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Glossar › Staatsbürgerschaft
StaatsbürgerschaftFachbegriff

Staatenlos

Bezeichnet entweder eine Person ohne anerkannte Staatsbürgerschaft oder im übertragenen Sinne eine Person, die ihre rechtliche und geografische Zugehörigkeit bewusst international diversifiziert hat.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Staatsbürgerschaft
Begriff
Fachbegriff
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01 · DEFINITIONWas Staatenlos bedeutet

Der Begriff „staatenlos“ hat zwei unterschiedliche Bedeutungen. Im völkerrechtlichen Sinn bezeichnet er eine Person, die von keinem Staat als Staatsbürger anerkannt wird und deshalb keinen Anspruch auf Reisepass, konsularischen Schutz oder staatsbürgerliche Rechte hat. Im strategischen Kontext der Flaggentheorie wird der Begriff teilweise metaphorisch verwendet, um Personen zu beschreiben, die ihre Wohnsitze, Vermögenswerte, Geschäftsstrukturen und Aufenthaltsorte international verteilt haben und sich nicht mehr stark mit einem einzelnen Staat identifizieren. Diese Personen sind rechtlich nicht staatenlos, sondern verfolgen eine möglichst geringe Abhängigkeit von einzelnen staatlichen Systemen.

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