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Steuern & RechtFachbegriff

Funktionsverlagerung

Verlagerung betrieblicher Funktionen, Chancen, Risiken und gegebenenfalls zugehöriger Wirtschaftsgüter in einen anderen steuerlichen oder organisatorischen Zusammenhang.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Funktionsverlagerung bedeutet

Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmen wesentliche betriebliche Funktionen, zugehörige Chancen und Risiken oder wirtschaftlich relevante Aktivitäten in eine andere Einheit oder in ein anderes Land verlagert. Im internationalen Steuerrecht ist das besonders relevant, weil dadurch Gewinne, Besteuerungsrechte und Verrechnungspreise beeinflusst werden können. Steuerbehörden prüfen in solchen Fällen regelmäßig, ob die Verlagerung wirtschaftlich nachvollziehbar dokumentiert, angemessen bewertet und substanzmäßig getragen ist. Für international strukturierte Unternehmen ist die Funktionsverlagerung deshalb eng mit Transfer Pricing, Bewertung und Substanzanforderungen verbunden.

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