Wird Paraguay die Territorialbesteuerung abschaffen?

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In diesem Artikel möchte ich auf das aktuelle Gerücht eingehen, dass in Paraguay mit der neuen Steuerreform die Territorialbesteuerung abgeschafft werden wird.

Bei GoodbyeMatrix recherchieren wir vorab ausgiebig unsere Informationen und veröffentlichen erst dann neue Artikel, wenn wir uns sicher sind die richtigen Informationen beisammen zu haben.

Dabei greifen wir auf ein starkes Netzwerk in den jeweiligen Jurisdiktionen zurück, bedienen uns Informationen aus offiziellen Quellen und durchforsten fast immer lokale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe.

Erst vor kurzem haben wir zB auf die Neuerungen in Zypern mit den neu eingeführten CFC-Rules verwiesen, aber erst dann als wir die nötigen Fakten auf dem Tisch hatten. 

Nach unseren Recherchen und Informationen wird der neue Gesetzesentwurf nur die Besteuerung von weltweitem Einkommen von in Paraguay registrierte juristische Personen nach sich ziehen.

Da wir in unseren Beratungen bereits viele nach Paraguay gesendet haben, erhalten wir aktuell natürlich viele Anfragen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen bereits vor Inkrafttreten der neuen Steuerreform dazu Stellung zu nehmen.

Dabei haben wir 2 unabhängige Steuerberater kontaktiert, mit unserem Netzwerk und GoodbyeMatrix Botschaftern gesprochen und selber das neue Gesetz gelesen.

In diesem Artikel schauen wir uns jetzt wichtige Fakten an.

Sergio beim Besuch des ITAIPU Staudammes in Paraguay/Brasilien

Wann betreffen mich eigentlich Gesetzesänderungen?

In den meisten Fällen betreffen einen Gesetzesänderungen wenn man selber in einem Land lebt, außer die Gesetze beziehen Non-Residents mit ein oder beziehen sich gar auf eine Staatsbürgerschaft.

So muss zB ein Unternehmer in einem Drittland (aus Sicht der EU) am Ort des Leistungsempfänger für automatisiert ausgelieferte elektronische Produkte (eBooks, etc.) die Umsatzsteuer an das Herkuftsland des Kunden abführen.

Dementsprechend bezieht so ein Gesetz auch Personen mit ein, welche ggf überhaupt nicht in der EU leben oder dort als juristische Person regisitriert sind.

Nehmen wir aber Abstand von diesen Ausnahmen und schauen wir uns lokale Steuergesetze an bezüglich der Einkommensteuer.

Hier ist es so, dass man sich nur dann für diese Gesetze qualifiziert, wenn man selber aus Sicht des Gesetzes Steuerresident ist oder zB steuerbares Einkommen im Inland erzielt (zB Mieteinnahmen).

Nehmen wir als Beispiel Paraguay:

Lebe ich mehr als 183-Tage im Jahr in Paraguay, so werde ich dort steuerpflichtig. Habe ich nur einen lebenslangen Aufenthaltstitel in Paraguay (Cedula) und lebe dort nie (habe auch sonst keine anderen Anhaltspunkte für die Steuerpflicht), so werde ich deswegen nicht direkt im Land steuerpflichtig.

Somit hat also die Einführung von neuen Steuergesetzen in Paraguay erstmal nur direkte Auswirkungen auf Personen die dort auch wirklich die meiste Zeit des Jahres leben oder dort als juristische Person registriert sind. Nicht für diejenigen die nur einen permanenten Aufenthaltstitel halten.

Ein weiteres Beispiel: Lebe ich die meiste Zeit des Jahres in Deutschland und habe dort meinen Lebensmittelpunkt, dann bin ich dort mit meinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.

Habe ich mir zusätzlich das Aufenthaltsrecht in Paraguay als Plan B besorgt, so bin ich deswegen nicht in Paraguay steuerpflichtig. Ich halte mich dort ja nie auf und habe keine Verbindungen zu diesem Land. Vielmehr bin ich in diesem Fall nur in Deutschland steuerpflichtig und muss mich an dessen Steuergesetzen orientieren.

Ich denke mit diesen beiden Beispielen sollte nun etwas Grundverständnis da sein und selbst wenn Paraguay die Territorialbesteuerung abschaffen würde, würde es die wenigsten direkt betreffen. Selbst dann, wenn man sich die permanente Aufenthaltsgenehmigung geholt hat.

Sergio mit unserem lokalen GoodbyeMatrix Botschafter für die Wohnsitznahme in Paraguay. Das Foto ist während des Prozesses der Beantragung der Cedula entstanden.

Wird Paraguay die Territorialbesteuerung abschaffen?

Schauen wir uns nun das aktuelle Gerücht genauer an, welches besagt, dass die Territorialbesteuerung mit der neuen Steuerreform in Paraguay abgeschafft werden wird.

Wer sich die Mühe macht und wie wir den neuen Gesetzesentwurf liest, der wird schnell erkennen, dass die Besteuerung von persönlichem Einkommen einer NATÜRLICHEN PERSON immer noch dem territorialen Prinzip unterliegen wird.

Juristische Personen unterliegen jedoch der Besteuerung von weltweitem Einkommen, sofern es zB nicht bereits im anderen Land besteuert wurde.

Das Gesetz unterscheidet in verschiedenen Kapiteln zwischen den einzelnen Steuerarten.

IRE (Impuesto a la Renta Empresarial) bezieht sich dabei auf die Körperschaftsteuer für paraguayische Unternehmen.

IRP (Impuesto a la Renta Personal) bezieht sich dabei auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen welche in Paraguay steuerpflichtig sind.

Der erste Teil der Steuerreform bezieht sich dabei direkt auf IRE, also auf in Paraguay registrierte Unternehmen. Erst im dritten Kapitel, ab Artikel 47 wird sich auf IRP, also die Einkommensteuer von natürlichen Personen bezogen.

Artikel 48 bezieht sich dabei direkt auf die Herkunft des steuerbaren Einkommens und welches einer Besteuerung unterliegt.

Frei übersetz:

“Art. 48
Quelle
Diese Steuer wird auf das im vorstehenden Artikel vorgesehene Einkommen aus paraguayischen Quellen aus in der Republik ausgeübten Tätigkeiten, Waren, Dienstleistungen oder Rechten erhoben, die darin wirtschaftlich genutzt werden.

Sie gelten auch als aus paraguayischer Quelle:

1. Einkünfte aus beweglichem Kapital, die aus Einlagen, Darlehen und im Allgemeinen aus jeder Kapital- oder Kreditplatzierung jeglicher Art im Land stammen.
2. Vergütung für die Erbringung persönlicher Dienstleistungen in einem Abhängigkeitsverhältnis oder nicht, die der Staat den Steuerzahlern dieser Steuer gezahlt oder gutgeschrieben hat.
3. Die Vergütung für die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen jeglicher Art, die außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets von Steuerzahlern dieser Steuer entwickelt wurden, sofern diese Dienstleistungen für IRE- oder IRP-Steuerzahler erbracht werden.

Wichtig ist hier Absatz 3 und der letze Satz nach dem Komma. Es unterliegt nur dann Auslandseinkommen der persönlichen Einkommensteuer, wenn es für einen Steuerpflichtigen (IRE oder IRP) in Paraguay erbracht wird.

Mit diesem Zusatz soll verhindert werden, dass superschlaue auf die Idee kommen Dienstleistungen in Paraguay mit einer Auslandsgesellschaft anzubieten, um somit das Einkommen steuerfrei einstreichen zu können.

Fazit

Nach Analyse des neuen Gesetzesentwurfs und Beachtung des Unterschiedes zwischen in Paraguay registrierten Unternehmen (unterliegen der IDE) und natürlichen Personen (unterliegen IDP), wird in Paraguay die Territorialbesteuerung nicht abgeschafft werden.

Zumindest nicht für natürliche Personen. In Paraguay registrierte Unternehmen unterliegen der Besteuerung des Welteinkommens.

Uns wurde dies nicht nur durch das Gesetz bestätigt, sondern auch von 2 Steuerberatern und unser gesamtes Netzwerk vor Ort ist sich dessen auch einig.

Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass es sich bisher nur um einen Gesetzesentwurf handelt und wir wegen den Gerüchten dazu Stellung nehmen wollten, Dir als treuer Leser eine andere und mehr fundierte Sichtweise bieten.

Über ungelegte Eier sollte man sich nicht wirklich den Kopf zerbrechen und wir alle müssen nun das Inkrafttreten des neuen Gesetzes abwarten. Erst danach und mit Anwendung von diesem kann eindeutig gesagt werden was Sache ist.

Gerne kannst Du jederzeit unseren lokalen GoodbyeMatrix Botschafter & Teammitglied Robert in Asuncion für die Beantragung der Cedula in Paraguay kontaktieren. Auch kann er Dich an einen Steuerberater verweisen wenn Du selber eine unabhängige Meinung einholen möchtest. Nutze bitte einfach das folgende Formular und unser Botschafter wird sich bei Dir melden:

Du möchtest den Wohnsitz bzw. Paraguay Cedula beantragen?

Kein Problem! Unser Teammitglied Robert ist direkt vor Ort in Asuncion und kann mit Dir ohne großen Aufwand die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die einmaligen Kosten hierfür belaufen sich auf 1.500 Euro!

Wir haben dies bereits erfolgreich für eine 3-stellige Klientenanzahl umgesetzt. Bitte fülle nur das unten stehende Formular aus, um direkt mit Robert in Verbindung gesetzt zu werden:


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