Wie in Deutschland gibt es auch in Österreich Wegzugsbesteuerung. Damit verschafft sich das Finanzamt einen Zugriff auf die stillen Reserven, die Du zum Zeitpunkt Deiner Auswanderung hältst.
Die Besteuerung weicht in einigen Punkten von der deutschen Regelung ab. In diesem Artikel erfährst Du alle Details zu diesem Thema.
Wegzugsbesteuerung Österreich: So regelt es das Gesetz konkret
Das Bundesministerium Finanzen erhebt auf die aus Verkäufen realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen eine Substanzsteuer von 27,5 %. Dies betrifft folgende Anlageklassen:
Nach dem § 27, Absatz 6, des Einkommensteuergesetzes, gelten auch Umstände als Veräußerung, die einen Verlust des Besteuerungsrechts Österreichs bedeuten. Dies wäre der Fall, wenn Du Österreich dauerhaft verlässt, um Deinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land zu verlegen.
Anders als in Deutschland wird auch ein Streubesitz an Aktien aus einem Depot zur Besteuerung herangezogen. Es gibt keine Untergrenze, unter der eine Steuerbefreiung eintritt (in Deutschland werden nur Beteiligungen ab einem Prozent des Firmenwertes besteuert). Eine weitere gesetzliche Grundlage ist der § 6 Z 6 des Einkommensteuergesetzes.
Ziel der Wegzugsbesteuerung in Österreich ist es also, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Vermögen von Unternehmen vor dem Wegzug eines bisher in der Alpenrepublik uneingeschränkt Steuerpflichtigen zu besteuern.
Wegzugsbesteuerung Österreich: Wer zahlen muss – und wer nicht
Entscheidend für eine Besteuerung ist die Frage, ob bei einem Wegzug eine Rückkehrabsicht besteht. Diese erkennt das Finanzamt an, wenn es sich um einen vorübergehenden Umzug handelt und eine Rückkehr in den kommenden zwei Jahren geplant ist.
Soll der Aufenthalt im Ausland mehr als fünf Jahre oder gar dauerhaft erfolgen, geht die Behörde von einem dauerhaften Wegzug aus. Hier entsteht in jedem Fall eine Steuerpflicht. Bei einer Auswanderung für einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung in Österreich – und was Du dann tun musst
Wenn Du in ein Land außerhalb der EU auswanderst, wird die Steuer auf Deine stillen Reserven sofort fällig. Du musst sie in Deiner letzten Steuererklärung in Österreich deklarieren.
Eine Stundung ist in diesen Fällen normalerweise nicht möglich. In Einzelfällen wird diese jedoch gegen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, etwa einer Bankgarantie, gewährt.
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Anders ist dies bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR. Auch in diesem Fall ist die Wegzugsbesteuerung in Österreich zu entrichten.
Du kannst die Zahlung jedoch für fünf Jahre stunden lassen. Diese Regelung wurde übrigens in Deutschland 2022 gestrichen.
Ferner räumt Österreich den Steuerpflichtigen ein Ratenzahlungsmodell ein. Auf Antrag kannst Du die Steuer innerhalb von sieben Jahren abzahlen. Für Umlaufvermögen gilt eine verkürzte Zeit von zwei Jahren (§ 6 Z 6 Einkommensteuergesetz – Rz 2518r).
Wegzugsteuer in Österreich berechnen: So viel will das Finanzamt von Dir
Das österreichische Finanzamt nimmt eine Veräußerung zum Zeitpunkt des Wegzugs an und erhebt auf den Wertzuwachs seit dem Kauf eine Steuer in Höhe von 27,5 %. Bei einem Wegzug in ein anderes EU- oder EWR-Land kannst Du nachweisen, dass das Kapitalvermögen durch Dich nicht veräußert wurde. Solange dies der Fall ist, kann die Wegzugsbesteuerung in Österreich gestundet werden. Dazu musst Du beim Finanzamt Deines letzten Wohnortes in Österreich einen Antrag stellen.
Zurück nach Österreich? So bekommst Du Deine Wegzugssteuer zurück
Nehmen wir an, Du hast Heimweh oder die Familie braucht Dich zu Hause. Wenn Du innerhalb von fünf Jahren zurück in die Heimat ziehst, hast Du einen Anspruch auf die Erstattung der Wegzugsbesteuerung in Österreich. Die Bedingung ist, dass Du die betreffenden Vermögenswerte nicht veräußert hast.
Wegzugsbesteuerung Österreich vermeiden:
7 legale Steuerspar-Tricks
Empfehlenswert ist es, die Auswanderung aus der Alpenrepublik sorgfältig zu planen. Zu gehört, über legale Wege nachzudenken, mit denen Du die Besteuerung umgehen kannst. Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Auswahl:
1. Schenkung von Vermögenswerten
Du schenkst vor der Auswanderung Anteile an einer Kapitalgesellschaft Deinen Familienangehörigen, die in der Heimat bleiben. Damit entgehst Du der Wegzugsbesteuerung in Österreich. Netter Nebeneffekt: Die Alpenrepublik erhebt keine Schenkungssteuer.
2. Änderung der Gesellschaftsform des Unternehmens
Die Wegzugsbesteuerung gilt nur für Kapitalgesellschaften. Du könntest also Deine GmbH vor dem Umzug in eine Personengesellschaft umwandeln. Um der Steuer zu entgehen, muss jedoch der Hauptsitz der Unternehmens in Österreich verbleiben.
3. Übertragung von Vermögenswerten an Stiftungen
Die Stiftung muss ihren Sitz in Österreich haben. Zu beachten sind die Steuerrichtlinien für Stiftungen in Österreich. Unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen werden vom Fiskus mit 2,5 % besteuert.
Es lohnt sich, für diese Transaktionen einen spezialisierten Steuerberater hinzuziehen. Weitere Informationen zur Besteuerung von Stiftungen findest Du bei der WKO.
4. Antrag auf Nichtfestsetzung
Diese Option haben alle Privatpersonen, die in ein anderes EU- oder EWR-Land auswandern. Du stellst dazu einfach einen Antrag beim Finanzamt und bleibst steuerbefreit, bis Du aus der EU wegziehst oder die Vermögenswerte veräußerst. Du bleibst zwar steuerpflichtig, erhältst jedoch eine Stundung, solange Du weiterhin in der EU lebst.
5. Antrag auf Stundung
Unternehmen haben die Möglichkeit der Nichtfestsetzung nicht. Wenn Du eine österreichische Betriebsstätte ins EU-Ausland verlagern möchtest, besteht jedoch die Option der Stundung. Damit lässt sich die Steuerschuld bis zu fünf Jahre hinauszögern.
6. Steuersenkung durch Wertgutachten
Das Finanzamt setzt die Wegzugsteuer anhand einer eigenen Berechnung fest. Die Ermittlung des Wertzuwachses kann dabei deutlich über dem eigentlichen Wert liegen. Mit einem unabhängigen Gutachten kannst Du dieser Willkür begegnen.
7. Erst nach der Auswanderung eine Kapitalgesellschaft gründen
Wenn Du auswandern möchtest, solltest Du mit der Gründung eines Unternehmens warten, bis Du Dein Vorhaben umgesetzt hast. Dann hat der österreichische Fiskus keine Möglichkeit mehr, Dich steuerlich heranzuziehen.
Wegzugsbesteuerung Österreich: Fazit
Ein spontanes Auswandern ist nicht empfehlenswert. Wenn Du Vermögenswerte besitzt, kommen auf Dich hohe steuerliche Forderungen durch die Wegzugsbesteuerung in Österreich auf Dich zu.
Durch eine gute Planung Deiner Auswanderung kannst Du die steuerliche Belastung vermeiden oder wenigstens reduzieren.
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