Keine Rechte bei der Einreise – Wie Dich Staaten rechtlos machen

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In unserer November Ausgabe vom Global Citizen Explorer haben wir ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen: Digitale Sicherheit – wie Du Deine digitale Identität schützt.

In unserem Vorstellungsvideo für diese Ausgabe haben wir verschiedene Szenarien angesprochen, auch was Staaten heutzutage teilweise willkürlich mit Deinen Daten machen können.

So ist es dem Zoll in den USA erlaubt, Dich und Deine elektronischen Geräte zu durchsuchen, Kopien davon zu machen und alle Deine Chatverläufe und vieles mehr zu durchleuchten.

Bald werden sogar Lügendetektoren in der EU für die Einreise eingeführt werden. Getestet werden sollen diese Roboter in Ungarn, Griechenland & Lettland.

In vielen Staaten dieser Welt hat man bei Einreise keine Rechte mehr. Neuseeland ist seit Oktober 2018 auch zu einer Zone geworden, in der Du bei Einreise gefühlt überhaupt keine Rechte mehr hast.

Warum das so ist, werde ich Dir gleich erzählen. Lass uns am Anfang erstmal die grundlegenden Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, durchgehen.

In dubio pro reo

Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld bleiben.

Viele kennen dieses Prinzip auch unter dem Begriff “Unschuldsvermutung”, und dieses ist ein grundlegendes Menschenrecht. Aus der Erfahrung der Unterdrückung durch die Staatsgewalt wurden die Menschenrechte zunächst als Abwehrrechte konzipiert:

Sie bezweckten somit die Abwehr von Staatseingriffen in die Individualsphäre. Hierzu zählten ursprünglich Glaubens- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, rechtliche Gleichheit, Unschuldsvermutung, strafprozessuale Garantien und Schutz des Eigentums.

Diese Grundrechte werden heute von den meisten Staaten angewendet, bei vielen können wir genauso die Erosion dieser Rechte beobachten. Die ersten Ansätze zur Schaffung von Menschenrechte gehen weit zurück.

So wurde 1215 in England die “Magna Charta Libertatum” kodifiziert. Die Magna Carta verbriefte grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König.

Im 17. Jh. folgte die “Habeas Corpus Akte” (1679), die vor willkürlicher Verhaftung schützte. Dieses Gesetz war ein historischer Schritt hin zum Rechtsstaat.

In Deutschland können die „Habeas-Corpus-Garantien“ des Art. 104 des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, weil sie grundrechtsgleiches Recht sind. Mehrtägiger Freiheitsentzug unterliegt dem Richtervorbehalt.

Auch in die Weimarer Verfassung wurden diese aufgenommen.

In der Schweiz legt Art. 31 der Bundesverfassung fest, dass jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wird, unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) einer Richterin oder einem Richter vorgeführt werden muss.

In Österreich unterliegt eine Untersuchungshaft, die 14 Tage übersteigt, dem Richtervorbehalt.

In den meisten Staaten dieser Welt werden diese Regeln angewendet und dessen Entstehung geht weit zurück in die Historie.

Dennoch gibt es immer mehr Schurkenstaaten und Willkür. Auch in sogenannten Rechtsstaaten werden immer mehr Regularien eingeführt, und teilweise werden historische Errungenschaften wie die “Habeas Corpus Akte” einfach vergessen und nicht weiter beachtet.

Ein eindrucksvolles Beispiel der Nichtbeachtung dieser Grundsätze ist der Customs and Excise Act von 2018 in Neuseeland.

Neue Einreisebestimmungen machen Dich rechtlos

Seit Oktober 2018 ist in Neuseeland der “Customs and Excise Act” gültig. Dieses Gesetz regelt die Richtlinien für den Zoll von Neuseeland.

Viele Dinge sind auf dem ersten Blick logisch und passen Bestimmungen an die Bedingungen unserer heutigen Zeit an.

Andere sind wiederum komplett fragwürdig und degradieren jeden Einreisenden zum Schwerstkriminellen. Drakonische Strafen und Freiheitsentzug warten auf jeden, der den Anweisungen der Beamten nicht Folge leistet.

Wer sich bestimmte Bereiche des Gesetzes durchliest, erkennt sofort, dass die Autoren anscheinend noch nie etwas von der “Habeas Corpus Akte” gehört haben oder diese absichtlich mit den Füßen treten möchten.

Jeder, der dem Zoll in Neuseeland nicht gehorcht, kann mit Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD (ca. 3.000 Euro) bestraft werden.

Was löst solche Geldstrafen aus?

Bei Einreise nach Neuseeland kann der Zoll nun von jedem Verdächtigen verlangen, alle seine elektronischen Geräte zu entsperren.

Die Mitarbeiter dürfen dann die gesamten Daten durchforstenKopien von diesen anfertigen und das, ohne Rücksicht auf die Privatsphäre nehmen zu müssen.

Wer sich weigert, sein Passwort zur Entsperrung und Entschlüsselung seiner Geräte rauszurücken, bekommt entweder eine dicke Geldstrafe oder wird einfach auf unbestimmte Zeit festgehalten.

Einen Richtervorbehalt gibt es dafür nicht mehr.

Durch dieses Vorgehen wird die Unschuldsvermutung einfach umgekehrt, und wir müssen dem Staat beweisen, dass wir unschuldig sind. Auf der anderen Seite müssen Regierungen uns ihre Unschuld natürlich nicht aufzeigen.

Was kann der Zoll konkret alles verlangen?

Mit dem neuen Gesetz kann der neuseeländische Zoll so einiges durchsetzen, Er kann:

  • Dich zwingen, alle Deine elektronischen Geräte zu entsperren, um diese danach zu durchsuchen und Kopien davon anzufertigen (Art. 228)
  • Dich zwingen, alle Deine biometrischen Daten zu erfassen - Fingerabdrücke, Foto & Iris-Scan (Art. 203)
  • Dich ohne Haftbefehl und zeitliche Begrenzung festnehmen (Satz im offiziellen PDF "Customs and Excise Act 2018 Changes to existing services and functions", Art. 263")
  • Wer sich weigert Passwörter auszuhändigen oder zu kooperieren, der kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 NZD erhalten

Das Lustige, aber auch zugleich Traurige an der Sache: Auch in Neuseeland ist der Habeas Corpus Act seit 1881 in Kraft und wird dort angewendet. Man findet diesen auch auf der offiziellen Webseite der Regierung.

Aber anscheinend interessiert sich niemand mehr dafür. Heute ist jeder ein Krimineller – mit der Begründung, uns oder die Unschuldigen zu schützen.

Kann ich mich schützen?

Ja und nein!

Als erstes sollten wir uns bewusst machen, dass es immer mehr Gesetze gibt, welche versuchen, uns unsere Freiheiten zu nehmen.

Darauf können wir nur mit einer guten Vorbereitung antworten, um für den Fall der Fälle einfacher aus der Geschichte zu kommen.

Folgende Maßnahmen sind meiner Meinung nach nicht verkehrt:

  • Einen weiteren Facebook Account anlegen, auf den man ohne Bedenken Zugriff geben kann.
  • Alle Festplatten und Geräte verschlüsseln.
  • Eine App installieren, welche die Datenträger der Geräte nach mehrmaligen falschen Eingaben der Passwörter automatisch formatiert.
  • Seine Geräte vor Abflug komplett ausschalten und vorher alle Cookies, aktiven Logins, Chronik etc. löschen und möglichst viele seiner Daten in verschlüsselten Clouds lagern, sodass auf dem Laptop keine nennenswerten Daten vorhanden sind.
  • Verschlüsselte Backups anlegen, um Geräte ohne Rücksicht auf Verluste formatieren zu können.

Das sind einige Möglichkeiten die jeder sofort anwenden kann. Und diese Schritte sind nicht verboten.

Es ist auch nicht verboten, vor Einreise in Länder mit solchen Gesetzen Backups seiner Geräte zu machen und alles zu formatieren, sowie seine Profile in sozialen Netzwerken temporär zu deaktivieren.

Wie viel Aufwand & Kreativität man hier betreibt, ist jedem selber überlassen.

Viele weitere hilfreiche Werkzeuge zur Sicherung Deiner digitalen Daten bekommst Du in unserer neuen GCExplorer Ausgabe.


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