Strafquellensteuern, einseitiges DBA & falsch verstandenes territoriales Steuersystem – 3 Steuerfallen in Georgien

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In meinen vergangenen Artikeln habe ich viel über Georgien und dessen Vorteile berichtet. In diesem Artikel möchte ich Dir 3 Nachteile und mögliche Steuerfallen aufzeigen, wenn Du planst fest nach Georgien zu ziehen und dort unternehmerisch tätig werden möchtest. 

1. Hohe Quellensteuer bei Dividendenerträgen aus den USA 

Durch die Geschichte Georgiens gibt es ein sehr seltsames Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Georgien, welches offiziell gar keines ist bzw. nur einseitig existiert

Georgien ist eine ehemalige Unionsrepublik der Sowjetunion. Am 20. Juni, 1973 wurde das US - U.S.S.R. DBA unterzeichnet. 

Es umfasst die Länder: 

  • Armenien
  • Azerbaijan
  • Georgien
  • Kirgistan
  • Moldawien
  • Tadschikistan
  • Turkmenistan
  • Usbekistan
  • Weißrussland

Das interessante ist nun, dass für die USA dieses DBA noch immer gültig ist, für Georgien dies aber nicht der Fall ist. Schließlich gehört Georgien nicht mehr der Sowjetunion an. 

Das DBA mit der ehemaligen U.S.S.R. hat Vor- und Nachteile für Steuerpflichtige in Georgien. Lizenzgebühren und Zinseinnahmen welche aus den USA nach Georgien fließen werden von der Quellensteuer befreitDividenden aber mit den vollen 30% Quellensteuer belegt. 

Möchte man nach Georgien auswandern und hat ein großes Dividenden-Aktien Portfolio mit vielen Einzelwerten welche ihren Sitz in den USA haben, so wird man mit der vollen Quellensteuer in Höhe von 30% bestraft. 

Wer sein Einkommen hauptsächlich über Aktientrading und Dividenausschüttungen aus den USA generiert, der ist in Zypernbesser aufgehoben. Schaue Dir gerne auch mein extra Video über Kapitalerträge in Zypern an:

In Zypern wird die Quellensteuer auf 15% durch das DBA USA - Zypern gesenkt und Kapitalerträge aus dem Handel von Aktien sind legal steuerfrei

Georgien kann aber interessant sein für Personen welche ihr Einkommen aus Lizenzgebühren durch z.B. E-Book-Verkauf mit Amazon Kindle Direct Publishing generieren. 

Quelle: 

https://www.irs.gov/pub/irs-trty/ussr.pdf 

2. Missverstandene territoriale Besteuerung und die Nutzung von Auslandsgesellschaften

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In diesem Video erkläre ich die wichtigsten Vermeidungsregeln, welche Staaten installieren um Dich daran zu hindern Auslandsgesellschaften zu gründen und zu nutzen. Diese Regeln musst Du als ortsunabhängiger Unternehmer kennen, um nicht in eine fiese Falle zu tappen. Weiterhin zeige ich Lösungswege auf. 

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In Georgien gibt es bisher keine CFC Rules wodurch es wesentlich einfacher wird Gesellschaften außerhalb von Georgien zu nutzen. 

Gerne werden CFC Rules auch mit Anti-Vermeidungs-Regeln vertauscht, welche bisher bis auf Transfer Pricing Rules auch nicht in Georgien Einzug gehalten haben. Dem Tax Code sind somit "Interest deduction limitations", "CFC", "Hybrids", "Economic Substance Requirements", "Disclosure Requirement", "Exit Tax" oder "GAAR" noch fremd.

Auch in Georgien stehen die Mühlen nicht still und in Zukunft ist eine Verschärfung der Steuergesetzgebung anzunehmen, da Georgien auch dem Beitritt zur EU anstrebt. 

Einige Expats nehmen die fehlenden Anti-Vermeidungs-Regeln wie CFC Rules und das territoriale Steuersystem dadurch auf die leichte Schulter und denken, dass sie ihre Auslandsgesellschaft als Steuerresident aus Georgien heraus fernsteuern können, ohne das sie dabei irgendwelche Konsequenzen zu fürchten haben.  

Die Welt ist aber leider nicht so einfach wie viele annehmen. Gerade im Bereich Steuern. In meinen Seminaren und auch in unserem Videokurs gehe ich darauf ein wie ein territoriales Steuersystem gerne falsch verstanden wird. 

Es kommt dabei nicht darauf an ob ein Kunde im Ausland sitzt und es deswegen automatisch steuerfreies Auslandseinkommen ist. Es ist wichtig das Land und dessen Steuergesetzgebung darauf zu untersuchen ob es darauf achtet wo eine Leistung erbracht wurde. 

In vielen Ländern ohne CFC Rules oder anderen Anti-Vermeidungsregeln wird häufig geschaut wo das Management einer Firma sitzt und ob eine "permanent establishment” (Betriebsstätte) im Inland begründet wird. 

Genau diese Regel hat auch Georgien in seinem Tax Code eingebaut, wie im Artikel 28 "Place of management of an enterprise" und 29 "Permanent establishment" nachzulesen ist. 

Demnach ist der Ort an dem die Wertschöpfung eines Unternehmens erfolgt ausschlaggebend (rendering services) und wenn dieses in Georgien geschieht, ist das in Georgien generierte Einkommen zu versteuern. 

Dies wird generell von vielen Missverstanden, welche sich mit dem Thema territorialer Besteuerung auseinandersetzen. Nur weil Auslandseinkommen nicht besteuert wird, heißt es noch lange nicht, dass man Kunden im Ausland haben kann, den Service vor Ort erbringt und es dann als steuerfreies Auslandseinkommen zählt. 

Hier müsste man also mit seiner Auslandgesellschaft reale Substanz im Ausland aufbauen, oder mindestens einen treuhändischen Geschäftsführer vor Ort haben. 

Auch eine eindeutig Protokollierung, dass Entscheidungen im Ausland getroffen wurden und keine PE in Georgien existiert könnte bereits im Einklang mit dem Gesetz sein. Dies sollte man sich aber schriftlich von einem zugelassenen Steuerberater in Georgien absegnen und prüfen lassen. 

Eindeutig steuerfreies Auslandseinkommen ist zum Beispiel Einkommen rein passiver Natur, also zum Beispiel Dividenden welche man von einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland erhält. 

Ist man Aktionär einer AG mit Sitz in UK und bekommt von dieser eine Dividende ausgeschüttet, so wäre dieses Einkommen steuerfreies Auslandseinkommen aus Sicht eines territorialen Steuersystems. 

Hier müsste man noch betrachten ob die Dividende einer Quellensteuer unterliegt. Im Fall von UK und Ausschüttung an Non-residents wäre dies nicht der Fall. 

Wenn Du also in Georgien Deinen Steuerwohnsitz nehmen und zugleich Auslandsgesellschaften zur Steueroptimierung für Dein Business verwenden möchtest, dann solltest Du Dich unbedingt genau informieren und es schriftlich von einem lokalen Steuerberater absegnen lassen! 

Wesentlich einfacher geht die Verwendung von Auslandsgesellschaften in Ländern die überhaupt keine direkte Besteuerung kennen oder wenn Du PT bist. Hier kannst Du Dich gerne über die Vereinigten Arabischen Emirate durch unseren ausführlichen Report informieren. 

3. Strafquellensteuer bei eigekauften Dienstleistungen im Ausland

Dies ist wirklich ein mieses Vorgehen in Georgien und macht es Unternehmern im Land nicht schmackhaft Dienstleistungen im Ausland zu nutzen. 

Stell Dir vor Du bezahlst eine Dienstleistung im Ausland (außerhalb Georgiens). Das kann Dein Anbieter zum versenden Deines Newsletters sein. 

Im Tax Code wird diese bezahlte Dienstleistung als georgisches Inlandseinkommen für den non-resident gewertet. Dies geht aus Artikel 134 – "Taxation of a non-resident’s income at source" hervor. 

In Absatz 1 c und 1¹ werden dann Ausgaben mit 10% oder bei steuerbegünstigten Ländern mit 15% Quellensteuer belegt. 

"1. Income earned by a non-resident from a Georgian-based source that is not attributed to the non-resident's permanent establishment registered for tax purposes in Georgia shall be taxed at the source without deductions at the following rates:

e) other paid amounts, which under this Code are regarded as Georgian source income – at the rate of 10%;
1¹. Income earned by a person registered in a country with a preferential tax treatment in cases provided for in paragraph 1(b), (b1) and (e) of this article shall be taxed at source without deductions, at 15%."

Somit werden dann bezahlte Rechnungen mit 10% oder 15% Strafquellensteuer belegt! Dies wirkt sich sehr nachteilig für Unternehmer in Georgien aus und kann schnell eine hohe Quellensteuerbelastung nach sich ziehen oder eine Steuerfalle sein wenn man davon nichts weiß. 

Im Artikel 98 Absatz 5. des Tax Codes werden Länder mit begünstigtem Steuerregime definiert, welche mit 15% Strafquellensteuer belegt werden: 


“A country shall be considered as having preferential tax treatment if under the tax legislation of the country and/or separate territories of the country: 

a) a legal person is exempt from profit tax; 
b) no profit tax is imposed on profit gained and/or distributed by a legal person, or the profit tax rate does not exceed 1/3 of the profit tax rate existing in Georgia.”

Steuerbegünstigte Länder sind also Länder welche keine Ertrassteuern besitzen oder welche weniger als 1/3 Ertragssteuer als Georgien haben. 

Diese Strafquellensteuer ist für Unternehmer in Georgien nur sehr schwer zu optimieren, da man natürlich Kosten generieren möchte um den Gewinn zu senken und weil nicht jedes Angebot gleichwertig auf dem georgischen Markt zu finden ist. 

Wird man auf dem Umsatz besteuert und sind dadurch die Kosten irrelevant (wie es z.B. beim Small Business der Fall ist), dann kann man darüber nachdenken solche Kosten privat zu bezahlen (z.B. auch Lebenspartner/in welche/r nicht wirtschaftlich tätig ist) oder mit einer sauber aufgesetzten Auslandsgesellschaft.

Quelle: Tax Code 

https://matsne.gov.ge/en/document/view/1043717?publication=152

Du möchtest Deinen Wohnsitz nach Georgien verlegen oder dort eine Firma anmelden? 

Kein Problem! Wir von GoodbyeMatrix helfen Dir gerne bei Deinem Vorhaben mit unserem Team vor Ort. Bitte fülle hierzu das Formular aus: 

Welche Kosten fallen bei Gründung über GoodbyeMatrix an? 

Preisliste


Kosten Firma in Georgien gründen:


Einzelunternehmen (Small Business):


1.295 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.295 Euro

LLC:


1.295 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.295 Euro

IT LLC/JSC:


1.795 Euro einmalig
Gesamt bei Gründung: 1.795 Euro

Preise sind bereits inklusive Übersetzungs- und Notargebühren. Es werden keine weiteren versteckten Kosten erhoben!

Jahresgebühren (optional):


500 Euro pro 12 Monate

Die Jahresgebühren können von Dir optional als Rundum-sorglos-Paket gebucht werden! Hierdurch erhältst Du weiteren Anspruch auf Betreuung und Rückfragen zu Deiner Gesellschaft sowie Dolmetscher Service.

Bei der reinen Gründung, gründen wir mit Dir Deine Gesellschaft aber eine weitere Betreuung bei Rückfragen nach Abschluss oder auch ein Updateservice für wichtige steuerliche Veränderungen in Georgien bleibt aus.

Durch das Jahrespaket erhältst Du von uns eine Betreuung Deiner Gesellschaft bei Rückfragen Deinerseits und auch einen Updateservice für wichtige steuerliche und regulatorische Veränderungen in Georgien.

Zusätzlich bieten wir Dir einen Dolmetscher Service, sodass Du wichtige Schreiben von den Behörden für deine Gesellschaft auch verstehen kannst. Diese sind nämlich ausschließlich auf georgisch.

Mit der Jahresgebühr erstellen wir auch eine extra Vollmacht für Deine Gesellschaft, sodass unsere Mitarbeiter für Deine Firma wichtige Anträge bei Behörden einreichen können. So wird die Verwaltung Deiner Gesellschaft aus der Ferne möglich, sodass Du nicht jederzeit nach Georgien reisen musst wenn es etwas bei den Behörden zu klären gibt!

Diese gesamten Vorteile hast Du ohne das Jahresverwaltungspaket nicht.

Geschäftskonto Eröffnung und Kontenberatung:

300 Euro einmalig
Wir eröffnen für Dich Dein Geschäftskonto bei einer georgischen Bank nach Wahl und beraten Dich über weitere weltweite Kontooptionen für Deine Gesellschaft.

Alternative Services für eine Firmengründung:



Nominee Direktor: 990 Euro pro Jahr
Buchhaltung: muss gesondert betrachtet werden, ab 100 Euro im Monat

Substanzaufbau:

Virtual Office Adresse in Tiflis: auf Anfrage
Mietung eines Arbeitsplatzes für einen Mitarbeiter: 150 Euro im Monat
Mietung eines Büros für 4 bis 5 Mitarbeiter: 450 Euro im Monat
Vermittlung eines echten Geschäftsführers: 3.500 Euro - 1.500 Euro Anzahlung und 2.000 Euro Restzahlung bei erfolgreicher Vermittlung Deines echten Geschäftsführers!

Wohnsitz nehmen:



Wohnsitz durch eine Arbeitserlaubnis: 1.950 Euro einmalig
Investment Permit: auf Anfrage
HNWI Status: 1.250 Euro einmalig



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