Georgien – Steuerfrei als Kryptowährungs-Trader?!

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Für Händler von Kryptowährungen ist Georgien ein idealer Standort für den legalen und steuerlichen Wohnsitz. Das Land verlangt keine Einkommensteuer auf Gewinne die aus den Handel mit digitalen Währungen entstehen und reiht sich somit in die Lister der Länder ein, in welchen man steuerfrei mit seinen Gewinnen aus Kryptowährungen leben kann. 

Besonders lukrativ ist Georgien für Trader, die mit dem Trading von Kryptowährungen ihren Lebensunterhalt verdienen möchten. Das Land stellt auch die Gewinne von hauptberuflichen Tradern komplett steuerfrei.

Im Folgenden erfährst Du, wie Du vom Kryptohandel steuerfrei profitieren kannst und worauf Du dabei achten solltest.

Sind Kryptowährungen in Georgien legal und reguliert?

Die rechtlichen Grundlagen zur Steuerfreiheit des Kryptohandels hat das georgische Finanzministerium mit seiner öffentlichen Entscheidung Nummer 201 am 28. Juni 2019 gelegt. 

Im Artikel 1, Punkt 1 erkennt Georgien an, dass es sich bei Kryptowährungen um digitale Vermögenswerte handelt. Auch das Mining wird als eine Dienstleistung anerkannt, die zum Funktionieren des Netzwerkes erforderlich ist. In der oben genannten Entscheidung ging es darum, ob auf diese Leistung eine Mehrwertsteuer erhoben werden muss.

Hier stellte sich für das Finanzministerium die Frage, ob das Mining in Georgien mehrwertsteuerpflichtig ist. Dies wurde verneint, weil das Mining an einem virtuellen Ort und damit nicht auf georgischem Territorium stattfindet. 

Außerdem geht es um die Frage nach der Besteuerung der Handelsgewinne beim Traden. Auch diese Frage verneinte das Finanzministerium. Zur Begründung führte es aus, dass Kryptowährungen in keiner physischen Form vorliegen und sich nicht an einem bestimmten Ort befinden und somit unter die territoriale Besteuerung fallen.

Das Ministerium erkennt in Artikel 1, Absatz 2, Punkt B an, dass Kryptos virtuelle Währungen sind. Sie können „in einigen Fällen“ als „Alternative zu Geld verwendet“ werden. Mit der öffentlichen Entscheidung Nummer 201 reguliert Georgien die Kryptowährungen und stellt fest, dass diese legal gehalten werden dürfen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Kryptowährungen in der georgischen Gesetzgebung nicht vorkommen.

Im weiteren Artikel wirst Du aber auch erfahren, dass bisher nicht alles im Bereich Kryptowährungen in Georgien reguliert ist.

Steuern auf Kapitalerträge aus Kryptowährungen in Georgien (aktives Krypto Trading)

Krypto Trading als Privatperson

Die Entscheidung Nummer 201 des georgischen Finanzministeriums sorgte für eine wichtige Klarstellung für den Kryptohandel und das Mining. Georgien besteuert Einkommen nach dem Territorialprinzip. Deshalb kam der Frage, wo der Ursprung des Einkommens liegt, eine entscheidende Bedeutung zu.

Das Ministerium stellte fest, dass Coins an einem nicht zu definierenden Ort beschafft und gehandelt werden. Damit entstehen die Einnahmen nicht auf georgischem Boden. In der öffentlichen Entscheidung Nummer 201 ist deshalb festgelegt, dass auf Kapitalgewinne aus Kryptowährungen keine Kapitalertragsteuer bzw. Einkommensteuer anfällt. Des Weiteren ist der Tausch von Kryptowährungen mit anderen Coins oder FIAT-Währungen mehrwertsteuerfrei.

Krypto Trading mit einer georgischen Firma

Ein wenig anders sieht die Sachlage für eine in Georgien registrierte Firma, etwa eine LLC aus. Führt das Unternehmen mit im eigenen Besitz befindlichen Krypto-Assets Handelsaktivitäten durch, muss es die Gewinne im Fall einer Ausschüttung versteuern.

Es werden 15 Prozent Körperschaftsteuer und fünf Prozent Quellensteuer fällig. Wichtig ist, dass die Steuerpflicht erst eintritt, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden (nachgelagerte Körperschaftsteuer). Geregelt ist dies in den Artikeln 97 (1a) und 130 (1) der georgischen Abgabenordnung.

Krypto Trading als Small Business Inhaber

Normalerweise werden die Gewinne aus Handelsaktivitäten mit Kryptos nicht besteuert. Etwas unübersichtlicher wird es im Fall eines Small Business Status (SBS), mit dem Du nur ein Prozent Einkommensteuer bezahlen musst. Hier steht noch eine Entscheidung der georgischen Notenbank aus, ob Einkommen aus dem Kryptohandel mit in die Einkommensumsatzgrenze des SBS fließt (aktuell 500.000 GEL Umsatz pro Jahr).

Sie muss entscheiden, ob es sich beim Krypto-Handel um ein Währungsgeschäft handelt. Wäre dies der Fall, wäre Einzelunternehmern mit SBS das Traden mit Coins verboten. Tust Du es trotzdem, musst Du mit dem Widerruf Deines Small Business Status rechnen.

Denkbar wäre sogar, dass das georgische Finanzamt den Status rückwirkend aufhebt und Steuern nachfordert. Um diese Gefahr zu umgehen, ist es sinnvoll, den Handel von Kryptowährungen als natürliche Person durchzuführen und parallel kein SBS zu besitzen, da es keine eigenständige juristische Person ist, sondern an dich als Privatperson gekoppelt wird.

Kommt es nicht zur Aberkennung des Status, bleibt es knifflig. Die Gewinne aus dem Trading musst Du zwar nicht versteuern, sie werden aber möglicherweise auf die 500.000 GEL angerechnet. Kommst Du über diese Einkommensschwelle, verlierst Du möglicherweise Deinen Steuerstatus mit einem Prozent Einkommensteuer.

Es gibt einige Einkommen, die auf die Einkommensgrenze von 500.000 GEL nicht angerechnet werden. Dazu zählen:

  • die Vermietung von Immobilien
  • Einkommen aus Darlehen
  • Glücksspielgewinne
  • Geschenke
  • Überschusserträge aus dem Verkauf von Autos, Immobilien, Wertpapieren
  • Erbschaften
  • Dividenden
  • Zinsen
  • Lizenzen
  • Einkommen aus Schuldenerlass
  • Verkauf von Firmenanteilen

Krypto-Trading ist so neu, dass das Finanzministerium für diesen Sachverhalt noch keine Entscheidung getroffen hat. Erwartbar ist, dass die Gewinne in die Liste aufgenommen werden. Aktuell besteht hier allerdings eine Rechtsunsicherheit. Und genau deswegen würden wir als Krypto-Trader von der Registrierung eines SBS abraten, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

Unser georgischer Steuerberater sieht die Rechtslage pragmatisch. Solange die Erträge nicht auf der Liste stehen, müssen sie zum Einkommen hinzugerechnet werden.

Staking, Zinseinnahmen und mehr

Staatlich reguliert ist aktuell nur der Handel mit Kryptowährungen und wie die daraus entstandenen Gewinne besteuert werden. Hier hat sich das Finanzministerium klar zu einer Steuerfreiheit auf die Gewinne bekannt. Anders ist dies für den großen Bereich von DeFi.

Einnahmen wie Zinsen, Staking Rewards und andere Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen sind aktuell nicht gesetzlich geregelt. Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang, dass Georgien Steuern auf ausländische Zinserträge erhebt. Das Finanzministerium geht davon aus, dass Geschäfte mit Kryptos nicht im Inland stattfinden.

Dieser Auffassung könnte eine wichtige Bedeutung zukommen. Zu den Ausnahmen von der Territorialbesteuerung gehören die Zinsen.

Nimmt das georgische Finanzamt diese Regelung zur Grundlage, könnten Zinseinnahmen aus Kryptowährungen ein Risiko beinhalten. Du müsstest dann zukünftig 20 Prozent Einkommensteuer bezahlen. Das Staking könnte ggf. als Dividende gewertet werden und so steuerfrei bleiben.

Solange das Finanzministerium über den Sachverhalt nicht abschließend entscheiden hat, blieben Lending und Staking im rechtlichen Graubereich. Um sicherzugehen sollte man diese Einkünfte bei Steuerpflicht in Georgien deklarieren und 20 % Einkommensteuer zahlen. Aktuell bleibt festzustellen, dass nur der Handel mit Kryptowährungen rechtssicher steuerfrei ist.

Wie wirst Du in Georgien steuerpflichtig?

Wer in Georgien mindestens 183 Tage im Jahr ansässig ist, wird steuerpflichtig. Das Land erhebt bis auf wenige Ausnahmen Steuern auf Einkommen, die auf dem eigenen Territorium erzielt werden. 

Eine zweite Möglichkeit ist, dass Du Dich als HNWI (High net worth individual) klassifizierst. Das High-Net-Worth-Programm richtet sich an Menschen, die keine 183 Tage im Jahr im Land verbringen, aber trotzdem in Georgien steuerpflichtig werden wollen.

Bedingung ist, dass Du ein Jahreseinkommen von mehr als 200.000 GEL (rund 55.000 Euro) verfügst und dieses für die letzten drei Jahre nachweisen kannst. Alternativ kannst Du auch ein Inlandsvermögen von 3 Millionen GEL (etwa 830.000 Euro) nachweisen, das auf einem georgischen Konto liegen oder in Georgien investiert sein muss.

Eine weitere Bedingung ist der Besitz einer legalen Aufenthaltserlaubnis. Alternativ reicht auch der Nachweis eines Einkommens in Georgien. Es muss innerhalb des Steuerjahres mindestens 25.000 GEL betragen haben.

Der HNWI-Status muss jedes Jahr von Neuem beantragt werden. Wichtig ist ferner, dass Du darauf achtest, nicht in einem anderen Land ebenfalls steuerpflichtig zu sein. Wichtig ist, dass Du Dich in der Heimat ordnungsgemäß abgemeldet hast. In einer Beratung mit uns können wir auf alle Details eingehen.

Fazit

Für Trader, die mit Kryptowährungen handeln, ist Georgien ein Paradies. Wer in Georgien als Privatperson steuerpflichtig ist, muss Gewinne nicht versteuern. Anders ist dies bei Personen, die vom Small Business Status profitieren. Hier ist aktuell Vorsicht geboten.

Im Small Business müssen Trading-Gewinne zwar auch nicht versteuert werden, aber sie zählen zum anrechenbaren Umsatz. Sollte die Zentralbank Georgiens Krypto-Trading als Währungshandel einstufen, könnte der Status sogar in Gefahr geraten. Sinnvoll ist es also, nur als Privatperson Coins zu handeln ohne ein SBS registriert zu haben oder man macht es über eine extra registrierte georgische LLC.

Noch nicht geregelt ist, ob Zinserträge und Stakings Rewards steuerpflichtig werden. Hier ist Vorsicht geboten, weil Georgien Zinsen aus dem Ausland besteuert. Es ist möglich, dass diese Regelung auch auf Gewinne aus DeFi ausgeweitet wird.

Steuerlich interessant ist Georgien also aktuell vor allem für Trader, die als Privatperson vom Handel mit Kryptowährungen leben wollen. Lebst Du nur von Deinem passiven Einkommen (Staking, Zinsen, etc.), welches Dir Deine Kryptowährungen bescheren, so solltest Du aktuell besser ein anderes Land für die Steuerfreiheit wählen. 


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