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StaatsbürgerschaftFachbegriff

Geburtsrecht / Staatsbürgerschaft durch Geburt (Jus Soli)

Staatsbürgerschaft, die automatisch durch Geburt auf dem Territorium eines Landes erworben wird, unabhängig von der Nationalität der Eltern.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Staatsbürgerschaft
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Geburtsrecht / Staatsbürgerschaft durch Geburt (Jus Soli) bedeutet

Jus Soli (lat. "Recht des Bodens") bezeichnet das Prinzip, nach dem eine Person allein durch ihre Geburt auf dem Staatsgebiet eines Landes dessen Staatsbürgerschaft erwirbt. Dies steht im Gegensatz zum Jus Sanguinis. Reines Jus Soli gilt vor allem in den USA und Kanada. Für international mobile Familien ist dies relevant bei der Frage, ob ein auf Reisen oder im Ausland geborenes Kind automatisch eine bestimmte Staatsbürgerschaft erhält.

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