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Steuern & RechtFachbegriff

Kapitalertragsteuer

Steuer auf bestimmte Erträge aus Kapitalvermögen, etwa Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Kapitalertragsteuer bedeutet

Die Kapitalertragsteuer erfasst bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Dividenden, Zinsen und in vielen Ländern auch Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Je nach Land kann sie als pauschale Abzugsteuer ausgestaltet sein oder Teil der regulären Einkommensteuer sein. Für international strukturierte Anleger und Unternehmer ist relevant, in welchem Staat der Anleger steuerlich ansässig ist, wo die Erträge anfallen und ob Quellensteuern oder Doppelbesteuerungsabkommen eingreifen. Die tatsächliche Belastung ergibt sich daher oft erst aus der Kombination mehrerer Regelungen.

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