche oder militärische Fragen haben können.

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