Hinzurechnungsbesteuerung
Steuerliche Regelung, durch die bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte aus kontrollierten ausländischen Gesellschaften dem inländischen Gesellschafter zugerechnet werden können.
- Kategorie
- Steuern & Recht
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01 · DEFINITIONWas Hinzurechnungsbesteuerung bedeutet
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass passive Einkünfte in niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften verlagert werden, ohne dass sie im Heimatstaat des Gesellschafters besteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden solche Einkünfte dem inländischen Anteilseigner unmittelbar steuerlich zugerechnet, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Relevant ist das vor allem bei kontrollierten ausländischen Gesellschaften mit passiven Einkünften, etwa aus Zinsen, Dividenden, Lizenzen oder bestimmten Finanzierungsstrukturen. Ob die Regeln greifen, hängt stark von der konkreten Gesellschaft, der Einkunftsart, dem Maß der Kontrolle und der effektiven Steuerbelastung im Ausland ab.
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