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Steuern & RechtFachbegriff

Körperschaftssteuer

Steuer auf das Einkommen juristischer Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Körperschaftssteuer bedeutet

Die Körperschaftsteuer betrifft das steuerpflichtige Einkommen juristischer Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. Sie ist von der Einkommensteuer natürlicher Personen zu unterscheiden und bildet zusammen mit weiteren Abgaben oft die Gesamtbelastung eines Unternehmens. Für internationale Unternehmensstrukturen ist relevant, in welchem Staat die Gesellschaft steuerlich ansässig ist, wo ihre Geschäftsleitung liegt und wie Gewinne zugeordnet werden. Die Körperschaftsteuer ist daher ein Kernfaktor bei der Wahl einer Unternehmensjurisdiktion.

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