Wegzugsbesteuerung – Wann findet diese Anwendung?

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Mit der Wegzugsbesteuerung soll sichergestellt werden, dass stille Reserven im Inland auch im entsprechenden Land besteuert werden. Also in diesem Beispiel in Deutschland.

Die Festlegung der Parameter zur Besteuerung obliegt dabei den einzelnen Ländern. In Deutschland gilt jede natürliche Person, die mindestens zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, bei Umzug ins Ausland als wegzugssteuerpflichtig.

Besteuert werden in diesem Fall die stillen Reserven an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % beteiligt war.

Zur Besteuerung wird der Wert der stillen Reserve durch das zuständige Finanzamt geschätzt und der Gesamtwert der stillen Reserven dann fiktiv veräußert. Auf den anfallenden fiktiven Veräußerungsgewinn wird dann die zu entrichtende Steuer ermittelt.

In Deutschland wird dieser fiktive Veräußerungsgewinn dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem fiktiven Verkauf von 2.000.000 Euro sind das bereits über 500.000 Euro Steuer!

Und wie bereits geschrieben ist der Verkauf nur fiktiv gewesen. Es sind niemals real irgendwelche Gelder durch einen Verkauf geflossen!

Eine Sonderstellung im deutschsprachigen Bereich nimmt Österreich ein – hier werden nicht nur Anteile an Kapitalgesellschaften besteuert, sondern auch Aktien und andere Wertpapiere im Depot. Eine Stundung bei Wegzug entfällt, die Steuerlast muss innerhalb von sieben Jahren in Raten abgegolten werden.

Im Klartext heißt das, dass im Falle einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder bei Inhaberschaft einer eigenen Firma mit einem sehr guten Wertzuwachs in den letzten Jahren die Wegzugsbesteuerung durchaus den Wertzuwachs wettmachen kann.

Sollen die Reserven nicht veräußert werden, bedeutet die Steuer eine nicht zu verachtende Belastung, die sicher nicht von jedermann aufgebracht werden kann.

Um die Besteuerung in solchen Größenordnungen zu umgehen, bieten sich 2 Wege an:

1. Unattraktiv, aber durchaus denkbar ist es, das Unternehmen insolvent gehen zu lassen. Nach der Liquidation bleibt kaum genug Masse für eine überhöhte Besteuerung. Allerdings hat der Unternehmer selbst auch nicht unbedingt einen Gewinn aus dieser Vorgehensweise.

2. Der Umzug bleibt innerhalb der EU. In diesem Fall stundet das Finanzamt die Steuern. Bei einer Rückkehr innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre entfällt die Wegzugssteuer, sofern die vorübergehende Abwesenheit beim entsprechenden Finanzamt angezeigt wird.

Falls Du innerhalb der EU umziehen möchtest, wäre Zypern ggf. eine interessante Möglichkeit für Dich.

Die Wegzugsbesteuerung soll in den kommenden Jahren verschärft werden. Bitte lese diesen ausführlichen Artikel zur Wegzugsbesteuerung in Deutschland durch. 

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