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Das France Business Creator Visa (Créateur d'Entreprise) ermöglicht Ausländern die Teilnahme an oder Leitung von Geschäftsprojekten in Frankreich. Die Aktivitäten können kommerzieller, industrieller, handwerklicher oder landwirtschaftlicher Natur sein. Ebenso qualifizieren freie Berufe für dieses Programm.
Antragsteller müssen eine Mindestinvestition von €30.000 in das Projekt nachweisen. Diese Kapitalbeteiligung ist die zentrale Qualifikationsvoraussetzung. Im Gegenzug erhalten erfolgreiche Bewerber eine Aufenthaltsgenehmigung mit vierjähriger Gültigkeit.
Für Personen, die in einem freien Beruf tätig sind oder eine bereits bestehende Aktivität ausüben, besteht zusätzlich eine Einkommensanforderung. Sie müssen mindestens das Äquivalent des französischen gesetzlichen Vollzeit-Mindestlohns erzielen. Dieser liegt bei rund €1.400 pro Monat.
Das Programm verlangt keine festgelegte physische Anwesenheit. Die Anwesenheitspflicht ist bedingt und richtet sich nach den Anforderungen des Geschäftsprojekts. Solange die Qualifikationsbedingungen erfüllt bleiben, kann die Aufenthaltsgenehmigung nach vier Jahren verlängert werden. Nach insgesamt fünf Jahren können Inhaber einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Ebenfalls nach fünf Jahren öffnet sich der Weg zur französischen Staatsbürgerschaft, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Frankreich gestattet Doppelstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung. Ein französischer Pass bietet visumfreien Zugang zu 187 Ländern weltweit.
Antragsteller müssen entweder ein neues Unternehmen gründen oder sich an einer bestehenden wirtschaftlichen Aktivität beteiligen. Die Aktivität kann kommerziell, industriell, handwerklich oder landwirtschaftlich sein. Freie Berufe sind ebenfalls zulässig.
Für Neugründungen ist ein Businessplan vorzulegen, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts nachweist. Der Plan muss schlüssig darlegen, dass die Aktivität dauerhaft rentabel sein wird. Eine Mindestkapitalbeteiligung von €30.000 ist nachzuweisen. Dieses Kapital muss tatsächlich in das Geschäftsprojekt investiert werden.
Wer in einem freien Beruf tätig ist oder eine bereits existierende Aktivität ausübt, muss statt eines Businessplans ausreichende finanzielle Mittel belegen. Die Anforderung liegt bei mindestens dem französischen gesetzlichen Vollzeit-Mindestlohn. Dieser beträgt rund €1.400 pro Monat. Der Nachweis erfolgt durch Einkommensdokumente oder Kontoauszüge.
Eine festgelegte physische Anwesenheit in Frankreich ist nicht vorgeschrieben. Die tatsächliche Anwesenheit hängt von den Erfordernissen der Geschäftsaktivität ab. Wer das Unternehmen aktiv führt, muss entsprechend präsent sein. Investoren ohne operative Rolle können flexibler agieren. Die Behörden prüfen, ob die Aktivität tatsächlich ausgeübt wird.
Familienangehörige können im Rahmen der Familienzusammenführung nachziehen. Der Hauptantragsteller muss nachweisen, dass er Unterhalt und Unterkunft sicherstellen kann. Ehepartner und minderjährige Kinder erhalten eigene Aufenthaltsgenehmigungen mit identischer Laufzeit.
Das Programm gewährt Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung können ohne Grenzkontrollen zwischen allen Schengen-Mitgliedstaaten reisen. Diese Mobilität gilt ab Ausstellung der vierjährigen Genehmigung.
Die Bearbeitungszeit ist kurz. Der Antragsprozess verläuft im Vergleich zu anderen europäischen Residenzprogrammen zügig. Antragsteller erhalten nach erfolgreicher Prüfung unmittelbar eine Aufenthaltsgenehmigung mit vierjähriger Gültigkeit.
Nach fünf Jahren öffnet sich der Weg zur französischen Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung ist direkt möglich, sobald die Fünfjahresgrenze erreicht ist und zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Frankreich gestattet Doppelstaatsbürgerschaften ohne Einschränkung. Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
Ein französischer Pass bietet visumfreien Zugang zu 187 Ländern. Diese Reisefreiheit zählt zu den stärksten weltweit. Die Staatsbürgerschaft sichert dauerhaften EU-Bürgerstatus mit allen damit verbundenen Rechten.
Frankreich bietet Zugang zu einer der größten Volkswirtschaften der Welt. Unternehmer profitieren vom EU-Binnenmarkt ohne Handelsbarrieren. Die französische Geschäftsinfrastruktur ermöglicht internationales Skalieren.
Das Bildungssystem in Frankreich gehört zu den hochwertigsten in Europa. Kinder von Inhabern erhalten Zugang zu staatlichen Schulen und Universitäten. Die Ausbildungsqualität ist international anerkannt.
Die französische Staatsbürgerschaft kann nach fünf Jahren durchgehenden Aufenthalts beantragt werden. Der Antrag ist ab dem Fünfjahreszeitpunkt möglich, sobald alle zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eine Wartezeit darüber hinaus besteht nicht.
Der Einbürgerungsprozess erfordert den Nachweis kontinuierlicher Residenz in Frankreich. Die Behörden prüfen die tatsächliche Anwesenheit im Zeitraum vor Antragstellung. Nur tolerierte Abwesenheiten werden akzeptiert. Längere oder ungeklärte Auslandsaufenthalte gefährden die Qualifikation.
Bewerber müssen französische Sprachkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch anerkannte Zertifikate, Diplome oder Sprachtests. Ohne diesen Nachweis ist eine Einbürgerung ausgeschlossen.
Die Integration in die französische Gesellschaft wird durch ein persönliches Gespräch geprüft. Das Staatsbürgerschaftsinterview behandelt republikanische Werte, Kenntnisse über Frankreich und die persönliche Bindung zum Land. Bewerber müssen nachweisen, dass sie die Prinzipien der französischen Republik akzeptieren und verstehen.
Finanziell müssen Antragsteller stabile und ausreichende Einkünfte belegen. Die Einkommenssituation muss über den gesamten Aufenthaltszeitraum nachvollziehbar sein. Zusätzlich wird vollständige Steuercompliance verlangt. Alle steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich müssen erfüllt sein.
Ein einwandfreier Leumund ist zwingend erforderlich. Bewerber dürfen weder in Frankreich noch im Ausland strafrechtlich verurteilt worden sein. Die Behörden führen umfassende Hintergrundprüfungen durch. Auch geringfügige Vergehen können zur Ablehnung führen.
Doppelstaatsbürgerschaft ist vollständig gestattet. Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Frankreich erkennt mehrfache Staatsangehörigkeiten ohne Einschränkung an.
Anträge werden bei France Visas eingereicht. Das Programm basiert auf dem Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA), geändert durch das Gesetz Nr. 2024-42 vom 26. Januar 2024.
Die Mindestinvestition beträgt €30.000 in eine wirtschaftliche Aktivität. Diese Investition ist einmalig und wird in dein Geschäftsprojekt fließen.
Die Investition muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Vorhabens stützen. Bei Gründung eines neuen Unternehmens dokumentierst du dies durch einen Geschäftsplan, der die Lebensfähigkeit des Projekts nachweist.
Wenn du bereits in einer etablierten Aktivität tätig bist oder eine Freiberuflertätigkeit ausübst, entfällt die formale Investitionsverpflichtung, stattdessen musst du finanzielle Mittel in Höhe des französischen Mindestlohns (ca. €1.400 monatlich) nachweisen.
Für Tätigkeiten in einer freien Berufsausübung oder bereits bestehenden wirtschaftlichen Aktivität müssen Sie ein monatliches Mindesteinkommen nachweisen. Die Höhe entspricht dem französischen gesetzlichen Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigung, derzeit etwa €1.400 pro Monat.
Dieses Einkommensniveau muss nachgewiesen werden, um zu zeigen, dass Sie sich finanziell selbst tragen können. Der Nachweis ist Teil der Qualifikationsprüfung der französischen Behörden.
Zulässige Einkommensquellen sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder bereits etablierter Geschäftstätigkeit. Das Visum richtet sich an Personen, die bereits wirtschaftlich aktiv sind oder tätig werden, nicht an passive Kapitalanleger.
Die meisten Menschen leben dort, wo sie geboren wurden. Nicht dort, wo es strategisch sinnvoll ist. Sie wählen ein Land. Souveräne Menschen bauen ein Setup.
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