Kann man ohne festen Wohnsitz einen neuen Reisepass beantragen?

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Laut § 19 Abs. 3 PaßG sind die Passbehörden dafür zuständig. Auszug aus dem Gesetz:

“(3) […] Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

Somit kannst Du zu folgenden Behörden gehen:

  • Bürgerbüro (im Inland)
  • Botschaft (im Ausland)
  • Konsulat (im Ausland)
  • Honorarkonsulat (im Ausland)

Die Arbeitsweise in einem Honorarkonsulat ist häufig am unkompliziertesten. Voraussetzung für die Erneuerung des Reisepasses ist eine Zuständigkeitsübertragungserlaubnis, wenn man irgendwo auf der Welt einen Wohnsitz hat. Dies kannst Du aus Absatz 4 entnehmen:

“(4) […] Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. […]”

Dieses Dokument wird durch den Behördenmitarbeiter am letzten Wohnsitz beantragt. Der normale Gebührensatz für eine Passerneuerung verdoppelt sich dadurch und auch die generelle Bearbeitungszeit.

Hat man keinen festen Wohnsitz, so reicht die Abmeldebestätigung aus um örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Vertretung auszulösen.

Eine Passerneuerung kann ebenfalls in der Gemeinde der letzten Meldeadresse in Deutschland durchgeführt werden. Teilweise sind die Mitarbeiter der Meldebehörde über diese Zuständigkeit nicht informiert.

Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist die Mitnahme des oben genannten Gesetzestextes in Papierform hilfreich. Eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten kann die Durchführung dieser gesetzlichen Verpflichtung beschleunigen.

Für die Passerneuerung sollten die Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes und ein zweites Ausweisdokument (beispielsweise Geburtsurkunde, Stammbuch) vorgezeigt werden können.

Mehrere Reisepässe

Eine einzelne Person kann im Besitz von mehreren Reisepässen sein. Eine schriftliche Begründung des Arbeitgebers ist dafür notwendig, welcher auch durchaus Deine eigene Firma sein kann.

Das Hauptargument sind Geschäftsreisen in Ländern mit verpflichtenden Visabestimmungen. Beispielsweise ist ein Zweitpass für Geschäftstermine innerhalb Russland oder China vorteilhaft.

Man kann ungehindert ausländische Geschäftstermine einhalten, obwohl der Reisepass bei der jeweiligen Landesvertretung liegt während man auf die Ausstellung des Visa wartet.

Israel und die arabischen Staaten sind als Argumentation weggefallen. Israel hat seine Bestimmungen geändert und sie „stempeln“ nicht mehr. Dennoch kann auch dies ein triftiger Grund sein einen zweiten Pass zu beantragen.

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Über

Sergio von Facchin

2016 bin ich aus Deutschland ausgewandert und seitdem lebe ich einen internationalen Lebensstil als Perpetual Traveler und nach den Grundsätzen der Flaggentheorie. Für Dich als Leser besuche & untersuche ich die besten Länder der Welt zum LebenGeschäfte machenzur Vermögenssicherung & für Investments.


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