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Steuern & RechtFachbegriff

Sozialversicherungsbeiträge

Pflichtbeiträge zur Finanzierung staatlicher Sozialversicherungssysteme, etwa für Rente, Krankenversicherung, Pflege oder Arbeitslosenversicherung.

Stand: 27.09.2026Geprüft von GoodbyeMatrix
Kategorie
Steuern & Recht
Begriff
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01 · DEFINITIONWas Sozialversicherungsbeiträge bedeutet

Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich vorgeschriebene Abgaben zur Finanzierung sozialer Sicherungssysteme. Je nach Land betreffen sie unterschiedliche Bereiche wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflege, Unfall oder Arbeitslosigkeit und können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständige betreffen. Für international tätige Personen ist relevant, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht entsteht und ob zwischenstaatliche Abkommen eine Doppelbelastung verhindern. Sie sind deshalb ein eigenständiger Faktor bei Wohnsitz- und Strukturentscheidungen.

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