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Steuern & RechtFachbegriff

Quellensteuer

Steuer, die direkt an der Quelle einer Zahlung einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt wird.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Quellensteuer bedeutet

Quellensteuer wird unmittelbar bei der Auszahlung bestimmter Einkünfte erhoben, etwa bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder in einzelnen Fällen auch bei Dienstleistungen. Der Empfänger erhält die Zahlung dann nur in gekürzter Form, weil der Zahlende den Steuerbetrag direkt einbehält und abführt. In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist die Quellensteuer besonders relevant, weil Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Regelungen die Höhe beeinflussen können. Sie ist deshalb ein zentrales Thema bei internationalen Zahlungsströmen und Unternehmensstrukturen.

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