Neue Regeln zum Steuerwohnsitz in den VAE ab Juni 2023 – Nur noch 90 Tage Aufenthalt nötig

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Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat Richtlinien zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes beschlossen. Gleichzeitig wurde erstmals definiert, was eine natürliche und eine juristische Person ist. Hintergrund ist die Erhebung einer Körperschaftssteuer, die ab dem 1. Juni 2023 erhoben wird.

Mehr Rechtssicherheit

Die neue Körperschaftssteuer wird eine Höhe von 9 % haben. Einkommen unter 375.000 AED bleiben steuerbefreit. Das Land kommt damit seinen internationalen Verpflichtungen zur Erfüllung von sogenannten „Transparenzstandards“ nach.

Im Zuge dieser Steuererhebung hat die Regierung jetzt mit einem neuen Beschluss den Steuerwohnsitz definiert. Das Gesetz Nr. 85 von 2022 passt die Steuergesetzgebung des Landes an internationale Standards an und sorgt gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit.

Bisher gab es keine Definition, wie der steuerliche Wohnsitz für natürliche und juristische Personen zu bestimmen ist. Dies war auch nicht nötig, weil die Steuerbehörde keine direkten Steuern erhob. Im Zuge der Einführung einer Körperschaftssteuer ändert sich dies. 

Die neue Regelung erleichtert, die Steuerpflicht von Unternehmen festzulegen und die Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen umzusetzen.  Das neue Gesetz soll zum 1. März 2023 wirksam werden.

Das Steuerresidenz-Gesetz im Einzelnen

Die “Cabinet Resolution No. (85) of 2022 regarding Determining Tax Domicile” besteht aus neun Artikeln. Artikel 1 beschäftigt sich mit der Erklärung der im Gesetz verwendeten Begriffe. Der folgende Artikel geht auf die Ziele der Gesetzgebung ein.

Artikel 3 - Juristische Personen

Hier wird die steuerliche Ansässigkeit einer juristischen Person festgelegt. Demnach ist dies der Fall, wenn das Unternehmen in den VAE 

  • gegründet
  • gebildet
  • oder durch die Bestimmungen des Landes anerkannt wurde.

Bei einer Zweigniederlassung einer juristischen Person, die im Ausland registriert wurde, handelt es sich dagegen nicht um eine juristische Person im Sinne der Steuergesetzgebung der VAE.

Artikel 4 - Natürliche Personen

Dieser Teil legt fest, wann von einer „natürlichen Person“ im Sinne des Steuerrechts gesprochen wird. Dafür müssen ein oder mehrere folgender Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der gewöhnliche oder der Hauptwohnsitz einer Person befindet sich in den Emiraten. Das Land ist das Zentrum ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Interessen. Alternativ erfüllt die Person die vom Minister festgelegten Kriterien.
  2. Eine Person, die sich innerhalb von 12 Monaten mindestens 183 Tage im Land physisch aufhält, wird ebenfalls steuerlich ansässig. 
  3. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Steuerwohnsitz zu erreichen, wenn sich die Person 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in den Emiraten aufhält und
    1. die Staatsbürgerschaft des Landes 
    2. eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Land
    3. oder eines Landes aus dem Golfkooperationsrat (GCC) besitzt. 
    4. Dazu muss eine dieser Bedingungen erfüllt sein:
      1. Es existiert ein ständiger Wohnsitz (Wohnung) in den VAE.
      2. Die Person übt eine Tätigkeit oder ein Geschäft im Land aus.

Anmerkung: Der Golfkooperationsrat wurde 1981 gegründet. Aktuell gehören ihm folgende Mitglieder an:

  • die Vereinigten Arabischen Emirate
  • Saudi-Arabien
  • Kuwait
  • Oman
  • Katar
  • Bahrain

Artikel 5 - Steuerzertifikat 

Wer nach diesem Gesetz unter eine natürliche oder juristische Person fällt, kann eine auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung für Steueransässigkeit erhalten.

Sie muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beantragt werden. Die Behörde prüft, ob alle in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt im eigenen Ermessen der ESTV.

Artikel 6 - DBAs

In diesem Artikel geht es um die internationalen Abkommen, welche die Emirate zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes abgeschlossen haben.

Diese Abkommen ersetzen die Bestimmungen des hier behandelten Gesetzes. Einzelheiten zur Umsetzung bedürfen noch einer Präzisierung durch das Finanzministerium der Emirate.

Anmerkung

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VAE besteht aktuell kein Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland ist an einer Neuauflage des 2021 ausgelaufenen Abkommens nach Informationen des Finanzministeriums auch nicht interessiert. 

Mit der Schweiz gibt es eine solche Vereinbarung. Für das Abkommen mit Österreich gab es eine Revision, die 2023 in Kraft treten soll.

Artikel 7 bis 9

Artikel 7 regelt die Befugnisse der Bundessteuerbehörde (FTA). Sie darf demnach alle Daten, Informationen und andere Dokumente von Personen bei allen Regierungsstellen des Landes anfordern. Alle Behörden des Landes müssen bei Anfragen uneingeschränkt mit der FTA zusammenarbeiten.

Artikel 8 räumt dem Finanzministerium das Recht ein, Regelungen für die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes nachträglich zu veranlassen. Da es sich um neue Regelungen handelt, muss an den Details noch gefeilt werden. Die ESTV wird beauftragt, Richtlinien und Klarstellungen zur reibungslosen Umsetzung des Gesetzes zu veröffentlichen. 

Im Artikel 9 wird das Datum des Inkrafttretens genannt: 1. März 2023.

Fazit

Die Regierung hat einen weiteren Schritt getan, um die Steuergesetzgebung internationalen Standards anzupassen.

Interessant ist die neue Definition, nach der eine natürliche Person steuerlich ansässig ist. 

Wenn Du einen Aufenthaltstitel besitzt, kannst Du schon nach 90 Tagen Aufenthalt Deinen steuerlichen Wohnsitz in den Wüstenstaat verlegen. 

So kommt Du schnell in den Genuss eines Steuerzertifikats und kannst die Verteile von über 100 Doppelbesteuerungsabkommen der VAE nutzen. 

Die erste Bewährungsprobe für das neue Gesetz wird die Einführung einer Körperschaftssteuer, die am 1. Juni 2023 geplant ist.

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