Wie Du dank Georgien legal fast keine Steuern mehr als Einzelunternehmer zahlst

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Hier auf GoodbyeMatrix habe ich schon öfters über Georgien berichtet. So bieten wir mittlerweile sogar eine Kontoeröffnung in Georgien an, welche komplett remote von überall auf der Welt erfolgen kann.

Einen sehr detaillierten Artikel über Georgien und dessen Steuersystem findest Du übrigens hier. Heute möchte ich mit Dir auf eine neue Regelung in Georgien eingehen, die seit Anfang 2018 in Kraft getreten ist und dieses Land dadurch zum Schlaraffenland für Einzelunternehmer macht! 

Weiterhin besprechen wir die Optionen, dort den Wohnsitz zu nehmen und warum dies auch für Dich interessant sein könnte. Schließlich suchen wir alle nach legalen Möglichkeiten, unsere Steuerlast zu senken und nicht mehr der Sklave von verrückt gewordenen Bürokraten zu sein.

In Georgien gibt es nur 6 Flat Steuern!

Georgien ist hier ein perfektes Beispiel. Es ist kein komplett steuerfreies Land, viel eher ist es ein Niedrigsteuerland. In Georgien liegt der Einkommensteuersatz bei flat 20%, für Unternehmen bei 15%. Nicht so attraktiv, nicht wahr?

Steuern in Georgien - So sparst Du Steuern

Diese Video gehört zu unserer umfassenden “Nach Georgien auswandern, Firmen gründen & Steuern sparen” Videoserie. Den gesamten Artikel mit tiefgreifenden Informationen über Georgien findest Du hier >>

Warum Georgien für Einzelunternehmer mit geringem Einkommen interessant ist

Wer die neuen Regeln kennt, der wird schnell erkennnen, dass das Einkommen am Ende gar nicht so gering sein muss, wie Du Dir gerade vorstellen magst.

Viele, die in ihre Selbstständigkeit starten möchten, versuchen sich mit der Gründung eines unkomplizierten Einzelunternehmens oder Gewerbes mit Gewerbeschein. Mit einem solchen Vehikel kann man schnell und kostengünstig ins Unternehmertum starten. Auch wenn man in Deutschland gewisse Steuerfreibeträge hat, so sind diese dann doch relativ schnell erreicht und man sieht einer hohen Steuerlast entgegen.

Dies muss aber alles nicht sein, wenn man seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt und die Gegebenheiten des jeweiligen Landes für sich nutzt. Und Georgien hat hier etwas ganz tolles zu bieten.

Weiter oben konntest Du die wichtigsten Steuern in Georgien sehen. Diese sind aber nicht in Stein gemeißelt und es gibt Sonderprogramme bzw. Ausnahmen nach unten.

Durch den Economic Liberty Act sind aber Steuererhöhungen nur durch ein Referendum möglich. Bitte lies hierzu den Punkt “Rechtssicherheit”.

Eine große Ausnahme trifft auf sogenannte Small Businesses zu.

Small Business

Vor 2018 galten Small Businesses bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 GEL und wurden auf den Umsatz mit bis zu 5% besteuert. Die Grenzen und der Steuersatz wurden Juli 2018 aber angepasst.

Nach den neuen Regeln handelt es sich um ein Small Business, bei Umsätzen bis zu 500.000 GEL im Jahr (aktuell 2021 circa 125.000 Euro)!

Auch der Steuersatz wurde nach unten korrigiert und man muss auf den Umsatz bis 500.000 GEL nur 1% Steuern zahlen!  Diese Steuer ist dann monatlich beim Finanzamt zu entrichten!

Bei einem Umsatz von bis zu 10.000 GEL im Jahr entfällt die Steuer komplett.

Dementsprechend muss man bei einem Jahresumsatz von 500.000 GEL mit seinem Einzelunternehmen nur 5.000 GEL Steuern bezahlen! In kaum einem anderen Land gibt es so geniale Regelungen.

Wer ein online Unternehmer ist, Coach, Neustarter oder ein anderes Business besitzt, welches nicht zu umsatzstark ist und bei dem der Umsatz fast gleich dem Gewinn ist, für den lohnt sich diese neue Regelung enorm.

Zusätzlich gehört Georgien nicht zur EU, es stellt ein Drittstaat aus Sicht der EU dar. Was für die Umsatzsteuer und manuelle Dienstleistungen hoch interessant ist. Schließlich zahlen Kleinunternehmen (bis 100.000 GEL) auch in Georgien keine Umsatzsteuer.

Übersicht Small Business

Hier findest Du das Taschenbuch über die Besteuerung in Georgien, welches aber noch nicht für Small Businesses aktualisiert wurde. Hier findest Du die aktuelle Pressemeldung vom Parlament über die Neuregelungen.

Neuregelung (Juli 2018)

Small Businesses bis zu einem Umsatz von 500.000 Lari im Jahr zahlen 1% Einkommensteuer.

Bestandswert nicht höher als 500.000 GEL.

Nicht für VAT (MwSt) registriert.

Führt nur Geschäfte aus, die für Small Businesses erlaubt sind.

Alte Regelung (vor 2018)

Small Businesses bis zu einem Umsatz von 100.000 Lari im Jahr zahlten 3 oder 5% Einkommensteuer.

-> hatte ein Kleinunternehmer mehr als 60% Ausgaben im Jahr, musste dieser 3% Einkommensteuer zahlen, ansonsten 5%.

Bestandswert ist nicht höher als 150.000 GEL.

Nicht für VAT (MwSt) registriert.

Führt nur Geschäfte aus, die für Small Businesses erlaubt sind.

In fast jedem Land der Welt können uns die Bürokraten auf dem Kopf rumspringen und nach Gutdünken einfach neue Regeln, Gesetze und Verordnungen einführen. Manchmal fragt man sich daher, wo bin ich überhaupt noch sicher?

Natürlich gibt es niemals eine hundertprozentige Sicherheit im Leben, aber man kann in die Länder gehen, in denen es den Bürokraten schwer gemacht wird und den Bürgern einfach.

Zur Vermeidung dieser ständigen Gefahr durch irgendwelche “Rechtsbeschlüsse” gedeihen aktuell komplett neue Konzepte wie zum Beispiel die “Free Private Cities”.

Titus Gebel ist gerade dabei, die erste Free Private City in Honduras auf der Insel Roatan umzusetzen. Wir werden hierüber natürlich im Blog berichten und sehr bald auch das Interview mit ihm veröffentlichen.

Die Georgier haben sich etwas besonderes für ihre Steuergesetze ausgedacht, sodass die Bevölkerung nicht zu sehr unter den Bürokraten zu leiden hat.  Es gibt neben der Verfassung einen Verfassungszusatz der seit 2014 in Kraft getreten ist.

“The Economic Liberty Act” schränkt die Macht des Parlaments enorm ein und bestimmt welche Steuern durch das Parlament ohne Zustimmung der Bevölkerung erhöht werden dürfen und welche nicht. Dabei darf das Parlament die Verbrauchssteuern erhöhen, alle anderen Steuern aber nicht und auch keine neuen Steuern erfinden.

Eine Steuererhöhung oder die Schaffung einer neuen Steuer bedarf vorher der Zustimmung des Volkes über ein Referendum! Dies schafft wesentlich mehr Rechtssicherheit. Natürlich können Sonderprogramme & Ausnahmen wieder abgeschafft werden.

Hier möchte ich auch nochmal auf das Non-Dom Programm in Zypern verweisen, welches für 17 Jahre Rechtssicherheit bietet.

Weitere Vorteile des steuerlichen Wohnsitzes in Georgien

Georgien unterhält aktuell mit 52 Staaten dieser Welt Doppelbesteuerungsabkommen. Dies kann sehr bedeutend sein. So haben wir selber ein kleines Problem gehabt.

Meine Freundin ist ungarische Staatsbürgerin, und eigentlich gibt es nur 2 Staaten dieser Welt, die ihre Staatsbürger nach Staasbürgerschaft besteuern (USA & Eritrea). Ungarn hat hier einen großen Stolperstein für alle Ungarn im Einkommensteuergesetz eingebaut.

Wer ungarischer Staatsbürger ist und keine zweite Staatsbürgerschaft besitzt oder in einem Land lebt, welches kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn unterhält, bleibt komplett in Ungarn steuerpflichtig, selbst bei ordnungsgemäßer Abmeldung und Verlegung des Lebensmittelpunktes!

Dementsprechend bleibt den Ungarn nur die Möglichkeit, eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen (was die Königsdisziplin der Flaggentheorie ist) oder in einem Land den Wohnsitz zu begründen, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn unterhält.

Und Georgien hat so ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn. Aber nicht nur bei solchen Spezialfällen helfen DBAs.

Georgien ist das einzige Land in Europa, das die Territorialbesteuerung anwendet. Es hat somit auch keine CFC Rules (Außensteuergesetze), und man kann unkompliziert Auslandsfirmen gründen, halten und führen. Hierdurch wird Auslandseinkommen komplett steuerfrei, und nur Geld, welches im Inland verdient wurde, unterliegt der Besteuerung!

Zusätzlich bietet Georgien ein HNWI-Programm an (“High-net-worth individuals”). Wer mehr als 200.000 GEL  pro Jahr in den letzten 3 Jahren verdient hat oder mindestens 3 Millionen GEL investiert, klassifiziert sich als HNWI. Dadurch entfällt die Aufenthaltspflicht komplett, um den steuerlichen Wohnsitz aufrechtzuerhalten (normalerweise 183-Tage Regelung).

Behördenkram kann in Georgien sehr einfach per E-Mail erledigt werden. In Deutschland wird noch der klassische Schriftverkehr per Post angewendet. Die Georgier sind da wesentlich schneller per E-Mail unterwegs, sodass man von überall auf der Welt mit den Behörden kommunizieren kann.

Auch die jährliche Steuererklärung kann als e-filing ortsunabhängig eingereicht werden.

Wohnsitz

Auch wenn die neuen Regelungen in Georgien wirklich fantastisch sind, so ist nicht alles immer super einfach. Wer zum Beispiel wie wir permanent durch die Welt reist, wird es ggf. mit einem steuerlichen Wohnsitz in Georgien schwer haben.

Es gibt hier eine Ausnahme und wir müssen zuerst den Unterschied zwischen Steuerwohnsitz und reinen Wohnsitz verstehen.

Wir können Dich in Georgien mit unserer Gründungskanzlei mit Sitz in Tiflis ohne Probleme anmelden, sodass Du dort den reinen Wohnsitz erhältst. Du hast dann eine Identity Card (ID) und musst wenigstens einmal im Jahr nach Georgien zurückkommen, damit wir Deine ID verlängern können.

Interessante Optionen den reinen Wohnsitz zu nehmen sind die folgenden:

  • Aufenthaltstitel durch ein Angestelltenverhältnis.
  • Kurzfristige Residenz (für 1 Jahr) durch ein Investment von Minimum 100.000 USD. Nach 5 Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
  • Langfristige Residenz (für 3 bis 5 Jahre) durch ein Investment von Minimum 300.000 USD. Nach 5 Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Neben dem Wohnsitz gibt es den Steuerwohnsitz. Dieser ist wie folgt in Georgien geregelt:

Laut der Steuergesetzgebung wird jemand steuerpflichtig, sobald dieser sich länger als 183 Tage im Jahr im Inland aufgehalten hat. Nicht jeder möchte 6 Monate im Jahr in Georgien verbringen.

Und genau deswegen können wir Dich als hochvermögende Person anmelden, sodass die 183-Tage Regelung entfällt. Damit ist dann Georgien sogar noch attraktiver als z.B. Zypern.

Damit dies klappt und wir es mit Dir machen können, musst Du folgende Punkte erfüllen:

  • Die letzten 3 Jahre ein weltweites Mindesteinkommen von über 60.000 Euro pro Jahr nachweisen können. Also die letzten 3 Jahre musst Du über 180.000 Euro verdient haben!

Wer sich als HNWI klassifizieren kann, für den entfällt die Aufenthaltspflicht von 183-Tagen komplett.

Wenn eine der oben genannten Optionen für Dich interessant sind, dann melde Dich bitte bei uns. Wir bieten in Georgien alles aus eigener Hand an. Für mehr Informationen besuche bitte diese Seite >> 

Alternativ kannst Du auch dieses Formular ausfüllen und bekommst detaillierte Informationen von uns zugesendet:

Du möchtest Deinen Wohnsitz nach Georgien verlegen oder dort eine Firma anmelden? 

Kein Problem! Wir von GoodbyeMatrix helfen Dir gerne bei Deinem Vorhaben mit unserem Team vor Ort. Bitte fülle hierzu das Formular aus: 

Welche Kosten fallen bei Gründung über GoodbyeMatrix an? 

Preisliste


Kosten Firma in Georgien gründen:


Einzelunternehmen (Small Business):


1.295 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.295 Euro

LLC:


1.295 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.295 Euro

IT LLC/JSC:


1.795 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.795 Euro

Preise sind bereits inklusive Übersetzungs- und Notargebühren. Es werden keine weiteren versteckten Kosten erhoben!

Jahresgebühren (optional):


500 Euro pro 12 Monate

Die Jahresgebühren können von Dir optional als Rundum-sorglos-Paket gebucht werden! Hierdurch erhältst Du weiteren Anspruch auf Betreuung und Rückfragen zu Deiner Gesellschaft sowie Dolmetscher Service.

Bei der reinen Gründung, gründen wir mit Dir Deine Gesellschaft aber eine weitere Betreuung bei Rückfragen nach Abschluss oder auch ein Updateservice für wichtige steuerliche Veränderungen in Georgien bleibt aus.

Durch das Jahrespaket erhältst Du von uns eine Betreuung Deiner Gesellschaft bei Rückfragen Deinerseits und auch einen Updateservice für wichtige steuerliche und regulatorische Veränderungen in Georgien.

Zusätzlich bieten wir Dir einen Dolmetscher Service, sodass Du wichtige Schreiben von den Behörden für deine Gesellschaft auch verstehen kannst. Diese sind nämlich ausschließlich auf georgisch.

Mit der Jahresgebühr erstellen wir auch eine extra Vollmacht für Deine Gesellschaft, sodass unsere Mitarbeiter für Deine Firma wichtige Anträge bei Behörden einreichen können. So wird die Verwaltung Deiner Gesellschaft aus der Ferne möglich, sodass Du nicht jederzeit nach Georgien reisen musst wenn es etwas bei den Behörden zu klären gibt!

Diese gesamten Vorteile hast Du ohne das Jahresverwaltungspaket nicht.

Geschäftskonto Eröffnung und Kontenberatung:

300 Euro einmalig
Wir eröffnen für Dich Dein Geschäftskonto bei einer georgischen Bank nach Wahl und beraten Dich über weitere weltweite Kontooptionen für Deine Gesellschaft.

Alternative Services für eine Firmengründung:



Nominee Direktor: 990 Euro pro Jahr
Buchhaltung: muss gesondert betrachtet werden, ab 100 Euro im Monat

Substanzaufbau:

Virtual Office Adresse in Tiflis: auf Anfrage
Mietung eines Arbeitsplatzes für einen Mitarbeiter: 150 Euro im Monat
Mietung eines Büros für 4 bis 5 Mitarbeiter: 450 Euro im Monat
Vermittlung eines echten Geschäftsführers: 3.500 Euro - 1.500 Euro Anzahlung und 2.000 Euro Restzahlung bei erfolgreicher Vermittlung Deines echten Geschäftsführers!

Wohnsitz nehmen:



Wohnsitz durch eine Arbeitserlaubnis: 1.950 Euro einmalig
Investment Permit: auf Anfrage
HNWI Status: 1.250 Euro einmalig


Wie kann ich den Wohnsitz nehmen?

Georgien ist wirklich kein Land, das für seine Bürokratie bekannt ist. Das sieht man auch in der Einfachheit, dort den Wohnsitz zu nehmen. Auch kann man hier noch kurz anmerken, dass Georgien das einzige Land der Welt ist, in dem man ein Jahresvisum bei Ankunft erhält!

Wer seinen Wohnsitz in Georgien anmelden möchte, der muss mit uns zu den zuständigen Behörden gehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen.

Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis über eine Anstellung anstrebst, dann muss die anstellende Firma pro Ausländer 50.000 GEL Umsatz im Jahr machen. Wer dies nicht erfüllen kann, für den wird ein Wohnsitz in Georgien seit 2019 nicht mehr möglich sein.

Wir haben bereits etlichen Einwanderern geholfen in Georgien den Wohnsitz zu nehmen und wir kennen sehr gute Strukturen wie man die Mindestanforderungen mit minimalen Kosten bewerkstelligen kann.

Neben den generellen Mindestanforderungen benötigt man natürlich auch einige notarielle beglaubigte Dokumente und es wird noch eine Adresse in Georgien benötigt, sodass man sich eine Wohnung anmieten muss. Wir können Dir aber auch eine Adresse stellen.

Diese Minimalanforderungen erlauben es EU-Bürgern bereits, den Wohnsitz in Georgien zu nehmen. Die erste Residence Card wird für 1 Jahr ausgestellt. Nach einem Jahr muss man diese für ein weiteres Jahr verlängern lassen.

Nach 6 Jahren bekommt man eine permanente Aufenthaltsgenehmigung, die nicht mehr erneuert werden muss!

Wer sich anmeldet und die Small Business Regelung in Anspruch nehmen möchte, der muss extra ein Einzelunternehmen bei der zuständigen Behörde anmelden und den Status beantragen. Nach wenigen Tagen erhält man dann vom Finanzamt ein Zertifikat mit der Bestätigung der Steuervergünstigung.

Bei all diesen Schritten können wir vor Ort direkt behilflich sein. Bitte besuche bei Interesse diese Seite. Hier noch ein kleiner Überblick aller Gründungskosten, wenn Du es mit uns zusammen machst. Fülle bitte das Formular aus, um direkt mit uns zu starten.


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