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Wie Dein Bankguthaben durch das SAG enteignet werden kann

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Ist unser Finanzsystem so sicher, dass Bankeinlagen bei einer Krise unangetastet bleiben? 

Die Antwort heißt nein. Mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) hat die Bundesrepublik Deutschland klargemacht, dass es eine Wiederholung der Garantieerklärung für Guthaben auf den Konten deutscher Banken nicht geben wird.

Im Umkehrschluss bedeutet das für Dich: Dein Geld und Bankguthaben kann legal enteignet werden! 

In diesem Artikel schauen wir uns alle Einzelheiten an und was Du sofort unternehmen kannst, um Dein Geld effektiv zu schützen. 

Rückblende: So lief die Finanzkrise 2008

Die Krise wurde durch eine Immobilienblase in den USA ausgelöst, in deren Folge die Zinsen im Interbankenhandel sprunghaft stiegen. Am 15. September ging die US-Großbank Lehman Brothers pleite und sorgte für erhebliche Turbulenzen auf dem Finanzmarkt. 

Unternehmen bekamen keine Anschlusskredite, ganze Staaten kollabierten. Das bekannteste Beispiel war Griechenland, das aufgrund der in der Finanzkrise deutlich gestiegenen Zinsen seine extremen Schulden nicht mehr refinanzieren konnte. 

In Deutschland hat der Staat betroffene Banken mit Steuermitteln gerettet (Bailout). 

Bei der Commerzbank ist er zur Rettung gleich als Großaktionär eingestiegen. Der Einstieg bei der Bank war für die Zeit gedacht, bis das Geldhaus wieder stabilisiert ist. 

Offenbar ist dies bei der Commerzbank immer noch nicht der Fall, denn der Staat hält seine Anteile immer noch. Mit gut 15 Prozent Anteilen ist die Bundesrepublik größter Einzelaktionär. Statt der ursprünglich gut fünf Milliarden Euro ist das Aktienpaket inzwischen kaum etwas wert. 

Bild: Kursentwicklung der Commerzbank seit 2001 (Quelle: www.boerse.de)

Kein Wunder, dass der Staat eine ähnliche Aktion verhindern will. 

Die Lösung: Die Sanierung einer Bank oder ihre Abwicklung (Pleite) bezahlen künftig die Kontoinhaber. 

Wie so etwas zu organisieren ist, probierte die Politik auf Zypern aus. Die zyprischen Banken hatten ein traditionell enges Geschäftsverhältnis zu den griechischen Banken. Außerdem waren sie einer der größten Gläubiger Griechenlands. 

Zypern wurde damals als nicht systemrelevant betrachtet. Außerdem war den Bürokraten ein Dorn im Auge, dass viele russische Oligarchen ihr Geld auf Zypern parkten. 

Offiziell war der Bankensektor im Vergleich zur Gesamtwirtschaft zu groß. Am Ende wurden alle Konten auf Zypern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingefroren, keiner kam mehr an Geld. 

Nie waren alle gleicher als damals auf Insel der Aphrodite. Es war egal, ob Du Oligarch, Rentner oder Teil einer jungen Familie warst. Das Geld gehörte erst einmal zur Insolvenzmasse. 

Alle Kontoinhaber mussten eine Abgabe zahlen. 

Federführend für diese Enteignung der Kontoinhaber war übrigens Deutschland. Deutschland war auch aktiv beteiligt, als die EU ihre Richtlinie 2014/59/EU "zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen" entwickelte. 

Hier wurde in einen rechtlichen Rahmen gegossen, was vorher schon praktisch ausprobiert wurde. Zypern verstieß damals übrigens gegen keine einzige Richtlinie der EU. 

Trotzdem wurden die Bürger mit einigermaßen fadenscheinigen Gründen enteignet. Auch bei kleinen Guthaben waren Kontoinhaber vor dem Zugriff des Staates nicht sicher.

Das SAG regelt, wie Du enteignest wirst

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Der Bankkunde haftet, wenn die Politik & das System versagt

Im Gegensatz zur EU-Richtlinie verzichten die Bundesrepublik Deutschland und Österreich in ihren Gesetzen auf die Gründe für dieses Gesetz. Schauen wir also kurz auf die Präambel der EU-Richtlinie. 

Demnach will der Staat mit dem Gesetz "angemessene Instrumente für den wirksamen Umgang mit unsoliden oder ausfallenden Kreditinstituten und Wertpapierfirmen" schaffen. 

Daran habe es bisher gemangelt. Man stelle sich mal kurz die Frage, warum es eigentlich Aufsichtsbehörden gibt. Diese Frage muss für Deutschland allerdings seit dem Wirecard-Skandal schnell wieder zurückgezogen werden. 

Und weil staatliche Stellen nicht in der Lage sind, unsolide Praktiken zu entlarven, muss ein Sündenbock her: Der Steuerzahler, denn er bezahlt die Aufsichtsbehörden. Wenn diese versagen, ist wieder der Steuerzahler gefragt. 

In der EU-Richtlinie 2014/59/EU klingt das so: 

"Während der Krise trugen diese Herausforderungen wesentlich dazu bei, dass die Mitgliedstaaten Institute unter Rückgriff auf das Geld der Steuerzahler retten mussten. 

Ziel eines glaubwürdigen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens ist es, solchen Maßnahmen so weit wie möglich vorzubeugen." 

Die Konsequenz aus Brüssel ist, den Bankkunden per Gesetz zum haftbaren Gläubiger zu machen. 

Noch schlimmer, im Satz fünf der Präambel steht: "Neue Befugnisse sollten es den Behörden beispielsweise ermöglichen, ununterbrochenen Zugang zu Einlagen und Zahlungsverkehr zu wahren". 

Damit gießt die EU genau das in Gesetzesform, was sie vorher schon in Griechenland und auf Zypern ausprobiert hat. 

Verzockt sich eine Bank, werden alle Konten erstmal dicht gemacht. Damit der Bankkunde auch schön ahnungslos bleibt, haben die Regierungen in Berlin (§ 4 und 5) und Wien (§ 120) ausführliche Schweigepflichten formuliert

Interessant ist, dass in Deutschland die Verschwiegenheit offenbar wichtiger ist als Sanierung und Abwicklung.

Schlechter gestellt als ein Anteilseigner

Mit dem SAG wird der Bankkunde quasi ein stiller Teilhaber. Er haftet mit seiner Einlage für die Geschäftstätigkeit der Bank. Verbraucherschutz adé! 

Zwar sind durch die Bankensicherung 100.000 Euro offiziell versichert, aber die entsprechenden Fonds sind deutlich unterfinanziert. Dies bleibt auch so, sollte der europäische Einlagensicherungsfonds kommen. 

Die dieser europäischen Lösung insgesamt positiv gegenüberstehenden Autoren eines Artikels in der "Süddeutschen Zeitung" kommen zu diesem Ergebnis. 

Geregelt ist, dass im Sicherungsfonds bis zum Jahr 2024 0,8 Prozent der Einlagen bis 100.000 Einlagen enthalten sein müssen. Dies sind 800 Euro pro 100.000 Euro, immerhin mehr als die 60 Euro, die deutsche Banken aktuell in die deutsche Einlagensicherung zahlen. 

Sollten infolge einer neuen Immobilienkrise die deutschen und französischen Banken in Schieflage geraten, dürfte aber dies nicht reichen. 

Die Gefahr einer Blase am Immobilienmarkt steigt deutlich, wie das renommierte, auch in öffentlichem Auftrag forschende Institut Empirica feststellt. Platzt die Blase, haften die Eigentümer und Gläubiger. 

Dabei wird ein Bankkunde als Gläubiger gesehen.

Der Unterschied zu den Eigentümern: Der Bankkunde wird nur bei Misserfolg an der Geschäftsbilanz beteiligt

Aktionäre konnten sich sogar in der Krise über Dividenden freuen, Bankkunden zahlen inzwischen Strafzinsen. Zukünftig haften sie auch für Handlungen der Banken, gegen die sie sich nicht wehren können. 

Aktionäre können die Geschäftspolitik einer Bank beeinflussen, Bankkunden nicht. Sie haben die BaFin. Welchen wert die Aufsichtsbehörde hat, haben wir im Wirecard-Skandal besichtigen dürfen.

Programmierte Enteignung

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz trat in Deutschland und Österreich ohne große Beachtung der Öffentlichkeit in Kraft. 

Damit zog die Europäische Union ihre Lehren aus der Finanzkrise 2008. Der Staat rettete damals nicht nur die Commerzbank, sondern verstaatlichte auch die Hypo Real Estate. 

Mit dem SAG gibt es eine andere Option. Das Gesetz sieht vor, dass ein Finanzinstitut in wirtschaftlicher Schieflage frühzeitig durch Sanierungspläne gerettet werden soll. 

Dazu müssen die Banken entsprechende Krisenpläne aufstellen (Teil eins, Kapitel eins). 

Erstaunlich ist, wie oft im deutschen Gesetz von Verschwiegenheit gesprochen wird. So darf die Bank über Sanierungspläne nicht öffentlich informieren. 

Das Kapitel zwei im Teil vier des Gesetzes macht im Abschnitt eins nicht nur das Kapital der Aktionäre zur Insolvenzmasse. Auch die Guthaben der Kontoinhaber werden zur Abwicklung einer Bank hinzugezogen. 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abwicklung regeln die Paragrafen 62 bis 64Demnach sind die Kriterien:

  • die Bestandsgefährdung des Kreditinstituts (Kriterien im § 63) durch Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sowie beim Verstoß gegen Anforderungen der Bankenaufsicht
  • wenn die Abwicklung zur Erreichung des Abwicklungsziels verhältnismäßig ist und mit einer Liquidation des Instituts nicht erreicht werden könnte
  • wenn sich die Bestandsgefährdung nicht auf einem anderen Weg beseitigen kann.

Das Guthaben bis 100.000 Euro soll über die Einlagensicherung sicher sein. Dass dieser chronisch unterfinanzierte Fonds diese Sicherung bei einer großen Krise leisten kann, ist fraglich. 

Im § 89 ist die Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente geregelt. Diese sind u.a.: 

  • Sparbuch
  • Festgeld
  • Tagesgeld
  • Giroguthaben
  • Sparverträge (auch VWL)
  • Namensschuldverschreibungen
  • Vorübergehend "geparkte" Liquidität aus einem Wertpapierdepot

Laut § 90 werden dann "berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens umgewandelt"

Der § 99 macht es der Abwicklungsbehörde leicht, Verbindlichkeiten und Ansprüche auf null zu setzen

"Schreibt die Abwicklungsbehörde den Nennwert oder den geschuldeten Restbetrag eines relevanten Kapitalinstruments oder einer berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeit unter Ausübung der in § 89 Nummer 2 oder § 90 Nummer 2 genannten Befugnisse auf null herabgelten die betreffende Verbindlichkeit und etwaige daraus resultierende Verpflichtungen oder Ansprüche gegenüber dem Institut oder gruppenangehörigen Unternehmen sowie deren Rechtsnachfolgern als erfüllt."

Das bedeutet, sollte die Bank doch gerettet werden, muss sie frühere Ansprüche nicht mehr bedienen. 

Dank Paragraf fünf kommt auch kein Gläubiger auf die Idee, dass er doch noch einen Anspruch haben könnte. Allen Verfahrensbeteiligte müssen demnach absolutes Stillschweigen über das Verfahren bewahren. 

Um Transparenz geht es bei diesem Verfahren also nicht. Somit ist auch kaum nachprüfbar, ob eine Abwicklung überhaupt nötig war oder ob auch eine Sanierung eine Option gewesen wäre. Gläubiger werden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.

In dieser Reihenfolge greift der Bail-in

Die Idee des SAG ist, dass für Banken in wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Bankkunden haften. Per Bail-in werden sie in folgender Reihenfolge herangezogen, um die Bank zu retten (§ 97).

Die Anteilseigner

Die Aktionäre haften mit ihren Anteilen, die wertlos erklärt werden. Trotzdem sind die Eigentümer einer Bank recht gut dran, zumindest wenn sie keine Guthaben auf einem Konto der Bank haben. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Wandelanleihen

Wer dem Kreditinstitut ein Darlehen über eine Wandelanleihe gewährt hat, wird zwangsweise zum Aktionär und erleidet somit einen Totalverlust.

Nachrangige langfristige Verbindlichkeiten

Die Abwicklungsbehörde löscht die Verbindlichkeiten der Bank. Gläubiger gehen leer aus.

Derivate und Bankguthaben

Damit werden alle Bankkunden enteignet. Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind über den Einlagensicherungsfonds theoretisch geschützt. Für eine größere Finanzkrise ist dieser Fonds nicht ausreichend gedeckt (s. oben).

Dies sind laut Bafin die Instrumente, welche bei der Abwicklung nicht herangezogen werden:

Instrument


1. Gedeckte Einlagen    



2. Besicherte Verbindlichkeiten



3. Verbindlichkeiten aus der Verwahrung von Kundenvermögen oder Kundengeldern


4. Verbindlichkeiten aus einem Treuhandverhältnis



5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Instituten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben Tagen


6. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als sieben Tagen gegenüber Zahlungssystemen, Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen oder den Betreibern oder anderen Teilnehmern an solchen Systemen, wenn diese Verbindlichkeiten aus einer Teilnahme am System resultieren


7. Verbindlichkeiten gegenüber a) Beschäftigten auf Grund ausstehender Gehaltsforderungen, Rentenleistungen, b) Geschäfts- oder Handelsgläubigern auf Grund von Lieferungen und Leistungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, c) Einlagensicherungssystemen auf Grund von Beitragspflichten

Beispiele


Einlagen (einschließlich Fest-, Termingelder und Sparguthaben) bis zu 100.000 Euro


Gedeckte Schuldverschreibungen, insbesondere Pfandbriefe, besicherte Darlehen oder Derivate


Zu Anlagezwecken verwaltete oder gehaltene Vermögenswerte von Privat- und Firmenkunden


Durchlaufende Kredite (Treuhandkredite, Verwaltungskredite, weitergeleitete Kredite), Konsortialgeschäft


Interbanken-Refinanzierungsgeschäfte




Verbindlichkeiten gegenüber den Zahlungs- und Abrechnungssystemen von Eurex und Clearstream Banking sowie gegenüber Target und Euro-1





Verbindlichkeiten aus Arbeitsverträgen, Verbindlichkeiten aufgrund von Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Mietverträgen; Beitragsverpflichtungen zu Einlagensicherungssystemen

Weitere Hinweise zur sogenannten Haftungskaskade wurden von der deutschen Bankenaufsicht BaFin zusammengestellt.

Hinzu kommen die Reformbestrebungen der Europäischen Union. In Zukunft soll es eine europäische Einlagensicherung geben. 

Deutsche Anleger haben Angst, dass sie damit marode südeuropäische Banken retten werden. Die Angst könnte berechtigt sein. 

Zum Problem könnte werden, dass Banken vor allem in Staatsanleihen ihrer eigenen Staaten investieren. Besonders der italienische Staat ist alles andere als solide finanziert. 

Wenn der Staat in einer Krise seine Verbindlichkeiten nicht mehr tragen kann, müssen die Banken ihre Forderungen abschreiben. Kommen sie dadurch in Schieflage, haftet der europäische Einlagensicherungsfonds und damit der europäische Steuerzahler. 

Damit das nicht passiert, kauft die Europäische Zentralbank Staatsanleihen in riesigen Mengen auf. Nachdem die EZB seit 2012 nicht mehr für ihre Geldpolitik haftet, wurde das Risiko komplett auf die knapp 350 Millionen Bürger der Eurozone übertragen. 

Damit entsteht eine Gemeinschaftshaftung für Staatsschulden, die eigentlich bei der Gründung der Eurozone ausgeschlossen werden sollte. Sogar Verluste der nationalen Notenbanken lassen sich nach Artikel 32.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken auf die gesamte Eurozone übertragen. 

Bleibt die Frage, wer davon profitiert, wenn die Bank am Ende doch überlebt. Der Bankkunde dürfte schlechte Karten haben, denn eine Rückabwicklung der Enteignung ist nicht vorgesehen. 

Kreditnehmer mit Bankguthaben werden doppelt abkassiert, denn das SAG sieht vor, dass auch langfristige Forderungen sofort fällig werden. Eine Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist nicht vorgesehen. 

Wenn Du ein Guthaben auf Deinem Konto und gleichzeitig einen Kredit von der Bank hast, bittet Dich die Abwicklungsbehörde gleich zweimal zur Kasse.

Dass die BaFin damit rechnet, bald tätig werden zu müssen, zeigt eine Stellenausschreibung Ende 2020, in der sie einen Senior Advisor für den Bereich Abwicklung suchte. 

Zu den Aufgaben gehört die Abwicklung einer Bank, “ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzmarktes”. Dabei erwartet die Behörde ein spezifisches Experten-Know-How, aber nicht unbedingt großes theoretisches Wissen. 

Zwar wäre ein guter Ökonom nicht schlecht, aber ein mäßiger Jurist ist auch in Ordnung. Dies sieht ein wenig so aus, als ob die BaFin händeringend nach Abwicklern sucht. Offenbar steht es um die Banken in Deutschland nicht so gut, wie die Aufsichtsgremien immer den Eindruck erwecken wollen.

Bail-in gilt nicht nur in der Eurozone

Wenn Du glaubst: Ok, dann bringe ich mein Guthaben in die Schweiz oder nach Liechtenstein, dann hast Du die Rechnung ohne Brüssel gemacht. 

Beide Länder wollen weiter von den Vorzügen zollfreien Handels mit der EU machen und haben sich entsprechend erpressen lassen. Auch in der Schweiz und in Liechtenstein gibt es ein Insolvenzrecht, das Bankguthaben in die Insolvenzmasse aufgehen lässt.

Russisch Roulette 2020 & 2021 am Finanzmarkt

Viele Ökonomen rechnen schon seit längerer Zeit mit einem Kollaps des von den Notenbanken gestützten Finanzsystems. Fairerweise gehört die Feststellung dazu, dass dieser Kollaps bisher nicht eingetreten ist. 

Hier auf GoodbyeMatrix sprechen wir genau den drohenden Kollaps seit Jahren an und animieren unsere Leser und Klienten dazu sich vorzubereiten und einen soliden und ganzheitlichen Plan B zu etablieren. 

Dass es im Markt erhebliche Risiken gibt, bezweifelt aber kaum ein Marktteilnehmer. 

Bestes Beispiel ist die Volatilität der Märkte während der "C"-Pandemie. Der Aktienmarkt erholte sich schnell vom ersten Schreck der Pandemie. Dies erstaunt zunächst, denn die Konjunktur hat sich nicht wie vom Markt erwartet v-förmig erholt.

Bild: Die Divergenz zwischen Unternehmensgewinnen und Marktbewertungen

Dass der Markt trotzdem funktioniert, hat vor allem mit der Politik der Notenbanken zu tun. Dabei ist die Politik der EZB keine Ausnahme, sondern eher die globale Regel. 

Inzwischen kaufen die Währungshüter nicht nur Anleihen von maroden Staaten auf, sondern auch von mehr oder weniger maroden Unternehmen. Das bläht die Bilanzsumme der EZB und die Zentralbankgeldmenge in unglaublicher Weise auf.

Die Auskunftei Creditreform schätzt die Zahl der Zombiefirmen in Deutschland auf 550.000. Aufgrund der weiteren Aussetzung des Insolvenzrechts dürfte sie bis März 2021 auf bis zu 800.000 Unternehmen anwachsen

Laut Statista gab es 2018 knapp 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland. Creditreform geht also davon aus, dass bis Ende März 2021 jede vierte Firma in Deutschland eigentlich insolvent ist. Nur die Aussetzung des Insolvenzrechts hat bisher eine Pleitewelle verhindert. 

Was das für die Finanzwirtschaft bedeutet, kann man allenfalls erahnen. Die BaFin hat beispielsweise an die Banken appelliert, ihre Kapitalgrundlage nicht durch die Zahlung üppiger Dividenden und durch Aktienrückkäufe zu schmälern. 

Wenn es kein Risiko in der Kreditwirtschaft gäbe, müsste die Finanzaufsicht nicht appellieren. 

Die US-Notenbank Fed hat bei ihrer letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel einen starken Aufschwung für das zweite Halbjahr prognostiziert. Interessant ist allerdings, dass die meisten Fed-Mitglieder erst 2023 mit relevanten Zinserhöhungen rechnen. 

Wann eine Hyperinflation beginnt, ist schwer vorherzusagen. Dass die Preise trotz Geldschwemme nicht signifikant steigen, spricht dafür, dass die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes Ende 2020 extrem gering ist.  

Die Menschen sind verunsichert, wissen nicht wie es weitergehen wird. Werde ich meinen Job verlieren? Habe ich morgen noch genug Geld um meine Miete zu bezahlen? 

Diese ganzen Sorgen sorgen dafür, dass die Menschen versuchen zu sparen und kein Geld auszugeben. Sobald das Schreckgespenst  "C" vom Tisch sein wird und die Menschen das Gefühl von Aufschwung haben, kann es zu einer dynamischen Inflation kommen. 

Wie das Experiment der Notenbanken endet, kann niemand vorhersagen. Wie soll bei deutlich steigender Inflation der Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik gelingen, ohne die Konjunktur abzuwürgen? 

Eine Antwort auf solche Journalistenfragen bleiben die Notenbanken gern schuldig. Bei diesen Betrachtungen solltest Du nicht vergessen, dass der Finanzmarkt global agiert. 

Es ist am Ende egal, ob in China die Immobilienblase platzt, in den USA die Privathaushalte komplett überschuldet sind oder Italien pleitegeht. Am Ende trifft es immer den globalen Finanzmarkt. 

Auf das Finanzsystem warten Herausforderungen, vor denen Du Dich schützen solltest. Die Risiken sind in der "C"-Krise größer geworden. Nie waren seit 2008 massenweise Kreditausfälle wahrscheinlicher als heute. 

Die Banken sind zwar etwas besser aufgestellt als damals, aber die Appelle der Aufsichtsbehörden zeigen, dass in den faulen Krediten ein großes Risiko steckt.

So schützt Du Dein Vermögen vor Enteignung

Um dem Verlust vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Bilanz der Bank anzuschauen und auch die Jurisdiktion zu analysieren in welcher die Bank beheimatet ist. Welche Kennzahlen bei Banken wichtig sind haben wir in unserem umfassenden "Offshore Banking Guide" aufgezeigt, zusätzlich auch was eine sichere Jurisdiktion ausmacht. 

Außerdem solltest Du prüfen, welchen Geschäftsgegenstand das Geldinstitut hat. In der Vergangenheit haben Banken mit einer starken Investmentbanking-Abteilung eher wirtschaftliche Probleme bekommen. 

Das normale Kundengeschäft ist weniger riskant als das Zocken auf Derivate und Zertifikate. Diversifiziere Dein Vermögen. Mehrere Konten reduzieren möglicherweise das Risiko. 

Sinnvoll könnte dabei sein, einen Teil des Barvermögens außerhalb der Eurozone zu verwahren. Ein Beispiel ist Georgien für Einsteiger mit wenig Kapital, Singapur & Liechtenstein für Fortgeschrittene. 

Die Hürden für eine Kontoeröffnung in Georgien sind bisher verhältnismäßig gering, eine remote Eröffnung ist möglich und Du erhältst sogar noch Zinsen. Auch in Liechtenstein können wir Dir helfen, wenn Du 100.000 CHF auf Dein Konto einzahlen kannst. 

Georgien gehört zum IBAN-System, was den Geldverkehr von und nach Europa vereinfacht. Georgien ist steuerlich auch teilweise als Firmensitz attraktiv. 

Du solltest Dir allerdings bewusst sein, dass die "C"- & Ukraine-Krise einen weltweiten Kollaps hervorbringen kann. Davon sind dann auch Banken weltweit betroffen.

Wir erklären Dir auch, wie Du Dein Vermögen durch Diversifizierung und Internationalisierung vor dem staatlichen Zugriff schützt. Dies erfährst Du im Detail und in vielen Inhalten im GoodbyeMatrix CLUB.


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